Art und Umfang der staatlichen Förderung von so genannte Nichtregierungsorganisationen durch die Bundesregierung
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Art und Umfang der staatlichen Förderung von so genannte Nichtregierungsorganisationen durch die Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7979
21. Wahlperiode 10.09.2026
Große Anfrage
der Abgeordneten Pierre Lamely, Martin Reichardt, Sebastian Maack, Birgit
Bessin, Lukas Rehm, Dr. Götz Frömming, Martin Erwin Renner, Ronald Gläser,
Matthias Helferich, Sven Wendorf und der Fraktion der AfD
Art und Umfang der staatlichen Förderung von so genannten
Nichtregierungsorganisationen durch die Bundesregierung
Die politische Neutralität staatlich geförderter zivilgesellschaftlicher
Organisationen sowie die Transparenz und Kontrolle der entsprechenden
Förderstrukturen waren Gegenstand der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
„Politische Neutralität staatlich geförderter Organisationen“ (Bundestagsdrucksache
20/15035, gezeichnet durch die damaligen Fraktionsvorsitzenden Friedrich
Merz und Alexander Dobrindt). Diese Kleine Anfrage umfasste 551
Einzelfragen und zielte auf mögliche strukturelle Defizite bei der staatlichen Förderung
von Nichtregierungsorganisationen.
In ihrer Antwort beantwortete die seinerzeitige Bundesregierung nach Ansicht
der Fragesteller nahezu sämtliche daten- und bewertungsbezogenen Fragen
nicht (Bundestagsdrucksache 20/15101). Sie verwies wiederkehrend darauf, ihr
lägen „keine Erkenntnisse“ vor, die Beurteilung steuerlicher Sachverhalte
obliege wegen des Steuergeheimnisses (§ 30 der Abgabenordnung – AO) und der
Zuständigkeit der Länder (Artikel 108 des Grundgesetzes) allein den
Landesfinanzbehörden und sie könne entsprechende Informationen „weder zentral
erheben noch verwalten“. Eine zentrale Erfassung der nach dem Kriterium der
Gemeinnützigkeit geförderten Organisationen finde nicht statt. Die einzige
substanzielle Datenlieferung – eine Aufstellung ausgewählter Fördermittel –
beschränkte sich auf das Jahr 2025 bis zum Stichtag und blieb ausdrücklich
unvollständig. Zugleich erklärte die damalige Bundesregierung, die Förderung sei
in „parteiübergreifendem Konsens“ erfolgt und sie sehe „keine Anhaltspunkte“
für die Existenz einer „Schattenstruktur“.
Mit der Bildung der Bundesregierung unter Führung von Bundeskanzler
Friedrich Merz am 6. Mai 2025 hat sich die politische Verantwortung
grundlegend verändert: Die damalige Oppositionskritik bildet nach Ansicht der
Fragesteller nunmehr den Maßstab für das eigene Regierungshandeln. Zugleich wird
über die Rolle staatlich geförderter Organisationen weiter intensiv diskutiert.
So hat der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundesministerin für
Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Michael Brand, öffentlich erklärt, die AfD
müsse „mit allen politischen Mitteln“ bekämpft werden (www.abgeordnetenwa
tch.de/profile/michael-brand/fragen-antworten/sehen-sie-die-gefahr-nicht-wen
n-man-die-afd-weiter-gewaehren-liesse). Dies wirft bei den Fragestellern die
Frage auf, inwieweit staatlich geförderte Programme strikt zwischen
allgemeiner Demokratieförderung und parteipolitischer Auseinandersetzung
unterscheiden.
Selbst der Bundesrechnungshof, der die politische Ausrichtung geförderter
Projekte ausdrücklich nicht zum Gegenstand seiner Prüfungen macht, hat in seiner
abschließenden Prüfungsmitteilung zum Bundesprogramm „Demokratie
leben!“ vom 1. November 2022 (Gz. IX 3 – 0000460) bereits in rein
haushaltsrechtlicher Hinsicht erhebliche Mängel festgestellt (www.bundesrechnungsho
f.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2024/demokratie-leben-volltext.pdf
?__blob=publicationFile&v=2). Danach habe das Bundesministerium für
Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) versäumt, hinreichend
konkrete, messbare Programmziele zu bestimmen, sodass eine sachgerechte
Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle fehle: In 18
Prozent der geprüften Projektförderungen sei eine unzulässige Voll- bzw.
