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Massive ökonomische Ungleichheit und Haltung zur Einrichtung eines International Panel on Inequality (Antwort zu Drs. 21/7117)

dip / drucksache 27.07.2026 · WP 21 · 21/7389 · Antwort · Original ↗

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Massive ökonomische Ungleichheit und Haltung zur Einrichtung eines International Panel on Inequality (Antwort zu Drs. 21/7117) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7389 21. Wahlperiode 27.07.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Karoline Otte, Ulle Schauws, Katharina Beck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/7117 – Massive ökonomische Ungleichheit und Haltung zur Einrichtung eines International Panel on Inequality V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Konzentration wirtschaftlicher und politischer Macht hat ein erhebliches Ausmaß erreicht. Besonders an der Spitze der Vermögensverteilung ist die Konzentration von Vermögen inzwischen massiv ausgeprägt. Gleichzeitig ist die offizielle Datenlage zur Vermögensungleichheit in Deutschland unzureichend. Private Erhebungen wie der im Mai 2026 veröffentlichte BCG Global Wealth Report zeigen, dass in Deutschland rund 5 000 Personen mit einem Finanzvermögen oberhalb von 100 Mio. US-Dollar insgesamt 27,3 Prozent des gesamten Finanzvermögens besitzen (www.bcg.com/press/27may2026-bcg-gl obal-wealth-report-weltweites-nettovermogen-steigt-um-9-3-prozent-auf-hoch ststand-von-550-billionen-us-dollar). Offizielle staatliche Daten bilden die absolute Spitze der Vermögensverteilung oft nicht mit dieser Präzision ab (Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/4827). Auch auf internationaler Ebene nimmt die Dynamik bei der Bekämpfung von Ungleichheit zu. Die in Deutschland dargestellten Probleme sind auch in anderen Ländern spürbar – mit erheblichen Folgen für globale wirtschaftliche Entwicklungen. So wird das hohe Niveau von Ungleichheit von führenden Forschern als ein zentrales Hemmnis für wirtschaftliche Entwicklung identifiziert (www.gov.za/sites/default/files/gcis_document/202511/g20-global-inequ ality-report-full-and-summary.pdf). Dabei wirken verschiedene Mechanismen, zu nennen sind etwa die steigende Instabilität von Finanzmärkten und die schädlichen Folgen transnational agierender Unternehmen, die von monopolistischen Marktpositionen profitieren (www.globaljustice.org.uk/wp-content/u ploads/2024/01/Davos-Taken-not-Earner-Report-2024-FINAL-1.pdf). Expertinnen sehen dabei ebenfalls erhebliche Gefahren für eine offene demokratische Debattenkultur und demokratische Institutionen (www.deutschlandfun k.de/medien-markt-konzentration-100.html). Unter der südafrikanischen G20-Präsidentschaft 2025 empfahl ein G20 Extraordinary Committee deshalb unter Leitung von Joseph Stiglitz die Gründung eines International Panel on Inequality (IPI) (www.wits.ac.za/news/latest-new s/research-news/2026/2026-04/establishing-an-international-panel-on-inequali ty.html). Bisherige Gründungsländer sind Südafrika, Brasilien, Norwegen und Spanien. Das Ziel eines solchen Gremiums ist, in Anlehnung an das Intergo- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 27. Juli 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. vernmental Panel on Climate Change globale Trends zu überwachen, die Treiber und Konsequenzen von Ungleichheit zu bewerten sowie alternative politische Maßnahmen zu deren Bewältigung zu evaluieren, um Regierungen, politische Entscheidungsträger und die internationale Gemeinschaft faktenbasiert zu informieren. Auch die globale Mindeststeuer ist ein zentrales multilaterales Vorhaben, das von der Bundesregierung entscheidend vorangebracht wurde und ebenfalls der Bekämpfung globaler Ungleichheiten dient. Doch Experten sehen dieses Instrument zunehmend unter Druck, da Akteure wie die USA die grundlegenden Logiken der globalen Mindeststeuer infrage stellen und hierbei auch auf die multilateralen Praktiken der Erhebung hinwirken (www.surplusm agazin.de/ende-globale-mindeststeuer-usa-oecd-unternehmensteuern/). Die beschriebene Lage der ökonomischen Ungleichheit und der resultierenden (globalen) Probleme wirft die Frage nach der Beteiligung an der Gründung einer solchen Initiative durch die Bundesregierung auf. Auch die bessere Messung extremer Vermögen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und der Beitrag zu weiteren multilateralen Initiativen wie der globalen Mindeststeuer seitens der Bundesregierung bleiben offene Herausforderungen. