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Art und Umfang der staatlichen Förderung von so genannte Nichtregierungsorganisationen durch die Bundesregierung

dip / drucksache 10.09.2026 · WP 21 · 21/7979 · Große Anfrage · Original ↗

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Art und Umfang der staatlichen Förderung von so genannte Nichtregierungsorganisationen durch die Bundesregierung Deutscher Bundestag Drucksache 21/7979 21. Wahlperiode 10.09.2026 Große Anfrage der Abgeordneten Pierre Lamely, Martin Reichardt, Sebastian Maack, Birgit Bessin, Lukas Rehm, Dr. Götz Frömming, Martin Erwin Renner, Ronald Gläser, Matthias Helferich, Sven Wendorf und der Fraktion der AfD Art und Umfang der staatlichen Förderung von so genannten Nichtregierungsorganisationen durch die Bundesregierung Die politische Neutralität staatlich geförderter zivilgesellschaftlicher Organisationen sowie die Transparenz und Kontrolle der entsprechenden Förderstrukturen waren Gegenstand der Kleinen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU „Politische Neutralität staatlich geförderter Organisationen“ (Bundestagsdrucksache 20/15035, gezeichnet durch die damaligen Fraktionsvorsitzenden Friedrich Merz und Alexander Dobrindt). Diese Kleine Anfrage umfasste 551 Einzelfragen und zielte auf mögliche strukturelle Defizite bei der staatlichen Förderung von Nichtregierungsorganisationen. In ihrer Antwort beantwortete die seinerzeitige Bundesregierung nach Ansicht der Fragesteller nahezu sämtliche daten- und bewertungsbezogenen Fragen nicht (Bundestagsdrucksache 20/15101). Sie verwies wiederkehrend darauf, ihr lägen „keine Erkenntnisse“ vor, die Beurteilung steuerlicher Sachverhalte obliege wegen des Steuergeheimnisses (§ 30 der Abgabenordnung – AO) und der Zuständigkeit der Länder (Artikel 108 des Grundgesetzes) allein den Landesfinanzbehörden und sie könne entsprechende Informationen „weder zentral erheben noch verwalten“. Eine zentrale Erfassung der nach dem Kriterium der Gemeinnützigkeit geförderten Organisationen finde nicht statt. Die einzige substanzielle Datenlieferung – eine Aufstellung ausgewählter Fördermittel – beschränkte sich auf das Jahr 2025 bis zum Stichtag und blieb ausdrücklich unvollständig. Zugleich erklärte die damalige Bundesregierung, die Förderung sei in „parteiübergreifendem Konsens“ erfolgt und sie sehe „keine Anhaltspunkte“ für die Existenz einer „Schattenstruktur“. Mit der Bildung der Bundesregierung unter Führung von Bundeskanzler Friedrich Merz am 6. Mai 2025 hat sich die politische Verantwortung grundlegend verändert: Die damalige Oppositionskritik bildet nach Ansicht der Fragesteller nunmehr den Maßstab für das eigene Regierungshandeln. Zugleich wird über die Rolle staatlich geförderter Organisationen weiter intensiv diskutiert. So hat der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Michael Brand, öffentlich erklärt, die AfD müsse „mit allen politischen Mitteln“ bekämpft werden (www.abgeordnetenwa tch.de/profile/michael-brand/fragen-antworten/sehen-sie-die-gefahr-nicht-wen n-man-die-afd-weiter-gewaehren-liesse). Dies wirft bei den Fragestellern die Frage auf, inwieweit staatlich geförderte Programme strikt zwischen allgemeiner Demokratieförderung und parteipolitischer Auseinandersetzung unterscheiden. Selbst der Bundesrechnungshof, der die politische Ausrichtung geförderter Projekte ausdrücklich nicht zum Gegenstand seiner Prüfungen macht, hat in seiner abschließenden Prüfungsmitteilung zum Bundesprogramm „Demokratie leben!“ vom 1. November 2022 (Gz. IX 3 – 0000460) bereits in rein haushaltsrechtlicher Hinsicht erhebliche Mängel festgestellt (www.bundesrechnungsho f.de/SharedDocs/Downloads/DE/Berichte/2024/demokratie-leben-volltext.pdf ?