Massive ökonomische Ungleichheit und Haltung zur Einrichtung eines International Panel on Inequality
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Massive ökonomische Ungleichheit und Haltung zur Einrichtung eines International Panel on Inequality
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7117
21. Wahlperiode 13.07.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Karoline Otte, Ulle Schauws, Katharina Beck, Dr. Moritz
Heuberger, Max Lucks, Sascha Müller, Stefan Schmidt und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Massive ökonomische Ungleichheit und Haltung zur Einrichtung eines
International Panel on Inequality
Die Konzentration wirtschaftlicher und politischer Macht hat ein erhebliches
Ausmaß erreicht. Besonders an der Spitze der Vermögensverteilung ist die
Konzentration von Vermögen inzwischen massiv ausgeprägt. Gleichzeitig ist
die offizielle Datenlage zur Vermögensungleichheit in Deutschland
unzureichend. Private Erhebungen wie der im Mai 2026 veröffentlichte BCG Global
Wealth Report zeigen, dass in Deutschland rund 5 000 Personen mit einem
Finanzvermögen oberhalb von 100 Mio. US-Dollar insgesamt 27,3 Prozent des
gesamten Finanzvermögens besitzen (www.bcg.com/press/27may2026-bcg-glo
bal-wealth-report-weltweites-nettovermogen-steigt-um-9-3-prozent-auf-hochsts
tand-von-550-billionen-us-dollar). Offizielle staatliche Daten bilden die
absolute Spitze der Vermögensverteilung oft nicht mit dieser Präzision ab (Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/4827).
Auch auf internationaler Ebene nimmt die Dynamik bei der Bekämpfung von
Ungleichheit zu. Die in Deutschland dargestellten Probleme sind auch in
anderen Ländern spürbar – mit erheblichen Folgen für globale wirtschaftliche
Entwicklungen. So wird das hohe Niveau von Ungleichheit von führenden
Forschern als ein zentrales Hemmnis für wirtschaftliche Entwicklung identifiziert
(www.gov.za/sites/default/files/gcis_document/202511/g20-global-inequality-r
eport-full-and-summary.pdf). Dabei wirken verschiedene Mechanismen, zu
nennen sind etwa die steigende Instabilität von Finanzmärkten und die
schädlichen Folgen transnational agierender Unternehmen, die von monopolistischen
Marktpositionen profitieren (www.globaljustice.org.uk/wp-content/uploads/202
4/01/Davos-Taken-not-Earner-Report-2024-FINAL-1.pdf). Expertinnen sehen
dabei ebenfalls erhebliche Gefahren für eine offene demokratische
Debattenkultur und demokratische Institutionen (www.deutschlandfunk.de/medien-mark
t-konzentration-100.html).
Unter der südafrikanischen G20-Präsidentschaft 2025 empfahl ein G20
Extraordinary Committee deshalb unter Leitung von Joseph Stiglitz die Gründung
eines International Panel on Inequality (IPI) (www.wits.ac.za/news/latest-news/
research-news/2026/2026-04/establishing-an-international-panel-on-inequalit
y.html). Bisherige Gründungsländer sind Südafrika, Brasilien, Norwegen und
Spanien. Das Ziel eines solchen Gremiums ist, in Anlehnung an das
Intergovernmental Panel on Climate Change globale Trends zu überwachen, die
Treiber und Konsequenzen von Ungleichheit zu bewerten sowie alternative
politische Maßnahmen zu deren Bewältigung zu evaluieren, um Regierungen,
politische Entscheidungsträger und die internationale Gemeinschaft faktenbasiert zu
informieren. Auch die globale Mindeststeuer ist ein zentrales multilaterales
Vorhaben, das von der Bundesregierung entscheidend vorangebracht wurde und
ebenfalls der Bekämpfung globaler Ungleichheiten dient. Doch Experten sehen
dieses Instrument zunehmend unter Druck, da Akteure wie die USA die
grundlegenden Logiken der globalen Mindeststeuer infrage stellen und hierbei auch
auf die multilateralen Praktiken der Erhebung hinwirken (www.surplusmagazi
n.de/ende-globale-mindeststeuer-usa-oecd-unternehmensteuern/).
Die beschriebene Lage der ökonomischen Ungleichheit und der resultierenden
(globalen) Probleme wirft die Frage nach der Beteiligung an der Gründung
einer solchen Initiative durch die Bundesregierung auf. Auch die bessere
Messung extremer Vermögen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und der
Beitrag zu weiteren multilateralen Initiativen wie der globalen Mindeststeuer
seitens der Bundesregierung bleiben offene Herausforderungen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie bewertet die Bundesregierung die stark ausgeprägte
Vermögensungleichheit innerhalb von Deutschland – auch im internationalen
Vergleich?
a) Welche international vergleichenden Betrachtungen liegen der
Bundesregierung vor zur Messung von Vermögensungleichheit und deren
(ökonomischen) Folgen?
b) Welche zusätzlichen Erhebungen plant die Bundesregierung vor dem
Hintergrund der schlechten Datenqualität über besonders hohe
Vermögen innerhalb Deutschlands?
