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Zum aktuellen Stand der Bundesagentur für Sprunginnovationen

dip / drucksache 20.06.2025 · WP 21 · 21/533 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Zum aktuellen Stand der Bundesagentur für Sprunginnovationen [Deutscher Bundestag Drucksache 21/533 21. Wahlperiode 20.06.2025 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Michael Kaufmann, Nicole Höchst, Adam Balten, Dr. Christoph Birghan, Dr. Ingo Hahn, Andreas Mayer, Stefan Schröder, Sergej Minich, Robin Jünger, Martin Reichardt, Dr. Paul Schmidt, René Bochmann, Sven Wendorf, Maximilian Kneller und der Fraktion der AfD Zum aktuellen Stand der Bundesagentur für Sprunginnovationen Am 10. Oktober 2019 wurde in Leipzig die Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) gegründet (www.sprind.org). Ihr Ziel ist es, Sprunginnovationen zu identifizieren, zu validieren und zu fördern. Mit Sprunginnovationen sind disruptive Technologien gemeint, die erhebliches Marktpotenzial haben und neue Lösungen für individuelle Bedürfnisse (Beispiel iPhone) oder gesamtgesellschaftliche Herausforderungen (Beispiel CRISPR/Cas [Gen-Schere]) bieten. Im Zeitraum von August 2023 bis Dezember 2024 führte das Fraunhofer-Instit ut für System- und Innovationsforschung (ISI) im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) eine erste Evaluation der SPRIND durch. Zu den Ergebnissen wurde am 29. Januar 2025 eine Zusammenfassung (Executive Summary) veröffentlicht (www.isi.fraunhofer.de/de/competence-ce nter/politik-gesellschaft/projekte/evalu_sprind.html#1_copy_c). Diese Zusammenfassung fokussiert jedoch sehr stark auf qualitative und weniger auf quantitative Aspekte. So finden sich darin nur wenige belastbare Aussagen zum wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Erfolg der SPRIND bzw. der von ihr geförderten Projekte. Angesichts der erheblichen Mittel, die über den Bundeshaushalt in den vergangenen Jahren für die SPRIND bereitgestellt wurden (Haushaltstitel 3004/685 14 allein für 2023 und 2024 insgesamt 330,451 Mio. Euro), erscheint den Fragestellern ein Blick auf den materiellen und immateriellen Return on Investment aus den Tätigkeiten der SPRIND, mithin den Parametern, an denen sich deren Erfolg messen lässt, nach nunmehr fünfeinhalb Jahren durchaus geboten. Wir fragen die Bundesregierung:  1. In welcher Höhe wurden Haushaltsmittel des Bundes für die SPRIND seit ihrer Gründung aufgewendet (bitte einzeln nach Jahren aufschlüsseln)?  2. Hat die SPRIND seit ihrer Gründung eigene Mittel erwirtschaftet, und wenn ja, in welcher Höhe (bitte einzeln nach Jahren und Herkunft aufschlüsseln)?  3. Wie verteilen sich die Aufwendungen der SPRIND auf die Bereiche Verwaltungskosten, Aufwendungen für Gründungen, Finanzierung von Forschungsvorhaben, gegebenenfalls weitere Bereiche (bitte einzeln nach Jahren aufschlüsseln)?  4. Wie viele Projekte hat die SPRIND seit ihrer Gründung insgesamt begleitet und finanziert (bitte auch den Bestand an geförderten Projekten zum 31. Dezember eines jeden Jahres nennen)?  5. Wie lange hat die SPRIND die geförderten Projekte bisher im Durchschnitt a) bis zur Ausgründung, b) nach der Ausgründung begleitet?  6. Wie viele der durch die SPRIND geförderten Projekte wurden bisher in eine eigene Gesellschaft überführt (bitte einzeln nach Jahren aufschlüsseln), und welche Projekte bzw. Gesellschaften sind das im Einzelnen?  7. Wie viele der durch die SPRIND geförderten Projekte haben bereits zu marktreifen Produkten geführt, und welche sind das im Einzelnen?  8. Bei wie vielen der durch die SPRIND geförderten Projekte ist in den kommenden zwölf Monaten mit marktreifen Produkten zu rechnen?  9. Wie viele der durch die SPRIND in eine eigene Gesellschaft überführten Projekte erzielen bereits eigene Einnahmen, und welche Projekte bzw. Gesellschaften sind das im Einzelnen (bitte auch die Höhe der Erlöse nennen)? 10. Wenn die Anzahl in der Antwort zu Frage 9 größer null ist, welche dieser Gesellschaften erzielen bereits Gewinne, und in welcher Höhe sind gegebenenfalls Gewinnbeteiligungen an die SPRIND zurückgeflossen? 11. Plant die Bundesregierung in naher Zukunft eine weitere Evaluation der SPRIND, in der auch die Auswirkungen des SPRIND-Freiheitsgesetzes eingehender untersucht werden? a) Wenn ja, wann soll diese Evaluation beginnen? b) Wenn nein, warum hält die Bundesregierung eine weitere Evaluation in naher Zukunft für entbehrlich? 12. War die Prüfung von Erfolgsparametern für die SPRIND Teil des Evaluationsauftrags an das Fraunhofer ISI? a) Wenn ja, wo lassen sich die Ergebnisse einsehen? b) Wenn nein, warum wurde dieser Aspekt ausgeklammert? 13. Existiert eine gegenüber dem Executive Summary ausführlichere Version des Evaluationsberichts, und ist diese öffentlich einsehbar? a) Wenn diese öffentlich einsehbar ist, wo ist diese zu finden? b) Wenn diese nicht öffentlich einsehbar ist, in welcher Form können die Fragesteller darin Einsicht nehmen? Berlin, den 12. Juni 2025 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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