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Schriftliche Frage 4 von Rainer Galla (AfD): Hat sich die Bundesregierung zum Urteil des Bundesfinanzhofs vom 13. November 2025, Az. V R 4/23, zur Umsatzbesteuerung von Leistungen eines…

dip / schriftliche_frage 06.03.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.

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Schriftliche Frage 4 von Rainer Galla (AfD): Hat sich die Bundesregierung zum Urteil des Bundesfinanzhofs vom 13. November 2025, Az. V R 4/23, zur Umsatzbesteuerung von Leistungen eines… Frage 4 (Rainer Galla, AfD): Hat sich die Bundesregierung zum Urteil des Bundesfinanzhofs vom 13. November 2025, Az. V R 4/23, zur Umsatzbesteuerung von Leistungen eines gemeinnützigen Sportvereins (www.lto.de/r echt/nachrichten/n/bfh-vr423-sportvereine-muess en-noch-immer-umsatzsteuer-zahlen; www.bunde sfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-on line/detail/STRE202620064/), in dem der erkennende Senat in nach meiner Auffassung ungewöhnlich deutlicher Art und Weise kritisiert, dass die durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) durch Richtlinien und BMF-Schreiben gesteuerte und damit zu verantwortende Rechtsanwendung durch die weisungsgebundenen Finanzbehörden in der Frage der Umsatzsteuerpflicht von Sportvereinen seit über 15 Jahren im Widerspruch zu der auf einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2002 beruhenden höchstrichterlichen Rechtsprechung steht, und darauf verweist, dass unerwünschte Folgen der EuGH-Rechtsprechung „nicht durch ein Festhalten an einer rechtswidrigen Verwaltungspraxis zu vermeiden“ sind, sondern nur durch die Schaffung von Steuerbefreiungen durch den Nationalen Gesetzgeber, eine Auffassung gebildet (bitte ausführen), und beabsichtigt die Bundesregierung insoweit zeitnah einen Gesetzentwurf zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes einzubringen, mit welchem von den durch die Richtlinie 2006/112/EG (Mehrwertsteuer- Systemrichtlinie, MwStSystRL) eröffneten Möglichkeiten zur Schaffung von Steuerbefreiungen zugunsten der berechtigten Interessen der betroffenen Sportvereine Gebrauch gemacht wird? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 5. März 2026: Unabhängig von der aktuellen Entscheidung wird die umsatzsteuerliche Behandlung der von Sportvereinen gegenüber ihren Mitgliedern gegen Zahlung des Mitgliedsbeitrages erbrachten Leistungen bereits seit einiger Zeit gemeinsam mit den Ländern geprüft. Angesichts der unterschiedlichen Interessenlage der Beteiligten und der auch in der Entscheidung durch den Bundesfinanzhof erkennbar werdenden Komplexität der Thematik ist eine rasche Lösung nicht zu erwarten. Nach derzeitiger Einschätzung der Bundesregierung wird es im Regelfall nicht zu einer zusätzlichen umsatzsteuerlichen Belastung der Vereine kommen.

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