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Schriftliche Frage 24 von Jeanne Dillschneider (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Gesamtkosten sind seit dem 16. September 2024 für die stationären Kontrollen jeweils an der deutsch-luxemburgischen und deutschfranzö…

dip / schriftliche_frage 05.09.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 24 von Jeanne Dillschneider (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Gesamtkosten sind seit dem 16. September 2024 für die stationären Kontrollen jeweils an der deutsch-luxemburgischen und deutschfranzö… Frage 24 (Jeanne Dillschneider, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Gesamtkosten sind seit dem 16. September 2024 für die stationären Kontrollen jeweils an der deutsch-luxemburgischen und deutschfranzösischen Grenze monatlich entstanden, und wie hoch ist der durchschnittliche Kostenaufwand pro festgestelltem relevanten Verstoß? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 4. September 2025: Im Sinne der Fragestellung liegen dem Bundesministerium des Innern keine Erkenntnisse vor. Auf die Antwort zu Frage 23 wird verwiesen. Für die bundesweite Betrachtung ergibt sich seit Beginn der vorübergehenden Wiedereinführung der Grenzkontrollen an allen Landbinnengrenzen folgende Darstellung der einsatzbedingten Mehrkosten: Mehrarbeitsvergütung Zulagen für Dienst zu ungünstigen Zeiten Betrieb Grenzkontrollstellen Verbrauch Führungsund Einsatzmittel Hotelunterbringung, Verpflegung Gesamt 16.09. bis 31.12.2024 13,1 2,4 1,8 1,9  8,2 27,4 01.01. bis 31.03.2025 11,0 1,9 2,2 2,3  6,6 24,0 01.04. bis 30.06.2025 13,8 2,8 1,9 2,6  8,0 29,1 Gesamt 37,9 7,1 5,9 6,8 22,8 80,5 Hinzuweisen ist darauf, dass es sich bei den o. g. Beträgen für Mehrarbeitsvergütungen um regelmäßig berücksichtigte kalkulatorische Kosten handelt, die grundsätzlich nur dann kassenwirksam werden, wenn Beamtinnen und Beamte nach Vorgabe des § 88 des Bundesbeamtengesetzes nicht – im Grundsatz vorrangig – innerhalb von zwölf Monaten Freizeitausgleich gewährt werden kann.

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