Erkenntnisse der Bundesregierung zu den Aktivitäten der Identitären Bewegung Deutschland in Nordrhein-Westfalen (Antwort zu Drs. 21/2087)
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Erkenntnisse der Bundesregierung zu den Aktivitäten der Identitären Bewegung Deutschland in Nordrhein-Westfalen (Antwort zu Drs. 21/2087)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2413
21. Wahlperiode 24.10.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Köstering, Clara Bünger, Violetta
Bock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/2087 –
Erkenntnisse der Bundesregierung zu den Aktivitäten der Identitären Bewegung
Deutschland in Nordrhein-Westfalen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die „Identitäre Bewegung Deutschland“ (IBD) ist eine Strömung der
extremen Rechten, die zwar zahlenmäßig nur eine kleine Gruppe darstellt, der
durch ihre weitreichende Vernetzung in die außerparlamentarische und
parlamentarische extreme Rechte jedoch eine wichtige Scharnierfunktion
zukommt. Die Vernetzung der IBD und ihre Bemühung um Einfluss und
Durchsetzung ihrer extrem rechten Ideologie in Deutschland reichen dabei auch weit
in den parlamentarischen Raum. Laut Medienberichterstattung des
Bayerischen Rundfunks soll die AfD in der vergangenen Legislaturperiode allein im
Deutschen Bundestag mehr als 100 als extrem rechts einzustufende Personen
beschäftigt haben. Unter ihnen nach den Recherchen mindestens zehn
Personen mit einem Bezug zur IBD (vgl. www.br.de/presse/inhalt/pressemitteilunge
n/afd-recherche-bundestag-mitarbeitende-rechtsextrem-100.html).
Erkenntnisse darüber, ob, und wenn ja, wie viele Personen mit Verbindungen in die
extrem rechte außerparlamentarische Bewegung und insbesondere zur IBD in
der neuen AfD-Bundestagsfraktion und bzw. oder bei ihren 151
Bundestagsabgeordneten beschäftigt sind, liegen bisher nicht vor. Nichtsdestotrotz ist in
der 21. Legislaturperiode bereits mindestens drei Mitarbeitenden von AfD-
Bundestagsabgeordneten seitens der Bundestagsverwaltung der Hausausweis
für die Liegenschaften des Deutschen Bundestages sowie die
Zugangsberechtigung für die IT-Systeme verwehrt worden. Diese könnten laut
Bundestagsverwaltung „zu verfassungsfeindlichen Zwecken missbraucht werden“ (vgl.
www.tagesschau.de/inland/bundestag-hausausweis-verweigerungen-10
0.html).
Ähnliche Aktivitäten im außerparlamentarischen wie auch parlamentarischen
Raum entfaltet die IBD bereits seit längerem auch auf Ebene der
Bundesländer. Insbesondere werden laut Medienberichten immer wieder Verbindungen
zwischen der IBD und der AfD bekannt, trotz eines formalen
„Unvereinbarkeitsbeschlusses“. So besuchte der ehemalige Bundestagsabgeordnete und
damalige AfD-Landtagsabgeordnete aus Nordrhein-Westfalen (NRW), Roger
Beckamp, im Jahr 2018 ein Hausprojekt der IBD in Halle (Saale). Eine
ebenfalls enge Verbindung weist demnach die derzeitige AfD-Europaabgeordnete
Irmhild Boßdorf aus NRW auf, die im Europaparlament u. a. stellvertretende
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 24. Oktober 2025
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Leiterin der AfD-Delegation ist. Ihre Tochter R. B. war lange Zeit Teil der
IBD und gehörte zu den weiblichen Gesichtern der Organisation in
Deutschland. Mittlerweile gehört sie der rechten Frauengruppe „Lukreta“ an, die als
Vorfeldorganisation der IBD gilt (vgl. Nach „Geheimtreffen“: Wie nah sich
AfD und Identitäre in NRW stehen – Nachrichten – WDR).
