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zu der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union für die Jahre 2028 bis 2034 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes Höfe stärken, Klima schützen, Artenvielfalt bewahren und Europa zusammenführen

dip / drucksache 17.03.2026 · WP 21 · 21/4763 · Antrag · Original ↗

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zu der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union für die Jahre 2028 bis 2034 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes Höfe stärken, Klima schützen, Artenvielfalt bewahren und Europa zusammenführen Antrag der Abgeordneten Dr. Ophelia Nick, Dr. Zoe Mayer, Niklas Wagener, Karl Bär, Harald Ebner, Dr. Julia Verlinden, Chantal Kopf, Jan-Niclas Gesenhues, Dr. Anton Hofreiter, Schahina Gambir, Julia Schneider und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union für die Jahre 2028 bis 2034 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes Höfe stärken, Klima schützen, Artenvielfalt bewahren und Europa zusammenführen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Höfe stärken, Klima schützen, Artenvielfalt bewahren, Europa zusammenführen – genau dafür sollte die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union (EU) stehen. Doch der Vorschlag der Europäischen Kommission vom 16. Juli 2025, zur Ausgestaltung des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) einschließlich der GAP der nächsten Förderperiode (2028 bis 2034)1, verfehlt diese Ziele eklatant. Statt den notwendigen ökologischen und sozialen Aufbruch einzuleiten, zementiert er überholte Strukturen und droht Fortschritte der letzten Jahre zurückzudrehen. Was die EU- Kommission hier vorgelegt hat, ist kein zukunftsfähiger Reformvorschlag, sondern ein beispielloser Rückschritt in der Geschichte der GAP. Die vorgeschlagene Ausrichtung gefährdet die Erreichung der europäischen Klima-, Umwelt- und Sozialziele, anstatt diese voranzutreiben. Da die Bundesregierung bisher noch keine offizielle Positionierung hierzu vorgelegt hat, wird sie ihrer Rolle als Fürsprecher einer wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Landwirtschaft in Deutschland nicht gerecht. In Zeiten von Klimakrise, Artensterben und wachsendem Druck auf bäuerliche Betriebe braucht es Mut zur Transformation, damit unsere Landwirtschaft gut für die Zukunft aufgestellt ist. Die kommende Förderperiode stellt eine einmalige Chance dar, das in der Wissenschaft und durch Branchengremien breit abgestimmte Ziel – pauschale Flächenprä- 1 COM(2025) 565 final, COM(2025) 560 final, COM(2025) 545 final, COM(2025) 553 final Deutscher Bundestag Drucksache 21/4763 21. Wahlperiode 17.03.2026 mien konsequent in wirtschaftlich attraktive Umwelt-, Klima- und Tierschutzmaßnahmen von Bäuerinnen und Bauern umzuwandeln – tatsächlich zu verwirklichen sowie gleichzeitig die Struktur der GAP zu vereinfachen.2, 3 Steuergelder für die Landwirtschaft müssen also konsequent für öffentliche Leistungen wie Tierwohl, Klimaschutz, Naturschutz und in eine Stärkung ländlicher Räume fließen. Nur so kann langfristig die gesellschaftliche Legitimation der GAP sichergestellt werden. Doch der Vorschlag für die nächste GAP-Förderperiode sieht keine Festschreibung von Mitteln dafür vor. Statt auf Simplifizierung und Zielorientierung setzt dieser Entwurf auf Deregulierung und nationale Alleingänge innerhalb eines gemeinsamen Marktes. Dies würde bedeuten, dass ökologische und soziale Standards gesenkt oder ganz abgeschafft werden. Damit ist der Vorschlag nicht nur eine klare Absage an die Ergebnisse der Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL) und der bisherigen Entwicklung der GAP hin zu Entlohnung von Gemeinwohlleistungen.2 Er steht auch im Widerspruch zu den Ergebnissen des Strategischen Dialogs zur Zukunft der EU-Landwirtschaft.3 Die EU schiebt mit diesem Entwurf ihre Verantwortung an die Mitgliedstaaten ab. Wir brauchen aber gleiche europäische Standards, wenn wir unsere völkerrechtlichen Verpflichtungen bei Biodiversität, Klima- und Tierschutz einhalten, und eine vielfältige Agrarstruktur erhalten wollen. Bereits heute zeigt sich, dass Instrumente wie Ökoregelungen der GAP funktionieren – auch im Zusammenspiel mit den ebenfalls wertvollen Maßnahmen der Bundesländer in der 2. Säule