Schriftliche Frage 30 von Markus Matzerath (AfD): Ist die Ansicht der Bundesregierung zum Volk den Sentinelesen („Zum anderen soll die Einflussnahme von Außenstehenden auf Kultur und Sprache…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des BMI betroffen (bitte auflisten)?.
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Schriftliche Frage 30 von Markus Matzerath (AfD): Ist die Ansicht der Bundesregierung zum Volk den Sentinelesen („Zum anderen soll die Einflussnahme von Außenstehenden auf Kultur und Sprache…
Frage 30 (Markus Matzerath, AfD):
Ist die Ansicht der Bundesregierung zum Volk den Sentinelesen („Zum anderen soll die Einflussnahme von Außenstehenden auf Kultur und Sprache der Sentinelesen nach Möglichkeit verhindert werden, um eigene selbstbestimmte soziale, wirtschaftliche und politische Gesellschaftsstrukturen nicht zu gefährden. […] Wir achten ihren Wunsch und ihre Entscheidung, ihren Lebensraum zu erhalten und vor der Ausbeutung von Ressourcen, den Folgen von Tourismus etc. zu schützen. […] Das Kontaktverbot ist ausdrücklicher Wille der Sentinelesen.“ Plenarprotokoll 21/6, S. 468 (B)) ein Beispiel für ein „völkischabstammungsmäßiges Verständnis“ des Volkes der Sentinelesen vor dem Hintergrund der nach meiner Ansicht in diesem Zusammenhang zu berücksichtigenden Auffassung des Bundesamtes für Verfassungsschutz zum sogenannten „völkischabstammungsmäßigen Verständnis“ von Völkern („Ein völkischabstammungsmäßiges Verständnis misst der Existenz und dem Erhalt homogener ethnischbiologischer bzw. ethnisch-kultureller Völker, die es als Subjekte mit einem einheitlichen Kollektivwillen konstruiert, eine überragende Bedeutung bei. Im völkischen Denken ist die innere Homogenität unbedingt zu wahren respektive wiederherzustellen und durch scharfe Abgrenzung und Exklusion von als ‚fremd‘ definierten Entitäten zu verteidigen.“, Seite 112 des Dokuments des Bundesamtes für Verfassungsschutz über die Partei Alternative für Deutschland, www.cicero.de/innenpolitik/ ciceroveroffentlicht-das-gesamte-geheimgutachtendesverfassungsschutzes-zur-afd)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 4. Juni 2025:
Ihre Frage kontextualisiert ausdrücklich zwei in einem außenpolitischen Zusammenhang von Ihnen gestellte Mündliche Fragen, die von der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Bärbel Kofler (BMZ) beantwortet wurden (Plenarprotokoll 21/6, Fragen 51 und 52, S. 468 (B)), mit dem – als VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH eingestuften und demzufolge nicht amtlich veröffentlichten – Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz zur Hochstufung der Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) zur gesichert extremistischen Bestrebung. Ihre Frage zielt somit ersichtlich darauf ab, die Bundesregierung in eine vor der Öffentlichkeit ausgetragene Diskussion über Inhalte dieses Gutachtens hineinzuziehen. Die Hochstufung ist indes im Eil- und Hauptsacheverfahren vor dem Verwaltungsgericht Köln rechtshängig. Die Bundesregierung äußert sich mit Blick auf das laufende Verfahren und aus Respekt vor dem Gericht zu diesem Gutachten für die Dauer des Rechtsschutzverfahrens nicht öffentlich.
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