Schriftliche Frage 48 von Markus Matzerath (AfD): Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu der Frage gebildet, ob es im Einklang mit den Werten der freiheitlichen demokratischen Grund…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 48 von Markus Matzerath (AfD): Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu der Frage gebildet, ob es im Einklang mit den Werten der freiheitlichen demokratischen Grund…
Frage 48 (Markus Matzerath, AfD):
Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu der Frage gebildet, ob es im Einklang mit den Werten der freiheitlichen demokratischen Grundordnung steht, eine „multi-kulturelle Gesellschaft“ anzustreben, soweit diese von Befürwortern selbst u. a. als „grausam“ und dauerhaft konfliktvoll beschrieben wird, wie es beispielhaft der nach meiner Auffassung einflussreiche Politiker Daniel Cohn-Bendit der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN äußerte („[Die] multikulturelle Gesellschaft [ist nicht] harmonisch [...]. In ihr ist vielmehr – erst recht dann, wenn sich wirklich fremde Kulturkreise begegnen – der Konflikt auf Dauer gestellt. Die multikulturelle Gesellschaft ist hart, schnell, grausam und wenig solidarisch [...]“, www.zeit.de/1991/48/wenn-der-westen-unwiderst ehlich-wird/komplettansicht), und wenn ja, zu welchem Ergebnis kommt sie dabei?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 3. März 2026:
Die freiheitliche demokratische Grundordnung ist gemäß der Verfassungsordnung für das Selbstverständnis Deutschlands leitend und für das gesellschaftliche Zusammenleben auch unter Zuwanderungsbedingungen verbindlicher Bezugspunkt.
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