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Schriftliche Frage 9 von Karl Bär (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hoch sind die zusätzlichen Kosten für die verstärkten Grenzkontrollen seit dem 7. Mai im Grenzabschnitt der Landkreise Miesbach über den…

dip / schriftliche_frage 27.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 9 von Karl Bär (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hoch sind die zusätzlichen Kosten für die verstärkten Grenzkontrollen seit dem 7. Mai im Grenzabschnitt der Landkreise Miesbach über den… Frage 9 (Karl Bär, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie hoch sind die zusätzlichen Kosten für die verstärkten Grenzkontrollen seit dem 7. Mai im Grenzabschnitt der Landkreise Miesbach über den Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen bis hin zur westlichen Grenze des Landkreises Garmisch- Partenkirchen (bitte für jeden Landkreis getrennt angeben), und wie werden die Folgen für grenzüberschreitenden Verkehr bewertet? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 27. Juni 2025: Die Bundespolizei erfasst mit Beginn der vorübergehenden Wiedereinführung von Grenzkontrollen an allen Landbinnengrenzen am 16. September 2024 und aufgrund des damit verbundenen gestiegenen öffentlichen Interesses systematisch und quartalsweise ihre einsatzbedingten Kosten. Eine Differenzierung nach einzelnen Grenzabschnitten wird nicht vorgenommen. In der folgenden Aufstellung sind die im Zeitraum vom 16. September 2024 bis 31. März 2025 an allen Landbinnengrenzen entstandenen Mehrkosten dargestellt. 24,6 Mio. Euro Mehrarbeitsvergütung 4,2 Mio. Euro Zulagen für Dienst zu ungünstigen Zeiten 3,2 Mio. Euro Unterhalt der Kontrollstellen (Anmietung Container/Zelte/Toiletten; technische Ausstattung; Bewirtschaftung; Verkehrssicherung) 4,1 Mio. Euro Führungs- und Einsatzmittel (insb. Kraftstoffe für Kfz) 14,8 Mio. Euro Hotelunterbringung, Verpflegung, Tagegelder 50,9 Mio. Euro Summe Eine Auswertung für die Monate April bis Juni 2025 wird erst Ende Juli 2025 vorliegen. Die Bundespolizei gewährleistet im größtmöglichen Umfang die Leichtigkeit des grenzüberschreitenden Reise- und Warenverkehrs und prüft beständig geeignete Maßnahmen, mögliche Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten. Dies betrifft auch die Auswahl eines geeigneten Kontrollortes, der sowohl den rechtlichen als auch den einsatztaktischen Gesichtspunkten gerecht werden muss. Das Sonntagsfahrverbot für Lkw und Baustellen sowie dem Verkehr nicht angepasste Verkehrsinfrastrukturen als Hauptursachen für Staus kann die Bundespolizei jedoch nicht beeinflussen. Die Bundespolizei arbeitet an den jeweiligen Landgrenzen mit ihren innerstaatlichen und den ausländischen Partnerbehörden eng zusammen und ist dabei bestrebt, die Auswirkungen auf den Straßen- und Warenverkehr, die Wirtschaft sowie die Pendlerinnen und Pendler in der jeweiligen Grenzregion so gering wie nur möglich zu halten.

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