Entschließung des Bundesrates zum Schutz der Deutschen Wirtschaft vor Strafzöllen
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Entschließung des Bundesrates zum Schutz der Deutschen Wirtschaft vor Strafzöllen
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ISSN 0720-2946
Bundesrat zu Drucksache 76/25 (Beschluss)
04.06.26
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des
Bundesrates zum Schutz der Deutschen Wirtschaft vor
Strafzöllen
Bundesministerium Berlin, 3. Juni 2026
für Wirtschaft
und Energie
Parlamentarischer Staatssekretär
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister
Dr. Andreas Bovenschulte
Sehr geehrter Herr Präsident,
namens der Bundesregierung übersende ich Ihnen in der Anlage die Antwort der
Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates zum Schutz der Deutschen
Wirtschaft vor Strafzöllen vom 21. Mai 2025 (BR-Drs. 76/25 (B)) .
Mit besten Grüßen
Stefan Rouenhoff
Antwort der Bundesregierung zur Entschließung des Bundesrates zum Schutz
der Deutschen Wirtschaft vor Strafzöllen (BR-Drs. 76/25 (B))
Zu der Entschließung des Bundesrates vom 21. März 2025 wird wie folgt Stellung
genommen (Stand: 02.06.2026):
Zur US-Zollpolitik:
Die Bundesregierung setzt sich auf europäischer Ebene dafür ein, wirtschaftlichen
Schaden für die europäische und deutsche Industrie durch hohe US-Zölle abzuwenden
und die Verlässlichkeit der Rahmenbedingungen für den transatlantischen Handel zu
stärken.
Die Zoll-Einigung der EU mit den USA Ende Juli 2025 in Turnberry, Schottland, mit
anschließender Konkretisierung im Joint Statement vom August 2025 befindet sich
derzeit in Umsetzung. Die USA hat mit der Einigung einen Höchstzollsatz von 15% auf
die Mehrheit der EU-Importe zugesagt, einschl. Automobile und -teile (zuvor
Sektorzollsatz in Höhe von 27,5%) und Pharmazeutika (bis zu 100% ab Juli 2026 ggü.
anderen Handelspartnern). Im Gegenzug hat die EU u.a. zugesagt, Zölle auf US-
Industriegüter abzuschaffen und präferentiellen Marktzugang (Zollkontingente) für
bestimmte nicht sensible US-Fischerei- und Agrarprodukte einzurichten. Auf die dafür
erforderlichen EU-Legislativakte haben sich EU-Kommission, Rat und Europäischem
Parlament im sog. Trilog-Verfahren verständigt, wobei die formale Bestätigung durch die
EU-Gesetzgebungsorgane kurzfristig abgeschlossen werden soll. Nicht abschließend
geregelt im Rahmen der Turnberry-Einigung ist u.a. die Frage wie mit den US-Stahl-
Aluminium und Kupferzöllen in Höhe von 50% umgegangen werden soll, die auch
Derivate erfassen. Dazu hat die US-Administration zwischenzeitlich diverse
Anpassungen erlassen (zuletzt am 1. Juni 2026), die nicht nur auf Zollsenkungen auf
landwirtschaftliche Maschinen (z. B: Mähdrescher) abzielen, sondern auch den
bürokratischen Aufwand bei der Berechnung der Zölle reduzieren sollen. Eine
umfassende Zollsenkung auf 15% ist damit allerdings nicht verbunden. Wegen der
geänderten Berechnungsmethoden steigen die zu entrichtenden Zölle im Hinblick auf
einen Teil der Derivate.
Nach dem Urteil des US-Supreme Courts vom 20. Februar 2026, wonach die global –
auch der EU gegenüber – verhängten „reziproken“ Zölle der US-Regierung auf Basis des
zu Drucksache 76/25 (Beschluss)
International Emergency Economic Powers Acts (IEEPA) für rechtswidrig erklärt wurden
(davon unberührt sind Sektorzölle nach Sec. 232, wie etwa US-Zölle auf Stahl- und
Aluminium, US-Zölle auf Automobile und -teile und solche US-Zölle nach Sec. 301) hat
die US-Regierung angekündigt, die Zölle auf andere Rechtsgrundlagen zu stützen. Für
einen Übergangszeitraum von maximal 150 Tagen gelten seit dem 24. Februar 2026
gegenüber allen Handelspartnern US-Zölle in Höhe von derzeit 10% zzgl. MFN-Zöllen
auf Basis von Sec. 122 des Trade Acts von 1974. Daneben wurden am 11. und
12. März 2026 zwei Untersuchungen nach Sec. 301 des Trade Acts von 1974 initiiert,
von denen auch die EU betroffen ist und die – nach Abschluss – grundsätzlich auch
dauerhaft die Grundlage für US-Zöllen bilden können. Gegenstand der Untersuchung
sind angebliche strukturelle Überkapazitäten und der Vorwurf unzureichenden
Vorgehens gegen mit Zwangsarbeit hergestellte Produkte. Die EU-Kommission hat die
Erwartung geäußert, dass die USA die Zusagen aus der Einigung vom Sommer 2025
gegenüber der EU – einschließlich des Zolldeckels von 15% – auch im Hinblick auf solche
US-Zölle, die auf eine neue Rechtsgrundlage gestellt werden, einhalten. Die
diesbezüglichen Signale der US-Regierung sind derzeit positiv, was die Bundesregierung
grundsätzlich begrüßt.