der GAP. Viele Höfe haben sich auf eine Weiterentwicklung dieser „Grünen-Architektur“ eingestellt. Eine Abkehr würde sie wirtschaftlich hart treffen. Insbesondere die Betriebe, die höhere ökologische und soziale Standards erfüllen und ressourcenschonend wirtschaften, also einen Mehrwert für die Gesellschaft leisten. Sie haben auf Grundlage der immer nachhaltiger werdenden GAP, Investitionsentscheidungen getroffen und würden nun bei der Umsetzung der Vorschläge für die neue GAP verlieren. Das ist das Gegenteil von Planungssicherheit und verkennt eklatant die Anforderungen der Zukunft. Das sieht auch der EU-Rechnungshof so und hat in seiner Stellungnahme vom 9. Februar 2026 deutlich gemacht, dass der Kommissionsvorschlag zu Unsicherheit und Wettbewerbsverzerrung führen wird. Auch sieht er Ziele, wie gerechtes Einkommen, Umwelt- und Klimaschutz und unsere Ernährungssicherheit, gefährdet.4 Um in Europa auch für die nächsten Jahrzehnte eine vielfältige Landwirtschaft und Agrarstruktur zu erhalten, ist eine nachhaltige Ausrichtung – sozial, ökologisch und ökonomisch – unabdingbar. Zudem muss Politik Biodiversitätsschutz als Grundlage dafür begreifen. Nur so können wir langfristige Ernährungssicherheit gewährleisten. Die stabile Versorgung mit vielfältigen heimischen Agrarrohstoffen in der EU bedeutet Resilienz, Unabhängigkeit und Wettbewerbsfähigkeit. Damit landwirtschaftliche Betriebe in der Biodiversitäts-, Klima- und geopolitischen Krise erhalten bleiben und ihre Betriebskonzepte zukunftsfähig ausrichten, müssen zum einen Gemeinwohlleistungen, die nicht über den Markt honoriert werden, entlohnt und gefördert werden. Dafür muss auch in Zukunft ein starkes GAP-Budget gesichert sein. Wenn aber der größte Teil für die Flächenprämien ausgegeben wird, droht ein Strukturbruch auf Kosten vielfältiger, bäuerlicher Betriebe, der Resilienz und sozialen Innovation. Eine kohärente Mittelverwendung sollte dabei sicherstellen, dass 2 Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL), 29.06.2021; www.bmleh.de/SharedDocs/ Downloads/DE/_Landwirtschaft/abschlussbericht-zukunftskommission-landwirtschaft.pdf?__blob=publication- File&v=17 3 Strategischer Dialog zur Zukunft der EU-Landwirtschaft, 09.12.2024; https://agriculture.ec.europa.eu/com- mon-agricultural-policy/cap-overview/committees-and-expert-groups/strategic-dialogue-future-eu- agriculture_de 4 Europäischer Rechnungshof, 09.02.2026; www.eca.europa.eu/de/publications/OP-2026-05 die EU-Agrarförderung nicht im Widerspruch zu entwicklungspolitischen Zielsetzungen und der globalen Ernährungssouveränität steht, sondern diese ergänzt. Zum anderen muss ein guter politischer Rahmen geschaffen werden, der für Planungssicherheit sorgt. Dafür braucht es eine starke und konsequent umgesetzte Gemeinsame Marktordnung (GMO), als wichtigen Teil der GAP. Gewinnbringende Erzeugerpreise sind eine wichtige Voraussetzung für die notwendige Akzeptanz des Berufsstandes bei der Qualifizierung der Direktzahlungen. Gerade wenn EU- und Bundeshaushalte knapper werden, wird eine starke und konsequent umgesetzte GMO besonders wichtig. Das Prinzip „öffentliche Gelder für öffentliche Leistungen“ zahlt nicht zuletzt auf das Gebot ein, dass EU-Gelder so ausgegeben werden müssen, dass auch EU-Bürgerinnen und Bürger insgesamt davon profitieren. Nur mit der konsequenten Ausrichtung auf dieses Prinzip, kann begründet werden, wieso ein derartig großer Anteil am MFR- Budget in die Landwirtschaft fließt. Der Vorschlag der EU-Kommission zur GAP nach 2027 muss in den anstehenden Verhandlungen daher grundlegend überarbeitet werden. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, sich in den Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen für die Weiterführung und den Ausbau des Prinzips „öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“ einzusetzen. Dafür sind folgende Anpassungen im Kommissionsvorschlag1 vorzunehmen: 1. EU-weit einheitliche ambitionierte ökologische (also auf Umwelt-, Klima- und Tierschutz einzahlende) sowie soziale Mindeststandards müssen als Voraussetzung für den Erhalt von Fördermitteln aus der GAP eingeführt werden, damit es nicht zu einem Unterbietungswettbewerb im Binnenmarkt kommt. 2. Pauschale Flächenprämien der GAP müssen auslaufen und durch eine vollständige Honorierung von Umwelt-, Klima- und Tierschutzleistungen ersetzt werden. 