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Schriftliche Frage 62 von Dr. Sandra Detzer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welchen aktuellen Verhandlungsstand kann die Bundesregierung bezüglich einer dauerhaften Lösung im Handelsstreit zwischen der Europäischen U…

dip / schriftliche_frage 20.02.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 16. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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Schriftliche Frage 62 von Dr. Sandra Detzer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welchen aktuellen Verhandlungsstand kann die Bundesregierung bezüglich einer dauerhaften Lösung im Handelsstreit zwischen der Europäischen U… Frage 62 (Dr. Sandra Detzer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welchen aktuellen Verhandlungsstand kann die Bundesregierung bezüglich einer dauerhaften Lösung im Handelsstreit zwischen der Europäischen Union und den USA über Subventionen für Airbus und Boeing mitteilen, auch vor dem Hintergrund der laufenden Umsetzung des EU-US- Handelsdeals aus dem Sommer 2025, und welche konkreten Vorkehrungen trifft sie, um ein automatisches Wiederinkrafttreten der seit 2021 ausgesetzten Strafzölle nach dem Auslaufen der Frist im Juni 2026 zu verhindern? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 17. Februar 2026: Die Bundesregierung hat sich im Rahmen des Streitbeilegungsverfahrens über Subventionen für Airbus und Boeing stets für eine gütliche Einigung mit den USA eingesetzt. Die ursprüngliche gegenseitige Aussetzung der jeweiligen Zölle aus dem Jahr 2021 war auf fünf Jahre begrenzt. In Reaktion auf die von den USA seit dem Frühjahr 2025 verhängten unilateralen Zölle haben die EU und USA mit der im Sommer 2025 getroffenen Gemeinsamen Erklärung vereinbart, im Bereich Flugzeuge und Flugzeugteile keine Zusatzzölle zu erheben, sondern den WTOrechtlich gebundenen Meistbegünstigungszollsatz (MFN) bzw. die Zollaussetzung gemäß dem Übereinkommen über den Handel mit Zivilluftfahrzeugen anzuwenden. Damit bleibt der Status quo im transatlantischen Handel mit Flugzeugen und Flugzeugteilen erhalten. Die US-Seite hat dies mit Rücknahme der zuvor geltenden unilateralen Zollsätze mit Wirkung zum 1. September 2025 umgesetzt. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass auch EU-seitig die Zusagen aus der Gemeinsamen Erklärung rasch umgesetzt werden, um stabile Rahmenbedingungen für den transatlantischen Handel zu gewährleisten.

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