Schriftliche Frage 213 von Dr. Ophelia Nick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wann wird die Bundesregierung das seit 1. Januar 2026 in Kraft getretene GAP- Vereinfachungspaket (GAP = Gemeinsamen Agrarpolitik) in Deutsc…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat.
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Schriftliche Frage 213 von Dr. Ophelia Nick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wann wird die Bundesregierung das seit 1. Januar 2026 in Kraft getretene GAP- Vereinfachungspaket (GAP = Gemeinsamen Agrarpolitik) in Deutsc…
Frage 213 (Dr. Ophelia Nick, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wann wird die Bundesregierung das seit 1. Januar 2026 in Kraft getretene GAP- Vereinfachungspaket (GAP = Gemeinsamen Agrarpolitik) in Deutschland umsetzen, und welche Änderungen wird sie in den entsprechenden einzelnen nationalen Gesetzen und Verordnungen in diesem Zuge vornehmen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Martina Englhardt-Kopf vom 12. März 2026:
Im Interesse unserer Landwirtschaftsbetriebe arbeitet die Bundesregierung daran, die Regelungen des GAP-Vereinfachungspakets so schnell wie möglich umzusetzen, um Klarheit und Rechtssicherheit für die Praxis zu schaffen. Hierzu wurde eine Notifizierung der Änderungen des deutschen GAP-Strategieplans bei der Europäischen Kommission eingeleitet und Rechtsetzungsverfahren zur Änderung des nationalen Durchführungsrechts zur GAP begonnen. Diese betreffen das Gesetz und die Verordnung zur Konditionalität sowie Verordnungen zu den Direktzahlungen und zum Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem. Das Ziel der Bundesregierung ist es hierbei, zu einer kohärenten und unbürokratischen Umsetzung des Vereinfachungspakets zu gelangen. Zu den Kernelementen gehören dabei eine Stichtagsregelung für die Entstehung von Dauergrünland aus Ackerland, eine Fiktion der Erfüllung der Bewirtschaftungsauflagen der Standards zum GLÖZ (guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand) zugunsten von zertifizierten ökologisch/ biologisch wirtschaftenden Betrieben sowie eine erweiterte Möglichkeit zur Befreiung von einzelnen konditionalitätsrelevanten Verpflichtungen beim Auftreten von Pflanzenkrankheiten oder Schädlingen. Die Bundesregierung rechnet mit dem Inkrafttreten der geänderten Rechtsvorschriften zu Beginn der zweiten Jahreshälfte. Zugleich werden alle zulässigen Möglichkeiten eines gegebenenfalls rückwirkenden Anwendungsbeginns ab dem 1. Januar 2026 genutzt.
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