Massive ökonomische Ungleichheit und Haltung zur Einrichtung eines International Panel on Inequality (Antwort zu Drs. 21/7117)
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Massive ökonomische Ungleichheit und Haltung zur Einrichtung eines International Panel on Inequality (Antwort zu Drs. 21/7117)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7389
21. Wahlperiode 27.07.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Karoline Otte, Ulle Schauws, Katharina
Beck, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/7117 –
Massive ökonomische Ungleichheit und Haltung zur Einrichtung eines
International Panel on Inequality
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Konzentration wirtschaftlicher und politischer Macht hat ein erhebliches
Ausmaß erreicht. Besonders an der Spitze der Vermögensverteilung ist die
Konzentration von Vermögen inzwischen massiv ausgeprägt. Gleichzeitig ist
die offizielle Datenlage zur Vermögensungleichheit in Deutschland
unzureichend. Private Erhebungen wie der im Mai 2026 veröffentlichte BCG Global
Wealth Report zeigen, dass in Deutschland rund 5 000 Personen mit einem
Finanzvermögen oberhalb von 100 Mio. US-Dollar insgesamt 27,3 Prozent des
gesamten Finanzvermögens besitzen (www.bcg.com/press/27may2026-bcg-gl
obal-wealth-report-weltweites-nettovermogen-steigt-um-9-3-prozent-auf-hoch
ststand-von-550-billionen-us-dollar). Offizielle staatliche Daten bilden die
absolute Spitze der Vermögensverteilung oft nicht mit dieser Präzision ab
(Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/4827).
Auch auf internationaler Ebene nimmt die Dynamik bei der Bekämpfung von
Ungleichheit zu. Die in Deutschland dargestellten Probleme sind auch in
anderen Ländern spürbar – mit erheblichen Folgen für globale wirtschaftliche
Entwicklungen. So wird das hohe Niveau von Ungleichheit von führenden
Forschern als ein zentrales Hemmnis für wirtschaftliche Entwicklung
identifiziert (www.gov.za/sites/default/files/gcis_document/202511/g20-global-inequ
ality-report-full-and-summary.pdf). Dabei wirken verschiedene Mechanismen,
zu nennen sind etwa die steigende Instabilität von Finanzmärkten und die
schädlichen Folgen transnational agierender Unternehmen, die von
monopolistischen Marktpositionen profitieren (www.globaljustice.org.uk/wp-content/u
ploads/2024/01/Davos-Taken-not-Earner-Report-2024-FINAL-1.pdf).
Expertinnen sehen dabei ebenfalls erhebliche Gefahren für eine offene
demokratische Debattenkultur und demokratische Institutionen (www.deutschlandfun
k.de/medien-markt-konzentration-100.html).
Unter der südafrikanischen G20-Präsidentschaft 2025 empfahl ein G20
Extraordinary Committee deshalb unter Leitung von Joseph Stiglitz die Gründung
eines International Panel on Inequality (IPI) (www.wits.ac.za/news/latest-new
s/research-news/2026/2026-04/establishing-an-international-panel-on-inequali
ty.html). Bisherige Gründungsländer sind Südafrika, Brasilien, Norwegen und
Spanien. Das Ziel eines solchen Gremiums ist, in Anlehnung an das Intergo-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 27. Juli 2026
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
vernmental Panel on Climate Change globale Trends zu überwachen, die
Treiber und Konsequenzen von Ungleichheit zu bewerten sowie alternative
politische Maßnahmen zu deren Bewältigung zu evaluieren, um Regierungen,
politische Entscheidungsträger und die internationale Gemeinschaft faktenbasiert
zu informieren. Auch die globale Mindeststeuer ist ein zentrales multilaterales
Vorhaben, das von der Bundesregierung entscheidend vorangebracht wurde
und ebenfalls der Bekämpfung globaler Ungleichheiten dient. Doch Experten
sehen dieses Instrument zunehmend unter Druck, da Akteure wie die USA die
grundlegenden Logiken der globalen Mindeststeuer infrage stellen und hierbei
auch auf die multilateralen Praktiken der Erhebung hinwirken (www.surplusm
agazin.de/ende-globale-mindeststeuer-usa-oecd-unternehmensteuern/).
Die beschriebene Lage der ökonomischen Ungleichheit und der resultierenden
(globalen) Probleme wirft die Frage nach der Beteiligung an der Gründung
einer solchen Initiative durch die Bundesregierung auf. Auch die bessere
Messung extremer Vermögen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und der
Beitrag zu weiteren multilateralen Initiativen wie der globalen Mindeststeuer
seitens der Bundesregierung bleiben offene Herausforderungen.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragestellerinnen und
Fragesteller zur Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu,
noch bestätigt sie die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten
Sachverhalte.
