Schriftliche Frage 64 von Kay-Uwe Ziegler (AfD): Welche Maßnahmen (z. B. Anordnungen, Abhilfefristen oder sonstige Durchsetzungsmaßnahmen) hat die Bundesnetzagentur seit dem 1. Januar 2025…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
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Schriftliche Frage 64 von Kay-Uwe Ziegler (AfD): Welche Maßnahmen (z. B. Anordnungen, Abhilfefristen oder sonstige Durchsetzungsmaßnahmen) hat die Bundesnetzagentur seit dem 1. Januar 2025…
Frage 64 (Kay-Uwe Ziegler, AfD):
Welche Maßnahmen (z. B. Anordnungen, Abhilfefristen oder sonstige Durchsetzungsmaßnahmen) hat die Bundesnetzagentur seit dem 1. Januar 2025 im Zusammenhang mit Verstößen gegen die gesetzlichen Laufzeitvorgaben im Post- Universaldienst eingeleitet oder geprüft, soweit diese die Städte Bitterfeld-Wolfen, Sandersdorf-Brehna und Zörbig einschließlich ihrer Ortsteile betreffen (bitte Anzahl, Art der Maßnahmen und aktuellen Stand angeben), und liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob für dieses Gebiet seit 2025 überdurchschnittlich viele Beschwerden oder Mängelmeldungen bei der Bundesnetzagentur eingegangen sind, insbesondere im Vergleich zum jeweiligen Landes- und Bundesdurchschnitt (soweit regional auswertbar)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 23. Februar 2026:
Die gesetzlichen Laufzeitvorgaben in § 18 des Postgesetzes beziehen sich auf den bundesweiten Jahresdurchschnitt aller Briefsendungen oder aller Pakete. Das Postgesetz enthält keine Laufzeitvorgaben, die sich auf einzelne Kommunen beziehen. Aus den Städten Bitterfeld-Wolfen, Sandersdorf-Brehna und Zörbig hat die Bundesnetzagentur seit Anfang 2025 keine im bundesweiten Vergleich auffällige Häufung an Beschwerden verzeichnet. Die Bundesnetzagentur hat in den betreffenden Städten daher keine Prüfungen durchgeführt oder sonstigen Maßnahmen ergriffen.
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