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Ein Jahr Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung - Aufbau, Struktur und inhaltliche Schwerpunkte (Antwort zu Drs. 21/5504)

dip / drucksache 07.05.2026 · WP 21 · 21/5842 · Antwort · Original ↗

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Ein Jahr Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung - Aufbau, Struktur und inhaltliche Schwerpunkte (Antwort zu Drs. 21/5504) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5842 21. Wahlperiode 07.05.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rebecca Lenhard, Jeanne Dillschneider, Dr. Moritz Heuberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/5504 – Ein Jahr Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung – Aufbau, Struktur und inhaltliche Schwerpunkte V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Ausgestaltung der Digitalpolitik ist eine Schlüsselfrage staatlicher Handlungsfähigkeit. Die politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Implikationen des digitalen Wandels sind tiefgreifend und verlangen nach kohärenter staatlicher Gestaltung. Das zeigt sich in der Abhängigkeit europäischer Regierungen und Unternehmen von einer Handvoll US-amerikanischer Technologiekonzerne. Ebenso im systematischen Einsatz digitaler Infrastrukturen als Instrument hybrider Kriegsführung oder in dem rasanten Bedeutungsgewinn künstlicher Intelligenz in Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft. Gleichzeitig wächst der internationale Druck. Die Technologiepolitik der zweiten Amtszeit von US-Präsident Donald Trump hat deutlich gemacht, dass digitale Plattformen, KI-Systeme und Dateninfrastrukturen nicht länger nur wirtschaftliche, sondern auch geopolitische Machtinstrumente sind. Europäische Demokratien stehen vor der Frage, wie sie digitale Handlungsfähigkeit und Resilienz sicherstellen können, ohne in technologische Abhängigkeit zu geraten. Zugleich fordert der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine die Widerstandsfähigkeit digitaler Infrastrukturen, staatlicher IT-Systeme und öffentlicher Kommunikationsräume täglich heraus. KI-Systeme durchdringen zunehmend den Alltag: von Sprachmodellen über automatisierte Entscheidungssysteme bis hin zu KI-gestützter Strafverfolgung. Dadurch entsteht eine neue Dringlichkeit für Fragen nach Transparenz, Rechenschaftspflicht und demokratischer Kontrolle. Die Umsetzung der europäischen Verordnung über künstliche Intelligenz, des Data Acts, des Cyber Resilience Acts und weiterer EU-Rechtsakte verlangt national klare Zuständigkeiten, ausreichende Ressourcen und eine handlungsfähige Aufsichtsarchitektur. Fast ein Jahr ist seit der Gründung des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) vergangen. Die Fragestellenden haben sich ausdrücklich für die Errichtung eines eigenständigen Digitalministeriums eingesetzt und dessen Aufbau konstruktiv aus der Opposition begleitet. Ein starkes, ressortübergreifend steuerungsfähiges Digitalministerium bleibt richtig und notwendig: als strategischer Taktgeber für die digitale Transformation des Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung vom 6. Mai 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Staates, als koordinierende Kraft gegenüber anderen Ressorts und als verlässlicher Akteur in der europäischen und internationalen Digitalpolitik. Nach einem Jahr besteht für die Fragestellenden der Eindruck, dass das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung unter Bundesminister Dr. Karsten Wildberger bislang nicht diese Rolle eingenommen hat. Statt als strategischer Motor der digitalen Transformation Deutschlands zu wirken, fällt das erste Amtsjahr des Bundesministeriums vor allem durch Verzögerungen auf. Der Umzug in den neuen Dienstsitz in der Friedrichstraße 108 in Berlin ist noch nicht abgeschlossen, eine eigene IT-Infrastruktur besteht erst seit wenigen Wochen, und Verwaltungsvereinbarungen mit abgebenden Ressorts wurden über viele Monate ausgehandelt. Dabei wäre gerade jetzt strategische Führung gefragt. Die Verordnung über künstliche Intelligenz der Europäischen Union ist seit August 2024 in Kraft und muss national vollständig umgesetzt werden. Dazu gehören klare Aufsichtsstrukturen, ausreichend Personal und ein kohärentes Vollzugskonzept. Die Verwaltungsdigitalisierung stagniert trotz jahrelanger Verpflichtungen aus dem Onlinezugangsgesetz. Open-Source-Strategien für die öffentliche IT fehlen. Und Deutschlands Stimme in der europäischen Digitalpolitik bleibt schwächer, als sie sein müsste, weil Zuständigkeiten ungeklärt, Positionen nicht abgestimmt und Ressourcen zu knapp sind. Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/1041 hat diese Defizite nicht ausgeräumt, sondern in vielen Punkten eher bestätigt. Auf zentrale Fragen zu Struktur, Haushalt, Personalübergang und Zeitplan verwies die Bundesregierung damals pauschal auf laufende Verhandlungen. Ein Jahr ist keine kurze Zeit. Wer Deutschlands Digitalpolitik neu aufstellen will, muss Ergebnisse vorweisen, nicht bloß Ankündigungen. Die vorliegende Kleine Anfrage dient daher der systematischen Überprüfung, ob und in welchem Umfang das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung die damals offenen Zusagen eingelöst hat, welche strategischen Weichenstellungen seither erfolgt sind und ob das Bundesministerium den Anforderungen einer modernen, souveränen und handlungsfähigen Digitalpolitik gerecht wird.  1. Welche Organisationseinheiten des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung sind zum Stand der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage vollständig eingerichtet, welche befinden sich noch im Aufbau, und welche Leitungsfunktionen sind noch unbesetzt oder nur kommissarisch wahrgenommen? Diese Angaben können dem auf der Website des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) öffentlich zugänglichen Organigramm entnommen werden (https://bmds.bund.de/ministerium).  2. Wie viele Planstellen und Stellen sind seit Errichtung des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung aus welchen Ressorts übertragen worden, wie viele Übertragungen stehen noch aus, und bis wann soll die Personalübertragung vollständig abgeschlossen sein? Die Umsetzung von Planstellen und Stellen an das BMDS ist grundsätzlich abgeschlossen (ausstehende Übertragungen aus dem BMI erfolgen im Sommer 2026). Deren Anzahl und die abgebenden Häuser sind der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen. Planstellen Stellen BKAmt 6 3,6 BMF 40 1 BMI übertragen: 264,1 ausstehend: 12 übertragen: 25,4 ausstehend: 2 BMJV 23 6 BMWE 44 4 BMV 102,6 26  3. Bei wie vielen Aufgaben- und Personalübertragungen an das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung wurde der vorgesehene Overhead von 10 Prozent bei Fachaufgabenübertragungen beziehungsweise von höchstens 5 Prozent im Übrigen angesetzt, wie hoch fiel der Overhead jeweils tatsächlich aus, und wie wurde seine Einhaltung kontrolliert? Den Rahmen für die Umsetzung von Planstellen und Stellen für den sogenannten Overhead setzt der Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2026. Eine konkrete Ausgestaltung erfolgte in Verwaltungsvereinbarungen zwischen dem BMDS und den abgebenden Häusern nach fachlichen Gesichtspunkten. Die Anzahl der umgesetzten Planstellen und Stellen für den Overhead ist der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen. Planstellen Stellen BKAmt 0 1,6 BMF 1 1 BMI 18,9 6 BMJV 0 2 BMWE 4 1 BMV 3 2  4. Wie viele Stellen im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung sind derzeit unbesetzt, wie verteilen sich diese auf die jeweiligen Abteilungen oder Aufgabenbereiche, und in welchen Bereichen besteht nach Einschätzung der Bundesregierung der größte Personalbedarf? Zum Stichtag 30. April 2026 waren im BMDS insgesamt 109 Stellen unbesetzt. Der Hauptgrund ist neben der allgemein üblichen Fluktuation die nach wie vor zu leistende Aufbauarbeit des BMDS – zahlreiche Besetzungen von (Plan-)Stellen sind aktuell noch im Zulauf. Die konkrete Verteilung der unbesetzten Stellen ist der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen. unbesetzte (Plan-)Stellen Hausleitung 22 Abteilung DI 3 Abteilung DS 6 Abteilung DW 13 Abteilung L 9 Abteilung S 36 Abteilung SB 20  5. Seit wann verfügt das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung über eine eigene IT-Infrastruktur, welche wesentlichen Systeme, Plattformen