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Schriftliche Frage 5 von Doris Achelwilm (DIE LINKE): Inwiefern hat die Bundesregierung im Rahmen der Verhandlungen zu der sog. Side-by-Side- Vereinbarung, wonach die internationalen Instrumente…

dip / schriftliche_frage 20.02.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 16. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.

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Schriftliche Frage 5 von Doris Achelwilm (DIE LINKE): Inwiefern hat die Bundesregierung im Rahmen der Verhandlungen zu der sog. Side-by-Side- Vereinbarung, wonach die internationalen Instrumente… Frage 5 (Doris Achelwilm, Die Linke): Inwiefern hat die Bundesregierung im Rahmen der Verhandlungen zu der sog. Side-by-Side- Vereinbarung, wonach die internationalen Instrumente der Mindestbesteuerung für Unternehmen seit Januar 2026 nicht mehr auf US-Unternehmen angewendet werden, eine quantitative Abschätzung zu den Konsequenzen der Einigung für die eigenen Steuereinnahmen getroffen, und auf welcher Grundlage wurde entschieden, der Vereinbarung zuzustimmen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 20. Februar 2026: Die Bundesregierung hat sich mit Nachdruck für eine faire und ausgewogene Integration des US-Mindeststeuersystems in das OECD- Mindeststeuersystem eingesetzt. Die Bundesregierung begrüßt, dass die USA im Zuge der Verhandlungen ihr Mindeststeuersystem verschärft hat und US-Konzerne weiterhin der nationalen Komponente der OECD- Mindeststeuer (sog. QDMTT – Qualified Domestic Minimum Top-up Tax) unterliegen. Die Side-by-Side-Vereinbarung gilt für Besteuerungszeiträume ab 2026. Die Mindeststeuer dient der Bekämpfung von Gewinnverlagerungen (Lenkungssteuer) und ist aus deutscher Sicht nicht primär auf die Erzielung von Steueraufkommen gerichtet. Zu erwarten sind aber dennoch mittelbare Mehreinnahmen bei der Körperschaft- und Gewerbesteuer durch weniger Gewinnverlagerung. Für das Jahr 2026 wurden die Steuermehreinnahmen aus der Mindeststeuer bislang auf rund 600 Mio. Euro geschätzt (Bundestagsdrucksache 20/8668). Die finanziellen Auswirkungen der neuen Vereinbarung des Inclusive Framework on BEPS werden erst ab dem Kassenjahr 2028 wirksam werden. Um die Auswirkungen der Side-by-Side-Vereinbarung fortlaufend zu evaluieren, hat sich die Bundesregierung in den internationalen Verhandlungen dafür stark gemacht, dass 2029 auf OECD- Ebene eine Bestandsaufnahme (sog. Stocktake) auf Basis aktueller Zahlen und Fakten erfolgen soll. Internationale Steuerfairness bleibt ein Kernanliegen der Bundesregierung.

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