polradar

Ernährungsarmut und Kantinenwesen

dip / drucksache 16.07.2026 · WP 21 · 21/7144 · Kleine Anfrage · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Ernährungsarmut und Kantinenwesen Deutscher Bundestag Drucksache 21/7144 21. Wahlperiode 16.07.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Marcel Bauer, Ina Latendorf, Luigi Pantisano, Lorenz Gösta Beutin, Violetta Bock, Jorrit Bosch, Dr. Fabian Fahl, Katalin Gennburg, Mareike Hermeier, Caren Lay, Sahra Mirow, David Schliesing, Sascha Wagner und der Fraktion Die Linke Ernährungsarmut und Kantinenwesen Die Entwicklung von Armut ist ein drängendes soziales und politisches Problem in Deutschland. Ein wichtiger Aspekt von Armut ist die Ernährungsarmut, die eine quantitative und eine qualitative Seite hat. Quantitativ bedeutet Ernährungsarmut, dass armutsbetroffenen Menschen Einkommen fehlt, um ausreichend viel Essen zu kaufen, um die durchschnittlich notwendige Kalorienzahl zu sich zu nehmen. Qualitativ geht es im Anschluss daran darum, dass aufgrund fehlenden Einkommens einerseits auf ungesunde und günstige Lebensmittel zurückgegriffen werden muss und – das ist die soziale Seite der Ernährungsarmut – Menschen kaum noch gemeinsam mit anderen und an öffentlichen Orten essen können. Gerade in Zeiten individualisierter Lebensentwürfe (Einpersonenhaushalte) und einer alternden Gesellschaft (alleinlebende Rentnerinnen und Rentner) birgt Ernährungsarmut zudem die Gefahr der Vereinzelung und der sozialen Vereinsamung (vgl. https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktio n/m-sm/intern/downloads/Downloads_Familie/GesellschaftsReport_BW_1-202 3_barrierefrei.pdf). Das Grundgesetz (GG) legt fest, dass die Bundesrepublik Deutschland ein sozialer Staat sein soll (Artikel 20 GG). Diese Norm reagiert darauf, dass die kapitalistische Marktordnung selbst zu sozialer Unsicherheit, Armut und Konzentration von Eigentum führt (vgl. Abendroth, Wolfgang (1972): Zum Begriff des demokratischen und sozialen Rechtsstaats im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. In: Ders.: Antagonistische Gesellschaft und politische Demokratie. Berlin/Neuwied). Dass die Bundesrepublik Deutschland ein sozialer Staat sein soll, impliziert den staatlichen Auftrag, das Problem Armut zu bearbeiten. Es ist daher auch Aufgabe der Bundesregierung, Ernährungsarmut zu bekämpfen. Die drei Aspekte der Ernährungsarmut – Unter- bzw. Mangelernährung, Fehlernährung und Vereinsamung – sind vermutlich unterschiedlich stark in der bundesrepublikanischen Gesellschaft verbreitet. Um Ernährungsarmut zu bekämpfen, wurden verschiedene politische Instrumente entwickelt und Maßnahmen ergriffen, von denen hier nur beispielhaft die staatliche Bezuschussung von Mensen für Studierende oder kostenloses Mittagessen in Schulen im Bundesland Berlin genannt werden sollen. Eine weitere politische Innovation wären öffentliche Kantinen, die Bürgerinnen und Bürger mit günstigem und gleichzeitig gesundem Essen versorgen sollen. Vor diesem Hintergrund stellen sich Fragen sowohl nach dem Umfang und der Qualität der Ernährungsarmut in Deutschland als auch nach den bereits heute vorhandenen Kantinen (allgemein Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung), die Menschen mit Nahrungsmitteln versorgen. Ein wichtiger Faktor ist dabei die Preisentwicklung. Die Entwicklung der Lebensmittelpreise verschärfen dann Ausmaß und Qualität der Ernährungsarmut, wenn die Preise stärker steigen als die Einkommen. Das gilt genauso für die Versorgung mit notwendigen Kalorien wie für die Verfügbarkeit gesunder Lebensmittel und die Möglichkeit, unter Menschen gesellig zu essen. Insbesondere die Folgen des Iran-Krieges lassen einen Anstieg verschiedener Lebensmittelpreise ab Herbst dieses Jahres erwarten. Zu befürchten ist, dass sich dies sowohl in den Lebensmittelgeschäften wie auch in den Kantinen niederschlagen wird (vgl. www.faz.net/aktuell/wirtschaft/mehr-wirtschaft/iran-krieg- treibtpreise-die-folgen-der-duengerkrise-koennten-erst-noch-kommen-20086804 2.html). Wir fragen die Bundesregierung:  1. Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „Ernährungsarmut“?  2. Wie viele Menschen in Deutschland sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell von Ernährungsarmut betroffen oder bedroht (bitte nach den Kategorien männlich, weiblich, divers sowie nach den Altersgruppen 0 bis 6 Jahre, 7 bis 14 Jahre, 15 bis 18 Jahre, 19 bis 65 Jahre, 66 bis 75 Jahre und 76 Jahre und älter aufschlüsseln)?  3. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Entwicklung der Ernährungsarmut seit 2015 vor (bitte entsprechend der Aufschlüsselung von Frage 2 darstellen)?  4. Welche Auswirkungen auf Ernährungsarmut hatten nach Kenntnis der Bundesregierung die Preissteigerungen bei Lebensmitteln seit 2022?  5. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung zur strukturellen Verbesserung (nicht: Bildungs- und Informationskampagnen zu Ernährung) des Zugangs zu gesunder Ernährung für einkommensarme Haushalte seit 2015 umgesetzt (bitte nach Programmen, gegebenenfalls nach Bundesländern und nach Mittelabflüssen aufschlüsseln)?  6. Unterscheidet sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Ernährungslage der Bevölkerung zwischen unterschiedlichen Regionen in Deutschland, und worin sieht sie gegebenenfalls die Gründe hierfür?  7. Welche diesbezüglichen Unterschiede bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen urbanen und ländlichen Räumen?  8. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Versorgungssituation mit gesunden und bezahlbaren Lebensmitteln in sozial benachteiligten Stadtteilen vor?  9. Welche gesundheitlichen Folgen von Ernährungsarmut sind der Bundesregierung bekannt (bitte nach einschlägigen, mit Ernährungsarmut zusammenhängenden chronischen und nicht chronischen Krankheiten aufschlüsseln)? 10. Welche Zusammenhänge bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen Ernährungsarmut und psychischer Gesundheit? 11. Welche Zusammenhänge bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen Bildungsgrad, Einkommen und ernährungsbedingten Erkrankungen? 12. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu Unterschieden der Lebenserwartung im Zusammenhang mit Ernährungsarmut und Einkommenslage vor? 13. Welche Kosten entstehen dem Gesundheitssystem nach Kenntnis der Bundesregierung durch ernährungsbedingte Erkrankungen (bitte für die Jahre seit 2016, unterteilt nach physischer und psychischer Gesundheit, aufschlüsseln)? 14. Welche Bevölkerungsgruppen, insbesondere Alters- und Berufsgruppen und Einkommensschichten, sind besonders von Unterversorgung (Kalorien) mit Nahrung und von Fehlernährung betroffen? 15. Welche Daten liegen der Bundesregierung zur Entwicklung der sozialen Dimension von Ernährungsarmut in den letzten 20 Jahren vor? 16. Wie viele Menschen in Deutschland können nach Kenntnis der Bundesregierung nicht regelmäßig an sozialen Essenspraktiken (Café- bzw. Restaurantbesuch etc.) teilnehmen? 17. Was plant die Bundesregierung, damit die Ernährungssituation der privaten Haushalte Teil der offiziellen statistischen Erfassung wird (beispielsweise der Sozialberichterstattung auf Landes- und Bundesebene), wie es in anderen Ländern bereits der Fall ist, um Ausmaß, Determinanten und Folgen von Ernährungsarmut zu erfassen? 18. Welche Rolle misst die Bundesregierung staatlichen und kommunalen Einrichtungen bei der Sicherstellung einer verlässlichen und sozial gerechten Lebensmittelversorgung bei? 19. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur sozialen Wirkung kostenloser oder preisgünstiger, gemeinnütziger oder kommunaler Essensangebote vor? 20. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur gesundheitlichen Wirkung kostenloser oder preisgünstiger, gemeinnütziger oder kommunaler Essensangebote vor? 21. Wie viele Kantinen (also gemeinschaftliche Verpflegungseinrichtungen) gibt es heute nach Kenntnis der Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutschland, und wie teilen sie sich in die nachfolgenden Kantinenformen auf: Kantinen der Bundesbehörden, Kantinen der Kommunen, Kantinen der Bundesländerbehörden, öffentlich-rechtlich organisierte Kantinen und private Kantinen (inklusive Betriebskantinen)? 22. In welchen Bundes- und nach Kenntnis der Bundesregierung in Landes- und Kommunalbehörden in welchen Orten gibt es Kantinen? 23. In wie vielen der Kantinen der Bundes- und nach Kenntnis der Bundesregierung Landes- und Kommunalbehörden bzw. in öffentlich-rechtlicher Form werden für Zubereitung des Essens bzw. Service private Dienstleister bezahlt, in wie vielen erfolgt der Betrieb direkt durch Bund, Land, Kommune oder Träger? 24. In welchen Fällen gibt es soziale und/oder ökologische Kriterien bei der Vergabe von Betreiberverträgen im Fall der Vergabe an externe Dienstleister, die von der zuständigen Bundes- und nach Kenntnis der Bundesregierung Landes- oder Kommunalbehörde zur Anwendung gebracht werden, und wie sehen sie aus? 25. Wie hat sich die Zahl der durch Bund und nach Kenntnis der Bundesregierung Bundesländer, Kommunen und öffentlich-rechtliche Träger selbst betriebenen Kantinen in den letzten 20 Jahren entwickelt und wie im gleichen Zeitraum die Zahl der Kantinen, die (über Betreiberverträge) durch private Dienstleister betrieben werden? 26. Welche Kantinen und Großküchen in öffentlicher Hand gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, die andere Kantinen bzw. Abnehmerinnen und Abnehmer (z. B. Außerhausverpflegung für Kitas, Altenpflegeeinrichtungen etc.) mitversorgen? 27. Welche Einrichtungen sind es nach Kenntnis der Bundesregierung, die von diesen Kantinen und Großküchen (s. Frage 26) in öffentlicher Hand verpflegt werden? 28. Wie viele Kantinen in Kitas, Schulen, Universitäten, Krankenhäusern, in sozialen Einrichtungen wie für Menschen mit Behinderung, in staatlichen Einrichtungen wie Kasernen, Ministerien oder Behörden jeglicher Art und in Einrichtungen der Altenpflege befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung in öffentlicher Hand (bitte für den jeweiligen Bereich aufführen)? 29. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl öffentlicher Kantinen in Kitas, Schulen, Universitäten, Krankenhäusern, in sozialen Einrichtungen wie für Menschen mit Behinderung, in staatlichen Einrichtungen wie Kasernen, Ministerien oder Behörden jeglicher Art und in Einrichtungen der Altenpflege in den letzten 20 Jahren entwickelt (bitte für den jeweiligen Bereich aufführen)? 30. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil von Privatkantinen in Kitas, Schulen, Universitäten, Krankenhäusern, in sozialen Einrichtungen wie für Menschen mit Behinderung, in staatlichen Einrichtungen wie Kasernen, Ministerien oder Behörden jeglicher Art und in Einrichtungen der Altenpflege gegenüber den öffentlich betriebenen Kantinen (bitte für den jeweiligen Bereich aufführen)? 31. Wie hoch waren die Kosten des Betriebes für alle Kantinen des Bundes zusammengenommen pro Monat in den Jahren 2024 und 2025 (bitte nach Kantinen in Eigenbetrieb und durch Externe betriebene aufschlüsseln)? 32. Wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung die nachfolgenden Kantinenformen finanziert, also wie hoch sind die Anteile aus Entgelten, staatlichen und privaten Mittel, um den Betrieb der Kantinen zu finanzieren: Kantinen der Bundesbehörden, Kantinen der Kommunen, Kantinen der Länderbehörden, öffentlich-rechtlich organisierte Kantinen und private Kantinen (inklusive Betriebskantinen)? 33. In welchen der nachfolgend genannten Kantinen gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Tarifverträge und Personal- und Betriebsräte: Kantinen der Bundesbehörden, Kantinen der Kommunen, Kantinen der Länderbehörden, öffentlich-rechtlich organisierte Kantinen und private Kantinen (inklusive Betriebskantinen)? 