Schriftliche Frage 95 von Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwieweit hat die Bundesregierung die Vorgaben (insbesondere hinsichtlich der Einrichtung einer einheitlichen digitalen Zugangsstelle und de…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
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Schriftliche Frage 95 von Stefan Schmidt (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwieweit hat die Bundesregierung die Vorgaben (insbesondere hinsichtlich der Einrichtung einer einheitlichen digitalen Zugangsstelle und de…
Frage 95 (Stefan Schmidt, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Inwieweit hat die Bundesregierung die Vorgaben (insbesondere hinsichtlich der Einrichtung einer einheitlichen digitalen Zugangsstelle und der Registrierungsverfahren) aus der im Mai 2024 verabschiedeten EU-Verordnung (EU) 2024/1028 „über die Erhebung und den Austausch von Daten im Zusammenhang mit Dienstleistungen im Bereich der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften“ bereits umgesetzt, und wie lautet der Zeitplan bis zur vollständigen Umsetzung und Implementierung der digitalen Infrastruktur in Deutschland?
Antwort des Staatssekretärs Bernhard Kluttig vom 10. Juni 2025:
Die Vorgaben der Verordnung (EU) 2024/1028 „über die Erhebung und den Austausch von Daten im Zusammenhang mit Dienstleistungen im Bereich der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften“ (EU- Kurzzeitvermietungsverordnung) sind bis zum 20. Mai 2026 umzusetzen, wenn Mitgliedstaaten, Regionen und Kommunen sich am Datenaustausch- System dieser EU-Verordnung beteiligen und/oder Registrierungsverfahren nützen wollen (sogenannter Opt-in-Ansatz). In diesem Fall ist eine einheitliche digitale Zugangsstelle im betreffenden Mitgliedstaat auf nationaler Ebene einzurichten. Das ehemalige Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat im vierten Quartal 2024 einen Referentenentwurf für ein Kurzzeitvermietung-Datenaustausch-Gesetz (KVDG) vorgelegt und eine Ressortabstimmung sowie eine Anhörung der Länder und Verbände dazu durchgeführt. Mit dem KVDG soll die Bundesnetzagentur als einheitliche digitale Zugangsstelle für Deutschland benannt werden. Es wird angestrebt, die einheitliche digitale Zugangsstelle bis zum 20. Mai 2026 technisch einzurichten. Für die Entscheidung, Registrierungsverfahren im Sinne der EU-Kurzzeitvermietungsverordnung zu nutzen, sind in Deutschland die Länder zuständig.
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