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Entschließung des Bundesrates zum Schutz der Deutschen Wirtschaft vor Strafzöllen

dip / drucksache 04.06.2026 · WP 21 · zu76/25(B) · Unterrichtung · Original ↗

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Entschließung des Bundesrates zum Schutz der Deutschen Wirtschaft vor Strafzöllen Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat zu Drucksache 76/25 (Beschluss) 04.06.26 Unterrichtung durch die Bundesregierung Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Schutz der Deutschen Wirtschaft vor Strafzöllen Bundesministerium Berlin, 3. Juni 2026 für Wirtschaft und Energie Parlamentarischer Staatssekretär An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte Sehr geehrter Herr Präsident, namens der Bundesregierung übersende ich Ihnen in der Anlage die Antwort der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates zum Schutz der Deutschen Wirtschaft vor Strafzöllen vom 21. Mai 2025 (BR-Drs. 76/25 (B)) . Mit besten Grüßen Stefan Rouenhoff Antwort der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates zum Schutz der Deutschen Wirtschaft vor Strafzöllen (BR-Drs. 76/25 (B)) Zu der Entschließung des Bundesrates vom 21. März 2025 wird wie folgt Stellung genommen (Stand: 02.06.2026): Zur US-Zollpolitik: Die Bundesregierung setzt sich auf europäischer Ebene dafür ein, wirtschaftlichen Schaden für die europäische und deutsche Industrie durch hohe US-Zölle abzuwenden und die Verlässlichkeit der Rahmenbedingungen für den transatlantischen Handel zu stärken. Die Zoll-Einigung der EU mit den USA Ende Juli 2025 in Turnberry, Schottland, mit anschließender Konkretisierung im Joint Statement vom August 2025 befindet sich derzeit in Umsetzung. Die USA hat mit der Einigung einen Höchstzollsatz von 15% auf die Mehrheit der EU-Importe zugesagt, einschl. Automobile und -teile (zuvor Sektorzollsatz in Höhe von 27,5%) und Pharmazeutika (bis zu 100% ab Juli 2026 ggü. anderen Handelspartnern). Im Gegenzug hat die EU u.a. zugesagt, Zölle auf US- Industriegüter abzuschaffen und präferentiellen Marktzugang (Zollkontingente) für bestimmte nicht sensible US-Fischerei- und Agrarprodukte einzurichten. Auf die dafür erforderlichen EU-Legislativakte haben sich EU-Kommission, Rat und Europäischem Parlament im sog. Trilog-Verfahren verständigt, wobei die formale Bestätigung durch die EU-Gesetzgebungsorgane kurzfristig abgeschlossen werden soll. Nicht abschließend geregelt im Rahmen der Turnberry-Einigung ist u.a. die Frage wie mit den US-Stahl- Aluminium und Kupferzöllen in Höhe von 50% umgegangen werden soll, die auch Derivate erfassen. Dazu hat die US-Administration zwischenzeitlich diverse Anpassungen erlassen (zuletzt am 1. Juni 2026), die nicht nur auf Zollsenkungen auf landwirtschaftliche Maschinen (z. B: Mähdrescher) abzielen, sondern auch den bürokratischen Aufwand bei der Berechnung der Zölle reduzieren sollen. Eine umfassende Zollsenkung auf 15% ist damit allerdings nicht verbunden. Wegen der geänderten Berechnungsmethoden steigen die zu entrichtenden Zölle im Hinblick auf einen Teil der Derivate. Nach dem Urteil des US-Supreme Courts vom 20. Februar 2026, wonach die global – auch der EU gegenüber – verhängten „reziproken“ Zölle der US-Regierung auf Basis des zu Drucksache 76/25 (Beschluss) International Emergency Economic Powers Acts (IEEPA) für rechtswidrig erklärt wurden (davon unberührt sind Sektorzölle nach Sec. 232, wie etwa US-Zölle auf Stahl- und Aluminium, US-Zölle auf Automobile und -teile und solche US-Zölle nach Sec. 301) hat die US-Regierung angekündigt, die Zölle auf andere Rechtsgrundlagen zu stützen. Für einen Übergangszeitraum von maximal 150 Tagen gelten seit dem 24. Februar 2026 gegenüber allen Handelspartnern US-Zölle in Höhe von derzeit 10% zzgl. MFN-Zöllen auf Basis von Sec. 122 des Trade Acts von 1974. Daneben wurden am 11. und 12. März 2026 zwei Untersuchungen nach Sec. 301 des Trade Acts von 1974 initiiert, von denen auch die EU betroffen ist und die – nach Abschluss – grundsätzlich auch dauerhaft die Grundlage für US-Zöllen bilden können. Gegenstand der Untersuchung sind angebliche strukturelle Überkapazitäten und der Vorwurf unzureichenden Vorgehens gegen mit Zwangsarbeit hergestellte