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragestellerinnen und Fragesteller zur Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu, noch bestätigt sie die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte. Bei dem vom „G20 Extraordinary Committee of Independent Experts“ unter Leitung von Joseph Stiglitz vorgelegten Bericht handelt es sich nicht um ein in der G20 abgestimmtes und konsentiertes Dokument. Das Expertengremium wurde durch die südafrikanische G20-Präsidentschaft eingesetzt. Der finale Bericht wurde im Vorfeld des G20-Gipfels am 22. und 23. November 2025 vorgelegt.  1. Wie bewertet die Bundesregierung die stark ausgeprägte Vermögensungleichheit innerhalb von Deutschland – auch im internationalen Vergleich? a) Welche international vergleichenden Betrachtungen liegen der Bundesregierung vor zur Messung von Vermögensungleichheit und deren (ökonomischen) Folgen? Die Fragen 1 und 1a werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung sind international vergleichende Betrachtungen von Vermögensungleichheit bekannt, wie sie insbesondere von internationalen Organisationen sowie aus der wissenschaftlichen Forschung vorgelegt werden. Die Bundesregierung nimmt diese Arbeiten zur Kenntnis. Im Übrigen wird auf die Armuts- und Reichtumsberichterstattung der Bundesregierung verwiesen. b) Welche zusätzlichen Erhebungen plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund der schlechten Datenqualität über besonders hohe Vermögen innerhalb Deutschlands? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 21/1910 verwiesen. Zusätzliche Erhebungen plant die Bundesregierung nicht. c) Welche alternativen oder ergänzenden Ungleichheitsmaße (etwa Perzentilverhältnisse oder Topvermögensanteile) plant die Bundesregierung künftig zur Beurteilung der Vermögensungleichheit zu nutzen, um der mangelnden Sensitivität des Gini-Koeffizienten bei stark rechtsschiefen Verteilungen (insbesondere zur Erfassung der Dynamik im Top 1 Prozent oder 0,1 Prozent) Rechnung zu tragen? Im Rahmen der Armuts- und Reichtumsberichterstattung der Bundesregierung werden bereits heute neben dem Gini-Koeffizienten weitere Verteilungsmaße zur Beurteilung der Vermögensverteilung verwendet, darunter die Nettovermögensanteile einzelner Dezile sowie das Verhältnis von Mittelwert zu Median. d) Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung, um die offizielle statistische Erfassung von Hoch- und Höchstvermögen (Top 1 Prozent bzw. Top 0,1 Prozent) zu verbessern, damit die politische Entscheidungsfindung nicht vorrangig auf Daten privater Unternehmensberatungen (wie der Boston Consulting Group) angewiesen ist? Auf die Antwort zu Frage 1b wird verwiesen. e) Welche konkreten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den Gender Wealth Gap innerhalb Deutschlands vor, und welche politischen Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus? Der Bundesregierung liegen zur Verteilung individueller Vermögen nach Geschlecht Auswertungen des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) vor. Für das Erhebungsjahr 2017 wurde danach für Männer ein durchschnittliches Bruttovermögen von rund 145 000 Euro ermittelt, für Frauen von rund 104 000 Euro. Da auch die Verschuldung bei Männern höher ausfällt, verringert sich der Abstand beim Nettovermögen etwas auf rund 124 000 Euro bei Männern und knapp über 90 000 Euro bei Frauen. Aus der im Rahmen des Sechsten Armuts- und Reichtumsberichts finanzierten Hochvermögendenstichprobe des SOEP ergibt sich überdies, dass Männer am oberen Rand der individuellen Vermögensverteilung und besonders unter Vermögensmillionären überdurchschnittlich häufig vertreten sind.  2. Teilt die Bundesregierung die Sicht im genannten G20-Report, der globale wirtschaftliche und politische Probleme (beispielsweise Wachstumsschwäche, politische Instabilität etc.) auch auf die hohe und zuletzt stark angestiegene ökonomische Ungleichheit (insbesondere von Vermögen) zurückführt? Grundsätzlich deuten empirische Untersuchungen darauf hin, dass sich exzessive Ungleichheit bei Vermögen und Einkommen negativ auf die wirtschaftliche, gesellschaftliche und ökologische Entwicklung eines Landes auswirken