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Schriftliche Frage 70 von Hanna Steinmüller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie werden die inhaltlichen Festlegungen dafür entwickelt, welche Daten im Rahmen der Verordnung (EU) 2024/1028 „über die Erhebung und den A…

dip / schriftliche_frage 20.02.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 16. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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Schriftliche Frage 70 von Hanna Steinmüller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie werden die inhaltlichen Festlegungen dafür entwickelt, welche Daten im Rahmen der Verordnung (EU) 2024/1028 „über die Erhebung und den A… Frage 70 (Hanna Steinmüller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie werden die inhaltlichen Festlegungen dafür entwickelt, welche Daten im Rahmen der Verordnung (EU) 2024/1028 „über die Erhebung und den Austausch von Daten im Zusammenhang mit Dienstleistungen im Bereich der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften“ erhoben und gespeichert werden sollen (bitte angeben und auf welcher Grundlage die Festlegungen entwickelt werden, von welcher Körperschaft Bund/Land/ Kommune die Daten erhoben werden und auf welche Weise dies erfolgt)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 17. Februar 2026: Die Verordnung (EU) 2024/1028 als in den Mitgliedstaaten unmittelbar geltendes EU-Recht regelt selbst und abschließend die inhaltlichen Festlegungen, welche Daten erhoben und gespeichert werden. Dies gilt auch für die Weise, in der die Daten erhoben werden. Daneben bleibt für die Mitgliedstaaten kein Raum, weitere Festlegungen zu treffen. In Deutschland sind die Länder für die Regulierung von Kurzzeitvermietungen und für entsprechende Verfahren zuständig. Daher entscheiden die Länder, ob die in der Verordnung (EU) 2024/1028 vorgesehenen Verfahren zur Registrierung der Unterkünfte auf Landes- oder auf Kommunalebene angesiedelt werden und ob auf diese Weise die Daten durch das Land selbst oder durch die Kommunen erhoben werden.

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