Aktivitäten aus dem Umfeld der IBD in NRW erlangten auch überregionale
Aufmerksamkeit. So trat der österreichische Rechtsextremist Martin Sellner
wenige Tage vor dem sogenannten Potsdam-Treffen zweimal in NRW auf.
Auf eine Anfrage der Fraktion der SPD im nordrhein-westfälischen Landtag
teilte das NRW-Innenministerium mit, dass Martin Sellner am 8. November
2023 in Bielefeld und am 9. November 2023 in Paderborn im Rahmen eines
Lesekreises zu seinem Buch „Regime Change von rechts“ auftrat (vgl.
Extremismus: Rechtsextremist Sellner trat vor Potsdam-Treffen in NRW auf | DIE
ZEIT; www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/afd-correctiv-potsdam-rechtse
xtremismus-identitaere-bewegung-100.html).
Seit 2022 schon war ein Strategiewechsel im Sinne einer
„Verschleierungstaktik“ zu beobachten. Anstelle von IBD-Ortsgruppen, die eine Zugehörigkeit zur
IBD erkennen lassen haben, gründeten sich vermehrt autonom agierende
Regional- und Ortsgruppen, deren Bezeichnungen, zumindest auf den ersten Blick,
den Eindruck erweckten, in keinem direkten Bezug zur IBD zu stehen. Zudem
wurde weitgehend auf bekannte Symbole, wie das Lambda-Symbol,
verzichtet. Seit kürzerem tritt die IBD jedoch wieder vermehrt als bundesweit
agierende Organisation in Erscheinung, wie zuletzt im Rahmen einer Flyer-
Kampagne, in deren Zusammenhang bundesweit im Umfeld von Schulen
rechtsextremistisches Material verteilt und Aktionen durchgeführt wurden (vgl.
www.verfassungsschutz-bw.de/,Lde/Startseite/Meldungen+und+Archiv/Flyer-
Aktion+der+IB+an+Schulen).
Die Zugehörigkeit und das Bekenntnis der Regional- und Ortsgruppen zur
Identitären Bewegung wird auch in den sozialen Netzwerken wieder vermehrt
offen und deutlich zur Schau gestellt (vgl. https://x.com/lederhosenrev/status/1
815707287295529101; https://x.com/lederhosenrev/status/195566640550166
9383; https://x.com/sachsengarde/status/1950279890181509501).
Auch in NRW setzte die IBD zunächst auf „Verschleierungstaktik“. Diese
Entwicklung sollte die Organisation langfristig flexibler machen und nach
Angaben des NRW-Innenministeriums insbesondere vor sogenannten
Outingaktionen und vor staatlichen Maßnahmen schützen. Relevante Regional- und
Ortsgruppen der IBD in NRW sind bzw. waren u. a. die Gruppen „Westfalens
Eichensöhne“, „Lukreta“ und „Revolte Rheinland“. Nach Informationen des
Innenministeriums NRW liegt das Personenpotenzial der IBD in NRW bei
20 Mitgliedern und 20 aktionsorientierten Sympathisanten (Stand: März
2024). Das Landeskriminalamt NRW nutzt dabei das Gemeinsame
Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum zur Bekämpfung des
Rechtsextremismus/-terrorismus (GETZ-R) zum kontinuierlichen Austausch mit allen
relevanten Akteuren der Sicherheitsbehörden über die IBD (vgl. Landtag
Nordrhein-Westfalen, 18. Wahlperiode, Landtagsdrucksache 18/8381).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die „Identitäre Bewegung Deutschland“ (IBD) sieht sich selbst als
„patriotische Jugendbewegung“ und ist mit regionalen Untergruppen bundesweit aktiv.
Sie vertritt das zentrale neurechte Ideologem des „Ethnopluralismus“, das auf
der Vorstellung einer staatlichen und gesellschaftlichen Ordnung in einem
ethnisch und kulturell homogenen Staat basiert. Für die IBD ist allein die
ethnische Herkunft maßgeblich für die Zugehörigkeit zum deutschen Volk.
Minderheiten wird dadurch ein geringerer Wert zugestanden.
