Schriftliche Frage 94 von Dr. Zoe Mayer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wird die Bundesregierung die Kommunen bei der Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Mittagsverpflegung im Rahmen des durch das Ganzta…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 27. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
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Schriftliche Frage 94 von Dr. Zoe Mayer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wird die Bundesregierung die Kommunen bei der Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Mittagsverpflegung im Rahmen des durch das Ganzta…
Frage 94 (Dr. Zoe Mayer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wird die Bundesregierung die Kommunen bei der Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Mittagsverpflegung im Rahmen des durch das Ganztagsförderungsgesetz begründeten Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung gezielt unterstützen, und wenn ja, durch welche konkreten Maßnahmen, und wenn nein, warum nicht?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand vom 30. April 2026:
Die Bundesregierung unterstützt die zuständigen Länder und Kommunen dabei, die Qualität der Verpflegung in Schulen zu verbessern. Mit den vom Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) geförderten Qualitätsstandards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) erhalten alle Akteure ein wissenschaftlich fundiertes Werkzeug, um die Qualität und Vielfalt in Mensen und Kantinen zu sichern. Die DGE arbeitet im Auftrag des BMLEH daran, die Standards einfacher handhabbar zu machen, damit Praktikerinnen und Praktiker in Ländern und Kommunen sie leichter umsetzen können. Die flächendeckende Einführung wird u. a. durch die Förderung von Vernetzungsstellen für Kita- und Schulverpflegung und projektbezogene Förderungen unterstützt. Das Bundeszentrum Kita- und Schulverpflegung fungiert im Auftrag des BMLEH als zentraler Ansprechpartner auf Bundesebene, fördert Austausch und Vernetzung und veranstaltet am 7. Oktober 2026 den ersten Bundeskongress – alles mit dem Ziel, die Akteure vor Ort bei der Verbesserung der Qualität der Kita- und Schulverpflegung zu unterstützen. Weiterhin unterstützt der Bund die Länder dabei, den (Um-)Bau und die Ausstattung von Küchen und Mensen zu ermöglichen. Der Bund stellt den Ländern gemäß dem Ganztagsfinanzhilfegesetz Finanzhilfen für Investitionen in die kommunale Bildungsinfrastruktur zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote in Höhe von bis zu 3,5 Mrd. Euro zur Verfügung. Im Investitionsprogramm Ganztagsausbau sind bis Ende 2029 Investitionen für den Neubau, den Umbau, die Erweiterung – einschließlich des Erwerbs von Gebäuden und Grundstücken –, die Sanierung einschließlich der energetischen Sanierung sowie die Ausstattung ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote förderfähig. Die Länder können in ihren Länderprogrammen eine Auswahl der förderfähigen Maßnahmen treffen und damit eigene Schwerpunkte setzen. Eine Förderung von Mittagsverpflegung ist über das Investitionsprogramm nicht möglich. Jedoch können Investitionen in bauliche Maßnahmen, die der Mittagsverpflegung im Ganztag dienen, wie beispielsweise der Bau von Kantinen/Mensen, grundsätzlich ebenso förderfähig sein wie die Ausstattung von Küchenbereichen.
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