Ernährungsarmut und Kantinenwesen
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Ernährungsarmut und Kantinenwesen
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7144
21. Wahlperiode 16.07.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Marcel Bauer, Ina Latendorf, Luigi Pantisano, Lorenz Gösta
Beutin, Violetta Bock, Jorrit Bosch, Dr. Fabian Fahl, Katalin Gennburg, Mareike
Hermeier, Caren Lay, Sahra Mirow, David Schliesing, Sascha Wagner und
der Fraktion Die Linke
Ernährungsarmut und Kantinenwesen
Die Entwicklung von Armut ist ein drängendes soziales und politisches
Problem in Deutschland. Ein wichtiger Aspekt von Armut ist die
Ernährungsarmut, die eine quantitative und eine qualitative Seite hat. Quantitativ bedeutet
Ernährungsarmut, dass armutsbetroffenen Menschen Einkommen fehlt, um
ausreichend viel Essen zu kaufen, um die durchschnittlich notwendige
Kalorienzahl zu sich zu nehmen. Qualitativ geht es im Anschluss daran darum, dass
aufgrund fehlenden Einkommens einerseits auf ungesunde und günstige
Lebensmittel zurückgegriffen werden muss und – das ist die soziale Seite der
Ernährungsarmut – Menschen kaum noch gemeinsam mit anderen und an
öffentlichen Orten essen können.
Gerade in Zeiten individualisierter Lebensentwürfe (Einpersonenhaushalte) und
einer alternden Gesellschaft (alleinlebende Rentnerinnen und Rentner) birgt
Ernährungsarmut zudem die Gefahr der Vereinzelung und der sozialen
Vereinsamung (vgl. https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktio
n/m-sm/intern/downloads/Downloads_Familie/GesellschaftsReport_BW_1-202
3_barrierefrei.pdf).
Das Grundgesetz (GG) legt fest, dass die Bundesrepublik Deutschland ein
sozialer Staat sein soll (Artikel 20 GG). Diese Norm reagiert darauf, dass die
kapitalistische Marktordnung selbst zu sozialer Unsicherheit, Armut und
Konzentration von Eigentum führt (vgl. Abendroth, Wolfgang (1972): Zum Begriff des
demokratischen und sozialen Rechtsstaats im Grundgesetz der Bundesrepublik
Deutschland. In: Ders.: Antagonistische Gesellschaft und politische
Demokratie. Berlin/Neuwied).
Dass die Bundesrepublik Deutschland ein sozialer Staat sein soll, impliziert den
staatlichen Auftrag, das Problem Armut zu bearbeiten. Es ist daher auch
Aufgabe der Bundesregierung, Ernährungsarmut zu bekämpfen.
Die drei Aspekte der Ernährungsarmut – Unter- bzw. Mangelernährung,
Fehlernährung und Vereinsamung – sind vermutlich unterschiedlich stark in der
bundesrepublikanischen Gesellschaft verbreitet. Um Ernährungsarmut zu
bekämpfen, wurden verschiedene politische Instrumente entwickelt und Maßnahmen
ergriffen, von denen hier nur beispielhaft die staatliche Bezuschussung von
Mensen für Studierende oder kostenloses Mittagessen in Schulen im
Bundesland Berlin genannt werden sollen. Eine weitere politische Innovation wären
öffentliche Kantinen, die Bürgerinnen und Bürger mit günstigem und
gleichzeitig gesundem Essen versorgen sollen.
Vor diesem Hintergrund stellen sich Fragen sowohl nach dem Umfang und der
Qualität der Ernährungsarmut in Deutschland als auch nach den bereits heute
vorhandenen Kantinen (allgemein Einrichtungen der
Gemeinschaftsverpflegung), die Menschen mit Nahrungsmitteln versorgen.
Ein wichtiger Faktor ist dabei die Preisentwicklung. Die Entwicklung der
Lebensmittelpreise verschärfen dann Ausmaß und Qualität der Ernährungsarmut,
wenn die Preise stärker steigen als die Einkommen. Das gilt genauso für die
Versorgung mit notwendigen Kalorien wie für die Verfügbarkeit gesunder
Lebensmittel und die Möglichkeit, unter Menschen gesellig zu essen.
Insbesondere die Folgen des Iran-Krieges lassen einen Anstieg verschiedener
Lebensmittelpreise ab Herbst dieses Jahres erwarten. Zu befürchten ist, dass sich dies
sowohl in den Lebensmittelgeschäften wie auch in den Kantinen
niederschlagen wird (vgl. www.faz.net/aktuell/wirtschaft/mehr-wirtschaft/iran-krieg-
treibtpreise-die-folgen-der-duengerkrise-koennten-erst-noch-kommen-20086804
2.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie definiert die Bundesregierung den Begriff „Ernährungsarmut“?