Aus dem Konzept des „Ethnopluralismus“ leitet sich die vielfach von der IBD
geäußerte Forderung nach „Remigration“ ab, die im Mittelpunkt zahlreicher
„identitärer“ Aktionen und Kampagnen steht. „Identitäre“ Hausprojekte, wie
das von sächsischen Aktivisten seit Ende 2023 betriebene „Zentrum Chemnitz“
(Sachsen), gewinnen als Treff- und Veranstaltungsstätten der internationalen
neurechten Szene weiter an Bedeutung. Diese Anlaufstellen dienen der
ideologischen Schulung, Planung und Vorbereitung von Aktionen. Zudem
ermöglichen sie die europaweite Vernetzung und den Austausch mit europäischen
„patriotischen Bewegungen“, die eine starke ideologische Nähe zur IBD aufweisen,
sowie mit anderen deutschsprachigen Akteuren wie der „Jungen Alternative“
(JA).
Auf Grundlage der Aufgabenverteilung innerhalb des föderalen Systems
obliegt die Beobachtung von Regional- und Ortsgruppen
verfassungsschutzrelevanter Bestrebungen den jeweiligen Landesämtern für Verfassungsschutz. Die
Durchführung etwaiger polizeilicher Maßnahmen obliegt den Polizeibehörden
der Länder.
Im Fall der Orts- und Regionalgruppen der IBD im Land Nordrhein-Westfalen
ist daher auf den Zuständigkeitsbereich der Sicherheitsbehörden des Landes
Nordrhein-Westfalen zu verweisen.
1. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie viele
Personen der Identitären Bewegung in Nordrhein-Westfalen zugerechnet
werden können?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
Im Übrigen umfasst die Zuständigkeit des Bundeskriminalamtes für Politisch
motivierte Kriminalität (PMK) gemäß dem gesetzlichen Auftrag keine
Sammlung und Auswertung von Mitgliederzahlen von Parteien, Vereinen,
Gruppierungen oder Bewegungen.
2. Wie viele Sachverhalte aus dem Phänomenbereich Politisch motivierte
Kriminalität-rechts (PMK-rechts), die im Zusammenhang mit der
Identitären Bewegung in Nordrhein-Westfalen stehen, wurden im
Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrum zur Bekämpfung
des Rechtsextremismus/-terrorismus in den Jahren 2023, 2024 und 2025
thematisiert?
Im genannten Zeitraum wurden im GETZ-R insgesamt drei Sachverhalte
(jeweils ein Sachverhalt pro Jahr) mit Bezügen zu Akteuren oder Strukturen der
Identitären Bewegung in Nordrhein-Westfalen thematisiert.
3. Welche Orts- bzw. Regionalgruppen der „Identitären Bewegung
Deutschland“ existieren nach Kenntnis der Bundesregierung in
Nordrhein-Westfalen zurzeit (bitte nach Gruppe, Ort bzw. Region und Anzahl
der Mitglieder bzw. Anhänger auflisten)?
4. Hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wie viele und welche
Immobilien (Häuser, Wohneinheiten, Veranstaltungsräume, Gewerberäume,
Grundstücke etc.), bei denen Rechtsextremisten über eine
uneingeschränkte grundsätzliche Zugriffsmöglichkeit verfügen, etwa in Form
von Eigentum, Miete, Pacht (d. h. Eigentums- oder Besitzverhältnis)
oder durch ein Kenn- und Vertrauensverhältnis zum
Objektverantwortlichen, zu Personen, Parteien, Vereinen, Organisationen oder Gewerben,
die der Identitären Bewegung in Nordrhein-Westfalen zugeordnet
werden, mit Stand September 2025 zugerechnet werden können (bitte nach
Ort, Zeitpunkt des Erwerbs, derzeitiger Nutzung, Besitzer und Betreiber
auflisten)?
5. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur gemeinsamen
Teilnahme an Aktionen, Veranstaltungen, Demonstrationen oder
anderweitigen Versammlungen von Mitgliedern der Identitären Bewegung in
Nordrhein-Westfalen seit 2022 (bitte nach Art, Ort, Datum sowie Anlass der
Veranstaltung aufschlüsseln)?
6. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie viele und
welche Veranstaltungen, Aktionen, Kundgebungen und anderweitige
Versammlungen von Mitgliedern und bzw. oder Anhängern der
Identitären Bewegung in Nordrhein-Westfalen angemeldet wurden (bitte nach
Anzahl, Ort, Anlass und Teilnehmerzahl aufschlüsseln)?
7. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über mögliche
Mitgliedschaften von Mitgliedern der Identitären Bewegung in Nordrhein-
Westfalen in der AfD-NRW (bitte nach Anzahl der Doppelzugehörigkeiten
aufschlüsseln)?
Die Fragen 3 bis 7 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
8. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über mögliche
Verbindungen oder Mitgliedschaften von Mitgliedern oder Anhängern der
Identitären Bewegung in Nordrhein-Westfalen in der in Berichten als rechts
bezeichneten „Alten Breslauer Burschenschaft der Raczeks zu Bonn“?
9. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu möglichen
Veranstaltungen der Identitären Bewegung in Nordrhein-Westfalen oder ihr
nahestehenden Gruppen, welche in der Liegenschaft der „Alten Breslauer
Burschenschaft der Raczeks zu Bonn“ stattgefunden haben (bitte nach
Datum, Art, Anlass und Teilnehmerzahl aufschlüsseln)?
Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Der
Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor.
10. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über mögliche ehemalige
Mitgliedschaften von Mitgliedern der Identitären Bewegung in
Nordrhein-Westfalen in der mittlerweile aufgelösten Jungen Alternative
Nordrhein-Westfalen, der Jugendorganisation der AfD (bitte nach Anzahl der
Doppelzugehörigkeiten aufschlüsseln)?
11. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu möglichen
anderweitigen Verbindungen von Mitgliedern oder Anhängern der Identitären
Bewegung in Nordrhein-Westfalen zur AfD-NRW oder zur ehemaligen JA-
NRW (JA = Junge Alternative; bitte einzeln angeben sowie nach
Auftritten, gemeinsamer Teilnahme an Veranstaltungen, wie beispielsweise
Parteitage und Demonstrationen, aufschlüsseln)?
Die Fragen 10 und 11 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
12. Haben nach Kenntnis der Bundesregierung bundesdeutsche
Ermittlungsbehörden den Strafverfolgungsbehörden in Frankreich seit 2022
Informationen über die Identitäre Bewegung und deren Anhänger übermittelt?
a) Wenn ja, in welchen Jahren, und wie oft wurden diesbezügliche
Informationen übermittelt?
b) Wurden in Bezug auf Ermittlungen gegen die Identitäre Bewegung
und deren Anhänger in der Vergangenheit Amtshilfeersuchen von
französischen an deutsche Ermittlungsbehörden gestellt?
c) Wurden in Bezug auf Ermittlungen gegen die Identitäre Bewegung
und deren Anhänger in der Vergangenheit Amtshilfeersuchen von
deutschen an französische Ermittlungsbehörden gestellt?
d) Haben bundesdeutsche Sicherheitsbehörden in der Vergangenheit
von französischen Ermittlungsbehörden Informationen über die IBD
und deren Anhänger erhalten?
13. Haben nach Kenntnis der Bundesregierung bundesdeutsche
Ermittlungsbehörden den Strafverfolgungsbehörden in Belgien seit 2022
Informationen über die Identitäre Bewegung und deren Anhänger übermittelt?
a) Wenn ja, in welchen Jahren, und wie oft wurden diesbezügliche
Informationen übermittelt?
b) Wurden in Bezug auf Ermittlungen gegen die Identitäre Bewegung
und deren Anhänger in der Vergangenheit Amtshilfeersuchen von
belgischen an deutsche Ermittlungsbehörden gestellt?
c) Wurden in Bezug auf Ermittlungen gegen die Identitäre Bewegung
und deren Anhänger in der Vergangenheit Amtshilfeersuchen von
deutschen an belgische Ermittlungsbehörden gestellt?
d) Haben bundesdeutsche Ermittlungsbehörden in der Vergangenheit
von belgischen Sicherheitsbehörden Informationen über die IBD und
deren Anhänger erhalten?