__blob=publicationFile&v=2). Danach habe das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) versäumt, hinreichend konkrete, messbare Programmziele zu bestimmen, sodass eine sachgerechte Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle fehle: In 18 Prozent der geprüften Projektförderungen sei eine unzulässige Voll- bzw. Überfinanzierung gewährt worden, 39 Prozent der Verwendungsnachweise seien nicht fristgerecht vorgelegt worden und 67 Prozent der kursorischen Prüfungen seien nicht fristgerecht durchgeführt worden. Die jährlichen Programmmittel waren zugleich von 40,5 Mio. Euro (2015) auf über 150 Mio. Euro (2021) gestiegen. Wenn bereits die rein finanzielle Ordnungsmäßigkeit in diesem Ausmaß nicht gewährleistet ist, stellt sich den Fragestellern die Frage nach der Kontrolle der inhaltlichen und politischen Dimension der Förderung umso dringlicher. Hinzu tritt die gemeinnützigkeitsrechtliche Dimension: Nach dem Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 10. Dezember 2020 (V R 14/20 – „Attac“) ist die Reichweite zulässiger politischer Betätigung steuerbegünstigter Körperschaften (§ 52 AO) umstritten. Die seinerzeitige Bundesregierung hat hierzu auf Bundestagsdrucksache 20/15101 erklärt, eine ergänzende steuerrechtliche Regelung sei nicht erforderlich, und sie erwog zugleich eine Kodifizierung, die das Recht gemeinnütziger Organisationen zur tagespolitischen Stellungnahme klarstellen – mithin erweitern – sollte. Auch insoweit ist nach Auffassung der Fragesteller die Haltung der nunmehr mitregierenden Union zu klären. Dies wirft bei den Fragestellern die grundsätzliche Frage auf, ob die bestehenden Kontrollmechanismen geeignet sind, Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen. Dies auch vor dem Hintergrund dass das Bundesfamilienministerium mittlerweile das Leibniz-Institut für Friedens- und Konfliktforschung damit beauftragt hat, alle bisherigen Evaluationen zu „Demokratie leben!“ erneut zu evaluieren. Ein Jahr nach Amtsantritt der Bundesregierung erscheint es den Fragestellern geboten, zu prüfen, inwieweit die von der CDU/CSU-Fraktion in der Opposition formulierten Kritikpunkte – unabhängig von der damaligen politischen Betroffenheit – fortgelten und in konkretes Regierungshandeln überführt wurden. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Hat die Bundesregierung seit dem 6. Mai 2025 Anstrengungen unternommen, um diejenigen in der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/15035 aufgeworfenen Fragestellungen inhaltlich beantwortbar zu machen, die in der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 20/15101 als nicht beantwortbar bezeichnet wurden? a) Wenn Anstrengungen unternommen wurden, welche und mit welchem Ergebnis? b) Wenn keine Anstrengungen unternommen wurden, warum nicht, und ist noch damit zu rechnen, dass sie unternommen werden?  2. Ist die Bundesregierung heute der Auffassung, dass Fragen, die auf Bundestagsdrucksache 20/15101 mit dem Hinweis auf fehlende Erkenntnisse, fehlende Datengrundlagen oder fehlende Zuständigkeit nicht beantwortet wurden, noch beantwortbar gemacht werden sollten, und wenn ja, welche?  3. Werden Angaben zu vom Bund geförderten Organisationen zentral erfasst? a) Wenn ja, durch welche Stelle, in welchem System und mit welchen Datenfeldern (insbesondere bezüglich Organisation, Fördersumme, Förderzweck, Einzelplan/Haushaltstitel, Förderzeitraum)? b) Wenn nein, aus welchen Gründen, und ist die Einführung einer zentralen Erfassung geplant (wenn ja, bitte Zeitplan angeben)?  4. Wurden seit dem 6. Mai 2025 neue Systeme oder Verfahren zur Erfassung und Auswertung von Fördermitteln eingeführt oder beauftragt? a) Wenn ja, welche, mit welchem Funktionsumfang und welchen Kosten? b) Wenn nein, warum nicht, und welche bestehenden Systeme werden genutzt?  5. Ist die Bundesregierung in der Lage, eine vollständige Übersicht über die vom Bund geförderten Organisationen und Projekte vorzulegen (falls ja, bitte als Anlage, aufgeschlüsselt nach Haushaltsjahren für die 20. Wahlperiode sowie für den Zeitraum ab dem 6. Mai 2025, Organisationen, Einzelplänen und Haushaltstiteln, Förderzwecken, Förderarten [institutionelle Förderung/Projektförderung] und Fördersumme beifügen, falls nein, welche Teile der Übersicht können nicht vorgelegt werden und aus welchen Gründen)?  