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Schriftliche Frage 16 von Julian Schmidt (AfD): Plant die Bundesregierung konkrete Maßnahmen infolge des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 13. November 2025 (Az. V R 4/23), wonach Mitglieds…

dip / schriftliche_frage 06.03.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.

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Schriftliche Frage 16 von Julian Schmidt (AfD): Plant die Bundesregierung konkrete Maßnahmen infolge des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 13. November 2025 (Az. V R 4/23), wonach Mitglieds… Frage 16 (Julian Schmidt, AfD): Plant die Bundesregierung konkrete Maßnahmen infolge des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 13. November 2025 (Az. V R 4/23), wonach Mitgliedsbeiträge von Sportvereinen umsatzsteuerpflichtig sein können, und wenn ja, welche, beispielsweise im Hinblick auf eine quantitative Folgenabschätzung der finanziellen Auswirkungen auf Vereine, Mitglieder sowie auf Bund, Länder und Kommunen, auf mögliche Übergangs- oder Nichtbeanstandungsregelungen und auf etwaigen gesetzgeberischen Handlungsbedarf zur Vermeidung von Beitragserhöhungen und zusätzlicher Bürokratie im Breiten- und Jugendsport? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 5. März 2026: Unabhängig von der aktuellen Entscheidung wird die umsatzsteuerliche Behandlung der von Sportvereinen gegenüber ihren Mitgliedern gegen Zahlung des Mitgliedsbeitrages erbrachten Leistungen bereits seit einiger Zeit gemeinsam mit den Ländern geprüft. Angesichts der unterschiedlichen Interessenlage der Beteiligten und der auch in der Entscheidung durch den Bundesfinanzhof erkennbar werdenden Komplexität der Thematik ist eine rasche Lösung nicht zu erwarten. Nach derzeitiger Einschätzung der Bundesregierung wird es im Regelfall nicht zu einer zusätzlichen umsatzsteuerlichen Belastung der Vereine kommen.

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