Ernährungsarmut und Kantinenwesen (Antwort zu Drs. 21/7144)
Text
Ernährungsarmut und Kantinenwesen (Antwort zu Drs. 21/7144)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7686
21. Wahlperiode 21.08.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Marcel Bauer, Ina Latendorf, Luigi
Pantisano, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/7144 –
Ernährungsarmut und Kantinenwesen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Entwicklung von Armut ist ein drängendes soziales und politisches
Problem in Deutschland. Ein wichtiger Aspekt von Armut ist die
Ernährungsarmut, die eine quantitative und eine qualitative Seite hat. Quantitativ bedeutet
Ernährungsarmut, dass armutsbetroffenen Menschen Einkommen fehlt, um
ausreichend viel Essen zu kaufen, um die durchschnittlich notwendige
Kalorienzahl zu sich zu nehmen. Qualitativ geht es im Anschluss daran darum, dass
aufgrund fehlenden Einkommens einerseits auf ungesunde und günstige
Lebensmittel zurückgegriffen werden muss und – das ist die soziale Seite der
Ernährungsarmut – Menschen kaum noch gemeinsam mit anderen und an
öffentlichen Orten essen können.
Gerade in Zeiten individualisierter Lebensentwürfe (Einpersonenhaushalte)
und einer alternden Gesellschaft (alleinlebende Rentnerinnen und Rentner)
birgt Ernährungsarmut zudem die Gefahr der Vereinzelung und der sozialen
Vereinsamung (vgl. https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmi
n/redaktion/m-sm/intern/downloads/Downloads_Familie/GesellschaftsRepor
t_BW_1-2023_barrierefrei.pdf).
Das Grundgesetz (GG) legt fest, dass die Bundesrepublik Deutschland ein
sozialer Staat sein soll (Artikel 20 GG). Diese Norm reagiert darauf, dass die
kapitalistische Marktordnung selbst zu sozialer Unsicherheit, Armut und
Konzentration von Eigentum führt (vgl. Abendroth, Wolfgang (1972): Zum
Begriff des demokratischen und sozialen Rechtsstaats im Grundgesetz der
Bundesrepublik Deutschland. In: Ders.: Antagonistische Gesellschaft und
politische Demokratie. Berlin/Neuwied).
Dass die Bundesrepublik Deutschland ein sozialer Staat sein soll, impliziert
den staatlichen Auftrag, das Problem Armut zu bearbeiten. Es ist daher auch
Aufgabe der Bundesregierung, Ernährungsarmut zu bekämpfen.
Die drei Aspekte der Ernährungsarmut – Unter- bzw. Mangelernährung,
Fehlernährung und Vereinsamung – sind vermutlich unterschiedlich stark in der
bundesrepublikanischen Gesellschaft verbreitet. Um Ernährungsarmut zu
bekämpfen, wurden verschiedene politische Instrumente entwickelt und
Maßnahmen ergriffen, von denen hier nur beispielhaft die staatliche
Bezuschussung von Mensen für Studierende oder kostenloses Mittagessen in Schulen im
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung
und Heimat vom 21. August 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Bundesland Berlin genannt werden sollen. Eine weitere politische Innovation
wären öffentliche Kantinen, die Bürgerinnen und Bürger mit günstigem und
gleichzeitig gesundem Essen versorgen sollen.
Vor diesem Hintergrund stellen sich Fragen sowohl nach dem Umfang und der
Qualität der Ernährungsarmut in Deutschland als auch nach den bereits heute
vorhandenen Kantinen (allgemein Einrichtungen der
Gemeinschaftsverpflegung), die Menschen mit Nahrungsmitteln versorgen.
Ein wichtiger Faktor ist dabei die Preisentwicklung. Die Entwicklung der
Lebensmittelpreise verschärfen dann Ausmaß und Qualität der Ernährungsarmut,
wenn die Preise stärker steigen als die Einkommen. Das gilt genauso für die
Versorgung mit notwendigen Kalorien wie für die Verfügbarkeit gesunder
Lebensmittel und die Möglichkeit, unter Menschen gesellig zu essen.
Insbesondere die Folgen des Iran-Krieges lassen einen Anstieg verschiedener
Lebensmittelpreise ab Herbst dieses Jahres erwarten. Zu befürchten ist, dass sich
dies sowohl in den Lebensmittelgeschäften wie auch in den Kantinen
niederschlagen wird (vgl. www.faz.net/aktuell/wirtschaft/mehr-wirtschaft/iran-
kriegtreibt-preise-die-folgen-der-duengerkrise-koennten-erst-noch-kommen-20086
8042.html).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Auskunftsfähigkeit der Bundesregierung beschränkt sich auf Kantinen bei
den Dienststellen des Bundes. Kantinen eigenständiger Körperschaften des
öffentlichen Rechts, der Länder oder Kommunen sowie sonstiger in den
Fragestellungen genannten Einrichtungen sind hiervon nicht umfasst. Als Kantinen
im Sinne der Fragestellungen werden alle Verpflegungseinrichtungen des
Bundes verstanden, die Speisen mit den ernährungsphysiologischen Anforderungen
an eine Mittagsmahlzeit zum Verkauf anbieten, über mindestens eine
Räumlichkeit zum Verzehr vor Ort verfügen und unter den Anwendungsbereich der
Richtlinien für Kantinen bei Dienststellen des Bundes (Kantinenrichtlinien)
fallen. Nicht erfasst sind insbesondere die Truppenküchen der Bundeswehr sowie
die Gemeinschafts- und Einsatzküchen der Bundespolizei, die besonderen
gesetzlichen Zwecken dienen. Soweit nach Erkenntnissen für Zeiträume von mehr
als zehn Jahren gefragt wird, liegen entsprechende Unterlagen bei den
Dienststellen regelmäßig nicht mehr vor. Die Beantwortung erfolgt daher auf
Grundlage der Informationen, die innerhalb der für die Beantwortung der Kleinen
Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand
erhoben werden konnten.
Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse zur Anzahl in öffentlicher Hand
betriebener Kantinen oder über den Anteil privat betriebener Kantinen in
Krankenhäusern vor. Allgemeine Hinweise zu Verpflegungsleistungen im
Krankenhaus bieten die Ergebnisse der „Carestudie 2025“ der K&P Consulting GmbH
und des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI), in denen Angaben von 283
Allgemeinkrankenhäusern zur Krankenhausverpflegung ausgewertet wurden
und nach Registrierung unter dem Link www.kup-consult.de/kompetenzen/car
e-studie erhältlich sind.
Auch zur Gemeinschaftsverpflegung in Einrichtungen der Altenpflege liegen
zu den erfragten Aspekten keine Erkenntnisse vor. Bei den stationären
Pflegeeinrichtungen finden regelmäßig so genannte Pflegesatzverhandlungen statt, in
denen die Pflegesätze sowie die Entgelte für die Unterkunft und Verpflegung
zwischen der jeweiligen konkreten stationären Pflegeeinrichtung und den
Kostenträgern, insbesondere Pflegekassen und Sozialhilfeträger, vereinbart werden.
Sie haben dabei gemeinsam leistungsgerechte Pflegesätze zu vereinbaren, die
es einer Pflegeeinrichtung bei wirtschaftlicher Betriebsführung insbesondere
ermöglichen, ihre Aufwendungen (Personal- und Sachaufwendungen) zu
finanzieren und ihren Versorgungsauftrag zu erfüllen. Vertragliche Inhalte dieser
Vereinbarungen, beispielsweise zur Art der Gemeinschaftsverpflegung, zur
Anzahl der Kantinen oder zu deren Trägerschaft, liegen der Bundesregierung nicht
vor.
Soweit unter dem Begriff der Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung
auch die Verpflegungsangebote für Pflegebedürftige in stationären
Pflegeeinrichtungen erfasst werden, erfolgt deren Finanzierung nach den Regelungen des
Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI). Beschäftige in den
Pflegeeinrichtungen sind von diesen Verpflegungen ausgeschlossen. Nach § 87 SGB XI ist
vorgesehen, dass die als Pflegesatzparteien betroffenen Leistungsträger mit
dem Träger des Pflegeheimes die von den Pflegebedürftigen zu tragenden
Entgelte für die Unterkunft und für die Verpflegung jeweils getrennt vereinbaren.
Die Entgelte müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den Leistungen
stehen. In der Praxis kann das die Pflegeeinrichtung in einer eigenen Küche
umsetzen und entsprechend anbieten oder aber auch Fremdleistungen in
Anspruch nehmen.
Im Einzelfall können bei Leistungsberechtigten der Hilfe zur Pflege nach dem
Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) Sozialhilfeleistungen zur
Finanzierung der Kosten für Unterkunft und Verpflegung in Betracht kommen.
1. Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „Ernährungsarmut“?
Die Bundesregierung definiert den Begriff „Ernährungsarmut“ entsprechend
der im Januar 2024 vom Bundeskabinett beschlossenen Ernährungsstrategie
wie folgt:
„Ernährungsarmut ist als eine qualitativ oder quantitativ unzureichende
Ernährung zu verstehen, die auf verschiedenen Ursachen beruhen kann. Dazu zählen
unter anderem unzureichender Zugang zu gesunder und nachhaltiger Ernährung
oder mangelnde Ernährungskompetenzen. Dies kann zu gesundheitlichen und
sozialen Einschränkungen führen.“
2. Wie viele Menschen in Deutschland sind nach Kenntnis der
Bundesregierung aktuell von Ernährungsarmut betroffen oder bedroht (bitte
nach den Kategorien männlich, weiblich, divers sowie nach den
Altersgruppen 0 bis 6 Jahre, 7 bis 14 Jahre, 15 bis 18 Jahre, 19 bis 65 Jahre, 66
bis 75 Jahre und 76 Jahre und älter aufschlüsseln)?
3. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Entwicklung der
Ernährungsarmut seit 2015 vor (bitte entsprechend der Aufschlüsselung
von Frage 2 darstellen)?
Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung liegen derzeit keine amtlichen Daten vor, die eine
belastbare Quantifizierung der von Ernährungsarmut betroffenen oder bedrohten
Menschen in Deutschland entsprechend der erfragten Differenzierung nach
Geschlecht sowie Altersgruppen ermöglichen. Ebenso liegen ihr auch keine
entsprechenden Zeitreihendaten zur Entwicklung der Ernährungsarmut seit dem
Jahr 2015 vor.
Eine Erhebung der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten
Nationen (FAO) schätzt den Anteil der von Ernährungsunsicherheit in
Deutschland Betroffenen für den Zeitraum der Jahre 2019 bis 2021 auf etwa 3,5
Prozent der Bevölkerung. Das entspricht knapp drei Millionen Menschen.
Um belastbare Daten zur Prävalenz von Ernährungsarmut in Deutschland zu
erheben und daraus politische Handlungsoptionen abzuleiten, fördert das
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) das
Forschungsprojekt „Soziale Aspekte der Ernährung: Ursachen, Determinanten und
Auswirkungen von Ernährungsarmut in Deutschland sowie politische
Handlungsoptionen“ (SEED) der Universität Hohenheim in Kooperation mit GESIS
– Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften mit dreijähriger Laufzeit.
4. Welche Auswirkungen auf Ernährungsarmut hatten nach Kenntnis der
Bundesregierung die Preissteigerungen bei Lebensmitteln seit 2022?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zu den Auswirkungen der
Preissteigerungen bei Lebensmitteln seit dem Jahr 2022 auf Ernährungsarmut
vor.
5. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung zur strukturellen
Verbesserung (nicht: Bildungs- und Informationskampagnen zu Ernährung) des
Zugangs zu gesunder Ernährung für einkommensarme Haushalte seit
2015 umgesetzt (bitte nach Programmen, gegebenenfalls nach
Bundesländern und nach Mittelabflüssen aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, den Zugang zu gesunder und
ausgewogener Ernährung für alle Bevölkerungsgruppen zu verbessern und unterstützt
hierzu verschiedene Maßnahmen und Projekte.
Das bundesweite Verbundvorhaben „Gesund und nachhaltig essen mit kleinem
Budget – gemeinsam Ernährungsarmut begegnen“ der Verbraucherzentralen in
den Ländern und der Europa-Universität Flensburg richtet sich an
Verbraucherinnen und Verbraucher mit geringem Einkommen und zielt darauf ab, sie zu
unterstützen, die Herausforderungen einer gesunden und ausgewogenen
Ernährung im Alltag unter der Bedingung begrenzter finanzieller Ressourcen zu
bewältigen. Es wird im Rahmen des Nationalen Aktionsplans IN FORM vom
BMLEH mit insgesamt bis zu 7 366 213 Euro gefördert. Die Projektlaufzeit
erstreckt sich von Mai 2024 bis Mai 2027.
Darüber hinaus fördert das BMLEH bundesweit im Rahmen des Nationalen
Aktionsplans IN FORM die Vernetzungsstellen Kita- und Schulverpflegung
sowie Seniorenernährung. Diese unterstützen alle Beteiligten bei der Gestaltung
einer gesunden und ausgewogenen Gemeinschaftsverpflegung. Aktueller
Förderschwerpunkt ist die Verbesserung eines sozial gerechten Zugangs zu
ausgewogener Verpflegung. Für den Förderzeitraum der Jahre 2025 bis 2029
belaufen sich die bewilligten Mittel zum Stand 30. Juli 2026 auf insgesamt
4 627 460 Euro.
6. Unterscheidet sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Ernährungslage der Bevölkerung zwischen unterschiedlichen Regionen in
Deutschland, und worin sieht sie gegebenenfalls die Gründe hierfür?
7. Welche diesbezüglichen Unterschiede bestehen nach Kenntnis der
Bundesregierung zwischen urbanen und ländlichen Räumen?
8. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur
Versorgungssituation mit gesunden und bezahlbaren Lebensmitteln in sozial
benachteiligten Stadtteilen vor?
Die Fragen 6 bis 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Daten der EsKiMo II-Studie (Ernährungsstudie als Modul der Studie zur
Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland) des Robert Koch-
Instituts (RKI) aus dem Erhebungszeitraum der Jahre 2015 bis 2017 zeigen
Unterschiede im Ernährungsverhalten von Kindern und Jugendlichen in den neuen
und alten Ländern.
Zudem deuten bislang unveröffentlichte Auswertungen zur ersten Online-
Befragung mit Erwachsenen aus dem Jahr 2024 im Rahmen des neu etablierten
Nationalen Ernährungsmonitorings (nemo) des Max Rubner-Instituts (MRI)
darauf hin, dass weiterhin gewisse regionale Unterschiede im
Ernährungsverhalten bestehen. Mögliche Ursachen hierfür können insbesondere kulturelle
Einflüsse, Unterschiede in der regionalen Lebensmittelproduktion sowie
strukturelle sozioökonomische Rahmenbedingungen sein, wie beispielsweise
hinsichtlich der gastronomischen Angebote.
Spezifische Erkenntnisse zu Unterschieden der Ernährungslage zwischen
urbanen und ländlichen Räumen sowie zur Versorgungssituation mit gesunden und
bezahlbaren Lebensmitteln in sozial benachteiligten Stadtteilen liegen der
Bundesregierung darüber hinaus nicht vor.
9. Welche gesundheitlichen Folgen von Ernährungsarmut sind der
Bundesregierung bekannt (bitte nach einschlägigen, mit Ernährungsarmut
zusammenhängenden chronischen und nicht chronischen Krankheiten
aufschlüsseln)?
10. Welche Zusammenhänge bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung
zwischen Ernährungsarmut und psychischer Gesundheit?
11. Welche Zusammenhänge bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung
zwischen Bildungsgrad, Einkommen und ernährungsbedingten
Erkrankungen?
12. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu Unterschieden der
Lebenserwartung im Zusammenhang mit Ernährungsarmut und
Einkommenslage vor?
Die Fragen 9 bis 12 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung sind eine Vielzahl wissenschaftlicher Studien bekannt,
die einen Zusammenhang zwischen Ernährungsarmut und bestimmten
Krankheiten aufzeigen.
In einem aktuellen Umbrella-Review über 22 Meta-Analysen wurden
signifikante Zusammenhänge zwischen Ernährungsarmut und Übergewicht,
Adipositas, Anämie, Hypertonie, Diabetes Mellitus Typ 2, Stress, Angstzuständen,
Depressionen und Suizidversuchen festgestellt (Moosavian et al., 2026).
In Deutschland ist mit Blick auf Ernährungsarmut vor allem der versteckte
Hunger (sogenannter „hidden hunger“) von Bedeutung. Hierunter wird ein
Mikronährstoffmangel verstanden, der auch ohne Untergewicht und teilweise in
Kombination mit Übergewicht auftreten kann. Als besonders kritische
Nährstoffe gelten in Deutschland insbesondere Eisen, Zink, Jod und Vitamin D.
Vor allem für Kinder kann eine unausgewogene und unzureichende Ernährung
weitreichende Folgen für die körperliche und geistige Entwicklung haben und
zu psychischen Belastungen führen, wenn damit Einschränkungen der
soziokulturellen Teilhabe verbunden sind.
Ernährungsarmut kann psychische Belastungen verstärken, während psychische
Erkrankungen umgekehrt das Risiko für Ernährungsarmut erhöhen können.
Insgesamt spricht die Evidenz dafür, Ernährungsarmut als einen wichtigen
sozialen Risikofaktor für psychische Gesundheit zu berücksichtigen und
Maßnahmen zur Verbesserung der Ernährungssicherheit auch als potenziellen Beitrag
zur Förderung der psychischen Gesundheit zu verstehen (Cain et al., 2022;
Jandaghian-Bidgoli et al., 2024; Pourmotabbed et al., 2020).
Auch in der vom damaligen Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft geförderten (nicht repräsentativen) MEGA_kids-Studie, die in den
Jahren 2021 bis 2024 von der Universität Hohenheim und der Charité
Universitätsmedizin Berlin durchgeführt wurde, konnte ein signifikanter Zusammenhang
zwischen Ernährungsunsicherheit und dem Vorliegen einer psychischen
Erkrankung des haushaltsführenden Elternteils festgestellt werden.
Zum Zusammenhang zwischen sozioökonomischen Merkmalen und
Lebenserwartung wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Frage 8 der Kleinen
Anfrage der Fraktion Die Linke „Regelaltersgrenze für die Rente und die
Entwicklung von Lebenserwartung beziehungsweise deren Ungleichheiten“ auf
Bundestagdrucksache 21/5099 verwiesen.
13. Welche Kosten entstehen dem Gesundheitssystem nach Kenntnis der
Bundesregierung durch ernährungsbedingte Erkrankungen (bitte für die
Jahre seit 2016, unterteilt nach physischer und psychischer Gesundheit,
aufschlüsseln)?
Übersichten zu Krankheitskosten sind auf der Internetseite des Statistischen
Bundesamtes unter dem Link www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umw
elt/Gesundheit/Krankheitskosten/_inhalt.html abrufbar.
