zu der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union für die Jahre 2028 bis 2034 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes Höfe stärken, Klima schützen, Artenvielfalt bewahren und Europa zusammenführen
Text
zu der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union für die Jahre 2028 bis 2034 hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23 Absatz 3 des Grundgesetzes Höfe stärken, Klima schützen, Artenvielfalt bewahren und Europa zusammenführen
Antrag
der Abgeordneten Dr. Ophelia Nick, Dr. Zoe Mayer, Niklas Wagener, Karl
Bär, Harald Ebner, Dr. Julia Verlinden, Chantal Kopf, Jan-Niclas Gesenhues,
Dr. Anton Hofreiter, Schahina Gambir, Julia Schneider und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zu der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union für die Jahre
2028 bis 2034
hier: Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 23
Absatz 3 des Grundgesetzes
Höfe stärken, Klima schützen, Artenvielfalt bewahren und Europa
zusammenführen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Höfe stärken, Klima schützen, Artenvielfalt bewahren, Europa zusammenführen –
genau dafür sollte die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union (EU)
stehen. Doch der Vorschlag der Europäischen Kommission vom 16. Juli 2025, zur
Ausgestaltung des Mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) einschließlich der GAP der
nächsten Förderperiode (2028 bis 2034)1, verfehlt diese Ziele eklatant. Statt den
notwendigen ökologischen und sozialen Aufbruch einzuleiten, zementiert er überholte
Strukturen und droht Fortschritte der letzten Jahre zurückzudrehen. Was die EU-
Kommission hier vorgelegt hat, ist kein zukunftsfähiger Reformvorschlag, sondern ein
beispielloser Rückschritt in der Geschichte der GAP. Die vorgeschlagene Ausrichtung
gefährdet die Erreichung der europäischen Klima-, Umwelt- und Sozialziele, anstatt
diese voranzutreiben. Da die Bundesregierung bisher noch keine offizielle
Positionierung hierzu vorgelegt hat, wird sie ihrer Rolle als Fürsprecher einer
wettbewerbsfähigen und nachhaltigen Landwirtschaft in Deutschland nicht gerecht. In Zeiten von
Klimakrise, Artensterben und wachsendem Druck auf bäuerliche Betriebe braucht es Mut
zur Transformation, damit unsere Landwirtschaft gut für die Zukunft aufgestellt ist.
Die kommende Förderperiode stellt eine einmalige Chance dar, das in der
Wissenschaft und durch Branchengremien breit abgestimmte Ziel – pauschale Flächenprä-
1 COM(2025) 565 final, COM(2025) 560 final, COM(2025) 545 final, COM(2025) 553 final
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4763
21. Wahlperiode 17.03.2026
mien konsequent in wirtschaftlich attraktive Umwelt-, Klima- und
Tierschutzmaßnahmen von Bäuerinnen und Bauern umzuwandeln – tatsächlich zu verwirklichen sowie
gleichzeitig die Struktur der GAP zu vereinfachen.2, 3 Steuergelder für die
Landwirtschaft müssen also konsequent für öffentliche Leistungen wie Tierwohl, Klimaschutz,
Naturschutz und in eine Stärkung ländlicher Räume fließen. Nur so kann langfristig
die gesellschaftliche Legitimation der GAP sichergestellt werden. Doch der Vorschlag
für die nächste GAP-Förderperiode sieht keine Festschreibung von Mitteln dafür vor.
Statt auf Simplifizierung und Zielorientierung setzt dieser Entwurf auf Deregulierung
und nationale Alleingänge innerhalb eines gemeinsamen Marktes. Dies würde
bedeuten, dass ökologische und soziale Standards gesenkt oder ganz abgeschafft werden.
