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Schriftliche Frage 36 von Schahina Gambir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die Bundesregierung Kenntnis von der Verschärfung des afghanischen Strafprozessrechtes, welches die Taliban im Januar 2026 an afghanisch…

dip / schriftliche_frage 27.02.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.

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Schriftliche Frage 36 von Schahina Gambir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die Bundesregierung Kenntnis von der Verschärfung des afghanischen Strafprozessrechtes, welches die Taliban im Januar 2026 an afghanisch… Frage 36 (Schahina Gambir, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat die Bundesregierung Kenntnis von der Verschärfung des afghanischen Strafprozessrechtes, welches die Taliban im Januar 2026 an afghanische Gerichte übermittelt hatten, wonach es zu einer Abschaffung grundlegender Prinzipien eines fairen Verfahrens (Unschuldsvermutung, Recht auf anwaltliche Verteidigung, Recht zu Schweigen, Schutz vor Folter) kommt und jede Kritik am Gesetz selbst als Kritik an der Scharia gilt und strafrechtlich verfolgt wird, und wenn ja, wie positioniert sie sich dazu, insbesondere in Hinblick auf weitere (technische) Gespräche mit den Taliban zu Rückführungen und konsularischen Fragen (siehe: Afghanistan: Die Taliban teilen Gesellschaft in Klassen ein, www.dw.com/de/afg hanistan-die-taliban-teilen-gesellschaft-in-klasse n-ein/a-75836232; Taliban verschärfen Strafrecht – Kritik wird zum Verbrechen, www.tagesscha u.de/ausland/asien/afghanistan-taliban-strafrecht- 100.html)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 27. Februar 2026: Deutschland hat die diplomatischen Beziehungen zu dem Staat Afghanistan nicht abgebrochen. Die Bundesregierung erkennt aber die Defacto-Regierung der Taliban nicht als rechtmäßige Regierung Afghanistans an. Sie steht weiterhin auf technischer Ebene, das heißt unterhalb der politischen Ebene, mit Vertretern der afghanischen De-facto-Regierung in Kontakt, auch zu Fragen von Rückführungen und konsularischen Themen. Die Bundesregierung setzt sich – insbesondere im durch die Vereinten Nationen geführten Doha-Prozess sowie den technischen Kontakten mit der De-facto-Regierung – weiterhin für die Achtung der internationalen Verpflichtungen Afghanistans, auch mit Bezug auf die von Afghanistan gezeichneten und für die De-facto-Regierung bindenden Menschenrechtskonventionen, ein. Zu einer möglichen Verschärfung des Straf- bzw. Strafprozessrechts steht die Bundesregierung mit der Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Afghanistan (UNAMA) in Kontakt.

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