und Sicherheitslösungen umfasst diese, und bis zu welchem Zeitpunkt war das Bundesministerium ganz oder teilweise auf die IT-Infrastruktur anderer Ressorts angewiesen? Seit Ende März 2026 ist die eigene IT-Infrastruktur des BMDS im Regelbetrieb. Bis zu diesem Zeitpunkt war das BMDS auf die Unterstützung der abgebenden Häuser angewiesen. Die BMDS-IT ist die erste IT eines Ministeriums mit dem Bundesclient des ITZBund auf der VS-Umgebung. Dieser hat den Schutzbedarf „hoch“ und den Geheimhaltungsgrad „Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch“ („VS-Nur für den Dienstgebrauch“). Der Bundesclient ist ein standardisierter Computer-Arbeitsplatz für die Bundesverwaltung. Die Anforderungen des IT-Grundschutzes wurden durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bestätigt. Das BMDS nutzt den Bundesclient im ersten Schritt standardmäßig mit einem Office-Paket sowie mit Kommunikationssoftware.  6. Nach welchen Kriterien wird der Zustimmungsvorbehalt des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung für IT-Ausgaben anderer Ressorts angewendet, wie häufig wurde er seit seinem Inkrafttreten genutzt, und in wie vielen Fällen wurden Vorhaben bestätigt, geändert oder nicht freigegeben? Der IT-Zustimmungsvorbehalt betrifft gemäß des Organisationserlasses des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 grundsätzlich das Bundeskanzleramt und alle Bundesministerien einschließlich ihrer nachgeordneten Dienststellen in der unmittelbaren Bundesverwaltung (Ober-/Mittel-/Unterbehörden, nicht- rechtsfähige Anstalten/Körperschaften/Stiftungen) mit Ausnahme von Sicherheitsbehörden, des Geschäftsbereichs des BMVg und der allgemeinen Finanzverwaltung im Geschäftsbereich des BMF. Der Zustimmungsvorbehalt wirkt bei geplanten wesentlichen IT-Ausgaben. Dies betrifft IT-Ausgaben mit einem jährlichen Volumen von mindestens 500 000 Euro, 3 Mio. Euro über die Gesamtlaufzeit oder bei Vorhaben zu Informations- und Digitalisierungstechnologien, die strategischen Aufgaben dienen. Dazu zählen insbesondere: Bereitstellung leistungsfähiger ITK-Infrastruktur sowie IT-Technologie des Bundes, Bereitstellung von Anwendungen der Gemeinsamen IT Bund, Gewährleistung oder Stärkung der Cybersicherheit der Verwaltung, Einführung und Nutzung moderner digitaler Technologien von erheblicher Tragweite, Digitalisierungsprogramme der Bundesverwaltung, IT- Projektvorhaben aus dem Koalitionsvertrag. Der Begriff IT-Ausgaben umfasst im Kontext des IT-Zustimmungsvorbehalts sämtliche Investitions- und Sachmittel für IT-Infrastruktur, IT-Services und Digitalisierungsvorhaben, IT-Betrieb sowie IT-Hard- und -Software und - Dienstleistungen (z. B. Schulungen oder externe Unterstützungsleistungen). Erforderliche Vorgaben und Informationen zur konkreten Anwendung des IT- Zustimmungsvorbehaltes, auch zu konkreten Prüfschwerpunkten, werden in das jährliche Haushaltsaufstellungsrundschreiben des BMF aufgenommen. Konkrete Prüfschwerpunkte bei der Aufstellung des Bundeshaushalts 2027 sind etwa Künstliche Intelligenz und Plattformen: Cloud, Low-Code/ Vorgangsbearbeitung, Netzinfrastruktur des Bundes, IT-Betriebsstätten/Rechenzentren, Überschneidungen zur Gemeinsamen IT des Bundes. Aspekte der Cybersicherheit werden querschnittlich mitberücksichtigt. Die konkrete Prüfung von IT-Rahmenplanungen und IT-Vorhaben erfolgt anhand definierter Prüfkriterien, die unter Einbezug der Expertise der Fachreferate des BMDS entwickelt wurden. Das BMDS setzt hierbei primär auf eine dialogorientierte Arbeitsweise mit den Ressorts, da das übergeordnete Ziel des IT- Zustimmungsvorbehalts, Mittel für die Digitalisierung der unmittelbaren Bundesverwaltung effektiver und effizienter einzusetzen, auch eine gemeinsame Aufgabe aller Bundesressorts ist. Konkret wurde der IT-Zustimmungsvorbehalt bis Ende März 2026 durch eine Sichtung von über 200 IT-Vorhaben aus allen Ressorts genutzt. Dabei wurden in über 50 Fällen seitens des BMDS Hinweise und Auflagen gegeben, in wenigen Fällen hat das BMDS IT-Vorhaben auch abgelehnt. Im April 2026 hat sich die Anzahl der IT-Vorhaben, die dem BMDS zur Prüfung vorliegen, wegen der anstehenden Haushaltsaufstellung 2027 verzehnfacht, so dass die Entwicklung des