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Schriftliche Frage 34 von Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Einzelfälle politisch verfolgter Iranerinnen und Iraner hat das Iran-Länderreferat im Auswärtigen Amt im Zeitraum von Mai 2025 bis…

dip / schriftliche_frage 27.02.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.

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Schriftliche Frage 34 von Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Einzelfälle politisch verfolgter Iranerinnen und Iraner hat das Iran-Länderreferat im Auswärtigen Amt im Zeitraum von Mai 2025 bis… Frage 34 (Luise Amtsberg, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Einzelfälle politisch verfolgter Iranerinnen und Iraner hat das Iran-Länderreferat im Auswärtigen Amt im Zeitraum von Mai 2025 bis Januar 2026 für eine humanitäre Aufnahme über § 22 des Aufenthaltsgesetzes hausintern an das zuständige Referat in der Rechtsabteilung des Auswärtigen Amts weitergeleitet, und wie viele wurden nach der Prüfung der Rechtsabteilung an das Bundesministerium des Innern weitergeleitet? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 23. Februar 2026: Die Informationen, auf welche die Fragen abzielen, sind als Teil des Willensbildungsprozess in der Bundesregierung nicht vom Auskunftsanspruch des Parlaments umfasst. Der Willensbildungsbildungsprozess in der Regierung, der sich insbesondere auch in ressortübergreifenden und -internen Abstimmungsprozessen vollzieht, gehört zum Kernbereich ihrer exekutiven Eigenverantwortung und ist grundsätzlich nicht ausforschbar (vgl. BVerfG, Urteil vom 7. November 2017 – Aktenzeichen 2 BvE 2/11 –, ECLI:DE:BVerfG:2017:es20171107.2bve000211, m. w. N.).

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