2. Wie viele Menschen in Deutschland sind nach Kenntnis der
Bundesregierung aktuell von Ernährungsarmut betroffen oder bedroht (bitte nach den
Kategorien männlich, weiblich, divers sowie nach den Altersgruppen 0 bis
6 Jahre, 7 bis 14 Jahre, 15 bis 18 Jahre, 19 bis 65 Jahre, 66 bis 75 Jahre
und 76 Jahre und älter aufschlüsseln)?
3. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur Entwicklung der
Ernährungsarmut seit 2015 vor (bitte entsprechend der Aufschlüsselung von
Frage 2 darstellen)?
4. Welche Auswirkungen auf Ernährungsarmut hatten nach Kenntnis der
Bundesregierung die Preissteigerungen bei Lebensmitteln seit 2022?
5. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung zur strukturellen
Verbesserung (nicht: Bildungs- und Informationskampagnen zu Ernährung) des
Zugangs zu gesunder Ernährung für einkommensarme Haushalte seit 2015
umgesetzt (bitte nach Programmen, gegebenenfalls nach Bundesländern
und nach Mittelabflüssen aufschlüsseln)?
6. Unterscheidet sich nach Kenntnis der Bundesregierung die
Ernährungslage der Bevölkerung zwischen unterschiedlichen Regionen in Deutschland,
und worin sieht sie gegebenenfalls die Gründe hierfür?
7. Welche diesbezüglichen Unterschiede bestehen nach Kenntnis der
Bundesregierung zwischen urbanen und ländlichen Räumen?
8. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur
Versorgungssituation mit gesunden und bezahlbaren Lebensmitteln in sozial
benachteiligten Stadtteilen vor?
9. Welche gesundheitlichen Folgen von Ernährungsarmut sind der
Bundesregierung bekannt (bitte nach einschlägigen, mit Ernährungsarmut
zusammenhängenden chronischen und nicht chronischen Krankheiten
aufschlüsseln)?
10. Welche Zusammenhänge bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung
zwischen Ernährungsarmut und psychischer Gesundheit?
11. Welche Zusammenhänge bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung
zwischen Bildungsgrad, Einkommen und ernährungsbedingten
Erkrankungen?
12. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu Unterschieden der
Lebenserwartung im Zusammenhang mit Ernährungsarmut und
Einkommenslage vor?
13. Welche Kosten entstehen dem Gesundheitssystem nach Kenntnis der
Bundesregierung durch ernährungsbedingte Erkrankungen (bitte für die Jahre
seit 2016, unterteilt nach physischer und psychischer Gesundheit,
aufschlüsseln)?
14. Welche Bevölkerungsgruppen, insbesondere Alters- und Berufsgruppen
und Einkommensschichten, sind besonders von Unterversorgung
(Kalorien) mit Nahrung und von Fehlernährung betroffen?
15. Welche Daten liegen der Bundesregierung zur Entwicklung der sozialen
Dimension von Ernährungsarmut in den letzten 20 Jahren vor?
16. Wie viele Menschen in Deutschland können nach Kenntnis der
Bundesregierung nicht regelmäßig an sozialen Essenspraktiken (Café- bzw.
Restaurantbesuch etc.) teilnehmen?
17. Was plant die Bundesregierung, damit die Ernährungssituation der
privaten Haushalte Teil der offiziellen statistischen Erfassung wird
(beispielsweise der Sozialberichterstattung auf Landes- und Bundesebene), wie es
in anderen Ländern bereits der Fall ist, um Ausmaß, Determinanten und
Folgen von Ernährungsarmut zu erfassen?
18. Welche Rolle misst die Bundesregierung staatlichen und kommunalen
Einrichtungen bei der Sicherstellung einer verlässlichen und sozial
gerechten Lebensmittelversorgung bei?
19. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur sozialen Wirkung
kostenloser oder preisgünstiger, gemeinnütziger oder kommunaler
Essensangebote vor?
20. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur gesundheitlichen
Wirkung kostenloser oder preisgünstiger, gemeinnütziger oder
kommunaler Essensangebote vor?