Instruments als hochdynamisch zu bewerten ist.  7. Inwiefern erachtet die Bundesregierung den aktuellen Anwendungsbereich des IT-Zustimmungsvorbehalts des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (nur unmittelbare Bundesverwaltung) als ausreichend für die effektive Steuerung der Digitalausgaben im gesamten Bundeshaushalt, und inwiefern erwägt sie, diesen auf den Bereich der mittelbaren Bundesverwaltung auszuweiten? Gemäß Organisationserlass des Bundeskanzlers Friedrich Merz vom 6. Mai 2025 hat das BMDS die Zuständigkeit für einen Zustimmungsvorbehalt für wesentliche IT-Ausgaben der unmittelbaren Bundesverwaltung erhalten. Das Ministerium hält diese Vorgaben ein und setzt sie um. Das BMDS erachtet den Zustimmungsvorbehalt nach vorläufiger Würdigung als ein effektives, in alle Phasen des Haushaltsverfahrens hineinreichendes Vetorecht bei wesentlichen IT-Ausgaben der Ressorts, das bereits im laufenden Verfahren zur Aufstellung des Bundeshaushalts 2027 umfassend ausgeübt wird. Eine Evaluierung ist im Jahr 2028 geplant.  8. Welche externen Beratungsleistungen, Agenturen, Unternehmensberatungen oder sonstigen externen Dienstleister hat das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung seit seiner Errichtung beauftragt, zu welchem Zweck erfolgte dies jeweils, und wie hoch waren die jeweiligen Auftragsvolumina (bitte aufgeschlüsselt nach Projekt angeben)? Der Ermittlung und detaillierten Darstellung der angefragten Informationen waren aufgrund des Frageumfangs und der kurzen Beantwortungsfrist faktische Grenzen gesetzt. In der Aufbauphase des BMDS sind Leistungen im fragegegenständlichen Sinne mit Unterstützung der abgebenden Häuser unterschiedlich abgerufen und in Anspruch genommen worden. Der jährliche Bericht über die Erfassung der Zahlungen für externe Beratungsleistungen wird unter aufwendigen Beteiligungen, Abstimmungen und durch Zusammenführung einer Vielzahl von Beiträgen über einen Zeitraum von mehreren Monaten erstellt. Eine vergleichbare Erhebung war im Rahmen der Rahmenbedingungen des parlamentarischen Fragerechts kurzfristig nicht möglich.  9. Wie viele Beteiligungsformate zur Einbeziehung von Wissenschaft, Zivilgesellschaft sowie Bürgerinnen und Bürgern in die Regierungsarbeit und Gesetzgebungsprozesse hat das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung seit seiner Errichtung durchgeführt, welche Akteursgruppen wurden jeweils einbezogen, und welche Haushaltsmittel standen hierfür zur Verfügung? Das BMDS hat seit Konstituierung zahlreiche Beteiligungsformate mit Wissenschaft und Zivilgesellschaft durchgeführt. Eine Einzelaufzählung ist in Ansehung der in der Antwort zu Frage 8 genannten Rahmenbedingungen nicht möglich. Haushaltsmittel wurden nach Maßgabe von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit dabei nur dann aufgewendet, soweit dies notwendig und geboten war. Exemplarisch seien genannt: Stakeholderaustausche zu Gesetzgebungsverfahren mit Wissenschaft und Zivilgesellschaft, Konsultationen bei der Erarbeitung von Rahmenkonzepten, Austausch mit Verbänden und Beteiligung im Rahmen von Länder- und Verbändebeteiligungen, Marktumfragen zur Feststellung von Mitnutzungspotenzialen und technischer Eignung bestimmter Strukturen. 10. Welche institutionelle Zusammenarbeit mit den Ländern findet statt, und wie wird sichergestellt, dass insbesondere das umsetzungsintensive Thema Verwaltungsdigitalisierung gut mit den Ebenen von Bund über Länder bis Kommunen und Städten abgestimmt ist? In besonders herausgehobenen Angelegenheiten – etwa zur Föderalen Modernisierungsagenda – findet eine Zusammenarbeit von Bund und Länder insbesondere im Rahmen der Arbeitsprozesse der Konferenz des Chefs des Bundeskanzleramtes mit den Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien (ChefBK-CdSK) und der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder (BK-MPK) statt. In Angelegenheiten der Verwaltungsdigitalisierung findet eine institutionelle Zusammenarbeit mit den Ländern überwiegend im IT-Planungsrat und in den darunter eingerichteten Gremien, Arbeitsformaten und Projektgruppen statt. Der IT- Planungsrat ist das zentrale politische Steuerungsgremium von Bund und Ländern für die fachübergreifende Zusammenarbeit im Bereich der Informationstechnik und der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen. Die kommunalen Spitzenverbände sind dabei nicht nur beratend im IT-Planungsrat präsent, sondern bringen ihre Expertise je nach Thematik auch in die darunter eingerichteten Arbeitsformate ein, um eine praxisnahe Umsetzung vor Ort sicherzustellen. 