Frage von Markus Matzerath (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4849)
Teil von Protokoll der 67. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Markus Matzerath (AfD) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4849)
Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung dazu gebildet, ob es gleichermaßen zulässig und mit ihrer Interpretation des Begriffs „Menschenwürde“ sowie der freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Einklang stehen könne, wenn Personen „durchmischt oder segregiert wohnen wollen“ (Seite 163), vor dem Hintergrund, dass beide Optionen in einem von der Bundesregierung beauftragten Bericht („Sechster Familienbericht: Familien ausländischer Herkunft in Deutschland. Leistungen – Belastungen – Herausforderungen“, Bundestagsdrucksache 14/4357) nach meiner Auffassung nicht als problematisch beschrieben wurden?
Antwort der Parl. Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf:
Die Bundesregierung kommentiert Feststellungen im Sechsten Familienbericht aus dem Jahr 2000 nicht. Die Länder (einschließlich der Kommunen) sind gefragt, mit einer klugen Stadtentwicklungspolitik möglichen sozialen Problemen, die sich aus „segregiertem Wohnen“ ergeben, gegenzusteuern. Die Bundesregierung unterstützt sie dabei, zum Beispiel mit hohen Investitionen in die Städtebauförderung und in den sozialen Wohnungsbau.
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