Überfinanzierung gewährt worden, 39 Prozent der Verwendungsnachweise seien nicht
fristgerecht vorgelegt worden und 67 Prozent der kursorischen Prüfungen seien
nicht fristgerecht durchgeführt worden. Die jährlichen Programmmittel waren
zugleich von 40,5 Mio. Euro (2015) auf über 150 Mio. Euro (2021) gestiegen.
Wenn bereits die rein finanzielle Ordnungsmäßigkeit in diesem Ausmaß nicht
gewährleistet ist, stellt sich den Fragestellern die Frage nach der Kontrolle der
inhaltlichen und politischen Dimension der Förderung umso dringlicher.
Hinzu tritt die gemeinnützigkeitsrechtliche Dimension: Nach dem Beschluss
des Bundesfinanzhofs vom 10. Dezember 2020 (V R 14/20 – „Attac“) ist die
Reichweite zulässiger politischer Betätigung steuerbegünstigter Körperschaften
(§ 52 AO) umstritten. Die seinerzeitige Bundesregierung hat hierzu auf
Bundestagsdrucksache 20/15101 erklärt, eine ergänzende steuerrechtliche Regelung
sei nicht erforderlich, und sie erwog zugleich eine Kodifizierung, die das Recht
gemeinnütziger Organisationen zur tagespolitischen Stellungnahme klarstellen
– mithin erweitern – sollte. Auch insoweit ist nach Auffassung der Fragesteller
die Haltung der nunmehr mitregierenden Union zu klären.
Dies wirft bei den Fragestellern die grundsätzliche Frage auf, ob die
bestehenden Kontrollmechanismen geeignet sind, Fehlentwicklungen frühzeitig zu
erkennen. Dies auch vor dem Hintergrund dass das Bundesfamilienministerium
mittlerweile das Leibniz-Institut für Friedens- und Konfliktforschung damit
beauftragt hat, alle bisherigen Evaluationen zu „Demokratie leben!“ erneut zu
evaluieren. Ein Jahr nach Amtsantritt der Bundesregierung erscheint es den
Fragestellern geboten, zu prüfen, inwieweit die von der CDU/CSU-Fraktion in
der Opposition formulierten Kritikpunkte – unabhängig von der damaligen
politischen Betroffenheit – fortgelten und in konkretes Regierungshandeln
überführt wurden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Hat die Bundesregierung seit dem 6. Mai 2025 Anstrengungen
unternommen, um diejenigen in der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache
20/15035 aufgeworfenen Fragestellungen inhaltlich beantwortbar zu
machen, die in der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache
20/15101 als nicht beantwortbar bezeichnet wurden?
a) Wenn Anstrengungen unternommen wurden, welche und mit welchem
Ergebnis?
b) Wenn keine Anstrengungen unternommen wurden, warum nicht, und
ist noch damit zu rechnen, dass sie unternommen werden?
2. Ist die Bundesregierung heute der Auffassung, dass Fragen, die auf
Bundestagsdrucksache 20/15101 mit dem Hinweis auf fehlende Erkenntnisse,
fehlende Datengrundlagen oder fehlende Zuständigkeit nicht beantwortet
wurden, noch beantwortbar gemacht werden sollten, und wenn ja, welche?
3. Werden Angaben zu vom Bund geförderten Organisationen zentral
erfasst?
a) Wenn ja, durch welche Stelle, in welchem System und mit welchen
Datenfeldern (insbesondere bezüglich Organisation, Fördersumme,
Förderzweck, Einzelplan/Haushaltstitel, Förderzeitraum)?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen, und ist die Einführung einer
zentralen Erfassung geplant (wenn ja, bitte Zeitplan angeben)?
4. Wurden seit dem 6. Mai 2025 neue Systeme oder Verfahren zur Erfassung
und Auswertung von Fördermitteln eingeführt oder beauftragt?
a) Wenn ja, welche, mit welchem Funktionsumfang und welchen
Kosten?
b) Wenn nein, warum nicht, und welche bestehenden Systeme werden
genutzt?
5. Ist die Bundesregierung in der Lage, eine vollständige Übersicht über die
vom Bund geförderten Organisationen und Projekte vorzulegen (falls ja,
bitte als Anlage, aufgeschlüsselt nach Haushaltsjahren für die 20.
Wahlperiode sowie für den Zeitraum ab dem 6. Mai 2025, Organisationen,
Einzelplänen und Haushaltstiteln, Förderzwecken, Förderarten [institutionelle
Förderung/Projektförderung] und Fördersumme beifügen, falls nein,
welche Teile der Übersicht können nicht vorgelegt werden und aus
welchen Gründen)?