34. Wie hat sich die Zahl dieser Kantinen (in Bundes- und nach Kenntnis der Bundesregierung Landes- und Kommunalbehörden) in den vergangenen 20 Jahren entwickelt (bitte pro Jahr aufschlüsseln)? 35. In wie vielen der Kantinen (der Bundes- und nach Kenntnis der Bundesregierung Landes- und Kommunalbehörden), die es heute gibt, können Menschen, die nicht in einer Bundes-, Landes- bzw. Kommunalbehörde beschäftigt sind, essen (also alle Bürgerinnen und Bürger), in welchen Orten sind diese Kantinen, und von welchen Behörden werden sie betrieben? 36. Wie viele Mahlzeiten werden pro Monat in den Kantinen der Bundes- und nach Kenntnis der Bundesregierung Landes- und Kommunalbehörden sowie in öffentlich-rechtlich organisierten Kantinen verkauft (bitte für jede Kantinenform einzeln aufschlüsseln)? 37. Wie hat sich diese Zahl der pro Monat in den Kantinen Bundes- und nach Kenntnis der Bundesregierung Landes- und Kommunalbehörden sowie in öffentlich-rechtlich organisierten Kantinen verkauften Mahlzeiten (s. Frage 36) in den vergangenen 20 Jahren entwickelt (bitte für jede Kantinenform aufschlüsseln)? 38. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Kundschaft der Bundes-, Landes- und Kommunalkantinen vor, insbesondere über Alter, Erwerbsstatus, Beruf und Einkommen (bitte für jede Art der Behördenkantinen aufschlüsseln)? 39. Wie viele Menschen gehen nach Kenntnis der Bundesregierung einmal bis zweimal pro Woche in einer Kantine essen? 40. Welche statistischen Informationen liegen der Bundesregierung über die Preisentwicklung für Mahlzeiten in Kantinen der Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden, in öffentlich-rechtlich organisierten sowie in privaten Kantinen, und in allen Bereichen der Gemeinschaftsverpflegung (Kitas, Schulen, Mensen, Krankenhäusern, in sozialen Einrichtungen wie für Menschen mit Behinderung, in staatlichen Einrichtungen wie Kasernen, Ministerien oder Behörden jeglicher Art und in Einrichtungen der Altenpflege) für die letzten 20 Jahre vor (bitte für den jeweiligen Bereich aufführen)? 41. Wie bewertet die Bundesregierung diese Preisentwicklung? 42. Wie viel hat nach Kenntnis der Bundesregierung eine Mahlzeit im Durchschnitt in den Kantinen der Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden sowie in den öffentlich-rechtlich organisierten und privaten Kantinen gekostet (bitte für die letzten 20 Jahre aufschlüsseln)? 43. Wie viel kostet eine Mahlzeit für Beschäftigte der Bundesbehörde in diesen Kantinen (s. Frage 43) im Durchschnitt (bitte nach Basisessen, vegetarischer Mahlzeit und Fleischkost aufschlüsseln)? 44. Wie viel kostet nach Kenntnis der Bundesregierung eine Mahlzeit für Bürgerinnen und Bürger, die nicht in der Bundes-, Landes- und Kommunalbehörde beschäftigt sind, in diesen Kantinen im Durchschnitt (bitte nach Basisessen, vegetarischer Mahlzeit und Fleischkost aufschlüsseln)? 45. Wie haben sich die durchschnittlichen Preise pro Mahlzeit in Kantinen der Bundes- und nach Kenntnis der Bundesregierung Landes- und Kommunalbehörden für Beschäftigte in den letzten zehn Jahren entwickelt? 46. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Preise pro Mahlzeit in öffentlich-rechtlich organisierten Kantinen und privaten Kantinen in den letzten zehn Jahren entwickelt? 47. Wie haben sich die durchschnittlichen Preise pro Mahlzeit in Kantinen der Bundes- und nach Kenntnis der Bundesregierung Landes- und Kommunalbehörden für Nichtbeschäftigte und Bürgerinnen und Bürger in den letzten zehn Jahren entwickelt? 48. Wirtschaften die Kantinen der Bundes- und nach Kenntnis der Bundesregierung Landes- und Kommunalbehörden sowie öffentlich-rechtlich organisierten Kantinen kostendeckend durch den Verkauf der Mahlzeiten, oder werden die Mahlzeiten subventioniert, und wie groß ist der Anteil der Zuschüsse jeweils? 