21. Wie viele Kantinen (also gemeinschaftliche Verpflegungseinrichtungen)
gibt es heute nach Kenntnis der Bundesregierung in der Bundesrepublik
Deutschland, und wie teilen sie sich in die nachfolgenden Kantinenformen
auf: Kantinen der Bundesbehörden, Kantinen der Kommunen, Kantinen
der Bundesländerbehörden, öffentlich-rechtlich organisierte Kantinen und
private Kantinen (inklusive Betriebskantinen)?
22. In welchen Bundes- und nach Kenntnis der Bundesregierung in Landes-
und Kommunalbehörden in welchen Orten gibt es Kantinen?
23. In wie vielen der Kantinen der Bundes- und nach Kenntnis der
Bundesregierung Landes- und Kommunalbehörden bzw. in öffentlich-rechtlicher
Form werden für Zubereitung des Essens bzw. Service private
Dienstleister bezahlt, in wie vielen erfolgt der Betrieb direkt durch Bund, Land,
Kommune oder Träger?
24. In welchen Fällen gibt es soziale und/oder ökologische Kriterien bei der
Vergabe von Betreiberverträgen im Fall der Vergabe an externe
Dienstleister, die von der zuständigen Bundes- und nach Kenntnis der
Bundesregierung Landes- oder Kommunalbehörde zur Anwendung gebracht werden,
und wie sehen sie aus?
25. Wie hat sich die Zahl der durch Bund und nach Kenntnis der
Bundesregierung Bundesländer, Kommunen und öffentlich-rechtliche Träger selbst
betriebenen Kantinen in den letzten 20 Jahren entwickelt und wie im
gleichen Zeitraum die Zahl der Kantinen, die (über Betreiberverträge) durch
private Dienstleister betrieben werden?
26. Welche Kantinen und Großküchen in öffentlicher Hand gibt es nach
Kenntnis der Bundesregierung, die andere Kantinen bzw. Abnehmerinnen
und Abnehmer (z. B. Außerhausverpflegung für Kitas,
Altenpflegeeinrichtungen etc.) mitversorgen?
27. Welche Einrichtungen sind es nach Kenntnis der Bundesregierung, die
von diesen Kantinen und Großküchen (s. Frage 26) in öffentlicher Hand
verpflegt werden?
28. Wie viele Kantinen in Kitas, Schulen, Universitäten, Krankenhäusern, in
sozialen Einrichtungen wie für Menschen mit Behinderung, in staatlichen
Einrichtungen wie Kasernen, Ministerien oder Behörden jeglicher Art und
in Einrichtungen der Altenpflege befinden sich nach Kenntnis der
Bundesregierung in öffentlicher Hand (bitte für den jeweiligen Bereich
aufführen)?
29. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl öffentlicher
Kantinen in Kitas, Schulen, Universitäten, Krankenhäusern, in sozialen
Einrichtungen wie für Menschen mit Behinderung, in staatlichen
Einrichtungen wie Kasernen, Ministerien oder Behörden jeglicher Art und in
Einrichtungen der Altenpflege in den letzten 20 Jahren entwickelt (bitte für
den jeweiligen Bereich aufführen)?
30. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil von
Privatkantinen in Kitas, Schulen, Universitäten, Krankenhäusern, in sozialen
Einrichtungen wie für Menschen mit Behinderung, in staatlichen
Einrichtungen wie Kasernen, Ministerien oder Behörden jeglicher Art und in
Einrichtungen der Altenpflege gegenüber den öffentlich betriebenen Kantinen
(bitte für den jeweiligen Bereich aufführen)?
31. Wie hoch waren die Kosten des Betriebes für alle Kantinen des Bundes
zusammengenommen pro Monat in den Jahren 2024 und 2025 (bitte nach
Kantinen in Eigenbetrieb und durch Externe betriebene aufschlüsseln)?
32. Wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung die nachfolgenden
Kantinenformen finanziert, also wie hoch sind die Anteile aus Entgelten,
staatlichen und privaten Mittel, um den Betrieb der Kantinen zu finanzieren:
Kantinen der Bundesbehörden, Kantinen der Kommunen, Kantinen der
Länderbehörden, öffentlich-rechtlich organisierte Kantinen und private
Kantinen (inklusive Betriebskantinen)?
33. In welchen der nachfolgend genannten Kantinen gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung Tarifverträge und Personal- und Betriebsräte: Kantinen
der Bundesbehörden, Kantinen der Kommunen, Kantinen der
Länderbehörden, öffentlich-rechtlich organisierte Kantinen und private Kantinen
(inklusive Betriebskantinen)?
