Schriftliche Frage 152 von Karl Bär (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den im Projekt B 23 Garmisch-Partenkirchen bis Bundesgrenze, Verlegung westlich Garmisch-…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr.
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Schriftliche Frage 152 von Karl Bär (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den im Projekt B 23 Garmisch-Partenkirchen bis Bundesgrenze, Verlegung westlich Garmisch-…
Frage 152 (Karl Bär, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den im Projekt B 23 Garmisch-Partenkirchen bis Bundesgrenze, Verlegung westlich Garmisch- Partenkirchen mit Kramertunnel, durch fachliche Fehleinschätzungen entstandenen Kostensteigerungen (auf 405 Mio. Euro; Stand Februar 2026) u. a. durch Zeitverzögerungen (Baubeginn 2010, Eröffnung voraussichtlich 2028) und aus den entstandenen Umweltschäden (Versiegen von Quellen und Trockenfallen von Feuchtflächen) für dieses und ähnliche Straßenbauprojekte?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Hirte vom 5. März 2026:
Die Ursachen für Mehrkosten beim Bau der B 23, Garmisch- Partenkirchen–Bundesgrenze begründen keinen generellen Änderungsbedarf an bestehenden Verfahren. Die im Zuge der Bauarbeiten eingetretenen Umweltauswirkungen werden im Rahmen der naturschutz- und wasserrechtlichen sowie der technischen Vorgaben behandelt. Ein darüber hinausgehender Anpassungsbedarf für künftige Straßenbauprojekte besteht nicht.
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