49. Welche Kantinen in welchen Bundes- und nach Kenntnis der Bundesregierung Landes- und Kommunalbehörden sowie öffentlich-rechtlich organisierte Kantinen wirtschaften kostendeckend, in welchen werden die Mahlzeiten subventioniert, und wie groß ist dort der Anteil der Zuschüsse? 50. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, welche Arten von Mahlzeiten wie stark bezuschusst werden (vgl. Frage 49)? 51. In wie vielen der Kantinen der Bundes- und nach Kenntnis der Bundesregierung Landes- und Kommunalbehörden werden regional angebaute Lebensmittel genutzt, und wie hat sich die Zahl dieser Kantinen in den vergangenen zehn Jahren entwickelt? 52. Wie hoch ist der Anteil der Lebensmittel aus regionaler Erzeugung am monetären Warenumsatz in diesen Kantinen der Bundes- und nach Kenntnis der Bundesregierung Landes- und Kommunalbehörden (bitte für alle Kantinen aufschlüsseln), und wie hat sich dieser Anteil in den vergangenen zehn Jahren entwickelt? 53. In wie vielen der Kantinen der Bundes- und nach Kenntnis der Bundesregierung Landes- und Kommunalbehörden werden ökologisch angebaute Lebensmittel genutzt, und wie hat sich die Zahl dieser Kantinen in den vergangenen zehn Jahren entwickelt? 54. Wie hoch ist der Anteil der Lebensmittel aus ökologischer Erzeugung am monetären Warenumsatz in diesen Kantinen der Bundes- und nach Kenntnis der Bundesregierung Landes- und Kommunalbehörden (bitte für alle Kantinen aufschlüsseln), und wie hat sich dieser Anteil in den vergangenen zehn Jahren entwickelt? 55. Wie lassen sich die Fragen 51 bis 54 mit Blick auf die Modellregionen des von der Bundesregierung geförderten Projektes „Besser essen in der Region“ (www.besser-essen-in-der-region.de/) beantworten (bitte auch für alle Regionen gesondert aufgeschlüsselt beantworten)? 56. Wie hoch ist der Anteil von Frischfleisch aus den höheren Haltungsstufen 3 und höher, der in den Kantinen der Bundes- und nach Kenntnis der Bundesregierung Landes- und Kommunalbehörden angeboten wird (bitte nach Haltungsstufen aufschlüsseln)? 57. Welche Kriterien in der Bundes- und nach Kenntnis der Bundesregierung Landes- und Kommunalbehörden gelten bei Einkauf der Nahrungsmittel, und werden hier Aspekte wie die Anzahl von Arbeitsplätzen in den Betrieben, der Verzicht auf hochgefährliche Pflanzenschutzmittel oder synthetische Düngemittel berücksichtigt? 58. Wie wird sichergestellt, dass der Einkauf der Lebensmittel zur Verwendung in Kantinen der Bundes- und nach Kenntnis der Bundesregierung Landes- und Kommunalbehörden nicht unterhalb der Erzeugerkosten erfolgt? 59. Welche Kantinen in Arbeitsagenturen und Jobcentern sowie Kantinen anderer Bundes- und nach Kenntnis der Bundesregierung Landes- und Kommunalbehörden und öffentlich-rechtlich organisierte Kantinen gibt es, in denen ein bezahlbares ermäßigtes Essen für Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld I, Bürgergeld, für Rentnerinnen und Rentner oder Kinder angeboten wird? 60. Hat die Bundesregierung Pläne, um in Kantinen ihres Zuständigkeitsbereichs ermäßigte Essen für die in Frage 59 benannten Personenkreise einzuführen bzw. zu ermöglichen, und wie genau sehen diese Pläne aus? 61. Besteht nach Kenntnis der Bundesregierung eine Diskrepanz zwischen den durchschnittlichen Preisen in den Kantinen der Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden sowie in den öffentlich-rechtlich organisierten Kantinen und den für Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld vorgesehenen Tagessätzen für Lebensmittel, und wenn ja, wie beurteilt sie diese? 62. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Kundschaft der Bundeskantinen vor, insbesondere über Alter, Erwerbsstatus, Beruf und Einkommen? 63. Welche Programme des Bundes-, der Länder oder der Europäischen Union gibt es, durch die die Zusammenarbeit zwischen regionalen Landwirtschaftsbetrieben und Kantinen gefördert bzw. verbessert werden soll? Berlin, den 1. Juli 2026 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

Relationen