34. Wie hat sich die Zahl dieser Kantinen (in Bundes- und nach Kenntnis der
Bundesregierung Landes- und Kommunalbehörden) in den vergangenen
20 Jahren entwickelt (bitte pro Jahr aufschlüsseln)?
35. In wie vielen der Kantinen (der Bundes- und nach Kenntnis der
Bundesregierung Landes- und Kommunalbehörden), die es heute gibt, können
Menschen, die nicht in einer Bundes-, Landes- bzw. Kommunalbehörde
beschäftigt sind, essen (also alle Bürgerinnen und Bürger), in welchen
Orten sind diese Kantinen, und von welchen Behörden werden sie betrieben?
36. Wie viele Mahlzeiten werden pro Monat in den Kantinen der Bundes- und
nach Kenntnis der Bundesregierung Landes- und Kommunalbehörden
sowie in öffentlich-rechtlich organisierten Kantinen verkauft (bitte für jede
Kantinenform einzeln aufschlüsseln)?
37. Wie hat sich diese Zahl der pro Monat in den Kantinen Bundes- und nach
Kenntnis der Bundesregierung Landes- und Kommunalbehörden sowie in
öffentlich-rechtlich organisierten Kantinen verkauften Mahlzeiten (s.
Frage 36) in den vergangenen 20 Jahren entwickelt (bitte für jede
Kantinenform aufschlüsseln)?
38. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Kundschaft
der Bundes-, Landes- und Kommunalkantinen vor, insbesondere über
Alter, Erwerbsstatus, Beruf und Einkommen (bitte für jede Art der
Behördenkantinen aufschlüsseln)?
39. Wie viele Menschen gehen nach Kenntnis der Bundesregierung einmal bis
zweimal pro Woche in einer Kantine essen?
40. Welche statistischen Informationen liegen der Bundesregierung über die
Preisentwicklung für Mahlzeiten in Kantinen der Bundes-, Landes- und
Kommunalbehörden, in öffentlich-rechtlich organisierten sowie in
privaten Kantinen, und in allen Bereichen der Gemeinschaftsverpflegung
(Kitas, Schulen, Mensen, Krankenhäusern, in sozialen Einrichtungen wie für
Menschen mit Behinderung, in staatlichen Einrichtungen wie Kasernen,
Ministerien oder Behörden jeglicher Art und in Einrichtungen der
Altenpflege) für die letzten 20 Jahre vor (bitte für den jeweiligen Bereich
aufführen)?
41. Wie bewertet die Bundesregierung diese Preisentwicklung?
42. Wie viel hat nach Kenntnis der Bundesregierung eine Mahlzeit im
Durchschnitt in den Kantinen der Bundes-, Landes- und Kommunalbehörden
sowie in den öffentlich-rechtlich organisierten und privaten Kantinen
gekostet (bitte für die letzten 20 Jahre aufschlüsseln)?
43. Wie viel kostet eine Mahlzeit für Beschäftigte der Bundesbehörde in
diesen Kantinen (s. Frage 43) im Durchschnitt (bitte nach Basisessen,
vegetarischer Mahlzeit und Fleischkost aufschlüsseln)?
44. Wie viel kostet nach Kenntnis der Bundesregierung eine Mahlzeit für
Bürgerinnen und Bürger, die nicht in der Bundes-, Landes- und
Kommunalbehörde beschäftigt sind, in diesen Kantinen im Durchschnitt (bitte nach
Basisessen, vegetarischer Mahlzeit und Fleischkost aufschlüsseln)?
45. Wie haben sich die durchschnittlichen Preise pro Mahlzeit in Kantinen der
Bundes- und nach Kenntnis der Bundesregierung Landes- und
Kommunalbehörden für Beschäftigte in den letzten zehn Jahren entwickelt?
46. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen
Preise pro Mahlzeit in öffentlich-rechtlich organisierten Kantinen und
privaten Kantinen in den letzten zehn Jahren entwickelt?
47. Wie haben sich die durchschnittlichen Preise pro Mahlzeit in Kantinen der
Bundes- und nach Kenntnis der Bundesregierung Landes- und
Kommunalbehörden für Nichtbeschäftigte und Bürgerinnen und Bürger in den
letzten zehn Jahren entwickelt?
48. Wirtschaften die Kantinen der Bundes- und nach Kenntnis der
Bundesregierung Landes- und Kommunalbehörden sowie öffentlich-rechtlich
organisierten Kantinen kostendeckend durch den Verkauf der Mahlzeiten,
oder werden die Mahlzeiten subventioniert, und wie groß ist der Anteil
der Zuschüsse jeweils?