14. Welche Bevölkerungsgruppen, insbesondere Alters- und Berufsgruppen
und Einkommensschichten, sind besonders von Unterversorgung
(Kalorien) mit Nahrung und von Fehlernährung betroffen?
In Deutschland wird Untergewicht selten nur durch Ernährungsdefizite
verursacht, sondern ist in der Mehrzahl der Fälle die Folge von Krankheiten oder
Stoffwechselstörungen (Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V., 2016).
Daten zu Untergewicht können daher nicht ohne Weiteres als unmittelbare
Folge des Ernährungsverhaltens interpretiert werden und werden aus diesem
Grund nicht gesondert aufgeführt.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 2 und 3 verwiesen.
15. Welche Daten liegen der Bundesregierung zur Entwicklung der sozialen
Dimension von Ernährungsarmut in den letzten 20 Jahren vor?
Der Bundesregierung liegen keine systematisch erhobenen Daten zur
Entwicklung der sozialen Dimension von Ernährungsarmut in den vergangenen 20
Jahren vor.
Eine systematische Erfassung von Ernährungsarmut hat bislang nicht
stattgefunden. Zudem steht derzeit kein validiertes Erhebungsinstrument zur
Verfügung, um die soziale Dimension von Ernährungsarmut belastbar zu erfassen.
Ein entsprechendes Erhebungsinstrument wird derzeit im Rahmen des vom
BMLEH geförderten Forschungsvorhabens „Soziale Aspekte der Ernährung:
Ursachen, Determinanten und Auswirkungen von Ernährungsarmut in
Deutschland sowie politische Handlungsoptionen“ (SEED) entwickelt. Im Übrigen
wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
16. Wie viele Menschen in Deutschland können nach Kenntnis der
Bundesregierung nicht regelmäßig an sozialen Essenspraktiken (Café- bzw.
Restaurantbesuch etc.) teilnehmen?
Der Bundesregierung liegen keine Daten vor, die die Teilnahme an sozialen
Essenspraktiken im Sinne der Fragestellung unmittelbar abbilden. Informationen
zu einem ähnlichen Aspekt stammen aus der amtlichen Erhebung über
Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC). Im Rahmen dieser Erhebung wird
erfasst, ob es sich Personen aus finanziellen Gründen nicht leisten können, sich
mindestens einmal im Monat mit Freunden oder Verwandten zu treffen, um
gemeinsam etwas zu essen oder zu trinken. Im Jahr 2025 gaben demnach 7,8
Prozent der Befragten ab 16 Jahren an, sich dies nach eigener Einschätzung
finanziell nicht leisten zu können. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass es sich um
eine subjektive Selbsteinschätzung der befragten Personen handelt und nicht
um eine Erhebung des tatsächlichen Verhaltens oder anhand objektiver
Budgetkriterien.
17. Was plant die Bundesregierung, damit die Ernährungssituation der
privaten Haushalte Teil der offiziellen statistischen Erfassung wird
(beispielsweise der Sozialberichterstattung auf Landes- und Bundesebene), wie es
in anderen Ländern bereits der Fall ist, um Ausmaß, Determinanten und
Folgen von Ernährungsarmut zu erfassen?
Die Bundesregierung entwickelt die Datengrundlage zur Ernährungssituation
der Bevölkerung kontinuierlich weiter. Künftig wird die Ernährungssituation
der Bevölkerung in Deutschland engmaschig durch das Nationale
Ernährungsmonitoring (nemo) erfasst. Aus diesen Daten können jedoch nicht unmittelbar
Rückschlüsse auf das Ausmaß, die Determinanten oder die Folgen von
Ernährungsarmut gezogen werden.
Ergänzend wird im vom BMLEH geförderten Forschungsvorhaben „Soziale
Aspekte der Ernährung: Ursachen, Determinanten und Auswirkungen von
Ernährungsarmut in Deutschland sowie politische Handlungsoptionen“ (SEED)
erstmals eine systematische Erhebung der Prävalenz von Ernährungsarmut in
Deutschland durchgeführt. Im Rahmen des Vorhabens wird zudem untersucht,
ob ein Monitoring von materieller und sozialer Ernährungsarmut angezeigt ist
und wie ein solches methodisch ausgestaltet werden könnte.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.
18. Welche Rolle misst die Bundesregierung staatlichen und kommunalen
Einrichtungen bei der Sicherstellung einer verlässlichen und sozial
gerechten Lebensmittelversorgung bei?
19. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur sozialen Wirkung
kostenloser oder preisgünstiger, gemeinnütziger oder kommunaler
Essensangebote vor?
20. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur gesundheitlichen
Wirkung kostenloser oder preisgünstiger, gemeinnütziger oder
kommunaler Essensangebote vor?
Die Fragen 18 bis 20 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung misst staatlichen und kommunalen Einrichtungen eine
wichtige Rolle bei der Förderung sozialer Teilhabe und der Unterstützung
gesundheitsförderlicher Lebensbedingungen bei. Gemeinsame Essensangebote
können Begegnung und Gemeinschaft fördern und damit einen Beitrag zur
Verringerung von Einsamkeit leisten.
Repräsentative Untersuchungsergebnisse zu den in den Fragen angesprochenen
sozialen und gesundheitlichen Wirkungen kostenloser oder preisgünstiger,
gemeinnütziger oder kommunaler Essensangebote liegen der Bundesregierung
derzeit allerdings nicht vor.
Ergebnisse der vom BMLEH geförderten Projekte „Im Alter IN FORM –
Wohlbefinden älterer Menschen mit besonderen Bedarfen fördern“ und „digi-
tal.vital“ weisen darauf hin, dass kommunale Mahlzeitenangebote,
beispielsweise Nachbarschafts- und Mittagstische für ältere Menschen, die soziale
Teilhabe fördern und zugleich einen Beitrag zu einer gesunden Ernährung leisten
können, auch für Menschen mit geringem Einkommen.
Darüber hinaus wurden in der vom BMLEH geförderten MEGA_kids-Studie
unter anderem kostenlose Mahlzeiten und Lebensmittel am Arbeitsplatz sowie
in den Schulen, Lebensmittelspenden und Foodsharing-Angebote als
unterstützende Faktoren bei einem geringen Haushaltsbudget identifiziert. Auf die
Antwort zu den Fragen 9 und 10 wird verwiesen.
Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
Im Übrigen stellen die Leistungen der Mindestsicherungssysteme nach
Auffassung der Bundesregierung ein menschenwürdiges Existenzminimum sicher.
Die Höhe der Regelbedarfe wird auf Grundlage der Einkommens- und
Verbrauchsstichprobe in einem transparenten und gesetzlich geregelten Verfahren
ermittelt. Im Rahmen des ihnen zur Verfügung stehenden Budgets entscheiden
die Haushalte eigenverantwortlich über ihre Mittelverwendung.
21. Wie viele Kantinen (also gemeinschaftliche Verpflegungseinrichtungen)
gibt es heute nach Kenntnis der Bundesregierung in der Bundesrepublik
Deutschland, und wie teilen sie sich in die nachfolgenden
Kantinenformen auf: Kantinen der Bundesbehörden, Kantinen der Kommunen,
Kantinen der Bundesländerbehörden, öffentlich-rechtlich organisierte
Kantinen und private Kantinen (inklusive Betriebskantinen)?
22. In welchen Bundes- und nach Kenntnis der Bundesregierung in Landes-
und Kommunalbehörden in welchen Orten gibt es Kantinen?
23. In wie vielen der Kantinen der Bundes- und nach Kenntnis der
Bundesregierung Landes- und Kommunalbehörden bzw. in öffentlich-rechtlicher
Form werden für Zubereitung des Essens bzw. Service private
Dienstleister bezahlt, in wie vielen erfolgt der Betrieb direkt durch Bund, Land,
Kommune oder Träger?
28. Wie viele Kantinen in Kitas, Schulen, Universitäten, Krankenhäusern, in
sozialen Einrichtungen wie für Menschen mit Behinderung, in
staatlichen Einrichtungen wie Kasernen, Ministerien oder Behörden jeglicher
Art und in Einrichtungen der Altenpflege befinden sich nach Kenntnis
der Bundesregierung in öffentlicher Hand (bitte für den jeweiligen
Bereich aufführen)?
30. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil von
Privatkantinen in Kitas, Schulen, Universitäten, Krankenhäusern, in sozialen
Einrichtungen wie für Menschen mit Behinderung, in staatlichen
Einrichtungen wie Kasernen, Ministerien oder Behörden jeglicher Art und in
Einrichtungen der Altenpflege gegenüber den öffentlich betriebenen
Kantinen (bitte für den jeweiligen Bereich aufführen)?
35. In wie vielen der Kantinen (der Bundes- und nach Kenntnis der
Bundesregierung Landes- und Kommunalbehörden), die es heute gibt, können
Menschen, die nicht in einer Bundes-, Landes- bzw. Kommunalbehörde
beschäftigt sind, essen (also alle Bürgerinnen und Bürger), in welchen
Orten sind diese Kantinen, und von welchen Behörden werden sie
betrieben?
Die Fragen 21 bis 23, 28, 30 und 35 werden aufgrund des Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Die Antwort beschränkt sich auf Kantinen des Bundes.
Für die Beantwortung wird auf Anlage 1 verwiesen.*
Bei Frage 35 wird der Begriff „Bürgerinnen und Bürger“ als Personen
verstanden, die keinen dienstlichen Bezug zu der jeweiligen Dienststelle haben, zu der
die betreffende Kantine gehört. Ob in den Kantinen des Bundes auch
Bürgerinnen und Bürger essen können, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. So ist
es beispielsweise nicht möglich, wenn sich die Kantine auf einem aus
Sicherheitsgründen nicht der Öffentlichkeit zugänglichen Gelände befindet oder die
Kantine nur begrenzte Kapazitäten besitzt.
Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
24. In welchen Fällen gibt es soziale und/oder ökologische Kriterien bei der
Vergabe von Betreiberverträgen im Fall der Vergabe an externe
Dienstleister, die von der zuständigen Bundes- und nach Kenntnis der
Bundesregierung Landes- oder Kommunalbehörde zur Anwendung gebracht
werden, und wie sehen sie aus?
Für Dienststellen des Bundes, die Kantinen für ihre Beschäftigten einrichten
beziehungsweise eingerichtet haben, gelten die Richtlinien für Kantinen bei
Dienststellen des Bundes (Kantinenrichtlinien). Gemäß Nummer 3 Absatz 2
der Kantinenrichtlinien haben Speisen ernährungsphysiologischen
Anforderungen an eine Mittagsmahlzeit zu genügen und müssen die Qualitätsstandards der
Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. (DGE) für die Verpflegung in
Betrieben einhalten. Ferner ist darüber zu wachen, dass ein gutes, ausreichendes
und zugleich preiswertes Essen angeboten wird.
Gemäß Nummer 9 Absatz 1 und 2 der Kantinenrichtlinien können Dienststellen
des Bundes einem privaten Betreiber einen Zuschuss für an Beschäftigte
jeweils ausgegebene Mahlzeiten in Höhe von bis zu 20 Prozent des
Verkaufspreises zahlen, sofern die Kantine die für den Bereich Kantinen/
Gemeinschaftsverpflegung geltenden Kriterien des „Maßnahmenprogramms Nachhaltigkeit“ der
Bundesregierung in der jeweils gültigen Fassung erfüllt. Möglich ist ferner ein
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/7686 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
weiterer Zuschuss in Höhe von 10 Prozent des Verkaufspreises, wenn ein
entsprechender Anteil an Bio-Lebensmitteln und eine Zertifizierung für
Nachhaltigkeit oder Umweltfreundlichkeit vorliegen.
Die Kantinenrichtlinien gelten ausschließlich für Dienststellen des Bundes.
Hierzu wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
25. Wie hat sich die Zahl der durch Bund und nach Kenntnis der
Bundesregierung Bundesländer, Kommunen und öffentlich-rechtliche Träger
selbst betriebenen Kantinen in den letzten 20 Jahren entwickelt und wie
im gleichen Zeitraum die Zahl der Kantinen, die (über Betreiberverträge)
durch private Dienstleister betrieben werden?
Soweit eine rückblickende Ermittlung des Bestands und der
Betreibereigenschaften möglich war, wurden im Jahr 2006 20 Kantinen des Bundes als
behördeneigene Einrichtung und 77 Kantinen auf Basis eines Betreibervertrags
betrieben. Derzeit werden 15 Kantinen durch den Bund im Eigenbetrieb geführt,
während 69 Kantinen über einen privaten Betreiber betrieben werden (vgl.
Anlage 1 zu den Fragen 21 bis 23, 28, 30 und 35).
26. Welche Kantinen und Großküchen in öffentlicher Hand gibt es nach
Kenntnis der Bundesregierung, die andere Kantinen bzw.
Abnehmerinnen und Abnehmer (z. B. Außerhausverpflegung für Kitas,
Altenpflegeeinrichtungen etc.) mitversorgen?
27. Welche Einrichtungen sind es nach Kenntnis der Bundesregierung, die
von diesen Kantinen und Großküchen (s. Frage 26) in öffentlicher Hand
verpflegt werden?
Die Fragen 26 und 27 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Antwort beschränkt sich auf Kantinen des Bundes. Hierzu wird auf Anlage
2 verwiesen.*
29. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl öffentlicher
Kantinen in Kitas, Schulen, Universitäten, Krankenhäusern, in sozialen
Einrichtungen wie für Menschen mit Behinderung, in staatlichen
Einrichtungen wie Kasernen, Ministerien oder Behörden jeglicher Art und in
Einrichtungen der Altenpflege in den letzten 20 Jahren entwickelt (bitte
für den jeweiligen Bereich aufführen)?
Die aktuelle Anzahl an Kantinen des Bundes ergibt sich aus Anlage 1.* Zum
Vergleich dazu ist der Sachstand aus Juli 2006, soweit sich dieser in der
Bearbeitungszeit ermitteln ließ, Anlage 3 zu entnehmen.* Darüber hinaus wird auf
die Vorbemerkungen der Bundesregierung verwiesen.
31. Wie hoch waren die Kosten des Betriebes für alle Kantinen des Bundes
zusammengenommen pro Monat in den Jahren 2024 und 2025 (bitte
nach Kantinen in Eigenbetrieb und durch Externe betriebene
aufschlüsseln)?
Baulich bedingt werden weder bei den Kantinen im Eigenbetrieb noch bei
solchen, die durch Externe in den Räumen der jeweiligen Dienststelle betrieben
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/7686 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
werden, regelmäßig die vollständigen Betriebskosten der Kantine gesondert
erfasst. Der Bundesregierung liegen deshalb keine Kenntnisse im Sinne der
Fragestellung vor.
32. Wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung die nachfolgenden
Kantinenformen finanziert, also wie hoch sind die Anteile aus Entgelten,
staatlichen und privaten Mittel, um den Betrieb der Kantinen zu
finanzieren: Kantinen der Bundesbehörden, Kantinen der Kommunen, Kantinen
der Länderbehörden, öffentlich-rechtlich organisierte Kantinen und
private Kantinen (inklusive Betriebskantinen)?
Aufgrund der Verschiedenartigkeit der Kantinen und der Art, wie sie betrieben
werden, lässt sich keine allgemeingültige Aussage zur Finanzierung der
Kantinen des Bundes treffen.
33. In welchen der nachfolgend genannten Kantinen gibt es nach Kenntnis
der Bundesregierung Tarifverträge und Personal- und Betriebsräte:
Kantinen der Bundesbehörden, Kantinen der Kommunen, Kantinen der
Länderbehörden, öffentlich-rechtlich organisierte Kantinen und private
Kantinen (inklusive Betriebskantinen)?
Sofern es sich um behördeneigene Einrichtungen handelt, gilt für das Personal
des Bundes der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) und die diesen
ergänzenden Tarifverträge; die personalwirtschaftliche Vertretung erfolgt über
den jeweils zuständigen Personalrat. Im Falle eines Betreibervertrags ist dies
abhängig vom jeweiligen Vertragspartner.
34. Wie hat sich die Zahl dieser Kantinen (in Bundes- und nach Kenntnis der
Bundesregierung Landes- und Kommunalbehörden) in den vergangenen
20 Jahren entwickelt (bitte pro Jahr aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung interpretiert die Frage 34 dahingehend, dass die Zahl der
unter Frage 33 genannten Kantinen gemeint ist. In Bezug auf die Anzahl der
Kantinen als behördeneigene Einrichtung wird auf die obigen Ausführungen
verwiesen. Demnach hat sich die Anzahl der durch den Bund selbst betriebenen
Kantinen seit dem Jahr 2006 um fünf reduziert. Darüber hinaus liegen der
Bundesregierung keine Kenntnisse vor.
36. Wie viele Mahlzeiten werden pro Monat in den Kantinen der Bundes-
und nach Kenntnis der Bundesregierung Landes- und
Kommunalbehörden sowie in öffentlich-rechtlich organisierten Kantinen verkauft (bitte
für jede Kantinenform einzeln aufschlüsseln)?
Die monatlich in den Kantinen des Bundes verkauften Mahlzeiten werden nicht
in allen Fällen statistisch erfasst, insbesondere wenn Kantinen von privaten
Betreibern bewirtschaftet werden. Zudem unterliegt die Anzahl der verkauften
Mahlzeiten im Jahresverlauf starken Schwankungen, etwa aufgrund von
Urlaubszeiten in den verschiedenen Ländern. Die Beantwortung erfolgt daher
anhand eines möglichst repräsentativen Monats (hier: Januar 2026). In diesem
Monat wurden in den Kantinen des Bundes rund 319 000 Mahlzeiten verkauft.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
37. Wie hat sich diese Zahl der pro Monat in den Kantinen Bundes- und nach
Kenntnis der Bundesregierung Landes- und Kommunalbehörden sowie
in öffentlich-rechtlich organisierten Kantinen verkauften Mahlzeiten (s.
Frage 36) in den vergangenen 20 Jahren entwickelt (bitte für jede
Kantinenform aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen für die Kantinen des Bundes keine auswertbaren
Informationen über die Entwicklung der monatlich verkauften Mahlzeiten in
den vergangenen 20 Jahren vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
38. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Kundschaft
der Bundes-, Landes- und Kommunalkantinen vor, insbesondere über
Alter, Erwerbsstatus, Beruf und Einkommen (bitte für jede Art der
Behördenkantinen aufschlüsseln)?
Der Betrieb der Kantinen des Bundes dient der Verpflegung der Beschäftigten
des Bundes während der Arbeitszeit. Weitergehende Informationen über die
Kundschaft, insbesondere zu Alter, Erwerbsstatus, Beruf oder Einkommen,
werden nicht erhoben und liegen der Bundesregierung daher nicht vor. Im
Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
39. Wie viele Menschen gehen nach Kenntnis der Bundesregierung einmal
bis zweimal pro Woche in einer Kantine essen?