Damit ist der Vorschlag nicht nur eine klare Absage an die Ergebnisse der
Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL) und der bisherigen Entwicklung der GAP hin zu
Entlohnung von Gemeinwohlleistungen.2 Er steht auch im Widerspruch zu den
Ergebnissen des Strategischen Dialogs zur Zukunft der EU-Landwirtschaft.3
Die EU schiebt mit diesem Entwurf ihre Verantwortung an die Mitgliedstaaten ab. Wir
brauchen aber gleiche europäische Standards, wenn wir unsere völkerrechtlichen
Verpflichtungen bei Biodiversität, Klima- und Tierschutz einhalten, und eine vielfältige
Agrarstruktur erhalten wollen.
Bereits heute zeigt sich, dass Instrumente wie Ökoregelungen der GAP funktionieren
– auch im Zusammenspiel mit den ebenfalls wertvollen Maßnahmen der Bundesländer
in der 2. Säule der GAP. Viele Höfe haben sich auf eine Weiterentwicklung dieser
„Grünen-Architektur“ eingestellt. Eine Abkehr würde sie wirtschaftlich hart treffen.
Insbesondere die Betriebe, die höhere ökologische und soziale Standards erfüllen und
ressourcenschonend wirtschaften, also einen Mehrwert für die Gesellschaft leisten. Sie
haben auf Grundlage der immer nachhaltiger werdenden GAP,
Investitionsentscheidungen getroffen und würden nun bei der Umsetzung der Vorschläge für die neue GAP
verlieren. Das ist das Gegenteil von Planungssicherheit und verkennt eklatant die
Anforderungen der Zukunft.
Das sieht auch der EU-Rechnungshof so und hat in seiner Stellungnahme vom 9.
Februar 2026 deutlich gemacht, dass der Kommissionsvorschlag zu Unsicherheit und
Wettbewerbsverzerrung führen wird. Auch sieht er Ziele, wie gerechtes Einkommen,
Umwelt- und Klimaschutz und unsere Ernährungssicherheit, gefährdet.4
Um in Europa auch für die nächsten Jahrzehnte eine vielfältige Landwirtschaft und
Agrarstruktur zu erhalten, ist eine nachhaltige Ausrichtung – sozial, ökologisch und
ökonomisch – unabdingbar. Zudem muss Politik Biodiversitätsschutz als Grundlage
dafür begreifen. Nur so können wir langfristige Ernährungssicherheit gewährleisten.
Die stabile Versorgung mit vielfältigen heimischen Agrarrohstoffen in der EU
bedeutet Resilienz, Unabhängigkeit und Wettbewerbsfähigkeit.
Damit landwirtschaftliche Betriebe in der Biodiversitäts-, Klima- und geopolitischen
Krise erhalten bleiben und ihre Betriebskonzepte zukunftsfähig ausrichten, müssen
zum einen Gemeinwohlleistungen, die nicht über den Markt honoriert werden,
entlohnt und gefördert werden. Dafür muss auch in Zukunft ein starkes GAP-Budget
gesichert sein. Wenn aber der größte Teil für die Flächenprämien ausgegeben wird, droht
ein Strukturbruch auf Kosten vielfältiger, bäuerlicher Betriebe, der Resilienz und
sozialen Innovation. Eine kohärente Mittelverwendung sollte dabei sicherstellen, dass
2 Zukunftskommission Landwirtschaft (ZKL), 29.06.2021; www.bmleh.de/SharedDocs/
Downloads/DE/_Landwirtschaft/abschlussbericht-zukunftskommission-landwirtschaft.pdf?__blob=publication-
File&v=17
3 Strategischer Dialog zur Zukunft der EU-Landwirtschaft, 09.12.2024; https://agriculture.ec.europa.eu/com-
mon-agricultural-policy/cap-overview/committees-and-expert-groups/strategic-dialogue-future-eu-
agriculture_de
4 Europäischer Rechnungshof, 09.02.2026; www.eca.europa.eu/de/publications/OP-2026-05
die EU-Agrarförderung nicht im Widerspruch zu entwicklungspolitischen
Zielsetzungen und der globalen Ernährungssouveränität steht, sondern diese ergänzt.
