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Schriftliche Frage 43 von Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie war die Bundesregierung in die Zollverhandlungen der Europäischen Union mit den Vereinigten Staaten von Amerika bezüglich der Abnahmezus…

dip / schriftliche_frage 22.08.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 18. August 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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Schriftliche Frage 43 von Dr. Julia Verlinden (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie war die Bundesregierung in die Zollverhandlungen der Europäischen Union mit den Vereinigten Staaten von Amerika bezüglich der Abnahmezus… Frage 43 (Dr. Julia Verlinden, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie war die Bundesregierung in die Zollverhandlungen der Europäischen Union mit den Vereinigten Staaten von Amerika bezüglich der Abnahmezusagen von LNG eingebunden, beispielsweise durch eine Absprache zwischen dem Bundeskanzler Friedrich Merz und dem US-Präsidenten Donald Trump oder im Rahmen des US- Antrittsbesuches des Bundeskanzlers, und wie bewertet die Bundesregierung diese Einigung insbesondere bezogen auf die immense Höhe der Energielieferungen? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 18. August 2025: Die Handelspolitik der EU-Länder obliegt der EU. Die Europäische Kommission führt daher die diesbezüglichen Verhandlungen für die EU durch. Die EU-Mitgliedstaaten werden in laufende handelspolitische Verhandlungen regelmäßig im Rahmen der dafür vorgesehenen Verfahren in den einschlägigen EU-Gremien eingebunden. Die EU und die USA haben am 27. Juli 2025 eine politische Grundsatzeinigung erzielt. Das Verständnis über die Inhalte der Grundsatzeinigung zum Zeitpunkt des 27. Juli 2025 hat die Europäische Kommission https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/qanda_25_1930 veröffentlicht. Es handelt sich hierbei um eine gemeinsame politische Absichtserklärung, in den nächsten drei Jahren US-Importe aus dem Energiebereich mit einem erwarteten Wert von 750 Mrd. US-Dollar zu beschaffen. Dies soll auch die Umsetzung des Endes der Energieimporte aus Russland bis 2027 im Rahmen von RePowerEU unterstützen. Der Import von Energieträgern obliegt weiterhin privaten Unternehmen. Die Europäische Kommission prüft derzeit Möglichkeiten zur Umsetzung im bestehenden Marktrahmen, etwa durch die verstärkte Nutzung der Plattform „Aggregate EU“, die bereits zur Bündelung privater Nachfrage für eine gemeinsame Beschaffung von Flüssigerdgas geschaffen wurde.

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