14. Haben nach Kenntnis der Bundesregierung bundesdeutsche
Ermittlungsbehörden den Strafverfolgungsbehörden in den Niederlanden seit 2022
Informationen über die Identitäre Bewegung und deren Anhänger
übermittelt?
a) Wenn ja, in welchen Jahren, und wie oft wurden diesbezügliche
Informationen übermittelt?
b) Wurden in Bezug auf Ermittlungen gegen die Identitäre Bewegung
und deren Anhänger in der Vergangenheit Amtshilfeersuchen von
niederländischen an deutsche Ermittlungsbehörden gestellt?
c) Wurden in Bezug auf Ermittlungen gegen die Identitäre Bewegung
und deren Anhänger in der Vergangenheit Amtshilfeersuchen von
deutschen an niederländische Ermittlungsbehörden gestellt?
d) Haben bundesdeutsche Sicherheitsbehörden in der Vergangenheit
von niederländische Ermittlungsbehörden Informationen über die
IBD und deren Anhänger erhalten?
Die Fragen 12 bis 14 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Antwort zu den Fragen 12a bis 12c, 13a bis 13c und 14a bis 14c:
Unabhängig davon, dass die Staatsanwaltschaften der Länder unmittelbar mit
denen anderer Mitgliedstaaten der EU zusammenarbeiten und die
Bundesregierung an diesen Verfahren nicht zu beteiligen ist, äußert sich die
Bundesregierung nicht zu justizieller internationaler Zusammenarbeit in konkreten Fällen.
Gerade bei der Zusammenarbeit in Angelegenheiten der Strafrechtshilfe ist die
international praktizierte Vertraulichkeit des Verfahrens Voraussetzung für
zukünftige effektive Zusammenarbeit. Zudem darf der Fortgang etwaiger
Ermittlungen nicht durch die Offenlegung von Einzelheiten gefährdet werden. Trotz
der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Pflicht der Bundesregierung,
Informationsansprüche des Deutschen Bundestages zu erfüllen, tritt hier deshalb
nach sorgfältiger Abwägung der betroffenen Belange das Informationsinteresse
des Parlaments hinter den berechtigten Interessen an einer effektiven
Zusammenarbeit in Belangen der Strafverfolgung zurück. Das Interesse Deutschlands
an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen internationalen
Zusammenarbeit in Strafsachen leitet sich aus dem Rechtsstaatsprinzip ab und hat damit
ebenfalls Verfassungsrang.
Antwort zu den Fragen 12d, 13d und 14d:
Im Übrigen ist die Bundesregierung nach sorgfältiger Abwägung zu der
Auffassung gelangt, dass eine Beantwortung der Fragen in Bezug auf von
Partnerdiensten des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) übermittelten
Erkenntnissen aus Gründen des Staatswohls nicht – auch nicht in eingestufter Form –
erfolgen kann. Die informationsgebende Dienststelle hat die Erkenntnisse nicht
freigegeben. Die Übermittlung der Erkenntnisse würde eine Verletzung der
„Third Party Rule“ darstellen, nach der ausgetauschte Informationen nicht ohne
Zustimmung des Informationsgebers an Dritte weitergegen werden dürfen, vgl.
BVerfGE vom 13. Oktober 2016, 2BvE 2/15.
Diese Informationen sind geheimhaltungsbedürftig, weil sie
sicherheitsrelevante Erkenntnisse enthalten, die von ausländischen Nachrichtendiensten an das
Bundesamt für Verfassungsschutz unter der Maßgabe der vertraulichen
Behandlung weitergeleitet wurden. Eine Bekanntgabe dieser Informationen kann
für das Wohl des Bundes nachteilig sein, da durch die Missachtung einer
zugesagten und vorausgesetzten Vertraulichkeit die künftige Erfüllung der
gesetzlichen Aufgaben des Verfassungsschutzes einschließlich der Zusammenarbeit
mit anderen Behörden, zumal mit Nachrichtendiensten anderer Staaten,
erschwert würden.