Gemäß der repräsentativen Befragung des BMLEH-Ernährungsreports 2025
essen 15 Prozent der Befragten mindestens einmal in der Woche und 21 Prozent
der Befragten mindestens einmal im Monat in der Kantine. Der BMLEH-
Ernährungsreport 2025 ist unter dem Link www.bmleh.de/SharedDocs/Download
s/DE/Broschueren/ernaehrungsreport-2025.html abrufbar.
40. Welche statistischen Informationen liegen der Bundesregierung über die
Preisentwicklung für Mahlzeiten in Kantinen der Bundes-, Landes- und
Kommunalbehörden, in öffentlich-rechtlich organisierten sowie in
privaten Kantinen, und in allen Bereichen der Gemeinschaftsverpflegung
(Kitas, Schulen, Mensen, Krankenhäusern, in sozialen Einrichtungen wie für
Menschen mit Behinderung, in staatlichen Einrichtungen wie Kasernen,
Ministerien oder Behörden jeglicher Art und in Einrichtungen der
Altenpflege) für die letzten 20 Jahre vor (bitte für den jeweiligen Bereich
aufführen)?
41. Wie bewertet die Bundesregierung diese Preisentwicklung?
Die Fragen 40 und 41 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung liegen grundsätzlich keine statistischen Informationen
über die Preisentwicklung für Mahlzeiten in den jeweiligen Bereichen vor. In
Bezug auf die Kantinen von Krankenhäusern wird zusätzlich auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Die dort genannte „Carestudie 2025“ der
K&P Consulting GmbH und des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) enthält
auch Angaben zur Entwicklung der Verpflegungskosten von Patientinnen und
Patienten in Krankenhäusern.
Für den Bereich der vollstationären Pflegeeinrichtungen liegen der
Bundesregierung die bundesdurchschnittlichen Verpflegungskosten (ohne Kosten der
Unterkunft) vor. Die Entwicklung jeweils zum 1. Juli stellt sich wie folgt dar:
jeweils zum 1. Juli 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026
Kosten für Verpflegung
in Euro/Monat
285 289 299 311 316 325 355 380 402 419
Quelle: Eigene Zusammenstellung auf Basis von Daten des Verbandes der Ersatzkassen e. V.
(vdek)
Die bundesdurchschnittlichen Kosten für die Verpflegung in Einrichtungen der
vollstationären Pflege sind innerhalb von neun Jahren um rund 47 Prozent
gestiegen. Diese Entwicklung entspricht in ihrer Größenordnung der Entwicklung
des Verbraucherpreisindex für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke.
42. Wie viel hat nach Kenntnis der Bundesregierung eine Mahlzeit im
Durchschnitt in den Kantinen der Bundes-, Landes- und
Kommunalbehörden sowie in den öffentlich-rechtlich organisierten und privaten
Kantinen gekostet (bitte für die letzten 20 Jahre aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine auswertbaren Informationen vor. Im
Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
43. Wie viel kostet eine Mahlzeit für Beschäftigte der Bundesbehörde in
diesen Kantinen (s. Frage 43) im Durchschnitt (bitte nach Basisessen,
vegetarischer Mahlzeit und Fleischkost aufschlüsseln)?
In 33 der aktuell 109 Kantinen des Bundes werden derzeit drei Mahlzeiten im
Sinne der Fragestellung angeboten. Die Durchschnittspreise dieser 33 für die
Beantwortung der Frage heranziehbaren Kantinen stellen sich wie folgt dar:
Kategorie Basisessen Vegetarisch Fleischkost Gesamt
Durchschnittspreis 5,67 Euro 5,95 Euro 7,05 Euro 6,22 Euro
44. Wie viel kostet nach Kenntnis der Bundesregierung eine Mahlzeit für
Bürgerinnen und Bürger, die nicht in der Bundes-, Landes- und
Kommunalbehörde beschäftigt sind, in diesen Kantinen im Durchschnitt (bitte
nach Basisessen, vegetarischer Mahlzeit und Fleischkost aufschlüsseln)?
In 42 Kantinen des Bundes ist die Nutzung der Kantine für Personen, ohne
dienstlichen Bezug als Gast möglich (vgl. Anlage 1 zu den Fragen 21 bis 23,
28, 30 und 35). Von diesen 42 Kantinen bieten 17 Kantinen drei Gerichte im
Sinne der Fragestellung an. Im Regelfall zahlen Gäste gegenüber Beschäftigen
einen Aufpreis zwischen 0,50 Cent und 1,00 Euro. Der Bundesregierung liegen
keine auswertbaren Informationen zu den Durchschnittspreisen für Gäste nach
Art des Gerichts vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der
Bundesregierung verwiesen.
45. Wie haben sich die durchschnittlichen Preise pro Mahlzeit in Kantinen
der Bundes- und nach Kenntnis der Bundesregierung Landes- und
Kommunalbehörden für Beschäftigte in den letzten zehn Jahren entwickelt?
Für 38 der aktuell 109 Kantinen des Bundes konnte der Durchschnittspreis pro
Mahlzeit im Jahr 2016 ermittelt und dem aktuellen Durchschnittspreis
gegenübergestellt werden. Dabei wurden auch Kantinen berücksichtigt, die anderes
als die in der Antwort zu Frage 43 erfassten, weniger als drei Gerichte anbieten.
Für diese 38 Kantinen ergaben sich die nachfolgend dargestellten
Durchschnittspreise pro Mahlzeit.
Jahr Durchschnittspreis
2016 4,22 Euro
2026 6,20 Euro
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
46. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
durchschnittlichen Preise pro Mahlzeit in öffentlich-rechtlich organisierten Kantinen
und privaten Kantinen in den letzten zehn Jahren entwickelt?
Angaben zur Preisentwicklung des Verbraucherpreisindex‘ für Deutschland
sowie deren Position „CC13-1112 Bewirtungsleistungen von Kantinen und
Mensen“ sind der Anlage 4 zu entnehmen.*
Für den Bereich der Langzeitpflege enthält der Achte Pflegebericht Angaben
zur Höhe der Verpflegungsaufwendungen für den jeweiligen Berichtszeitraum.
Weitergehende Daten oder Auswertungen, insbesondere zur Entwicklung der
durchschnittlichen Preise pro Mahlzeit über den weiteren zeitlichen Verlauf,
liegen der Bundesregierung nicht vor.
Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse im Sinne der
Fragestellung vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
47. Wie haben sich die durchschnittlichen Preise pro Mahlzeit in Kantinen
der Bundes- und nach Kenntnis der Bundesregierung Landes- und
Kommunalbehörden für Nichtbeschäftigte und Bürgerinnen und Bürger in den
letzten zehn Jahren entwickelt?
Wie bei Frage 35 werden die Begriffe „Bürgerinnen und Bürger und Nicht-
Beschäftigte“ als Personen verstanden, die keinen dienstlichen Bezug zu der
jeweiligen Dienststelle haben, zu der die betreffende Kantine gehört.
Für 22 Kantinen der aktuell 109 Kantinen des Bundes konnte der
Durchschnittspreis pro Mahlzeit für Nicht-Beschäftigte bzw. Bürgerinnen und Bürger
im Jahr 2016 ermittelt und dem aktuellen Durchschnittspreis gegenübergestellt
werden. Für diese 22 Kantinen ergibt sich unter Einbeziehung von Kantinen,
die weniger als drei Speisen anbieten beziehungsweise angeboten haben,
folgende Entwicklung der durchschnittlichen Preise für Nicht-Beschäftigte bzw.
Bürgerinnen und Bürger:
Jahr Durchschnittspreis
2016 4,56 Euro
2026 6,98 Euro
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/7686 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
48. Wirtschaften die Kantinen der Bundes- und nach Kenntnis der
Bundesregierung Landes- und Kommunalbehörden sowie öffentlich-rechtlich
organisierten Kantinen kostendeckend durch den Verkauf der
Mahlzeiten, oder werden die Mahlzeiten subventioniert, und wie groß ist der
Anteil der Zuschüsse jeweils?
49. Welche Kantinen in welchen Bundes- und nach Kenntnis der
Bundesregierung Landes- und Kommunalbehörden sowie öffentlich-rechtlich
organisierte Kantinen wirtschaften kostendeckend, in welchen werden
die Mahlzeiten subventioniert, und wie groß ist dort der Anteil der
Zuschüsse?
50. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, welche Arten von
Mahlzeiten wie stark bezuschusst werden (vgl. Frage 49)?
Die Fragen 48 bis 50 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Gemäß den Vorgaben der Kantinenrichtlinien soll dem Bund durch den
Kantinenbetrieb weder ein Gewinn noch ein Verlust entstehen. Soweit nach den
Kantinenrichtlinien Zuschüsse an verpachtete Kantinen gewährt werden, dienen
diese der Erfüllung der in den Kantinenrichtlinien vorgesehenen Zwecke sowie
der Umsetzung der Anforderungen der Bundesregierung aus dem
Maßnahmenprogramm „Nachhaltigkeit – Weiterentwicklung 2021 „Nachhaltigkeit konkret
in Verwaltungshandeln umsetzen“ für die Kantinen/Gemeinschaftsverpflegung.
Eine Subventionierung von Mahlzeiten im Sinne der Fragestellung erfolgt
nicht. Eine Zuordnung der Zuschüsse zu einzelnen Maßnahmen oder
Mahlzeitenarten erfolgt entsprechend nicht. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung
keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
51. In wie vielen der Kantinen der Bundes- und nach Kenntnis der
Bundesregierung Landes- und Kommunalbehörden werden regional angebaute
Lebensmittel genutzt, und wie hat sich die Zahl dieser Kantinen in den
vergangenen zehn Jahren entwickelt?