Bei dem vom „G20 Extraordinary Committee of Independent Experts“ unter
Leitung von Joseph Stiglitz vorgelegten Bericht handelt es sich nicht um ein in
der G20 abgestimmtes und konsentiertes Dokument. Das Expertengremium
wurde durch die südafrikanische G20-Präsidentschaft eingesetzt. Der finale
Bericht wurde im Vorfeld des G20-Gipfels am 22. und 23. November 2025
vorgelegt.
1. Wie bewertet die Bundesregierung die stark ausgeprägte
Vermögensungleichheit innerhalb von Deutschland – auch im internationalen
Vergleich?
a) Welche international vergleichenden Betrachtungen liegen der
Bundesregierung vor zur Messung von Vermögensungleichheit und deren
(ökonomischen) Folgen?
Die Fragen 1 und 1a werden gemeinsam beantwortet.
Der Bundesregierung sind international vergleichende Betrachtungen von
Vermögensungleichheit bekannt, wie sie insbesondere von internationalen
Organisationen sowie aus der wissenschaftlichen Forschung vorgelegt werden. Die
Bundesregierung nimmt diese Arbeiten zur Kenntnis. Im Übrigen wird auf die
Armuts- und Reichtumsberichterstattung der Bundesregierung verwiesen.
b) Welche zusätzlichen Erhebungen plant die Bundesregierung vor dem
Hintergrund der schlechten Datenqualität über besonders hohe
Vermögen innerhalb Deutschlands?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1 bis 4 der
Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 21/1910 verwiesen. Zusätzliche Erhebungen plant die Bundesregierung
nicht.
c) Welche alternativen oder ergänzenden Ungleichheitsmaße (etwa
Perzentilverhältnisse oder Topvermögensanteile) plant die
Bundesregierung künftig zur Beurteilung der Vermögensungleichheit zu nutzen,
um der mangelnden Sensitivität des Gini-Koeffizienten bei stark
rechtsschiefen Verteilungen (insbesondere zur Erfassung der Dynamik
im Top 1 Prozent oder 0,1 Prozent) Rechnung zu tragen?
Im Rahmen der Armuts- und Reichtumsberichterstattung der Bundesregierung
werden bereits heute neben dem Gini-Koeffizienten weitere Verteilungsmaße
zur Beurteilung der Vermögensverteilung verwendet, darunter die
Nettovermögensanteile einzelner Dezile sowie das Verhältnis von Mittelwert zu Median.
d) Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung, um die
offizielle statistische Erfassung von Hoch- und Höchstvermögen
(Top 1 Prozent bzw. Top 0,1 Prozent) zu verbessern, damit die
politische Entscheidungsfindung nicht vorrangig auf Daten privater
Unternehmensberatungen (wie der Boston Consulting Group) angewiesen
ist?
Auf die Antwort zu Frage 1b wird verwiesen.
e) Welche konkreten Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den
Gender Wealth Gap innerhalb Deutschlands vor, und welche
politischen Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hieraus?
Der Bundesregierung liegen zur Verteilung individueller Vermögen nach
Geschlecht Auswertungen des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) vor. Für das
Erhebungsjahr 2017 wurde danach für Männer ein durchschnittliches
Bruttovermögen von rund 145 000 Euro ermittelt, für Frauen von rund 104 000 Euro.
Da auch die Verschuldung bei Männern höher ausfällt, verringert sich der
Abstand beim Nettovermögen etwas auf rund 124 000 Euro bei Männern und
knapp über 90 000 Euro bei Frauen. Aus der im Rahmen des Sechsten Armuts-
und Reichtumsberichts finanzierten Hochvermögendenstichprobe des SOEP
ergibt sich überdies, dass Männer am oberen Rand der individuellen
Vermögensverteilung und besonders unter Vermögensmillionären überdurchschnittlich
häufig vertreten sind.
2. Teilt die Bundesregierung die Sicht im genannten G20-Report, der
globale wirtschaftliche und politische Probleme (beispielsweise
Wachstumsschwäche, politische Instabilität etc.) auch auf die hohe und zuletzt stark
angestiegene ökonomische Ungleichheit (insbesondere von Vermögen)
zurückführt?
Grundsätzlich deuten empirische Untersuchungen darauf hin, dass sich
exzessive Ungleichheit bei Vermögen und Einkommen negativ auf die wirtschaftliche,
gesellschaftliche und ökologische Entwicklung eines Landes auswirken kann.