Die EU hat auf die unilaterale Verhängung neuer US-Zölle u.a. mit Ausgleichszöllen (sog.
Rebalancing-/Gegenmaßnahmen) reagiert. Diese Rebalancing-Maßnahmen, die ein
Handelsvolumen in Summe von über 90 Mrd. Euro umfassen, wurden durch die
Mitgliedstaaten im Jahr 2025 verabschiedet, werden bislang jedoch nicht angewendet.
Sie wurden wiederholt ausgesetzt, zuletzt Anfang Februar 2026 bis planmäßig Anfang
August 2026, um die im Sommer mit der US-Seite erreichte Einigung nicht zu gefährden
und Verhandlungen über weitere Erleichterungen zu ermöglichen. Zwar steht bei den
ausgesetzten Rebalancing-Maßnahmen die US-Exportindustrie im Fokus, eine
Eskalation des Zollkonflikts würde letztlich aber beiden Seiten schaden. Die
Bundesregierung hat sich während der Zusammenstellung und Abstimmung über die
Rebalancing-Maßnahmen eng mit der deutschen Wirtschaft abgestimmt.
Zu Stahl:
Die Bundesregierung hat die Überarbeitung der aktuellen Stahlschutzmaßnahmen im
Rahmen eines Functional Reviews zum 26. März 2025 mit dem Ziel eines effektiveren
Schutzes der deutschen Stahlindustrie unterstützt. Die aktuellen Schutzmaßnahmen
enden planmäßig zum 30. Juni 2026.
Die Bundesregierung unterstützt daher den Gesetzesvorschlag zu einem neuen
Stahlinstrument, mit dem künftig die globalen Überkapazitäten bei Stahl adressiert
werden sollen. Hierzu hatte sie die Europäische Kommission gebeten, einen Vorschlag
über ein neues Stahlinstrument vorzulegen. Dem ist die Europäische Kommission mit
ihrem Vorschlag vom 7. Oktober 2025 nachgekommen. Die Bundesregierung hat sich
seitdem konstruktiv in die Verhandlungen zum Vorschlag eingebracht – dies mit den
Zielen eines effektiven Schutzes der Stahlindustrie unter Berücksichtigung der Interessen
von Stahlverwendern und von Freihandelsabkommen. In den Trilog-Verhandlungen, die
am 13. April 2026 erfolgreich abgeschlossen wurden, haben sich Rat und Europäisches
Parlament sowie Europäischer Kommission unter anderem darauf verständigt, dass die
zollfreien Kontingente gegenüber den Regelungen der aktuellen Stahlschutzmaßnahmen
halbiert und die Zölle für Stahlimporte außerhalb der Quoten auf 50% verdoppelt werden
sollen. Die entsprechend der weiteren Verständigungen im Trilog überarbeite Verordnung
(siehe https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-8242-2026-INIT/en/pdf und
https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-8242-2026-ADD-1/en/pdf]) wurde
vom Europäischen Parlament bereits angenommen. Die Mitgliedstaaten werden dies
Anfang Juni planmäßig ebenfalls tun. Das neue Stahlinstrument kann dann wie geplant
zum 1. Juli 2026 in Kraft treten. Die Europäische Kommission muss für diesen Zeitplan
ebenfalls noch weitere Umsetzungsschritte jenseits des ordentlichen
Gesetzgebungsverfahrens über Durchführungsrechtsakte umsetzen, insbesondere die
Zuteilung der länderspezifischen zollfreien Importquoten (gem. Art. 4 der neuen
Verordnung).
Zu Stahl und Aluminium allgemein:
Die Bundesregierung hat ein großes Interesse an einer wettbewerbsfähigen deutschen
Stahl- und Aluminiumindustrie. Ihr Augenmerk richtet sie aktuell vor allem auf die
Rahmenbedingungen für die Industrie und setzt sich für konkrete Verbesserungen bei
den Energiepreisen, beim CO2-Grenzausgleichsmechanismus und beim Schutz vor
unfairen Handelspraktiken ein.
Daneben unterstützen Bund und Länder die Industrie mit gezielten Förderprogrammen,
damit sie ihre Produktionsprozesse auf klimafreundlichere und innovative Verfahren
umstellen können. Dadurch können diese Unternehmen ihre Wettbewerbsfähigkeit
langfristig stärken.
Damit zugleich die Nachfrage nach klimafreundlicheren Grundstoffen steigt, unterstützt
die Bundesregierung die Schaffung und Förderung europäischer Leitmärkte für
klimafreundliche Grundstoffe.
zu Drucksache 76/25 (Beschluss) - 4 -
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