Zum anderen muss ein guter politischer Rahmen geschaffen werden, der für
Planungssicherheit sorgt. Dafür braucht es eine starke und konsequent umgesetzte Gemeinsame
Marktordnung (GMO), als wichtigen Teil der GAP. Gewinnbringende Erzeugerpreise
sind eine wichtige Voraussetzung für die notwendige Akzeptanz des Berufsstandes bei
der Qualifizierung der Direktzahlungen. Gerade wenn EU- und Bundeshaushalte
knapper werden, wird eine starke und konsequent umgesetzte GMO besonders wichtig.
Das Prinzip „öffentliche Gelder für öffentliche Leistungen“ zahlt nicht zuletzt auf das
Gebot ein, dass EU-Gelder so ausgegeben werden müssen, dass auch EU-Bürgerinnen
und Bürger insgesamt davon profitieren. Nur mit der konsequenten Ausrichtung auf
dieses Prinzip, kann begründet werden, wieso ein derartig großer Anteil am MFR-
Budget in die Landwirtschaft fließt. Der Vorschlag der EU-Kommission zur GAP nach
2027 muss in den anstehenden Verhandlungen daher grundlegend überarbeitet werden.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
sich in den Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen für die Weiterführung
und den Ausbau des Prinzips „öffentliches Geld für öffentliche Leistungen“
einzusetzen. Dafür sind folgende Anpassungen im Kommissionsvorschlag1 vorzunehmen:
1. EU-weit einheitliche ambitionierte ökologische (also auf Umwelt-, Klima- und
Tierschutz einzahlende) sowie soziale Mindeststandards müssen als
Voraussetzung für den Erhalt von Fördermitteln aus der GAP eingeführt werden, damit es
nicht zu einem Unterbietungswettbewerb im Binnenmarkt kommt.
2. Pauschale Flächenprämien der GAP müssen auslaufen und durch eine
vollständige Honorierung von Umwelt-, Klima- und Tierschutzleistungen ersetzt werden.
3. Das Mindestbudget für Umwelt-, Klima- und Tierschutzmaßnahmen (AUKA)
beginnend in Höhe von mindestens zwei Drittel des GAP-Budgets muss
beibehalten und jährlich ausgebaut werden.
4. Es soll keine Kofinanzierung von Umwelt-, Klima- und Tierschutzmaßnahmen
für bundesweite einheitliche Maßnahmen geben. Die Bundesregierung soll sich
stattdessen für vollständig EU-finanzierte Umweltmaßnahmen, wie den heutigen
Öko-Regelungen, einsetzen. Die Kofinanzierung für regionale Maßnahmen soll
auf eine Höhe von maximal 20 Prozent beschränkt werden. Qualifizierte
Umweltprogramme dürfen nicht von der Haushaltslage einzelner Mitgliedstaaten
abhängen.
5. Die Einkommensstützung soll nicht per se zu 40 Prozent als wirksam im Sinne
des Biodiversitäts- und Klimaschutzes gelten.
6. Die Differenzierung der Zahlungen der Einkommensstützung soll neben
bedürftigen Landwirtinnen und Landwirten – wie Junglandwirtinnen und Junglandwirte
und Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger, Frauen, familiengeführte oder kleine
Betriebe – sowie nach geographischen Gebieten zusätzlich nach ökologischen
Kriterien erfolgen.
7. Um den Ausbau des kooperativen Agrarnaturschutzes weiter voranzutreiben.
sollen „Gruppen von Landwirtinnen und Landwirten“ weiterhin explizit
antragsberechtigt sein.
8. Die Leistungen des ökologischen Landbaus sollen honoriert sowie durch deutlich
reduzierte Kontroll- und Dokumentationspflichten anerkannt werden (green by
concept). Denn der ökologische Landbau als gesamtbetrieblicher, systemischer
Ansatz hat die höchsten ökologischen Standards (relative Vorzüglichkeit).
