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Schriftliche Frage 44 von Jan Wenzel Schmidt (Fraktionslos): Wie viele unerlaubte Einreisen und Zurückweisungen hat die Bundespolizei im Rahmen der bis zum 15. September 2026 verlängerten Binnengrenzko…

dip / schriftliche_frage 11.09.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 44 von Jan Wenzel Schmidt (Fraktionslos): Wie viele unerlaubte Einreisen und Zurückweisungen hat die Bundespolizei im Rahmen der bis zum 15. September 2026 verlängerten Binnengrenzko… Frage 44 (Jan Wenzel Schmidt, Fraktionslos): Wie viele unerlaubte Einreisen und Zurückweisungen hat die Bundespolizei im Rahmen der bis zum 15. September 2026 verlängerten Binnengrenzkontrollen seit Jahresbeginn 2026 festgestellt, und mit welchen Gesamtkosten für Personal und Ausstattung rechnet die Bundesregierung im Falle einer weiteren Verlängerung bis März 2027? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 7. September 2026: Die Bundespolizei hat im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. August 2026 im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen insgesamt 26.038 unerlaubte Einreise festgestellt und 18.397 Personen zurückgewiesen. Es handelt sich um vorläufige, nicht qualitätsgesicherte Zahlen eines Sondermeldedienstes der Bundespolizei, die sich aufgrund von Nacherfassungen oder notwendigen Maßnahmen zur Qualitätssicherung auch zukünftig geringfügig ändern können. Aufgrund der integrativen Aufgabenwahrnehmung der Bundespolizei kann zu den Gesamtkosten ausschließlich der Binnengrenzkontrollen keine konkrete Aussage getroffen werden. Die Bundespolizei erfasst seit September 2024 im Rahmen der wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen auf Grund des damit verbundenen gestiegenen öffentlichen Interesses retrograd ihre einsatzbedingten Mehrkosten. Dabei sind ihr Mehrkosten in Höhe von rd. 194,7 Mio. Euro entstanden, die sich wie folgt aufschlüsseln: in Mio. Euro Mehrarbeitsvergütung* Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten Betrieb Grenzkontrollstellen Verbrauch Führungsund Einsatzmittel Hotelunterbringung, Verpflegung Gesamt 16.09. bis 31.12.2024 13,1  2,4  1,8  1,9  8,2  27,4 01.01. bis 31.03.2025 11,0  1,9  2,2  2,3  6,6  24,0 01.04. bis 30.06.2025 13,8  2,8  1,9  2,6  8,0  29,1 01.07. bis 30.09.2025 12,2  2,4  2,0  2,9  9,9  29,4 01.10. bis 31.12.2025 11,7  2,3  4,9  3,1  8,1  30,1 01.01. bis 31.03.2026 11,1  2,1  4,3  2,3  8,0  27,8 in Mio. Euro Mehrarbeitsvergütung* Zulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten Betrieb Grenzkontrollstellen Verbrauch Führungsund Einsatzmittel Hotelunterbringung, Verpflegung Gesamt 01.04. bis 30.06.2026 11,5  2,1  2,9  2,3  8,1  26,9 Gesamt 84,4 16,0 20,0 17,4 56,9 194,7 * Die Mehrarbeitsvergütung ist kalkulatorisch ermittelt. Diese werden nur dann kassenwirksam, wenn Beamtinnen und Beamte nach Vorgabe des § 88 des Bundesbeamtengesetzes nicht – im Grundsatz vorrangig – innerhalb von zwölf Monaten Freizeitausgleich gewährt werden kann.

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