Schriftliche Frage 155 von Robin Jünger (AfD): Hat die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, um die laut Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom Juni 2025 als zu langsam gerügten Arbeitsabl…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung.
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Schriftliche Frage 155 von Robin Jünger (AfD): Hat die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, um die laut Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom Juni 2025 als zu langsam gerügten Arbeitsabl…
Frage 155 (Robin Jünger, AfD):
Hat die Bundesregierung konkrete Maßnahmen, um die laut Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom Juni 2025 als zu langsam gerügten Arbeitsabläufe der Bundesnetzagentur im Rahmen der Bearbeitung digitalpolitischer Schlichtungsverfahren zu beschleunigen, und wenn ja, welche, und welche weiteren Maßnahmen sind zur strukturellen Reform der Verfahrensabläufe vorgesehen (https://deutsche-wirtschafts-nachrichte n.de/717479/mut-statt-stillstand-warum-deutschla nd-beim-digitalpakt-2030-liefern-muss)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Thomas Jarzombek vom 11. Dezember 2025:
Es gelten für verschiedene Verfahren bei der Bundesnetzagentur gesetzliche Fristen. Für die Verfahren vor der nationalen Streitbeilegungsstelle sind die Fristen durch die Verordnung (EU) 2024/1309 zum 12. November 2025 teilweise reduziert worden. Die Bundesregierung ist im Austausch mit der Bundesnetzagentur dazu, welche Auswirkungen dies auf die Verfahrensabläufe bei der nationalen Streitbeilegungsstelle hat. Darüber hinaus prüft die Bundesregierung gegenwärtig, wie Verfahrensvorschriften optimiert werden können, um eine zügigere Entscheidung der Bundesnetzagentur zu fördern.
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