9. Die neue Ausgestaltung der GAP muss im Einklang mit der EU-
Wiederherstellungsverordnung stehen und dessen Ziele unterstützen.
10. Die Kappung und Degression für die Einkommensstützung sollen umgesetzt
werden. Die dadurch eingesparten Mittel sollen qualifiziert, also für
Umweltleistungen, eingesetzt werden und in den Regionen verbleiben.
11. Die Umverteilungsprämie zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe und einer
vielfältigen Agrarstruktur soll EU-weit mindestens auf dem aktuellen Niveau
weitergeführt werden – so wie es nicht zuletzt die Bundesländer in der AMK
mehrfach gefordert haben.
12. Die GMO im Sinne handlungsfähiger Erzeugerinnen und Erzeuger soll
weiterentwickelt werden, sodass wirkungsvolles Marktmanagement in Verantwortung
der Landwirtschaft ermöglicht wird. Lieferbeziehungen müssen vertraglich
festgelegt, Erzeugergemeinschaften gestärkt und finanziell gefördert sowie
Markttransparenz verbessert werden.
13. Der Kommissionsstrategie zum Generationenwechsel soll gefolgt werden, sodass
mindestens 6 Prozent der zweckgebundenen Agrarausgaben für die
Unterstützung des Generationenwechsels zu verwenden sind. Es braucht eine europaweit
verpflichtende und auf gleichen Bedingungen beruhende
Existenzgründungsprämie. Die Konzepte sollen nicht mehr flächengebunden gefördert werden, sondern
betriebsgebunden und an Nachhaltigkeitskriterien geknüpft. Darüber hinaus
sollen Beratung, Mentoring und Schulung für Betriebe und Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer gestärkt werden.
14. GAP-Mittel sollen stärker zur Gleichstellung von Frauen eingesetzt werden, da
die Mittel-Verteilung aktuell Frauen benachteiligt. Diese strukturelle
Benachteiligung von Frauen bei der Förderung müssen abgebaut und
Förderungsvoraussetzungen so gestaltet werden, dass sie den biografischen, betrieblichen und
praktischen Realitäten von Frauen in der Landwirtschaft Rechnung tragen.
15. Die neue Ausgestaltung der GAP soll im Einklang mit entwicklungspolitischen
Zielsetzungen stehen und die globale Ernährungssouveränität stärken.
16. Die Leitlinien zur „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ von
Umweltzielen (DNSH) müssen mindestens so ambitioniert wie bisher gelten, dürfen
daher nicht abgeschwächt werden, und müssen konsequent ohne Ausnahmen
angewendet werden.
17. Die neue GAP muss schlank und verwaltungsarm umgesetzt werden, da
Verwaltung und Landwirtschaft unter den bürokratischen Anforderungen ächzen.
III. Der Deutsche Bundestag behält sich vor, im weiteren Verlauf erneut Stellung zu
nehmen.
Berlin, den 17. März 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- authored ← Anton Hofreiter (Antrag)
- authored ← Chantal Kopf (Antrag)
- authored ← Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- authored ← Harald Ebner (Antrag)
- authored ← Jan-Niclas Gesenhues (Antrag)
- authored ← Julia Schneider (Antrag)
- authored ← Julia Verlinden (Antrag)
- authored ← Karl Bär (Antrag)
- authored ← Niklas Wagener (Antrag)
- authored ← Ophelia Nick (Antrag)
- authored ← Schahina Gambir (Antrag)
- authored ← Zoe Mayer (Antrag)
- part_of_vorgang → Höfe stärken, Klima schützen, Artenvielfalt bewahren und Europa zusammenführen (Antrag)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der Bedingungen für die Durchführung der Unterstützun (Zugehöriger Vorgang: Antrag zur Mitwirkung des BT in EU-Angelegenheiten)
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Festlegung des Mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2028 bis 2034 KOM(2025) 571 endg.; Ratsd (Zugehöriger Vorgang: Antrag zur Mitwirkung des BT in EU-Angelegenheiten)