6. Prüft und erfasst die Bundesregierung Mittelzuflüsse aus dem Ausland an bundesgeförderte Organisationen? a) Wenn ja, in welchem Umfang (bitte aufgeschlüsselt nach Organisationen, Herkunft und Höhe angeben)? b) Wenn nein, aus welchen Gründen, und hält die Bundesregierung dies mit Blick auf die Transparenz der Förderlandschaft für vertretbar?  7. Wird jeweils geprüft und festgehalten, ob für geförderte Projekte zeitgleich auch EU-Mittel fließen? a) Wenn ja, mit welchem Ergebnis (bitte auflisten)? b) Wenn nein, warum nicht?  8. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die parlamentarische Kontrolle über die Förderung gemeinnütziger Organisationen in zusammengefasster Form möglich sein sollte, und wenn ja, welche Schritte unternimmt sie gegebenenfalls, um sie – zum Beispiel durch Einführung einer entsprechenden Datenbank – zu ermöglichen?  9. Kann und sollte aus Sicht der Bundesregierung das Lobbyregister auch bei der Erfassung staatlich geförderter Organisationen eine Rolle spielen? a) Wenn ja, inwiefern, und hält die Bundesregierung dieses Instrument für ausreichend? b) Wenn nein, welche Ergänzungen hält die Bundesregierung für erforderlich? 10. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung gegebenenfalls über Kooperationen, gemeinsame Projekte und Mittelflüsse zwischen geförderten Organisationen und parteinahen Stiftungen (insbesondere der Rosa- Luxemburg-Stiftung, Heinrich-Böll-Stiftung, Friedrich-Ebert-Stiftung)? Wenn die Bundesregierung dazu keine Erkenntnisse hat, beabsichtigt die Bundesregierung, solche Erkenntnisse künftig zu erheben, und wenn nein, warum nicht? 11. Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung erarbeitet zu der Feststellung des Bundesrechnungshofes (Mitteilung vom 1. November 2022, Gz. IX 3 – 0000460), wonach für das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ keine hinreichend konkreten, messbaren Programmziele bestimmt wurden und eine sachgerechte Zielerreichungs-, Wirkungs- und Wirtschaftlichkeitskontrolle fehlt, wenn ja, welche Auffassung ist dies, und welche Konsequenzen hat sie gegebenenfalls hieraus gezogen? 12. Werden die Wirksamkeit und der Erfolg geförderter Projekte systematisch bewertet? a) Wenn ja, anhand welcher messbaren Kriterien und Indikatoren und mit welchen Ergebnissen seit dem Jahr 2020? b) Wenn nein, aus welchen Gründen, und wie stellt die Bundesregierung die wirtschaftliche Verwendung der Mittel im Sinne des § 7 der Bundeshaushaltsordnung sicher? 13. Welche konkreten Maßnahmen wurden seit dem 6. Mai 2025 gegebenenfalls ergriffen, um die vom Bundesrechnungshof bemängelte Erfolgs- und Wirkungskontrolle herzustellen, und bis wann sollen diese wirksam sein? 14. Nach welchen Kriterien grenzt die Bundesregierung zulässige politische Bildungsarbeit von unzulässiger parteipolitischer Einflussnahme durch geförderte Organisationen ab? Sind solche Kriterien verbindlich geregelt, wenn ja, wo, und wenn nein, warum nicht, und ist eine Regelung geplant? 15. Bestehen Prüfmechanismen zur Sicherstellung der politischen Neutralität geförderter Organisationen? a) Wenn ja, welche, und in wie vielen Fällen wurde seit dem 6. Mai 2025 eine mögliche Verletzung mit welchem Ergebnis und welchen Konsequenzen geprüft? b) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht, und wie wird in diesem Fall eine zweckentsprechende Mittelverwendung gewährleistet? 16. Hat sich die Bundesregierung – über den allgemeinen Verweis auf das Neutralitätsgebot hinaus – eine eigene Auffassung erarbeitet zu von geförderten Organisationen zu verantwortenden Kampagnen, die sich gegen demokratische Parteien richten, sowie der Äußerung des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Brand, die AfD müsse „mit allen politischen Mitteln“ bekämpft werden, mit Blick auf das Neutralitätsgebot bei der Vergabe und Steuerung staatlicher Fördermittel, und wenn ja, welche? 