Der Bundesregierung liegen ausschließlich Daten zur Verwendung regional
angebauter Lebensmittel in den Kantinen der Bundesministerien und der
Behörden in ihrem Geschäftsbereich vor.
Die Erhebung der Daten erfolgt seit dem Maßnahmenprogramm
„Nachhaltigkeit – Weiterentwicklung 2021 „Nachhaltigkeit konkret in Verwaltungshandeln
umsetzen“. Aus diesem Grund liegen entsprechende Daten erst ab dem
Berichtsjahr 2022 vor. Für die Jahre 2024 und 2025 liegen wegen der anstehenden
Überarbeitung zum Maßnahmenprogramm keine Daten zu den regional
angebauten Lebensmitteln vor.
Die Anzahl der im Monitoring erfassten Kantinen der Bundesministerien und
der Behörden in ihrem Geschäftsbereich, in denen regional erzeugte
Lebensmittel verwendet werden, stellt sich wie folgt dar:
Jahr Anzahl der Kantinen
2022 76
2023 104
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
52. Wie hoch ist der Anteil der Lebensmittel aus regionaler Erzeugung am
monetären Warenumsatz in diesen Kantinen der Bundes- und nach
Kenntnis der Bundesregierung Landes- und Kommunalbehörden (bitte
für alle Kantinen aufschlüsseln), und wie hat sich dieser Anteil in den
vergangenen zehn Jahren entwickelt?
Der Bundesregierung liegen keine Daten zum Anteil regional erzeugter
Lebensmittel am monetären Warenumsatz der Kantinen vor. Im Übrigen wird
auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
53. In wie vielen der Kantinen der Bundes- und nach Kenntnis der
Bundesregierung Landes- und Kommunalbehörden werden ökologisch
angebaute Lebensmittel genutzt, und wie hat sich die Zahl dieser Kantinen in den
vergangenen zehn Jahren entwickelt?
Hinsichtlich der Datengrundlage sowie des Erhebungszeitraums wird
grundsätzlich auf die Antwort zu Frage 51 verwiesen. Darüber hinaus liegen für das
Jahr 2024 auch Zahlen für die Verwendung von ökologisch angebauten
Lebensmitteln vor. Die Anzahl der im Monitoring erfassten Kantinen der
Bundesministerien und der Behörden in ihrem Geschäftsbereich, in denen ökologisch
angebaute Lebensmittel verwendet werden, stellt sich wie folgt dar:
Jahr Anzahl der Kantinen
2022 70
2023 100
2024 104
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
54. Wie hoch ist der Anteil der Lebensmittel aus ökologischer Erzeugung am
monetären Warenumsatz in diesen Kantinen der Bundes- und nach
Kenntnis der Bundesregierung Landes- und Kommunalbehörden (bitte
für alle Kantinen aufschlüsseln), und wie hat sich dieser Anteil in den
vergangenen zehn Jahren entwickelt?
Hinsichtlich der Datengrundlage und des Erhebungszeitraums wird auf die
Antworten zu Frage 51 und Frage 53 verwiesen. Der Anteil der Lebensmittel aus
ökologischer Erzeugung am monetären Warenumsatz in den in der Antwort zu
Frage 53 genannten Kantinen der Bundesministerien (nachfolgend in der
seinerzeit geltenden Abkürzung bezeichnet) und der Behörden in ihrem
Geschäftsbereich stellt sich wie folgt dar:
Ressort Jahr 2022 Jahr 2023 Jahr 2024
AA 4,5 Prozent 9,2 Prozent 19,7 Prozent
BKAmt 10,8 Prozent 16,9 Prozent 20,0 Prozent
BMAS 16,7 Prozent 15,7 Prozent 15,0 Prozent
BMBF 13,5 Prozent 22,3 Prozent 35,3 Prozent
BMDV 11,8 Prozent 16,7 Prozent 17,8 Prozent
BMEL 22,1 Prozent 23,4 Prozent 28,3 Prozent
BMF 8,4 Prozent 14,4 Prozent 19,4 Prozent
BMFSFJ 12,3 Prozent 15,0 Prozent 26,3 Prozent
BMG 8,0 Prozent 19,7 Prozent 24,0 Prozent
BMI 10,7 Prozent 13,8 Prozent 12,7 Prozent
BMJ 7,3 Prozent 7,2 Prozent 14,3 Prozent
BMUV 41,0 Prozent 43,0 Prozent 44,9 Prozent
Ressort Jahr 2022 Jahr 2023 Jahr 2024
BMVg 4,9 Prozent 4,9 Prozent 0,7 Prozent
BMWK 21,1 Prozent 20,0 Prozent 23,0 Prozent
BMWSB 40,0 Prozent 14,4 Prozent 38,0 Prozent
BMZ 14,0 Prozent 30,0 Prozent 38,5 Prozent
Anteil insgesamt: 15,4 Prozent 16,8 Prozent 19,1 Prozent
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
55. Wie lassen sich die Fragen 51 bis 54 mit Blick auf die Modellregionen
des von der Bundesregierung geförderten Projektes „Besser essen in der
Region“ (www.besser-essen-in-der-region.de/) beantworten (bitte auch
für alle Regionen gesondert aufgeschlüsselt beantworten)?
Die Fragen 51 bis 54 sind für die Projekte des Modellregionenwettbewerbs
„Besser essen in der Region“ nicht einschlägig, weil diese nicht auf behördliche
Kantinen ausgerichtet sind.
56. Wie hoch ist der Anteil von Frischfleisch aus den höheren
Haltungsstufen 3 und höher, der in den Kantinen der Bundes- und nach Kenntnis der
Bundesregierung Landes- und Kommunalbehörden angeboten wird (bitte
nach Haltungsstufen aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine statistischen Daten im Sinne der
Fragestellung vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
57. Welche Kriterien in der Bundes- und nach Kenntnis der Bundesregierung
Landes- und Kommunalbehörden gelten bei Einkauf der Nahrungsmittel,
und werden hier Aspekte wie die Anzahl von Arbeitsplätzen in den
Betrieben, der Verzicht auf hochgefährliche Pflanzenschutzmittel oder
synthetische Düngemittel berücksichtigt?
Es wird auf die Antwort zur Frage 24 verwiesen.
58. Wie wird sichergestellt, dass der Einkauf der Lebensmittel zur
Verwendung in Kantinen der Bundes- und nach Kenntnis der Bundesregierung
Landes- und Kommunalbehörden nicht unterhalb der Erzeugerkosten
erfolgt?
Soweit der Bund Lebensmittel für behördeneigene Kantinen beschafft, erfolgen
die Beschaffungsvorgänge unter Beachtung der vergaberechtlichen Vorgaben
sowie auf Grundlage marktüblicher Preise. Eine Prüfung, ob einzelne
Lebensmittel unterhalb der jeweiligen Erzeugerkosten angeboten werden, erfolgt nicht.
In Fällen, in denen Kantinen von externen Betreibern bewirtschaftet werden,
liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
59. Welche Kantinen in Arbeitsagenturen und Jobcentern sowie Kantinen
anderer Bundes- und nach Kenntnis der Bundesregierung Landes- und
Kommunalbehörden und öffentlich-rechtlich organisierte Kantinen gibt
es, in denen ein bezahlbares ermäßigtes Essen für Bezieherinnen und
Bezieher von Arbeitslosengeld I, Bürgergeld, für Rentnerinnen und Rentner
oder Kinder angeboten wird?
Für den in der Fragestellung genannten Personenkreis bestehen in den Kantinen
des Bundes keine besonderen Vergünstigungen, soweit diesen Personen
überhaupt Zutritt zu den jeweiligen Dienststellen und Kantinen gewährt werden
kann. Im Übrigen wird auf den in der Antwort zu Frage 38 dargestellten Zweck
der Kantinen verwiesen.
Kantinenleistungen werden in den Agenturen für Arbeit unter Beachtung der
vergaberechtlichen Bestimmungen fremd vergeben. Ziel ist es, auf der
Grundlage der Kantinenrichtlinien in dezentraler Verantwortung moderne und
tragfähige Kantinenkonzepte vor Ort bereitzustellen. Im Einzelfall kann seitens des
Kantinenbetriebes vor Ort eine begrenzte Öffnung für Dritte zugelassen
werden. Dies hängt vor allem von der Lage, der Größe und der Auslastung der
Kantine ab. In der Preisgestaltung des Essens wird sich seitens der Pächterin
beziehungsweise des Pächters an den betriebswirtschaftlichen Gegebenheiten
orientiert. Ein sogenannter Fremdesseranteil der jeweiligen Kantinen wird von
der Bundesagentur für Arbeit nicht erhoben. Entsprechend liegen der
Bundesregierung auch keine Informationen zu Angeboten vor, die sich nicht an
Beschäftigte der Bundesagentur für Arbeit richten. Dies gilt ebenso für
Kantinenangebote in den Jobcentern, die als gemeinsame Einrichtungen organisiert
sind. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
60. Hat die Bundesregierung Pläne, um in Kantinen ihres
Zuständigkeitsbereichs ermäßigte Essen für die in Frage 59 benannten Personenkreise
einzuführen bzw. zu ermöglichen, und wie genau sehen diese Pläne aus?
Es gibt keine entsprechenden Pläne der Bundesregierung, weil die Kantinen der
Verpflegung der Beschäftigten des Bundes während der Arbeitszeit dienen. Auf
die Antwort zu Frage 38 wird verwiesen.
