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Schriftliche Frage 67 von Torben Braga (AfD): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, welche konkreten Verpflichtungen aus dem EU-US-Handelsrahmenabkommen vom August…

dip / schriftliche_frage 15.05.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 11. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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Schriftliche Frage 67 von Torben Braga (AfD): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, welche konkreten Verpflichtungen aus dem EU-US-Handelsrahmenabkommen vom August… Frage 67 (Torben Braga, AfD): Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, welche konkreten Verpflichtungen aus dem EU-US-Handelsrahmenabkommen vom August 2025 (sog. Turnberry-Abkommen) nach Auffassung der US-Regierung von der EU bislang nicht erfüllt wurden, und wie positioniert sich die Bundesregierung zu der von US-Präsident Donald Trump am 1. Mai 2026 angekündigten Anhebung der Einfuhrzölle auf EU-Automobil- und EU- Lastwagenimporte auf 25 Prozent vor dem Hintergrund, dass Bundeskanzler Friedrich Merz die Verantwortung für die Umsetzungsverzögerung der EU-Kommission zugewiesen hat (JUNGE FREIHEIT, 5. Mai 2026, https://jungefreiheit.de/p olitik/ausland/2026/warum-erhoeht-trump-die-aut o-zoelle-wirklich/)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 11. Mai 2026: Mit der politischen Einigung vom 27. Juli 2025 zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika, die durch die Gemeinsame Erklärung vom 21. August 2025 konkretisiert wurde, haben sich beide Seiten unter anderem auf gegenseitige Zugeständnisse bei der Höhe der jeweils zu erhebenden Einfuhrzölle verständigt. Die Europäische Union hat zugesagt, ihre Einfuhrzölle auf Industriegüter sowie auf bestimmte nicht-sensible Agrar- und Fischereierzeugnisse weitgehend abzubauen. Dazu hat die zuständige Europäische Kommission noch im August 2025 zwei Verordnungsvorschläge vorgelegt, die derzeit im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren unter Beteiligung des Europäischen Parlaments und des Rates beraten werden. In einer öffentlichen Mitteilung vom 7. Mai 2026 äußerte der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika die Erwartung, die Umsetzung dieser Zollsenkungen möge bis zum 4. Juli 2026 abgeschlossen sein. In diesem Kontext ist nach Kenntnis der Bundesregierung auch die zuvor getätigte Ankündigung des Präsidenten vom 1. Mai 2026 zu einer möglichen Erhöhung der US-Zölle auf Automobile aus der Europäischen Union zu verstehen. Die Bundesregierung unterstützt die Europäische Kommission darin, auf eine gegenseitige Einhaltung der politischen Einigung im Sinne einer Stabilisierung der transatlantischen Handelsbeziehungen hinzuwirken. Das umfasst sowohl die Wahrung des vereinbarten Zolldeckels in Höhe von 15 Prozent durch die US-Seite auf Einfuhren aus der Europäischen Union – einschließlich auf Automobile und Komponenten – als auch die Umsetzung der genannten Zollsenkungen durch die Europäische Union. Zu Letzterem bringt sich die Bundesregierung über den Rat der Europäischen Union konstruktiv in das laufende Gesetzgebungsverfahren mit dem Ziel ein, den Abschluss noch im ersten Halbjahr 2026 zu erreichen. Im Übrigen stehen die Europäische Kommission und die US-Regierung in engem und kontinuierlichem Austausch zu Umsetzungsfragen der rechtlich nicht-bindenden Gemeinsamen Erklärung, einschließlich einer vertieften Zusammenarbeit in verschiedenen strategischen Bereichen. Die Bundesregierung unterstützt die Europäische Kommission dabei über ihre Rolle im Rat der Europäischen Union sowie, sofern angezeigt und in Abstimmung im EU-Kreis, flankierend gegenüber der US- Regierung.

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