kann. Gleichzeitig legt die ökonomische Forschung nahe, dass der Zusammenhang zwischen Ungleichheit und Wachstum nicht linear ist und u. a. auch von länderspezifischen Gegebenheiten und dem betrachteten Zeithorizont abhängt. Eine innerhalb von Staaten deutlich zunehmende Ungleichheit kann neben einer Schmälerung von Wachstum und Produktivität auch die politische Stabilität und den sozialen Zusammenhalt gefährden. Hierbei dürften jedoch auch andere Dimensionen von Ungleichheit (beispielsweise mit Blick auf Bildungschancen) sowie weitere institutionelle Rahmenbedingungen eine Rolle spielen. Die Analyse des Berichts nimmt die Bundesregierung zur Kenntnis und wird sich entlang des Koalitionsvertrags weiterhin im Kampf gegen Ungleichheit engagieren.  3. Welche konkreten Ziele (Reduktion des Gini-, Reduktion des Palma- Indexes) und Strategien sind aus Sicht der Bundesregierung handlungsleitend, um die Ungleichheit zu reduzieren und damit die genannten Probleme zu adressieren?  4. Falls die Bundesregierung keine klaren Reduktionsziele der massiven Ungleichheit benennen kann, inwiefern ist ein Evaluierungs- und Strategieprozess geplant, der einen Fahrplan hierfür aufzeigt und beispielsweise die Erstellung einer Antiungleichheitsstrategie vorsieht? Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung verfolgt keine quantitativen Ziele für einzelne Indikatoren der Vermögensverteilung. In der Armuts- und Reichtumsberichterstattung wird vielmehr eine Vielzahl von unterschiedlichen Indikatoren herangezogen. Handlungsleitend für die Bundesregierung ist die Stärkung der Vermögensbildung breiter Bevölkerungsschichten. Hierzu dienen unter anderem die Förderung der privaten und betrieblichen Altersvorsorge, die verbesserten Rahmenbedingungen für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen und die Wohneigentumsförderung. Mit den Einkommensobergrenzen bei der Wohnungsbauprämie sowie der Förderung vermögenswirksamer Leistungen mit einer Arbeitnehmer- Sparzulage werden insbesondere Personen mit geringerem Einkommen unterstützt. Die Entwicklung der Vermögensverteilung wird im Rahmen der Armuts- und Reichtumsberichterstattung fortlaufend beobachtet. Ein darüber hinausgehender Evaluierungs- und Strategieprozess ist nicht geplant.  5. Wie positioniert sich die Bundesregierung zur von einigen G20-Staaten beabsichtigten Einrichtung des International Panel on Inequality, und plant die Bundesregierung, die Bemühungen auf multilateraler Ebene zu dessen Einführung zu unterstützen? Die Bundesregierung hat den Vorschlag zur Kenntnis genommen und beobachtet die Bemühungen zur Einrichtung des International Panel on Inequality (IPI). Noch liegt kein offizieller Entscheidungsvorschlag zum IPI vor; eine Positionierung ist bislang nicht erfolgt.  6. An welchen formellen oder informellen Treffen im Rahmen der G20, der Vereinten Nationen (UN) oder direkt mit den IPI-Gründungsländern (Südafrika, Brasilien, Norwegen, Spanien) hat die Bundesregierung vor dem Hintergrund einer Gründung des IPI teilgenommen, und welche Haltungen hat die Bundesregierung jeweils eingenommen (bitte jeweils beteiligte Bundesministerien und öffentliche Stellen, Datum, Gesprächspartner und wesentliche Positionen der Bundesregierung angeben)? Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche bzw. deren Ergebnisse – einschließlich Telefonate und elektronischer Kommunikation – besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt (siehe dazu die Vorbemerkung der Bundesregierung in Ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/1174). Die nachfolgenden Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Eine Vollständigkeit der Angaben kann somit nicht sichergestellt werden. Die folgenden Gespräche und Treffen zum IPI haben auf Ministerebene (BMF) stattgefunden. Datum Termin Format 21.11.2025 Besuch der Universität Witwatersrand in Südafrika Gespräch u. a. mit Prof. Jayati Ghosh, Member G20 Extraordinary Committee on Global Wealth Inequality 22.11.2025 G20-Gipfel in Johannesburg Working Session 18.04.2026 4th Meeting of the Initiative “In Defense of Democracy” (auf Einladung von Spanien) Working Session Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.  