61. Besteht nach Kenntnis der Bundesregierung eine Diskrepanz zwischen
den durchschnittlichen Preisen in den Kantinen der Bundes-, Landes-
und Kommunalbehörden sowie in den öffentlich-rechtlich organisierten
Kantinen und den für Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld
vorgesehenen Tagessätzen für Lebensmittel, und wenn ja, wie beurteilt sie
diese?
Der Betrieb einer Kantine des Bundes dient dem Zweck der Verpflegung der
Beschäftigten des Bundes in der Dienststelle während der Arbeitszeit. Mit den
Preisen in den Kantinen sind unter anderem die Betriebskosten inklusive
Personalkosten zu erwirtschaften. Ein privater Betreiber hat zudem regelmäßig einen
wirtschaftlichen Gewinn zum Ziel. Die Preisgestaltung der Bundeskantinen
steht dabei in keinem Zusammenhang mit den Regelbedarfen der
Mindestsicherungssysteme. Insofern erkennt die Bundesregierung keine Diskrepanz im
Sinne der Fragestellung.
62. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Kundschaft
der Bundeskantinen vor, insbesondere über Alter, Erwerbsstatus, Beruf
und Einkommen?
Auf die Antwort zu Frage 38 wird verwiesen.
63. Welche Programme des Bundes-, der Länder oder der Europäischen
Union gibt es, durch die die Zusammenarbeit zwischen regionalen
Landwirtschaftsbetrieben und Kantinen gefördert bzw. verbessert werden soll?
Der Bundesregierung liegt keine abschließende Übersicht sämtlicher
Programme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union im Sinne der
Fragestellung vor. Das BMLEH fördert beispielsweise im Rahmen des
Modellregionenwettbewerbs „Besser essen in der Region“ den Auf- und Ausbau von
regionalen Wertschöpfungsketten bis hin zur Außer-Haus-Verpflegung. Darüber
hinaus werden seit dem Jahr 2023 im Rahmen des Bundesprogramms Ländliche
Entwicklung und Regionale Wertschöpfung (BULEplus) Maßnahmen zur
Weiterentwicklung regionaler Wertschöpfungsketten gefördert. Aktuell erfolgt dies
über die Fördermaßnahme „RegioKost“, mit der insbesondere Strukturen der
Außer-Haus-Verpflegung und dabei vor allem der Gemeinschaftsverpflegung
gestärkt werden sollen. Näheres dazu kann auf der Internetseite von BULEplus
unter dem Link https://land-zukunft.de/foerdermassnahmen/regiokost
eingesehen werden.
Anlage 1 zu den Fragen 21, 22, 23, 28, 30 und 35
Kantinen des Bundes in Behörden inklusive ihrer Kategorisierung, ihrer Standorte, ihrer Betreiber, ihrer Art des Betriebs und der Besuchsmöglichkeit für Bürgerinnen
und Bürger
Ressort /
Oberste
Bundesbehörde
OBB Behörde
Kaserne
Uni
Krankenhaus
Kita Schule
Altenpflege
soziale
Einrichtung
Ort
behör
deneigen
1
priv.
Betreiber2
Dienstleister
gegen
Bezahlung3
Bürger/-
innen
mögl.
(+/-)
AA X inkl. Berlin X -
AA AAD Berlin X -
BKAmt X Berlin X -
BKAmt BND Pullach X -
BKAmt BND Berlin X -
BKAmt BND Söcking X -
BMAS X Berlin X -
BMAS X BSG Kassel X +
BMAS BAuA
Dortmund
X +
1 behördeneigene Einrichtung nach § 26 der Bundeshaushaltsordnung
2 Pächter, dem die Kantine übertragen wurde und der sie auf eigene Rechnung führt
3 Person oder Firma, die entgeltliche gewerbliche oder freiberufliche Leistungen für die Beköstigung gegen Bezahlung ausführt
Ressort /
Oberste
Bundesbehörde
OBB Behörde
Kaserne
Uni
Krankenhaus
Kita Schule
Altenpflege
soziale
Einrichtung
Ort
behör
deneigen
1
priv.
Betreiber2
Dienstleister
gegen
Bezahlung3
Bürger/-
innen
mögl.
(+/-)
BMAS X BAG Erfurt X +
BMBFSFJ X Berlin X +
BMBFSFJ Kita Bonn X -
BMBFSFJ BAFzA BiZ
Ith/
Holzen
X -
BMBFSFJ BAFzA BiZ Schleife X -
BMF X Berlin X -
BMF X Brühl X -
BMF BZSt Bonn X +
BMF GZD Münster X -
BMF GZD
Münster
II
X -
BMF GZD
Sigmaringen
X -
BMF GZD Plessow X -
BMF GZD Erfurt X -
BMF GZD Leipzig X -
BMF GZD Rostock X -
Ressort /
Oberste
Bundesbehörde
OBB Behörde
Kaserne
Uni
Krankenhaus
Kita Schule
Altenpflege
soziale
Einrichtung
Ort
behör
deneigen
1
priv.
Betreiber2
Dienstleister
gegen
Bezahlung3
Bürger/-
innen
mögl.
(+/-)
BMF GZD
Rostock
II
X -
BMF GZD
Neuendettelsau
X -
BMF GZD Bleckede X -
BMFTR X Bonn X -
BMFTR X Berlin X -
BMG X Berlin X -
BMG RKI Berlin X -
BMG BfArM Bonn X +
BMI X Berlin X -
BMI X Berlin X -
BMI BAMF
Nürnberg
X -
BMI
BBK /
BABZ
Bad
Neuenahr-
Ahrweiler
X -
Ressort /
Oberste
Bundesbehörde
OBB Behörde
Kaserne
Uni
Krankenhaus
Kita Schule
Altenpflege
soziale
Einrichtung
Ort
behör
deneigen
1
priv.
Betreiber2
Dienstleister
gegen
Bezahlung3
Bürger/-
innen
mögl.
(+/-)
BMI BBK Bonn X -
BMI BfV Köln -
BMI BfV
Heimerzheim
X -
BMI BKA Berlin X -
BMI BKA
Meckenheim
X -
BMI BPOL Fuldatal X -
BMI BPOL
Deggendorf
X -
BMI BPOL
Oerlenbach
X -
BMI BPOL Bamberg X -
BMI BPOL Walsrode X -
BMI BPOL
Rotenburg
/Fulda
X -
BMI BPOL Berlin X -
Ressort /
Oberste
Bundesbehörde
OBB Behörde
Kaserne
Uni
Krankenhaus
Kita Schule
Altenpflege
soziale
Einrichtung
Ort
behör
deneigen
1
priv.
Betreiber2
Dienstleister
gegen
Bezahlung3
Bürger/-
innen
mögl.
(+/-)
BMI BPOL Potsdam X
BMI HS Bund Brühl X +
BMI StBA
Wiesbaden
X +
BMJV X Berlin X -
BMJV BVerwG Leipzig X -
BMJV DPMA
München
(ANZ)
X
BMJV DPMA
München
(CIN)
X
BMLEH X Berlin X +
BMLEH JKI Berlin X +
BMLEH JKI
Kleinmachnow
X +
BMLEH JKI
Braunschweig
X +
Ressort /
Oberste
Bundesbehörde
OBB Behörde
Kaserne
Uni
Krankenhaus
Kita Schule
Altenpflege
soziale
Einrichtung
Ort
behör
deneigen
1
priv.
Betreiber2
Dienstleister
gegen
Bezahlung3
Bürger/-
innen
mögl.
(+/-)
BMLEH JKI
Quedlinburg
X +
BMLEH FLI Riems X -
BMLEH MRI
Karlsruhe
X +
BMLEH TI
Braunschweig
X +
BMLEH BfR Berlin X +
BMLEH BfR Berlin X -
BMLEH BLE Bonn X X +
BMLEH /
BMAS
X Bonn X +
BMUKN X Berlin X +
BMUKN X Bonn X +
BMUKN UBA
Dessau-
Roßlau
X X X +
BMUKN BfN
Insel
Vilm
X -
Ressort /
Oberste
Bundesbehörde
OBB Behörde
Kaserne
Uni
Krankenhaus
Kita Schule
Altenpflege
soziale
Einrichtung
Ort
behör
deneigen
1
priv.
Betreiber2
Dienstleister
gegen
Bezahlung3
Bürger/-
innen
mögl.
(+/-)
BMUKN BfN Bonn X +
BMUKN BfS Salzgitter X +
BMV KBA
Flensburg
X +
BMV DWD
Offenbach
X +
BMV BSH Hamburg X +
BMV BSH Rostock X +
BMV X Bonn X X -
BMV X Berlin X X -
BMV BfG Koblenz X +
BMV BALM Köln X +
BMV GDWS
Hannover
X
BMV GDWS Kiel X
BMVg X Berlin X -
BMVg X Bonn X -
BMVg BAMAD X Köln X -
Ressort /
Oberste
Bundesbehörde
OBB Behörde
Kaserne
Uni
Krankenhaus
Kita Schule
Altenpflege
soziale
Einrichtung
Ort
behör
deneigen
1
priv.
Betreiber2
Dienstleister
gegen
Bezahlung3
Bürger/-
innen
mögl.
(+/-)
BMWE X Berlin X -
BMWE BAM Berlin X -
BMWE PTB X
Braunschweig
X +
BMWE PTB Berlin X +
BMWSB BBR Berlin X +
BMZ X Berlin X -
BRH X Bonn X +
BBk X
Zentrale
FBC
Frankfurt X -
BBk X
Zentrale
Prime
Tower
Frankfurt X -
BBk X
Zentrale
Geldmuseum
Frankfurt X -
BBk
Hauptv.
