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Schriftliche Frage 96 von Dr. Ophelia Nick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In welcher Höhe sind Kosten (Verwaltungsaufwand; bitte nach Art des Aufwands aufschlüsseln) in dieser GAP-Förderperiode (GAP = Gemeinsame Ag…

dip / schriftliche_frage 24.07.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat.

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Schriftliche Frage 96 von Dr. Ophelia Nick (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In welcher Höhe sind Kosten (Verwaltungsaufwand; bitte nach Art des Aufwands aufschlüsseln) in dieser GAP-Förderperiode (GAP = Gemeinsame Ag… Frage 96 (Dr. Ophelia Nick, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In welcher Höhe sind Kosten (Verwaltungsaufwand; bitte nach Art des Aufwands aufschlüsseln) in dieser GAP-Förderperiode (GAP = Gemeinsame Agrarpolitik) für die Umsetzung der sozialen Konditionalität entstanden (inklusive Berechnungsgrundlage), und wie will die Bundesregierung ein Level Playing Field mit gleichen Standards in der EU schaffen, wenn sie die aktuell geltende soziale Konditionalität für die kommende Förderperiode mit Verweis auf den „zusätzlichen Verwaltungsaufwand“ abschaffen will (s. Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Martina Englhardt-Kopf vom 23. Juli 2026: Bei der sozialen Konditionalität besteht aus Sicht der Bundesregierung die Aufgabe darin, Verwaltungszweige und weitere Akteure, die regelmäßig nur geringe oder keine Berührung mit dem System der EU- Agrarförderung haben, in dieses System einzubinden. Hierzu zählen beispielsweise die Arbeitsschutzbehörden der Länder, die Bundesagentur für Arbeit, die Gewerbeaufsichtsämter oder die Arbeitsgerichte. Dafür waren neben der Schaffung der erforderlichen nationalen Rechtsgrundlagen auch die Abstimmung von Leitfäden und Handbüchern zur Erläuterung und Vereinheitlichung des vorgesehenen Vollzuges sowie die Programmierung elektronischer Meldewege und Datenbanken notwendig. Die Einbindung der beteiligten Stellen und die Abstimmung der Vollzugsabläufe erfordern einen fortlaufenden Koordinierungsaufwand. Die Bundesregierung verfügt über keine Aufstellung der Kosten, die in der laufenden Förderperiode bislang für die Umsetzung der sozialen Konditionalität bei den Zahlstellen sowie den Kontroll- und Durchsetzungsstellen entstanden sind. Für die Bundesregierung ist die Einhaltung der geltenden arbeits- und sozialrechtlichen Normen auf den landwirtschaftlichen Betrieben von hoher Bedeutung. Faire Arbeitsbedingungen sollten weiterhin über fachrechtliche Kontroll- und Sanktionssysteme des Arbeits- und Sozialrechts gewährleistet werden. In diesem Zusammenhang kommt der Aufgabe eine gesteigerte Bedeutung zu, in allen Mitgliedstaaten vergleichbare Wettbewerbsbedingungen und ein angemessenes Ambitionsniveau, auch in sozialer Hinsicht, zu gewährleisten. Die Bundesregierung beteiligt sich daher aktiv an den laufenden Beratungen der Legislativvorschläge der Europäischen Kommission zum nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen und zur zukünftigen Ausgestaltung der Gemeinsamen Agrarpolitik in den entsprechenden EU-Ratsformationen und stimmt sich hierzu mit anderen Mitgliedstaaten ab.

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