Produkte. Die EU-Kommission hat die Erwartung geäußert, dass die USA die Zusagen aus der Einigung vom Sommer 2025 gegenüber der EU – einschließlich des Zolldeckels von 15% – auch im Hinblick auf solche US-Zölle, die auf eine neue Rechtsgrundlage gestellt werden, einhalten. Die diesbezüglichen Signale der US-Regierung sind derzeit positiv, was die Bundesregierung grundsätzlich begrüßt. Die EU hat auf die unilaterale Verhängung neuer US-Zölle u.a. mit Ausgleichszöllen (sog. Rebalancing-/Gegenmaßnahmen) reagiert. Diese Rebalancing-Maßnahmen, die ein Handelsvolumen in Summe von über 90 Mrd. Euro umfassen, wurden durch die Mitgliedstaaten im Jahr 2025 verabschiedet, werden bislang jedoch nicht angewendet. Sie wurden wiederholt ausgesetzt, zuletzt Anfang Februar 2026 bis planmäßig Anfang August 2026, um die im Sommer mit der US-Seite erreichte Einigung nicht zu gefährden und Verhandlungen über weitere Erleichterungen zu ermöglichen. Zwar steht bei den ausgesetzten Rebalancing-Maßnahmen die US-Exportindustrie im Fokus, eine Eskalation des Zollkonflikts würde letztlich aber beiden Seiten schaden. Die Bundesregierung hat sich während der Zusammenstellung und Abstimmung über die Rebalancing-Maßnahmen eng mit der deutschen Wirtschaft abgestimmt. Zu Stahl: Die Bundesregierung hat die Überarbeitung der aktuellen Stahlschutzmaßnahmen im Rahmen eines Functional Reviews zum 26. März 2025 mit dem Ziel eines effektiveren Schutzes der deutschen Stahlindustrie unterstützt. Die aktuellen Schutzmaßnahmen enden planmäßig zum 30. Juni 2026. Die Bundesregierung unterstützt daher den Gesetzesvorschlag zu einem neuen Stahlinstrument, mit dem künftig die globalen Überkapazitäten bei Stahl adressiert werden sollen. Hierzu hatte sie die Europäische Kommission gebeten, einen Vorschlag über ein neues Stahlinstrument vorzulegen. Dem ist die Europäische Kommission mit ihrem Vorschlag vom 7. Oktober 2025 nachgekommen. Die Bundesregierung hat sich seitdem konstruktiv in die Verhandlungen zum Vorschlag eingebracht – dies mit den Zielen eines effektiven Schutzes der Stahlindustrie unter Berücksichtigung der Interessen von Stahlverwendern und von Freihandelsabkommen. In den Trilog-Verhandlungen, die am 13. April 2026 erfolgreich abgeschlossen wurden, haben sich Rat und Europäisches Parlament sowie Europäischer Kommission unter anderem darauf verständigt, dass die zollfreien Kontingente gegenüber den Regelungen der aktuellen Stahlschutzmaßnahmen halbiert und die Zölle für Stahlimporte außerhalb der Quoten auf 50% verdoppelt werden sollen. Die entsprechend der weiteren Verständigungen im Trilog überarbeite Verordnung (siehe https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-8242-2026-INIT/en/pdf und https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-8242-2026-ADD-1/en/pdf]) wurde vom Europäischen Parlament bereits angenommen. Die Mitgliedstaaten werden dies Anfang Juni planmäßig ebenfalls tun. Das neue Stahlinstrument kann dann wie geplant zum 1. Juli 2026 in Kraft treten. Die Europäische Kommission muss für diesen Zeitplan ebenfalls noch weitere Umsetzungsschritte jenseits des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens über Durchführungsrechtsakte umsetzen, insbesondere die Zuteilung der länderspezifischen zollfreien Importquoten (gem. Art. 4 der neuen Verordnung). Zu Stahl und Aluminium allgemein: Die Bundesregierung hat ein großes Interesse an einer wettbewerbsfähigen deutschen Stahl- und Aluminiumindustrie. Ihr Augenmerk richtet sie aktuell vor allem auf die Rahmenbedingungen für die Industrie und setzt sich für konkrete Verbesserungen bei den Energiepreisen, beim CO2-Grenzausgleichsmechanismus und beim Schutz vor unfairen Handelspraktiken ein. Daneben unterstützen Bund und Länder die Industrie mit gezielten Förderprogrammen, damit sie ihre Produktionsprozesse auf klimafreundlichere und innovative Verfahren umstellen können. Dadurch können diese Unternehmen ihre Wettbewerbsfähigkeit langfristig stärken. Damit zugleich die Nachfrage nach klimafreundlicheren Grundstoffen steigt, unterstützt die Bundesregierung die Schaffung und Förderung europäischer Leitmärkte für klimafreundliche Grundstoffe. zu Drucksache 76/25 (Beschluss) - 4 -

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