HE
Frankfurt X -
Ressort /
Oberste
Bundesbehörde
OBB Behörde
Kaserne
Uni
Krankenhaus
Kita Schule
Altenpflege
soziale
Einrichtung
Ort
behör
deneigen
1
priv.
Betreiber2
Dienstleister
gegen
Bezahlung3
Bürger/-
innen
mögl.
(+/-)
BBk
Hauptv.
HH, MV,
SH
Hamburg X +
BBk
Hauptv.
HB, NI,
ST
Hannover
X +
BBk
Hauptv.
BW
Stuttgart X +
BBk
Hauptv.
BY
München X +
BBk Filiale München X +
BBk
Hauptv.
BE, BB
Berlin X +
BBk
Hauptv.
RP
Mainz X +
BBk
Hauptv.
NRW
Düsseldorf
X +
Ressort /
Oberste
Bundesbehörde
OBB Behörde
Kaserne
Uni
Krankenhaus
Kita Schule
Altenpflege
soziale
Einrichtung
Ort
behör
deneigen
1
priv.
Betreiber2
Dienstleister
gegen
Bezahlung3
Bürger/-
innen
mögl.
(+/-)
BBk Filiale
Dortmund
X +
Gesamt 28 76 1 2 2 15 69 26 42
Abkürzungen der Behörden gemäß Abkürzungsverzeichnis des Bundes. Abrufbar unter https://www.govdata.de/suche/daten/abkurzungsverzeichnis-des-bundes
und darüber hinaus wie folgt:
Abkürzung ausgeschrieben
AAD Akademie für Auswärtige Dienste
BABZ Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung
Hauptv. BE, BB Hauptverwaltung Berlin, Brandenburg
Hauptv. BW Hauptverwaltung Baden-Württemberg
Hauptv. BY Hauptverwaltung Bayern
Hauptv. HB, NI, ST Hauptverwaltung Bremen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt
Hauptv. HH, MV, SH Hauptverwaltung Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein,
Hauptv. NRW Hauptverwaltung Nordrhein-Westfalen
Hauptv. RP Hauptverwaltung Rheinland-Pfalz
Hauptverwaltung HE Hauptverwaltung Hessen
OBB Oberste Bundesbehörde
Zentrale FBC Zentrale Frankfurter Büro Center
Anlage 2 zu den Fragen 26 und 27
Kantinen des Bundes, die andere Kantinen, Abnehmerinnen und Abnehmer bzw. Einrichtungen
mitversorgen und die Einrichtungen etc., die von diesen Kantinen mitversorgt werden
Kantine (Behörde,
Dienststelle)
Ort Versorgte Kantinen, Abnehmerinnen und
Abnehmer bzw. Einrichtungen
AA Berlin Kita des AA
BMF Berlin Kita „Schatzkiste“ des BMF
BBK, BABZ
Bad Neuenahr-
Ahrweiler
Mensa – Bonn, BBK-Hauptsitz, THW-Leitung
StBA Wiesbaden
Caritasverband Wiesbaden-Rheingau-Taunus
e.V., HMLU
DPMA (Anzingerstrasse) München KooperationsKita des DPMA
DPMA (Cincinnatistrasse) München Lieferung an externe Kitas in München, BPatG
BLE Bonn Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
BfR Berlin BVL
FLI Insel Riems
Technologiezentrum Vorpommern;
BioTechnikum Greifswald
TI Braunschweig BVL, JKI, FLI, DWD
PTB Braunschweig Kindergarten
BRH Bonn AA, BfAA, BfJ, Kantine ist öffentlich
Bundesbank Zentrale
FBC
Frankfurt Kita der Deutschen Bundesbank
BVerwG Leipzig BWDA
Abkürzungen der Behörden gemäß Abkürzungsverzeichnis des Bundes abrufbar unter
https://www.govdata.de/suche/daten/abkurzungsverzeichnis-des-bundes. Darüber hinaus wie folgt:
Abkürzung ausgeschrieben
BABZ
Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile
Verteidigung
Bundesbank Zentrale FBC Bundesbank Zentrale Frankfurter Büro Center
HMLU
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt,
Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Anlage 3 zu Frage 29
Kantinen des Bundes in Kitas, Schulen, Universitäten, Krankenhäusern, in sozialen Einrichtungen wie für Menschen mit Behinderung, in staatlichen
Einrichtungen wie Kasernen, Ministerien oder Behörden jeglicher Art und in Einrichtungen der Altenpflege im Juli 2006
Ministerium
/ OBB
Behörde Kaserne Uni Krankenhaus Kita Schule
Altenpflege
Sonstige soz.
Einrichtung
AA 1 inkl.
AA / AAD 1
BKAmt / BND 1 6
BKM (BArch) 2
BMAS 2 3
BMF 2
BMF / GZD 5
BMF / BZSt 1
BMFSFJ / BAFzA 1 2
BMFTR 1
BMI 3
BMI / BAMF 1
BMI / BBK 2
BMI / BfV 2
BMI / BKG 2
BMI / BVA 2
Ministerium
/ OBB
Behörde Kaserne Uni Krankenhaus Kita Schule
Altenpflege
Sonstige soz.
Einrichtung
BMI / HS Bund 1
BMI / StBA / BiB 1
BMJV 1 3
BMLEH / inkl. GB 1 9
BMUKN / Berlin 1
BMUKN / BfN 2
BMUKN / BfS 1
BMUKN / Bonn 1
BMUKN / UBA 2
BMV / BALM 1
BMV / BfG 1
BMV / BSH (im BMV) 2
BMV / DWD 2
BMV / KBA 1
BMWE 2
BMWE / BAFA 1
BMWE / BAM 1
BMWE / BGR 1
BMWE / BKartA 1
BMWE / BNetzA 2
Ministerium
/ OBB
Behörde Kaserne Uni Krankenhaus Kita Schule
Altenpflege
Sonstige soz.
Einrichtung
BMWE / PTB 2
BMZ 1
BPA 1
BRH 2
BBk 13
Gesamt 31 62 1 2
Abkürzungen der Behörden gemäß Abkürzungsverzeichnis des Bundes abrufbar unter https://www.govdata.de/suche/daten/abkurzungsverzeichnis-des-
bundes und darüber hinaus wie folgt:
Abkürzung ausgeschrieben
AAD Akademie für Auswärtige Dienste
GB Geschäftsbereich
OBB Oberste Bundesbehörde
Anlage 4 zu Frage 46
Statistisches Bundesamt
D36
Verbraucherpreisindex für Deutschland
2020=100
Jahr Zeitangabe
Verbraucherpreisindex
insgesamt
Veränderung
zum Vorjahr in
%
Bewirtungsleistungen
von Kantinen und
Mensen (CC13-1112)
Veränderung zum
Vorjahr in %
1991 Jahresdurchschnitt 61,9 - 49,5 -
1992 Jahresdurchschnitt 65,0 5,0 52,0 5,1
1993 Jahresdurchschnitt 67,9 4,5 55,4 6,5
1994 Jahresdurchschnitt 69,7 2,7 57,5 3,8
1995 Jahresdurchschnitt 71,0 1,9 59,6 3,7
1996 Jahresdurchschnitt 72,0 1,4 60,1 0,8
1997 Jahresdurchschnitt 73,4 1,9 61,0 1,5
1998 Jahresdurchschnitt 74,0 0,8 61,9 1,5
1999 Jahresdurchschnitt 74,5 0,7 63,8 3,1
2000 Jahresdurchschnitt 75,5 1,3 64,8 1,6
2001 Jahresdurchschnitt 77,0 2,0 66,2 2,2
2002 Jahresdurchschnitt 78,1 1,4 67,5 2,0
2003 Jahresdurchschnitt 78,9 1,0 68,7 1,8
2004 Jahresdurchschnitt 80,2 1,6 70,1 2,0
2005 Jahresdurchschnitt 81,5 1,6 71,2 1,6
2006 Jahresdurchschnitt 82,8 1,6 72,1 1,3
2007 Jahresdurchschnitt 84,7 2,3 74,2 2,9
2008 Jahresdurchschnitt 86,9 2,6 77,1 3,9
2009 Jahresdurchschnitt 87,2 0,3 79,3 2,9
2010 Jahresdurchschnitt 88,1 1,0 80,2 1,1
2011 Jahresdurchschnitt 90,0 2,2 81,7 1,9
2012 Jahresdurchschnitt 91,7 1,9 83,1 1,7
2013 Jahresdurchschnitt 93,1 1,5 85,2 2,5
2014 Jahresdurchschnitt 94,0 1,0 87,1 2,2
2015 Jahresdurchschnitt 94,5 0,5 89,0 2,2
2016 Jahresdurchschnitt 95,0 0,5 90,8 2,0
2017 Jahresdurchschnitt 96,4 1,5 92,2 1,5
2018 Jahresdurchschnitt 98,1 1,8 94,1 2,1
2019 Jahresdurchschnitt 99,5 1,4 97,5 3,6
2020 Jahresdurchschnitt 100,0 0,5 100,0 2,6
2021 Jahresdurchschnitt 103,1 3,1 101,7 1,7
2022 Jahresdurchschnitt 110,2 6,9 106,8 5,0
2023 Jahresdurchschnitt 116,7 5,9 114,6 7,3
2024 Jahresdurchschnitt 119,3 2,2 122,5 6,9
2025 Jahresdurchschnitt 121,9 2,2 127,3 3,9
Veränderung JD2025 ggü. JD2016 in % 28,3 40,2
Veränderung JD2025 ggü. JD2006 in % 47,2 76,6
© Statistisches Bundesamt (Destatis), 2026
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
Relationen
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