Gleichzeitig legt die ökonomische Forschung nahe, dass der Zusammenhang
zwischen Ungleichheit und Wachstum nicht linear ist und u. a. auch von
länderspezifischen Gegebenheiten und dem betrachteten Zeithorizont abhängt. Eine
innerhalb von Staaten deutlich zunehmende Ungleichheit kann neben einer
Schmälerung von Wachstum und Produktivität auch die politische Stabilität
und den sozialen Zusammenhalt gefährden. Hierbei dürften jedoch auch andere
Dimensionen von Ungleichheit (beispielsweise mit Blick auf Bildungschancen)
sowie weitere institutionelle Rahmenbedingungen eine Rolle spielen. Die
Analyse des Berichts nimmt die Bundesregierung zur Kenntnis und wird sich
entlang des Koalitionsvertrags weiterhin im Kampf gegen Ungleichheit
engagieren.
3. Welche konkreten Ziele (Reduktion des Gini-, Reduktion des Palma-
Indexes) und Strategien sind aus Sicht der Bundesregierung
handlungsleitend, um die Ungleichheit zu reduzieren und damit die genannten
Probleme zu adressieren?
4. Falls die Bundesregierung keine klaren Reduktionsziele der massiven
Ungleichheit benennen kann, inwiefern ist ein Evaluierungs- und
Strategieprozess geplant, der einen Fahrplan hierfür aufzeigt und
beispielsweise die Erstellung einer Antiungleichheitsstrategie vorsieht?
Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung verfolgt keine quantitativen Ziele für einzelne Indikatoren
der Vermögensverteilung. In der Armuts- und Reichtumsberichterstattung wird
vielmehr eine Vielzahl von unterschiedlichen Indikatoren herangezogen.
Handlungsleitend für die Bundesregierung ist die Stärkung der
Vermögensbildung breiter Bevölkerungsschichten. Hierzu dienen unter anderem die
Förderung der privaten und betrieblichen Altersvorsorge, die verbesserten
Rahmenbedingungen für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen und die
Wohneigentumsförderung. Mit den Einkommensobergrenzen bei der Wohnungsbauprämie sowie der
Förderung vermögenswirksamer Leistungen mit einer Arbeitnehmer-
Sparzulage werden insbesondere Personen mit geringerem Einkommen unterstützt. Die
Entwicklung der Vermögensverteilung wird im Rahmen der Armuts- und
Reichtumsberichterstattung fortlaufend beobachtet. Ein darüber hinausgehender
Evaluierungs- und Strategieprozess ist nicht geplant.
5. Wie positioniert sich die Bundesregierung zur von einigen G20-Staaten
beabsichtigten Einrichtung des International Panel on Inequality, und
plant die Bundesregierung, die Bemühungen auf multilateraler Ebene zu
dessen Einführung zu unterstützen?
Die Bundesregierung hat den Vorschlag zur Kenntnis genommen und
beobachtet die Bemühungen zur Einrichtung des International Panel on Inequality (IPI).
Noch liegt kein offizieller Entscheidungsvorschlag zum IPI vor; eine
Positionierung ist bislang nicht erfolgt.
6. An welchen formellen oder informellen Treffen im Rahmen der G20, der
Vereinten Nationen (UN) oder direkt mit den IPI-Gründungsländern
(Südafrika, Brasilien, Norwegen, Spanien) hat die Bundesregierung vor
dem Hintergrund einer Gründung des IPI teilgenommen, und welche
Haltungen hat die Bundesregierung jeweils eingenommen (bitte jeweils
beteiligte Bundesministerien und öffentliche Stellen, Datum,
Gesprächspartner und wesentliche Positionen der Bundesregierung angeben)?
Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche bzw. deren
Ergebnisse – einschließlich Telefonate und elektronischer Kommunikation –
besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht
durchgeführt (siehe dazu die Vorbemerkung der Bundesregierung in Ihrer
Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/1174). Die nachfolgenden Ausführungen bzw. aufgeführten Angaben
erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener
Unterlagen und Aufzeichnungen. Eine Vollständigkeit der Angaben kann somit
nicht sichergestellt werden.
Die folgenden Gespräche und Treffen zum IPI haben auf Ministerebene (BMF)
stattgefunden.
Datum Termin Format
21.11.2025 Besuch der Universität
Witwatersrand in
Südafrika
Gespräch u. a. mit Prof. Jayati
Ghosh, Member G20 Extraordinary
Committee on Global Wealth
Inequality
22.11.2025 G20-Gipfel in
Johannesburg
Working Session
18.04.2026 4th Meeting of the
Initiative “In Defense of
Democracy” (auf
Einladung von Spanien)
Working Session
Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
7. Wie bringt die Bundesregierung das Thema der systematischen
Erfassung extremer Vermögensungleichheit sowie die Unterstützung des IPI-
Vorstoßes aktuell in ihre Gremienarbeit innerhalb der Organisation für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), der G7, G20
und UN ein (bitte relevante Gremiensitzungen einzeln auflisten und
jeweils eingebrachte Positionen der Bundesregierung nennen)?
