Frage von Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/121)
Teil von Protokoll der 3. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Corinna Rüffer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/121)
Plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass sich die die Bundesregierung tragenden Fraktionen CDU/CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag dazu bekennen, „Bildungsgerechtigkeit, Leistungsfähigkeit und Inklusion“ (Koalitionsvertrag Zeile 2303 f.) im Bildungssystem zu fördern, Schritte, um im Sinne der „Abschließenden Bemerkungen zum kombinierten zweiten und dritten periodischen Bericht Deutschlands“ im Zuge der UN-Behindertenrechtskonvention vom Oktober 2023 zu einer Beschleunigung des Übergangs von der Bildung in Förderschulen hin zur inklusiven Bildung zu kommen und so das Recht aller Kinder auf eine inklusive Bildung einzulösen, und, wenn ja, welche, und wo sieht die Bundesregierung die Federführung in diesem Prozess, der auch die Länder- und die kommunale Ebene betrifft, um konkrete zeitliche Vorgaben für den Übergang zur inklusiven Bildung zu verabreden und die Bereitstellung der nötigen personellen, technischen und finanziellen Ressourcen in den Schulen zu gewährleisten?
Antwort der Staatsministerin Natalie Pawlik:
Nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes sind in Deutschland die Länder für schulische Bildung zuständig. Dies schließt die inklusive Bildung und ihre Ausgestaltung an Schulen sowie den Einsatz von Förderschulen ein.
Die Bundesregierung unterstützt die für die Belange der schulischen Bildung zuständigen Länder bei der Umsetzung des Artikels 24 der UN-Behindertenrechtskonvention, indem sie im „Rahmenprogramm empirische Bildungsforschung“ Forschungsprojekte mit dem Forschungsschwerpunkt Inklusive Bildung fördert.
Relationen
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