3. Das Mindestbudget für Umwelt-, Klima- und Tierschutzmaßnahmen (AUKA) beginnend in Höhe von mindestens zwei Drittel des GAP-Budgets muss beibehalten und jährlich ausgebaut werden. 4. Es soll keine Kofinanzierung von Umwelt-, Klima- und Tierschutzmaßnahmen für bundesweite einheitliche Maßnahmen geben. Die Bundesregierung soll sich stattdessen für vollständig EU-finanzierte Umweltmaßnahmen, wie den heutigen Öko-Regelungen, einsetzen. Die Kofinanzierung für regionale Maßnahmen soll auf eine Höhe von maximal 20 Prozent beschränkt werden. Qualifizierte Umweltprogramme dürfen nicht von der Haushaltslage einzelner Mitgliedstaaten abhängen. 5. Die Einkommensstützung soll nicht per se zu 40 Prozent als wirksam im Sinne des Biodiversitäts- und Klimaschutzes gelten. 6. Die Differenzierung der Zahlungen der Einkommensstützung soll neben bedürftigen Landwirtinnen und Landwirten – wie Junglandwirtinnen und Junglandwirte und Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger, Frauen, familiengeführte oder kleine Betriebe – sowie nach geographischen Gebieten zusätzlich nach ökologischen Kriterien erfolgen. 7. Um den Ausbau des kooperativen Agrarnaturschutzes weiter voranzutreiben. sollen „Gruppen von Landwirtinnen und Landwirten“ weiterhin explizit antragsberechtigt sein. 8. Die Leistungen des ökologischen Landbaus sollen honoriert sowie durch deutlich reduzierte Kontroll- und Dokumentationspflichten anerkannt werden (green by concept). Denn der ökologische Landbau als gesamtbetrieblicher, systemischer Ansatz hat die höchsten ökologischen Standards (relative Vorzüglichkeit). 9. Die neue Ausgestaltung der GAP muss im Einklang mit der EU- Wiederherstellungsverordnung stehen und dessen Ziele unterstützen. 10. Die Kappung und Degression für die Einkommensstützung sollen umgesetzt werden. Die dadurch eingesparten Mittel sollen qualifiziert, also für Umweltleistungen, eingesetzt werden und in den Regionen verbleiben. 11. Die Umverteilungsprämie zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe und einer vielfältigen Agrarstruktur soll EU-weit mindestens auf dem aktuellen Niveau weitergeführt werden – so wie es nicht zuletzt die Bundesländer in der AMK mehrfach gefordert haben. 12. Die GMO im Sinne handlungsfähiger Erzeugerinnen und Erzeuger soll weiterentwickelt werden, sodass wirkungsvolles Marktmanagement in Verantwortung der Landwirtschaft ermöglicht wird. Lieferbeziehungen müssen vertraglich festgelegt, Erzeugergemeinschaften gestärkt und finanziell gefördert sowie Markttransparenz verbessert werden. 13. Der Kommissionsstrategie zum Generationenwechsel soll gefolgt werden, sodass mindestens 6 Prozent der zweckgebundenen Agrarausgaben für die Unterstützung des Generationenwechsels zu verwenden sind. Es braucht eine europaweit verpflichtende und auf gleichen Bedingungen beruhende Existenzgründungsprämie. Die Konzepte sollen nicht mehr flächengebunden gefördert werden, sondern betriebsgebunden und an Nachhaltigkeitskriterien geknüpft. Darüber hinaus sollen Beratung, Mentoring und Schulung für Betriebe und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gestärkt werden. 14. GAP-Mittel sollen stärker zur Gleichstellung von Frauen eingesetzt werden, da die Mittel-Verteilung aktuell Frauen benachteiligt. Diese strukturelle Benachteiligung von Frauen bei der Förderung müssen abgebaut und Förderungsvoraussetzungen so gestaltet werden, dass sie den biografischen, betrieblichen und praktischen Realitäten von Frauen in der Landwirtschaft Rechnung tragen. 15. Die neue Ausgestaltung der GAP soll im Einklang mit entwicklungspolitischen Zielsetzungen stehen und die globale Ernährungssouveränität stärken. 16. Die Leitlinien zur „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ von Umweltzielen (DNSH) müssen mindestens so ambitioniert wie bisher gelten, dürfen daher nicht abgeschwächt werden, und müssen konsequent ohne Ausnahmen angewendet werden. 17. Die neue GAP muss schlank und verwaltungsarm umgesetzt werden, da Verwaltung und Landwirtschaft unter den bürokratischen Anforderungen ächzen. III. Der Deutsche Bundestag behält sich vor, im weiteren Verlauf erneut Stellung zu nehmen. Berlin, den 17. März 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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