6. Prüft und erfasst die Bundesregierung Mittelzuflüsse aus dem Ausland an
bundesgeförderte Organisationen?
a) Wenn ja, in welchem Umfang (bitte aufgeschlüsselt nach
Organisationen, Herkunft und Höhe angeben)?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen, und hält die Bundesregierung dies
mit Blick auf die Transparenz der Förderlandschaft für vertretbar?
7. Wird jeweils geprüft und festgehalten, ob für geförderte Projekte
zeitgleich auch EU-Mittel fließen?
a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis (bitte auflisten)?
b) Wenn nein, warum nicht?
8. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die parlamentarische
Kontrolle über die Förderung gemeinnütziger Organisationen in
zusammengefasster Form möglich sein sollte, und wenn ja, welche Schritte unternimmt
sie gegebenenfalls, um sie – zum Beispiel durch Einführung einer
entsprechenden Datenbank – zu ermöglichen?
9. Kann und sollte aus Sicht der Bundesregierung das Lobbyregister auch bei
der Erfassung staatlich geförderter Organisationen eine Rolle spielen?
a) Wenn ja, inwiefern, und hält die Bundesregierung dieses Instrument
für ausreichend?
b) Wenn nein, welche Ergänzungen hält die Bundesregierung für
erforderlich?
10. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls über
Kooperationen, gemeinsame Projekte und Mittelflüsse zwischen geförderten
Organisationen und parteinahen Stiftungen (insbesondere der Rosa-
Luxemburg-Stiftung, Heinrich-Böll-Stiftung, Friedrich-Ebert-Stiftung)?
Wenn die Bundesregierung dazu keine Erkenntnisse hat, beabsichtigt die
Bundesregierung, solche Erkenntnisse künftig zu erheben, und wenn nein,
warum nicht?
11. Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung erarbeitet zu der
Feststellung des Bundesrechnungshofes (Mitteilung vom 1. November
2022, Gz. IX 3 – 0000460), wonach für das Bundesprogramm
„Demokratie leben!“ keine hinreichend konkreten, messbaren Programmziele
bestimmt wurden und eine sachgerechte Zielerreichungs-, Wirkungs- und
Wirtschaftlichkeitskontrolle fehlt, wenn ja, welche Auffassung ist dies,
und welche Konsequenzen hat sie gegebenenfalls hieraus gezogen?
12. Werden die Wirksamkeit und der Erfolg geförderter Projekte systematisch
bewertet?
a) Wenn ja, anhand welcher messbaren Kriterien und Indikatoren und mit
welchen Ergebnissen seit dem Jahr 2020?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen, und wie stellt die Bundesregierung
die wirtschaftliche Verwendung der Mittel im Sinne des § 7 der
Bundeshaushaltsordnung sicher?
13. Welche konkreten Maßnahmen wurden seit dem 6. Mai 2025
gegebenenfalls ergriffen, um die vom Bundesrechnungshof bemängelte Erfolgs- und
Wirkungskontrolle herzustellen, und bis wann sollen diese wirksam sein?
14. Nach welchen Kriterien grenzt die Bundesregierung zulässige politische
Bildungsarbeit von unzulässiger parteipolitischer Einflussnahme durch
geförderte Organisationen ab?
Sind solche Kriterien verbindlich geregelt, wenn ja, wo, und wenn nein,
warum nicht, und ist eine Regelung geplant?
15. Bestehen Prüfmechanismen zur Sicherstellung der politischen Neutralität
geförderter Organisationen?
a) Wenn ja, welche, und in wie vielen Fällen wurde seit dem 6. Mai 2025
eine mögliche Verletzung mit welchem Ergebnis und welchen
Konsequenzen geprüft?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht, und wie wird in diesem Fall
eine zweckentsprechende Mittelverwendung gewährleistet?
16. Hat sich die Bundesregierung – über den allgemeinen Verweis auf das
Neutralitätsgebot hinaus – eine eigene Auffassung erarbeitet zu von
geförderten Organisationen zu verantwortenden Kampagnen, die sich gegen
demokratische Parteien richten, sowie der Äußerung des Parlamentarischen
Staatssekretärs Michael Brand, die AfD müsse „mit allen politischen
Mitteln“ bekämpft werden, mit Blick auf das Neutralitätsgebot bei der
Vergabe und Steuerung staatlicher Fördermittel, und wenn ja, welche?