49. Welche Kantinen in welchen Bundes- und nach Kenntnis der
Bundesregierung Landes- und Kommunalbehörden sowie öffentlich-rechtlich
organisierte Kantinen wirtschaften kostendeckend, in welchen werden die
Mahlzeiten subventioniert, und wie groß ist dort der Anteil der
Zuschüsse?
50. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, welche Arten von
Mahlzeiten wie stark bezuschusst werden (vgl. Frage 49)?
51. In wie vielen der Kantinen der Bundes- und nach Kenntnis der
Bundesregierung Landes- und Kommunalbehörden werden regional angebaute
Lebensmittel genutzt, und wie hat sich die Zahl dieser Kantinen in den
vergangenen zehn Jahren entwickelt?
52. Wie hoch ist der Anteil der Lebensmittel aus regionaler Erzeugung am
monetären Warenumsatz in diesen Kantinen der Bundes- und nach
Kenntnis der Bundesregierung Landes- und Kommunalbehörden (bitte für alle
Kantinen aufschlüsseln), und wie hat sich dieser Anteil in den
vergangenen zehn Jahren entwickelt?
53. In wie vielen der Kantinen der Bundes- und nach Kenntnis der
Bundesregierung Landes- und Kommunalbehörden werden ökologisch angebaute
Lebensmittel genutzt, und wie hat sich die Zahl dieser Kantinen in den
vergangenen zehn Jahren entwickelt?
54. Wie hoch ist der Anteil der Lebensmittel aus ökologischer Erzeugung am
monetären Warenumsatz in diesen Kantinen der Bundes- und nach
Kenntnis der Bundesregierung Landes- und Kommunalbehörden (bitte für alle
Kantinen aufschlüsseln), und wie hat sich dieser Anteil in den
vergangenen zehn Jahren entwickelt?
55. Wie lassen sich die Fragen 51 bis 54 mit Blick auf die Modellregionen des
von der Bundesregierung geförderten Projektes „Besser essen in der
Region“ (www.besser-essen-in-der-region.de/) beantworten (bitte auch für
alle Regionen gesondert aufgeschlüsselt beantworten)?
56. Wie hoch ist der Anteil von Frischfleisch aus den höheren
Haltungsstufen 3 und höher, der in den Kantinen der Bundes- und nach Kenntnis der
Bundesregierung Landes- und Kommunalbehörden angeboten wird (bitte
nach Haltungsstufen aufschlüsseln)?
57. Welche Kriterien in der Bundes- und nach Kenntnis der Bundesregierung
Landes- und Kommunalbehörden gelten bei Einkauf der Nahrungsmittel,
und werden hier Aspekte wie die Anzahl von Arbeitsplätzen in den
Betrieben, der Verzicht auf hochgefährliche Pflanzenschutzmittel oder
synthetische Düngemittel berücksichtigt?
58. Wie wird sichergestellt, dass der Einkauf der Lebensmittel zur
Verwendung in Kantinen der Bundes- und nach Kenntnis der Bundesregierung
Landes- und Kommunalbehörden nicht unterhalb der Erzeugerkosten
erfolgt?
59. Welche Kantinen in Arbeitsagenturen und Jobcentern sowie Kantinen
anderer Bundes- und nach Kenntnis der Bundesregierung Landes- und
Kommunalbehörden und öffentlich-rechtlich organisierte Kantinen gibt es, in
denen ein bezahlbares ermäßigtes Essen für Bezieherinnen und Bezieher
von Arbeitslosengeld I, Bürgergeld, für Rentnerinnen und Rentner oder
Kinder angeboten wird?
60. Hat die Bundesregierung Pläne, um in Kantinen ihres
Zuständigkeitsbereichs ermäßigte Essen für die in Frage 59 benannten Personenkreise
einzuführen bzw. zu ermöglichen, und wie genau sehen diese Pläne aus?
61. Besteht nach Kenntnis der Bundesregierung eine Diskrepanz zwischen
den durchschnittlichen Preisen in den Kantinen der Bundes-, Landes- und
Kommunalbehörden sowie in den öffentlich-rechtlich organisierten
Kantinen und den für Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld
vorgesehenen Tagessätzen für Lebensmittel, und wenn ja, wie beurteilt sie diese?
62. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Kundschaft
der Bundeskantinen vor, insbesondere über Alter, Erwerbsstatus, Beruf
und Einkommen?
63. Welche Programme des Bundes-, der Länder oder der Europäischen
Union gibt es, durch die die Zusammenarbeit zwischen regionalen
Landwirtschaftsbetrieben und Kantinen gefördert bzw. verbessert werden soll?
Berlin, den 1. Juli 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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