Die Bundesregierung spricht sich grundsätzlich für mehr Transparenz im
internationalen Austausch und verbesserte Datensysteme aus. Die adäquate
Erfassung von Vermögenswerten ist Voraussetzung für die systematische Erfassung
von Vermögensungleichheit. Bezüglich des IPI-Vorschlags wird auf die
Antwort zu Frage 5 verwiesen.
8. Inwiefern setzte sich die Bundesregierung zuletzt in internationalen
Gremien und Gesprächen für eine globale Milliardärsteuer ein (bitte einzelne
Termine jeweils nach Datum, Gesprächspartnern, Positionen der
Bundesregierung aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung verweist auf das im Rahmen der brasilianischen G20-
Präsidentschaft 2024 von den G20-Finanzministerinnen und -Finanzministern
verabschiedete Kommuniqué zur effektiven Besteuerung sehr vermögender
Privatpersonen (sog. High-Net-Worth Individuals, – HNWI).
Mit der Unterstützung der gemeinsamen Erklärungen der G20-
Finanzministerinnen und -Finanzminister setzt sich die Bundesregierung für eine engere
internationale Zusammenarbeit und für Maßnahmen ein, die eine effektive
Besteuerung sehr vermögender Privatpersonen weltweit fördern. In diesem Rahmen
bringt sie ihre Positionen in die einschlägigen internationalen Gremien und
Gespräche ein.
9. Welche Positionen trägt die Bundesregierung ansonsten in die Gremien
der OECD, G7, G20 und UN bezüglich einer Reduktion von
ökonomischen Ungleichheiten?
Die Bundesregierung setzt sich in internationalen Gremien für faire und
effiziente Steuersysteme ein, die durch Progressivität zum Abbau ökonomischer
Ungleichheiten beitragen. Darüber hinaus setzt sich die Bundesregierung für gute
Arbeit und Sozialschutz ein.
10. Sieht die Bundesregierung die Wirksamkeit der globalen Mindeststeuer
im Rahmen des BEPS Frameworks (Base Erosion and Profit Shifting)
der OECD und damit die Wirksamkeit einer fairen
Unternehmensbesteuerung durch das Side-by-side-Agreement vom 5. Januar 2026 in Gefahr
(bitte mit Verweis auf wesentliche Positionen der Regierungen anderer
beteiligter Länder und relevanter Akteure innerhalb der OECD
begründen)?
11. Welche Verhandlungen laufen auf OECD-Ebene aktuell, um das BEPS-
Framework und die globale Mindeststeuer für Unternehmen
weiterzuentwickeln, sodass der Steuergestaltung von multinationalen Unternehmen
durch globale Gewinnverschiebung möglichst zielführend vorgebeugt
wird (bitte Verhandlungsrunden mit jeweils beteiligten Partnern unter
Nennung der thematischen Schwerpunkte, der jeweils eingebrachten
Position der Bundesregierung und des jeweiligen Datums des Treffens
angeben)?
a) Falls Verhandlungen stattfinden, ist die Rückabwicklung der
Ausnahmeregelungen für US-Konzerne durch das Side-by-side-Agreement
vom 5. Januar 2026 Teil dieser Verhandlungen?
b) Wenn nein, setzt sich die Bundesregierung aktiv für die
Rückabwicklung des Side-by-side-Agreements ein, um dafür Sorge zu tragen,
dass US-Konzerne den gleichen Regelungen wie beispielsweise
deutsche Konzerne unterworfen sind, und um Wettbewerbsvorteile für
US-Konzerne durch vorteilhafte Steuerregelungen zu unterbinden?
Die Fragen 10 und 11 werden gemeinsam beantwortet:
Die Einigung auf eine faire und ausgewogene Integration der US-Mindeststeuer
in die OECD-Mindeststeuer (sog. Side-by-Side Lösung) vom Januar 2026
erlaubt eine Stabilisierung und Befriedung des internationalen Steuersystems.
Der Kampf gegen schädlichen Steuerwettbewerb und aggressive
Steuergestaltung bleibt im Fokus. Die Einigung zeigt, dass die OECD als Standardsetzerin
im internationalen Steuerrecht auch in herausfordernden Zeiten in der Lage ist,
multilaterale Lösungen zu ermöglichen. Die Side-by-Side Lösung wurde
einstimmig von allen Staaten und Jurisdiktionen im zuständigen OECD Gremium,
dem sog. OECD Inclusive Framework on BEPS, beschlossen.
Die Effekte des sog. Side-by-Side-Pakets bei Pillar 2 werden in den nächsten
Jahren evaluiert und bis Ende 2029 wird eine Bestandsaufnahme auf OECD-
Ebene durchgeführt.
Auf OECD-Ebene werden technische Umsetzungsfragen adressiert und weitere
Vereinfachungen diskutiert.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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