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Schriftliche Frage 27 von Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie erklärt die Bundesregierung den meiner Auffassung nach bestehenden Widerspruch, dass der Bundesminister des Auswärtigen Dr. Johann Wadep…

dip / schriftliche_frage 24.04.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.

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Schriftliche Frage 27 von Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie erklärt die Bundesregierung den meiner Auffassung nach bestehenden Widerspruch, dass der Bundesminister des Auswärtigen Dr. Johann Wadep… Frage 27 (Luise Amtsberg, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie erklärt die Bundesregierung den meiner Auffassung nach bestehenden Widerspruch, dass der Bundesminister des Auswärtigen Dr. Johann Wadephul auf meine Frage in der Regierungsbefragung am 28. Januar 2026 die Solidarität der Bundesregierung mit den Menschen in Iran ausgedrückt hat („Wenn es einen europäischen Staat gibt, der sich klar dafür einsetzt, diesem iranischen Regime entgegenzutreten, dann sind wir das. [...] wir stehen klar an der Seite der Menschen im Iran, die durch dieses Regime unterdrückt werden, die auf der Straße erschossen werden, gefoltert werden, in Kerker geworfen werden“, Plenarprotokoll 21/55, 6571) und nun öffentlich auf seinem MdB-Instagram-Kanal ein Ende der humanitären Aufnahmeprogramme und damit auch das Ende der vereinfachten Aufnahme von politisch verfolgten Menschen aus Iran als migrationspolitischen Erfolg feiert (www.instagra m.com/p/DW4PkO2ioDK/?img_index=5&igsh= YjRqYW9pdHNvNTIy)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 23. April 2026: Die Bundesregierung sieht im genannten Beitrag keinen Widerspruch zu ihrer Haltung der Solidarität mit den Menschen in Iran. Sie unterstützt die iranische Zivilbevölkerung auch weiterhin und verweist diesbezüglich auf die Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 54 auf Bundestagsdrucksache 21/5249. Dies schließt bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auch die Aufnahme iranischer Staatsangehöriger zur Wahrung der politischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland gemäß § 22 Satz 2 AufenthG ein. Unbenommen davon hat es sich die Bundesregierung im Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt, freiwillige Bundesaufnahmeprogramme soweit wie möglich zu beenden.

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