17. Nach welchen bundeseinheitlichen Standards werden
Verwendungsnachweise geprüft, insbesondere im Hinblick auf Plausibilität, Belegprüfung
und zweckentsprechende Verwendung?
a) In welchem Umfang erfolgt eine vertiefte Prüfung beziehungsweise
eine Prüfung vor Ort?
b) Wenn keine bundeseinheitlichen Standards bestehen, aus welchen
Gründen?
18. Wie viele Verwendungsnachweise wurden in den Jahren 2020 bis 2025
nicht fristgerecht vorgelegt beziehungsweise nicht fristgerecht geprüft
(bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Programmen angeben)?
19. In wie vielen Fällen wurden seit dem 6. Mai 2025 Fördermittel ganz oder
teilweise zurückgefordert (bitte aufgeschlüsselt nach Programmen,
Organisationen, Beträgen und Gründen angeben)?
20. Wenn Fälle bekannt geworden sind, in denen finanzielle
Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden, ohne dass es zu Rückforderungen oder
weiteren Konsequenzen kam, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung
daraus?
21. Welche Mechanismen bestehen gegebenenfalls zur Verhinderung einer
zweckwidrigen Verwendung von Fördermitteln, und hält die
Bundesregierung diese für ausreichend?
Wenn keine solche bestehen, welche Verbesserungen sind gegebenenfalls
vorgesehen?
22. Wie stellt die Bundesregierung bei der dezentralen Umsetzung des
Bundesprogramms „Demokratie leben!“ durch Länder und Kommunen sicher
und überprüft sie, dass die Einhaltung der Förderkriterien, die
ordnungsgemäße Mittelverwendung sowie die politische Neutralität der geförderten
Maßnahmen bundesweit einheitlich gewährleistet sind?
23. In wie vielen Fällen haben Kommunen seit dem 6. Mai 2025 den Bund als
Fördergeber über festgestellte Unregelmäßigkeiten informiert und um
Entscheidung über mögliche Rückforderungen gebeten?
a) Wie hat die Bundesregierung in diesen Fällen jeweils entschieden?
b) Existiert für solche Meldungen ein geregeltes Verfahren, wenn ja,
welches, und wenn nein, warum nicht?
24. Teilt die amtierende Bundesregierung die Kritik, die die CDU/CSU-
Fraktion in der Opposition auf Bundestagsdrucksache 20/15035 an der
Förderung von Nichtregierungsorganisationen formuliert hat?
a) Wenn ja, in welchen Punkten und mit welchen Konsequenzen für das
Regierungshandeln?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
25. Beabsichtigt die Bundesregierung eine Reform im Bereich des
Gemeinnützigkeitsrechts, insbesondere mit Blick auf § 52 AO, wenn ja, welche,
und wenn nein, warum nicht?
26. Führt die jetzige Bundesregierung das Vorhaben – wonach die vorherige
Bundesregierung eine Kodifizierung in § 58 AO für sinnvoll hielt, um
klarzustellen, dass steuerbegünstigte Körperschaften auch zu
tagespolitischen Themen Stellung beziehen dürfen – fort, gibt sie es auf, oder
beabsichtigt sie stattdessen eine Verschärfung des § 55 AO (bitte begründen
und einen Zeitplan angeben)?
27. In wie vielen Fällen wurde seit dem Beschluss des Bundesfinanzhofs vom
10. Dezember 2020 (V R 14/20 – „Attac“) nach Kenntnis der
Bundesregierung die Gemeinnützigkeit wegen unzulässiger politischer
Betätigung aberkannt?
28. Erachtet es die Bundesregierung für erstrebenswert, dass die
Gemeinnützigkeit geförderter Organisationen künftig regelmäßig überprüft wird, um
Fehlentwicklungen schneller entgegenwirken zu können, und wenn nein,
warum nicht?
29. Welchen Mehrwert verspricht sich die Bunderegierung hinsichtlich der in
der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Revalierung aller bisherigen
Evaluationen zu „Demokratie leben!“ durch das seitens des
Bundesfamilienministeriums damit beauftragte Leibniz-Institut für Friedens- und
Konfliktforschung davon angesichts der Tatsache, dass der
Bundesrechnungshof bereits eine solche Evaluierung vorgenommen und eine umfangreiche
Mängelliste erarbeitet hat?
Erhält das Leibniz-Institut für Friedens- und Konfliktforschung für seine
Evaluierungstätigkeit Fördermittel, wenn ja, in welcher Höhe, und aus
welchen Fördertöpfen?
Berlin, den 27. August 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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