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Schriftliche Frage 73 von Christian Zaum (AfD): Welche Modelle oder Konzepte zur Verbesserung der Begabtenförderung erachtet die Bundesregierung mit Rücksicht auf Erkenntnisse aus Initiati…

dip / schriftliche_frage 27.02.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

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Schriftliche Frage 73 von Christian Zaum (AfD): Welche Modelle oder Konzepte zur Verbesserung der Begabtenförderung erachtet die Bundesregierung mit Rücksicht auf Erkenntnisse aus Initiati… Frage 73 (Christian Zaum, AfD): Welche Modelle oder Konzepte zur Verbesserung der Begabtenförderung erachtet die Bundesregierung mit Rücksicht auf Erkenntnisse aus Initiativen wie „Leistung macht Schule“ aber auch allgemein als besonders wirkungsvoll, und wie verläuft die Kooperation mit den Ländern im Hinblick auf die Umsetzung konkreter Maßnahmen? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 24. Februar 2026: Grundsätzlich sind die Länder im Rahmen ihrer Bildungshoheit für die Begabungsförderung zuständig. Bei der Initiative „Leistung macht Schule“ arbeiten Bund und Länder im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten zusammen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 74 auf Bundestagsdrucksache 21/3772). Gemeinsames Ziel ist eine begabungs- und leistungsförderliche Schul- und Unterrichtsentwicklung. Dabei steht die Potentialförderung der Schülerinnen und Schüler im Mittelpunkt; ein Ansatz, der auch aus Sicht der Bundesregierung erfolgversprechend ist. Ein weiterer wesentlicher Erfolgsfaktor der Initiative ist die konstruktive Zusammenarbeit von Wissenschaft und Bildungspraxis sowie von Bund und Ländern. Das zeigt sich auch in der derzeit laufenden Transferphase mit rund 850 beteiligten Schulen. Darüber hinaus fördert der Bund auf der Grundlage von § 2 der Anlage zum Verwaltungsabkommen über das Zusammenwirken von Bund und Ländern gemäß Artikel 91b Absatz 2 des Grundgesetzes erfolgreich gemeinsam mit den Ländern die dort aufgelisteten Schüler- und Jugendwettbewerbe (z. B. Jugend forscht und die internationalen Science Olympiaden) und leistet damit einen wirksamen und anerkannten Beitrag zur Begabungsförderung.

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