Schriftliche Frage 16 von Schahina Gambir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen der Verschärfung des afghanischen Strafprozessrechtes auf Frauen und Mädchen, in dem Gewa…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 16 von Schahina Gambir (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen der Verschärfung des afghanischen Strafprozessrechtes auf Frauen und Mädchen, in dem Gewa…
Frage 16 (Schahina Gambir, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen der Verschärfung des afghanischen Strafprozessrechtes auf Frauen und Mädchen, in dem Gewalt gegen Frauen legitimiert wird und Frauen für nahezu jede Handlung, selbst für den Besuch ihrer Eltern, die Erlaubnis ihres Ehemanns benötigen, und wird die Bundesregierung im Lichte dieser erneuten Einschränkungen der Grundrechte afghanischer Frauen und Mädchen die Rücknahme von Aufnahmezusagen im Rahmen der verschiedenen Aufnahmeprogramme – insbesondere für Frauen und Mädchen in Erwägung ziehen, und wenn nein, warum nicht (siehe: Afghanistan: Die Taliban teilen Gesellschaft in Klassen ein, www.d w.com/de/afghanistan-die-taliban-teilen-gesellsch aft-in-klassen-ein/a-75836232; Taliban verschärfen Strafrecht – Kritik wird zum Verbrechen, www.tagesschau.de/ausland/asien/afghanistan-tali ban-strafrecht-100.html und www.dw.com/de/afg hanistan-m%C3%A4dchen-wollen-trotz-schulver bots-lernen/a-74014369)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 26. Februar 2026:
Hinsichtlich der Beurteilung der Bundesregierung zu Menschenrechtssituation in Afghanistan wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 56 des Abgeordneten Maik Brückner, Plenarprotokoll 21/20 verwiesen. Zu einer möglichen strafrechtlichen Verschärfung steht die Bundesregierung mit der Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Afghanistan (UNAMA) in Kontakt. Eine erneute Prüfung der Aufhebung von Aufnahmezusagen im Sinne der Fragestellung ist nicht beabsichtigt. Vor dem Hintergrund der Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD befinden sich die Aufnahmeverfahren aus Afghanistan in der Beendigung und neue Aufnahmen werden nicht erklärt.
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