Schriftliche Frage 90 von Dr. Ophelia Nick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie wird die Bundesregierung die Gelder, die durch die Verschiebung der Einführung der neuen Öko-Regelungen ungenutzt bleiben, einsetzen, um…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat.
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Schriftliche Frage 90 von Dr. Ophelia Nick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie wird die Bundesregierung die Gelder, die durch die Verschiebung der Einführung der neuen Öko-Regelungen ungenutzt bleiben, einsetzen, um…
Frage 90 (Dr. Ophelia Nick, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wie wird die Bundesregierung die Gelder, die durch die Verschiebung der Einführung der neuen Öko-Regelungen ungenutzt bleiben, einsetzen, um die ökologische und tierschutzbezogene Wirksamkeit zu erreichen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Martina Englhardt-Kopf vom 24. Juni 2025:
Wenn der Gesetzgeber die Regelungen, die im Jahr 2024 für die Einführung neuer Öko-Regelungen beschlossen wurden, verschiebt, verbleibt es bei der vor der Änderung des GAP-Direktzahlungen-Gesetzes (GAP = Gemeinsame Agrarpolitik) im Jahr 2024 geltenden Rechtslage und der dort vorgesehenen Zuweisung der Mittel. Die Kompetenz zur Umplanung von Mitteln obliegt dem Gesetzgeber. Die vor der Änderung im Jahr 2024 im GAP-Direktzahlungen-Gesetz vorgesehene Zuweisung der Mittel zu den verschiedenen Interventionen ist im von der EU- Kommission genehmigten GAP-Strategieplan für Deutschland enthalten. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, den GAP-Strategieplan, wie von der EU-Kommission genehmigt, durchzuführen.
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