Schriftliche Frage 33 von Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten Projekte zur digitalen Unterstützung von iranischen Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger in Iran un…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 27. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.
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Schriftliche Frage 33 von Luise Amtsberg (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten Projekte zur digitalen Unterstützung von iranischen Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger in Iran un…
Frage 33 (Luise Amtsberg, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Welche konkreten Projekte zur digitalen Unterstützung von iranischen Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger in Iran und in Deutschland, die die Bundesregierung in ihrer Antwort auf meine Schriftliche Frage 54 auf Bundestagsdrucksache 21/5249 erwähnt hat, werden derzeit vom Auswärtigen Amt durchgeführt, und zu welchem Ergebnis haben die Abstimmungsprozesse in den letzten vier Monaten für Maßnahmen zur Unterstützung von Zivilistinnen und Zivilisten in Iran, die die Bundesregierung ebenfalls in ihrer o. g. Antwort erwähnt hat, vor dem Hintergrund des anhaltend hohen Drucks auf die iranische Zivilgesellschaft aufgrund des andauernden Krieges zwischen den USA und dem iranischen Regime, der weiterhin auch zivile Einrichtungen wie Brücken für den Transport lebensnotwendiger Güter zerstört (www.tagesschau.de/a usland/asien/usa-angriffe-iran-104.html), geführt?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 29. Juli 2026:
Die parlamentarische Kontrolle der Bundesregierung durch den Bundestag findet ihre Grenzen dort, wo Grundrechte Dritter beeinträchtigt werden. Würde die Bundesregierung Details zu Projekten im Sinne der Fragestellung öffentlich machen, könnten dadurch Partner bedroht und so in ihren Grundrechten gefährdet werden. Die Bundesregierung muss die drohende Gefährdung dieser Rechtspositionen gegen das Informationsinteresse des Bundestages abwägen. Im Ergebnis dieser Abwägung werden die erfragten Informationen nur dem Bundestag im Rahmen seines privilegierten Auskunftsrechts zur Verfügung gestellt. Daher wird die Beantwortung der Frage als Verschlusssache – nur für den Dienstgebrauch eingestuft und separat übermittelt.3* 3 * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
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