Schriftliche Frage 188 von Dr. Zoe Mayer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Nutzung der in § 45 Absatz 4 Satz 2 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung festgelegte…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. März 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat.
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Schriftliche Frage 188 von Dr. Zoe Mayer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Nutzung der in § 45 Absatz 4 Satz 2 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung festgelegte…
Frage 188 (Dr. Zoe Mayer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Nutzung der in § 45 Absatz 4 Satz 2 der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung festgelegten Ausnahmeregelung für Tierhalter von Legehennen, die es ermöglicht, die Tiere noch bis spätestens 31. Dezember 2028 in Kleingruppenhaltungen halten zu können, und welche Rückschlüsse zieht sie daraus?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Silvia Breher vom 5. März 2026:
Der Vollzug dieser tierschutzrechtlichen Anforderung obliegt den nach Landesrecht für die Durchführung des Tierschutzrechts zuständigen Behörden. Die Bundesregierung verfügt über keine Informationen darüber, ob und unter gegebenenfalls welchen Voraussetzungen von der genannten Übergangsregelung Gebrauch gemacht wurde.
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