Selbst die Bekanntgabe unter Wahrung des Geheimschutzes durch die
Übermittlung an die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages birgt das
Risiko des Bekanntwerdens, das – selbst wenn es geringfügig wäre – unter keinen
Umständen hingenommen werden kann. Ein Bekanntwerden solcher
Informationen, die nach den Regeln der „Third-Party-Rule“ erlangt wurden, würde als
erhebliche Störung der wechselseitigen Vertrauensgrundlage gewertet werden
und hätten eine schwere Beeinträchtigung der Teilhabe des
Verfassungsschutzes an dem internationalen Erkenntnisaustausch zwischen Nachrichtendiensten
zur Folge. Die notwendige Abwägung zwischen dem Geheimhaltungsinteresse
einerseits und dem grundsätzlich umfassenden parlamentarischen Fragerecht
andererseits ergibt daher, dass auch eine eingestufte Übermittlung der
Informationen an die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages vorliegend nicht
in Betracht kommt.
15. Bestehen oder bestanden nach Kenntnis der Bundesregierung
Maßnahmen der §§ 30 ff. des Bundespolizeigesetzes (BPolG) gegen Mitglieder,
Unterstützer und bzw. oder Sympathisanten der Identitären Bewegung in
Nordrhein-Westfalen, wenn ja, welche, seit wann, und aus welchen
Gründen?
Die Bundespolizei hat Personen mit Bezügen zur Identitären Bewegung
präventiv polizeilich zur Fahndung ausgeschrieben. Infolge dieser
Fahndungsnotierungen werden im Falle des Antreffens anlass- und einzelfallbezogene
grenzpolizeiliche Maßnahmen gegenüber der ausgeschriebenen Person intensiv
geprüft und ggf. ausgesprochen. Beispielhaft ist hier die Möglichkeit von
Ausreiseuntersagungen bei beabsichtigter Teilnahme an rechtsextremistischen
Veranstaltungen im Ausland zu nennen. Auf weitere Details kann aufgrund
datenschutzrechtlicher Bestimmungen nicht eingegangen werden.
16. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob Mitglieder der
IBD in den Jahren 2023, 2024, 2025 bei einer Einreise in die
Bundesrepublik Deutschland über Nordrhein-Westfalen an der Grenze durch die
Bundespolizei kontrolliert wurden (bitte einzeln nach Jahr und Anzahl
der kontrollierten Personen aufschlüsseln)?
Es werden keine statistischen Daten im Sinne der Fragestellung erhoben.
17. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob Mitglieder der
IBD-NRW in den Jahren 2023, 2024, 2025 an rechtsextremen
Veranstaltungen im Ausland teilgenommen haben (bitte einzeln nach Jahr und
Land aufschlüsseln)?
18. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob Verbindungen
zwischen Mitgliedern oder Anhängern der IBD-NRW und der
rechtsextremen Schweizer Gruppierung „Junge Tat“ bestehen?
Die Fragen 17 und 18 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Bundesregierung liegen Erkenntnisse darüber vor, dass Aktivisten der
„Identitären Bewegung“ aus Nordrhein-Westfalen jedenfalls seit 2023 an
Veranstaltungen der „Identitären Bewegung“ in Österreich teilgenommen haben.
An Veranstaltungen der „Identitären Bewegung“ in Österreich nahmen in der
Vergangenheit auch Vertreter der Gruppierung „Junge Tat“ aus der Schweiz
teil.
