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Schriftliche Frage 156 von Christian Zaum (AfD): Werden Maßnahmen von der Bundesregierung erwogen oder umgesetzt, um im Rahmen des beschlossenen Ganztagsausbaus an Schulen zu gewährleisten,…

dip / schriftliche_frage 10.04.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

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Schriftliche Frage 156 von Christian Zaum (AfD): Werden Maßnahmen von der Bundesregierung erwogen oder umgesetzt, um im Rahmen des beschlossenen Ganztagsausbaus an Schulen zu gewährleisten,… Frage 156 (Christian Zaum, AfD): Werden Maßnahmen von der Bundesregierung erwogen oder umgesetzt, um im Rahmen des beschlossenen Ganztagsausbaus an Schulen zu gewährleisten, dass die Angebote der Offenen Ganztagsschule die Erziehungsrechte der Eltern respektieren und keine einseitige pädagogische oder weltanschauliche Einflussnahme durch die Träger erfolgt, und wenn ja, welche? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 9. April 2026: Das gesamte Schulwesen und damit auch alle Angebote der Ganztagsschule stehen gemäß Artikel 7 des Grundgesetzes (GG) unter Aufsicht des Staates. Ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder in Deutschland werden in unterschiedlichen Modellen realisiert. Neben schulischen Angeboten kommen hier Angebote der Kinderund Jugendhilfe zum Tragen. Für anspruchserfüllende Angebote gilt die Erlaubnispflicht nach § 45 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Gemäß § 45 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 SGB VIII besteht davon eine Ausnahme, wenn eine entsprechende gesetzliche Aufsicht besteht. Dazu gehört insbesondere die Schulaufsicht. Bei der Bereitstellung der Angebote sind Kooperationen der Kindertageseinrichtungen oder Schulen mit Dritten, wie zum Beispiel mit Sportvereinen, Musikschulen oder anderen in vergleichbarer Weise geeigneten Kooperationspartnern möglich, wenn im Rahmen des Kooperationsverhältnisses sichergestellt ist, dass die Anforderungen an die Erlaubnispflicht beziehungsweise die gesetzliche Aufsicht erfüllt sind. Die Länder haben die ihnen im Rahmen der föderalen Ordnung obliegende Verantwortung wahrgenommen und Empfehlungen zur pädagogischen Qualität von ganztägiger Bildung und Betreuung von Kindern im Grundschulalter in der Kultusministerkonferenz 2023 beschlossen. Die Jugend- und Familienministerkonferenz hat die Empfehlungen zustimmend zur Kenntnis genommen. An der Entwicklung der Qualitätsempfehlungen war der Bund aktiv beteiligt.

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