17. Nach welchen bundeseinheitlichen Standards werden Verwendungsnachweise geprüft, insbesondere im Hinblick auf Plausibilität, Belegprüfung und zweckentsprechende Verwendung? a) In welchem Umfang erfolgt eine vertiefte Prüfung beziehungsweise eine Prüfung vor Ort? b) Wenn keine bundeseinheitlichen Standards bestehen, aus welchen Gründen? 18. Wie viele Verwendungsnachweise wurden in den Jahren 2020 bis 2025 nicht fristgerecht vorgelegt beziehungsweise nicht fristgerecht geprüft (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Programmen angeben)? 19. In wie vielen Fällen wurden seit dem 6. Mai 2025 Fördermittel ganz oder teilweise zurückgefordert (bitte aufgeschlüsselt nach Programmen, Organisationen, Beträgen und Gründen angeben)? 20. Wenn Fälle bekannt geworden sind, in denen finanzielle Unregelmäßigkeiten festgestellt wurden, ohne dass es zu Rückforderungen oder weiteren Konsequenzen kam, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus? 21. Welche Mechanismen bestehen gegebenenfalls zur Verhinderung einer zweckwidrigen Verwendung von Fördermitteln, und hält die Bundesregierung diese für ausreichend? Wenn keine solche bestehen, welche Verbesserungen sind gegebenenfalls vorgesehen? 22. Wie stellt die Bundesregierung bei der dezentralen Umsetzung des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ durch Länder und Kommunen sicher und überprüft sie, dass die Einhaltung der Förderkriterien, die ordnungsgemäße Mittelverwendung sowie die politische Neutralität der geförderten Maßnahmen bundesweit einheitlich gewährleistet sind? 23. In wie vielen Fällen haben Kommunen seit dem 6. Mai 2025 den Bund als Fördergeber über festgestellte Unregelmäßigkeiten informiert und um Entscheidung über mögliche Rückforderungen gebeten? a) Wie hat die Bundesregierung in diesen Fällen jeweils entschieden? b) Existiert für solche Meldungen ein geregeltes Verfahren, wenn ja, welches, und wenn nein, warum nicht? 24. Teilt die amtierende Bundesregierung die Kritik, die die CDU/CSU- Fraktion in der Opposition auf Bundestagsdrucksache 20/15035 an der Förderung von Nichtregierungsorganisationen formuliert hat? a) Wenn ja, in welchen Punkten und mit welchen Konsequenzen für das Regierungshandeln? b) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht? 25. Beabsichtigt die Bundesregierung eine Reform im Bereich des Gemeinnützigkeitsrechts, insbesondere mit Blick auf § 52 AO, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht? 26. Führt die jetzige Bundesregierung das Vorhaben – wonach die vorherige Bundesregierung eine Kodifizierung in § 58 AO für sinnvoll hielt, um klarzustellen, dass steuerbegünstigte Körperschaften auch zu tagespolitischen Themen Stellung beziehen dürfen – fort, gibt sie es auf, oder beabsichtigt sie stattdessen eine Verschärfung des § 55 AO (bitte begründen und einen Zeitplan angeben)? 27. In wie vielen Fällen wurde seit dem Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 10. Dezember 2020 (V R 14/20 – „Attac“) nach Kenntnis der Bundesregierung die Gemeinnützigkeit wegen unzulässiger politischer Betätigung aberkannt? 28. Erachtet es die Bundesregierung für erstrebenswert, dass die Gemeinnützigkeit geförderter Organisationen künftig regelmäßig überprüft wird, um Fehlentwicklungen schneller entgegenwirken zu können, und wenn nein, warum nicht? 29. Welchen Mehrwert verspricht sich die Bunderegierung hinsichtlich der in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Revalierung aller bisherigen Evaluationen zu „Demokratie leben!“ durch das seitens des Bundesfamilienministeriums damit beauftragte Leibniz-Institut für Friedens- und Konfliktforschung davon angesichts der Tatsache, dass der Bundesrechnungshof bereits eine solche Evaluierung vorgenommen und eine umfangreiche Mängelliste erarbeitet hat? Erhält das Leibniz-Institut für Friedens- und Konfliktforschung für seine Evaluierungstätigkeit Fördermittel, wenn ja, in welcher Höhe, und aus welchen Fördertöpfen? Berlin, den 27. August 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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