Im Übrigen ist die Bundesregierung nach sorgfältiger Abwägung zu der
Auffassung gelangt, dass eine Beantwortung der Frage nach dem Erkenntnisstand
zu den konkreten Veranstaltungsteilnahmen von nordrhein-westfälischen
Aktivisten der „Identitären Bewegung“ im Ausland aufgrund entgegenstehender
überwiegender Belange des Staatswohls nicht erfolgen kann, auch nicht in
eingestufter Form. So können aus der Beantwortung zu Anzahl und Zeitpunkt der
Teilnahmeveranstaltungen Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand der
Sicherheitsbehörden des Bundes und ggf. den nachrichtendienstlichen Methodiken
und Arbeitsweisen ermöglicht werden, wodurch die zukünftige
Erkenntnisgewinnung der Sicherheitsbehörden aufgrund entsprechender Abwehrstrategien
nachhaltig beeinträchtigt oder in Einzelfällen sogar unmöglich gemacht wird.
Aus der sorgfältigen Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten
Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den
negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der
Sicherheitsbehörden des Bundes sowie den daraus resultierenden
Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland ergibt sich, dass auch
eine Auskunft nach Maßgabe der Geheimschutzordnung und damit
einhergehende Einsichtnahme über die Geheimschutzstelle des Deutschen
Bundestages ausscheidet. Eine Stellungnahme zum Erkenntnisstand der
Sicherheitsbehörden des Bundes auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern
wird dem Schutzbedarf nicht gerecht. Dies gilt umso mehr, als bei einem
Bekanntwerden die ggf. betroffenen nachrichtendienstlichen Methoden und
Werkzeuge nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr eingesetzt werden können.
Hieraus ergibt sich, dass die erbetenen Informationen derart schutzbedürftige
Geheimhaltungsinteressen berühren, dass das Staatswohl gegenüber dem
parlamentarischen Informationsinteresse überwiegt. Insofern muss ausnahmsweise
das Fragerecht der Abgeordneten gegenüber den Geheimhaltungsinteressen der
Bundesregierung zurückstehen.
19. Wie viele Mitglieder oder mutmaßliche Unterstützer der Identitären
Bewegung in Nordrhein-Westfalen haben nach Kenntnis der
Bundesregierung eine waffenrechtliche Erlaubnis inne (bitte getrennt nach
Sportschützen und Jägern aufschlüsseln)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Der
Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
20. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob, und wenn ja,
wie viele Mitglieder oder mutmaßliche Unterstützer der IBD-NRW
derzeit über einen Hausausweis für die Liegenschaften des Deutschen
Bundestages verfügen, und liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber
vor, ob Mitgliedern oder mutmaßlichen Unterstützern der IBD-NRW in
der 20. und bzw. oder 21. Wahlperiode ein Hausausweis für die
Liegenschaften des Deutschen Bundestages durch die Bundestagsverwaltung
entzogen und bzw. oder verweigert wurde (bitte nach Anzahl der
Entziehungen und bzw. oder Verweigerungen und jeweiliger Begründung
aufschlüsseln)?
21. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob, und wenn ja, wie
viele Mitglieder oder mutmaßliche Unterstützer der Identitären
Bewegung Deutschlands derzeit über einen Hausausweis für die
Liegenschaften des Deutschen Bundestages verfügen, und liegen der
Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob Mitgliedern oder mutmaßlichen
Unterstützern der Identitären Bewegung Deutschlands in der 20. und bzw. oder
21. Wahlperiode ein Hausausweis für die Liegenschaften des Deutschen
Bundestages durch die Bundestagsverwaltung entzogen und bzw. oder
verweigert wurde (bitte nach Anzahl der Entziehungen und bzw. oder
Verweigerungen und jeweiliger Begründung aufschlüsseln)?
Die Fragen 20 und 21 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung äußert sich mit Rücksicht darauf, dass es sich insoweit
um Angelegenheiten des Deutschen Bundestages und damit der Legislative
handelt, nicht. Fragen, die darauf abzielen, wären an den Deutschen Bundestag
zu adressieren.
22. Liegen nach Erkenntnis der Bundesregierung derzeit offene, d. h. nicht
vollstreckte, nationale Haftbefehle gegen Personen vor, die Mitglied in
der IBD-NRW sind?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Die Vollstreckung
offener Haftbefehle obliegt den Polizeibehörden der Länder. Der
Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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