c) Welche alternativen oder ergänzenden Ungleichheitsmaße (etwa
Perzentilverhältnisse oder Topvermögensanteile) plant die
Bundesregierung künftig zur Beurteilung der Vermögensungleichheit zu nutzen,
um der mangelnden Sensitivität des Gini-Koeffizienten bei stark
rechtsschiefen Verteilungen (insbesondere zur Erfassung der Dynamik
im Top 1 Prozent oder 0,1 Prozent) Rechnung zu tragen?
d) Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung, um die
offizielle statistische Erfassung von Hoch- und Höchstvermögen
(Top 1 Prozent bzw. Top 0,1 Prozent) zu verbessern, damit die
politische Entscheidungsfindung nicht vorrangig auf Daten privater
Unternehmensberatungen (wie der Boston Consulting Group) angewiesen
ist?
e) Welche konkreten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den
Gender Wealth Gap innerhalb Deutschlands vor, und welche
politischen Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus?
2. Teilt die Bundesregierung die Sicht im genannten G20-Report, der globale
wirtschaftliche und politische Probleme (beispielsweise
Wachstumsschwäche, politische Instabilität etc.) auch auf die hohe und zuletzt stark
angestiegene ökonomische Ungleichheit (insbesondere von Vermögen)
zurückführt?
3. Welche konkreten Ziele (Reduktion des Gini-, Reduktion des Palma-
Indexes) und Strategien sind aus Sicht der Bundesregierung
handlungsleitend, um die Ungleichheit zu reduzieren und damit die genannten
Probleme zu adressieren?
4. Falls die Bundesregierung keine klaren Reduktionsziele der massiven
Ungleichheit benennen kann, inwiefern ist ein Evaluierungs- und
Strategieprozess geplant, der einen Fahrplan hierfür aufzeigt und beispielsweise die
Erstellung einer Antiungleichheitsstrategie vorsieht?
5. Wie positioniert sich die Bundesregierung zur von einigen G20-Staaten
beabsichtigten Einrichtung des International Panel on Inequality, und
plant die Bundesregierung, die Bemühungen auf multilateraler Ebene zu
dessen Einführung zu unterstützen?
6. An welchen formellen oder informellen Treffen im Rahmen der G20, der
Vereinten Nationen (UN) oder direkt mit den IPI-Gründungsländern
(Südafrika, Brasilien, Norwegen, Spanien) hat die Bundesregierung vor dem
Hintergrund einer Gründung des IPI teilgenommen, und welche
Haltungen hat die Bundesregierung jeweils eingenommen (bitte jeweils beteiligte
Bundesministerien und öffentliche Stellen, Datum, Gesprächspartner und
wesentliche Positionen der Bundesregierung angeben)?
7. Wie bringt die Bundesregierung das Thema der systematischen Erfassung
extremer Vermögensungleichheit sowie die Unterstützung des IPI-
Vorstoßes aktuell in ihre Gremienarbeit innerhalb der Organisation für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), der G7, G20
und UN ein (bitte relevante Gremiensitzungen einzeln auflisten und
jeweils eingebrachte Positionen der Bundesregierung nennen)?
8. Inwiefern setzte sich die Bundesregierung zuletzt in internationalen
Gremien und Gesprächen für eine Globale Milliardärsteuer ein (bitte einzelne
Termine jeweils nach Datum, Gesprächspartnern, Positionen der
Bundesregierung aufschlüsseln)?
9. Welche Positionen trägt die Bundesregierung ansonsten in die Gremien
der OECD, G7, G20 und UN bezüglich einer Reduktion von
ökonomischen Ungleichheiten?
10. Sieht die Bundesregierung die Wirksamkeit der globalen Mindeststeuer
im Rahmen des BEPS Frameworks (Base Erosion and Profit Shifting) der
OECD und damit die Wirksamkeit einer fairen Unternehmensbesteuerung
durch das Side-by-side-Agreement vom 5. Januar 2026 in Gefahr (bitte
mit Verweis auf wesentliche Positionen der Regierungen anderer
beteiligter Länder und relevanter Akteure innerhalb der OECD begründen)?
11. Welche Verhandlungen laufen auf OECD-Ebene aktuell, um das BEPS-
Framework und die globale Mindeststeuer für Unternehmen
weiterzuentwickeln, sodass der Steuergestaltung von multinationalen Unternehmen
durch globale Gewinnverschiebung möglichst zielführend vorgebeugt
wird (bitte Verhandlungsrunden mit jeweils beteiligten Partnern unter
Nennung der thematischen Schwerpunkte, der jeweils eingebrachten
Position der Bundesregierung und des jeweiligen Datums des Treffens
angeben)?
a) Falls Verhandlungen stattfinden, ist die Rückabwicklung der
Ausnahmeregelungen für US-Konzerne durch das Side-by-side-Agreement
vom 5. Januar 2026 Teil dieser Verhandlungen?
b) Wenn nein, setzt sich die Bundesregierung aktiv für die
Rückabwicklung des Side-by-side-Agreements ein, um dafür Sorge zu tragen, dass
US-Konzerne den gleichen Regelungen wie beispielsweise deutsche
Konzerne unterworfen sind, und um Wettbewerbsvorteile für US-
Konzerne durch vorteilhafte Steuerregelungen zu unterbinden?
Berlin, den 6. Juli 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333
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