7. Wie bringt die Bundesregierung das Thema der systematischen Erfassung extremer Vermögensungleichheit sowie die Unterstützung des IPI- Vorstoßes aktuell in ihre Gremienarbeit innerhalb der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), der G7, G20 und UN ein (bitte relevante Gremiensitzungen einzeln auflisten und jeweils eingebrachte Positionen der Bundesregierung nennen)? Die Bundesregierung spricht sich grundsätzlich für mehr Transparenz im internationalen Austausch und verbesserte Datensysteme aus. Die adäquate Erfassung von Vermögenswerten ist Voraussetzung für die systematische Erfassung von Vermögensungleichheit. Bezüglich des IPI-Vorschlags wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.  8. Inwiefern setzte sich die Bundesregierung zuletzt in internationalen Gremien und Gesprächen für eine globale Milliardärsteuer ein (bitte einzelne Termine jeweils nach Datum, Gesprächspartnern, Positionen der Bundesregierung aufschlüsseln)? Die Bundesregierung verweist auf das im Rahmen der brasilianischen G20- Präsidentschaft 2024 von den G20-Finanzministerinnen und -Finanzministern verabschiedete Kommuniqué zur effektiven Besteuerung sehr vermögender Privatpersonen (sog. High-Net-Worth Individuals, – HNWI). Mit der Unterstützung der gemeinsamen Erklärungen der G20- Finanzministerinnen und -Finanzminister setzt sich die Bundesregierung für eine engere internationale Zusammenarbeit und für Maßnahmen ein, die eine effektive Besteuerung sehr vermögender Privatpersonen weltweit fördern. In diesem Rahmen bringt sie ihre Positionen in die einschlägigen internationalen Gremien und Gespräche ein.  9. Welche Positionen trägt die Bundesregierung ansonsten in die Gremien der OECD, G7, G20 und UN bezüglich einer Reduktion von ökonomischen Ungleichheiten? Die Bundesregierung setzt sich in internationalen Gremien für faire und effiziente Steuersysteme ein, die durch Progressivität zum Abbau ökonomischer Ungleichheiten beitragen. Darüber hinaus setzt sich die Bundesregierung für gute Arbeit und Sozialschutz ein. 10. Sieht die Bundesregierung die Wirksamkeit der globalen Mindeststeuer im Rahmen des BEPS Frameworks (Base Erosion and Profit Shifting) der OECD und damit die Wirksamkeit einer fairen Unternehmensbesteuerung durch das Side-by-side-Agreement vom 5. Januar 2026 in Gefahr (bitte mit Verweis auf wesentliche Positionen der Regierungen anderer beteiligter Länder und relevanter Akteure innerhalb der OECD begründen)? 11. Welche Verhandlungen laufen auf OECD-Ebene aktuell, um das BEPS- Framework und die globale Mindeststeuer für Unternehmen weiterzuentwickeln, sodass der Steuergestaltung von multinationalen Unternehmen durch globale Gewinnverschiebung möglichst zielführend vorgebeugt wird (bitte Verhandlungsrunden mit jeweils beteiligten Partnern unter Nennung der thematischen Schwerpunkte, der jeweils eingebrachten Position der Bundesregierung und des jeweiligen Datums des Treffens angeben)? a) Falls Verhandlungen stattfinden, ist die Rückabwicklung der Ausnahmeregelungen für US-Konzerne durch das Side-by-side-Agreement vom 5. Januar 2026 Teil dieser Verhandlungen? b) Wenn nein, setzt sich die Bundesregierung aktiv für die Rückabwicklung des Side-by-side-Agreements ein, um dafür Sorge zu tragen, dass US-Konzerne den gleichen Regelungen wie beispielsweise deutsche Konzerne unterworfen sind, und um Wettbewerbsvorteile für US-Konzerne durch vorteilhafte Steuerregelungen zu unterbinden? Die Fragen 10 und 11 werden gemeinsam beantwortet: Die Einigung auf eine faire und ausgewogene Integration der US-Mindeststeuer in die OECD-Mindeststeuer (sog. Side-by-Side Lösung) vom Januar 2026 erlaubt eine Stabilisierung und Befriedung des internationalen Steuersystems. Der Kampf gegen schädlichen Steuerwettbewerb und aggressive Steuergestaltung bleibt im Fokus. Die Einigung zeigt, dass die OECD als Standardsetzerin im internationalen Steuerrecht auch in herausfordernden Zeiten in der Lage ist, multilaterale Lösungen zu ermöglichen. Die Side-by-Side Lösung wurde einstimmig von allen Staaten und Jurisdiktionen im zuständigen OECD Gremium, dem sog. OECD Inclusive Framework on BEPS, beschlossen. Die Effekte des sog. Side-by-Side-Pakets bei Pillar 2 werden in den nächsten Jahren evaluiert und bis Ende 2029 wird eine Bestandsaufnahme auf OECD- Ebene durchgeführt. Auf OECD-Ebene werden technische Umsetzungsfragen adressiert und weitere Vereinfachungen diskutiert. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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