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Schriftliche Frage 14 von Jeanne Dillschneider (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Gesamtkosten erwartet die Bundesregierung für die stationären Binnengrenzkontrollen zwischen dem 16. September 2024 bis zum 15. Septe…

dip / schriftliche_frage 27.02.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 14 von Jeanne Dillschneider (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Gesamtkosten erwartet die Bundesregierung für die stationären Binnengrenzkontrollen zwischen dem 16. September 2024 bis zum 15. Septe… Frage 14 (Jeanne Dillschneider, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Gesamtkosten erwartet die Bundesregierung für die stationären Binnengrenzkontrollen zwischen dem 16. September 2024 bis zum 15. September 2026 (bitte halbjährlich nach einsatzbedingten Mehrkosten aufschlüsseln), und ist eine weitere Verlängerung über den September 2026 hinaus geplant (www.tagesschau.de/inla nd/dobrindt-grenzkontrollen-110.html)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 26. Februar 2026: Die Bundespolizei erfasst ihre geleisteten Einsatzstunden sowie ihre einsatzbedingten Kosten aufgrund der vorübergehend eingeführten Grenzkontrollen quartalsweise. Bezüglich der Quartale bis 30. Juni 2025 wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 25 der Abgeordneten Clara Bünger auf Bundestagsdrucksache 21/1164 verwiesen. Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass die sogenannte Mehrarbeitsvergütung eine rechnerische Größe darstellt und sich kostenwirksam so nicht realisiert, weil nach § 88 des Bundesbeamtengesetzes (BBG) vorrangig Freizeitausgleich gewährt wird. in Mio. Euro Mehrarbeitsvergütung* Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten Betrieb Grenzkontrollstellen Verbrauch Führungsund Einsatzmittel Hotelunterbringung, Verpflegung Gesamt 01.07. bis 30.09.2025 12,2 2,4 2,0 2,9  9,9 29,4 01.10. bis 31.12.2025 11,7 2,3 4,9 3,1  8,1 30,1 Gesamt 23,9 4,7 6,9 6,0 18,0 59.5 * Die Mehrarbeitsvergütung ist kalkulatorisch ermittelt. Diese werden nur dann kassenwirksam, wenn Beamtinnen und Beamte nach Vorgabe des § 88 des Bundesbeamtengesetzes nicht – im Grundsatz vorrangig – innerhalb von zwölf Monaten Freizeitausgleich gewährt werden kann. Über den Umgang mit den derzeitigen Binnengrenzkontrollen über den 15. September 2026 hinaus wird dann zeitgerecht, insbesondere im Lichte des irregulären Migrationsgeschehens, entschieden.

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