11. Welche wesentlichen Herausforderungen sind seit Errichtung des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung beim Aufbau der Organisationsstruktur, bei der Personalübertragung, bei der IT- Ausstattung, bei der Zuständigkeitsabgrenzung zu anderen Ressorts und bei der Wahrnehmung der Steuerungsfunktion aufgetreten? Beim Aufbau des BMDS sind die für den Neuanfang eines Bundesministeriums erwartbaren Herausforderungen aufgetreten. Dank des außergewöhnlichen Einsatzes der Beschäftigten des BMDS, der vertrauensvollen Zusammenarbeit im Ressortkreis sowie der Unterstützung durch die abgebenden Häuser und durch den Haushaltsgesetzgeber konnten diese aber erfolgreich bewältigt werden. 12. Welche konkreten Ziele, Zielmarken und Umsetzungsmeilensteine verfolgt das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung im Jahr 2026, wie werden diese jeweils gemessen, und bis wann sollen sie erreicht werden? Handlungsgrundlage des BMDS ist ein mit insgesamt acht Durchbruchsprojekten definiertes Zielbild, das auf der Website des BMDS öffentlich abrufbar ist. Jedes der Durchbruchsprojekte konzentriert sich dabei – als Wirkbereich – auf einen entscheidenden Aspekt der Digitalisierung und der Staatsmodernisierung. Alle Vorhaben des Hauses (Programme, Projekte, Gesetzesvorhaben) werden den Durchbruchsprojekten regelhaft zugeordnet. Die Zuordnung erfolgte mit dem Ziel, Verbesserungen für Bürger und Bürgerinnen, Unternehmen und Verwaltung zu erzielen. Die dem Bundesminister unmittelbar zugeordnete Stabstelle Ziel- und Wirkungssteuerung hat das Thema „Wirkungssteuerung“ als Leitidee im Haus verankert und gestaltet es durch die Bereitstellung von adressatengerechten Informationen für die Hausleitung des BMDS – bis hin zu Portfoliostrukturen und Priorisierungsformaten – weiter aus. Innerhalb des Ministeriums werden Arbeitseinheiten individuell und praxisnah z. B. in Workshops begleitet, um Ziele greifbar zu machen. Der Fortschritt einzelner Vorhaben wird in regelmäßigen Monitoring-Formaten mit geeigneten KPIs intern erfasst. Im Übrigen finden sich konkrete Ziele und Zielmarken unter anderem im Koalitionsvertrag und in der Modernisierungsagenda (Bund) sowie in der Föderalen Modernisierungsagenda. 13. Welche Ergebnisse des Digitalgipfels 2025 werden mithilfe welcher Maßnahmen in welchem Zeitrahmen im BMDS umgesetzt? Als wesentliches Ergebnis der Summits on European Digital Sovereignty wurde die gemeinsame „Task Force on European Digital Sovereignty“ von der französischen Regierung und der Bundesregierung ins Leben gerufen. Im Kontext dieser Task Force wird derzeit innerhalb der Bundesregierung unter Einbeziehung der Ressorts an einer weiterentwickelten Definition und an einem Zielbild für den Begriff der digitalen Souveränität gearbeitet (siehe Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/5502). Die in diesem Abstimmungsprozess gewonnenen Erkenntnisse fließen in die Arbeiten der Task Force ein. Bei der Task Force handelt es sich um einen fortdauernden Prozess, der durch die geplante Einbindung der EU-Mitgliedstaaten weiter vorangetrieben und erweitert werden soll. 14. Welche Maßnahmen hat das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung seit seiner Errichtung ergriffen, um Erkenntnisse über digitale Abhängigkeiten der Bundesverwaltung zu gewinnen, zusammenzuführen oder auszuwerten, auf welche Datenquellen, Erhebungen oder Meldestrukturen greift es dabei zurück, und weshalb verzichtet die Bundesregierung weiterhin auf ein ressortübergreifendes Lagebild und ein Monitoring digitaler Abhängigkeiten der Bundesverwaltung? Anhand von vorliegenden Studien und Erhebungen besteht bereits ein Überblick über drängende Handlungsbedarfe. Handlungserfordernisse bezüglich digitaler Souveränität der Bundesverwaltung ergeben sich vor allem aus durchgeführten Studien, die unter Federführung des BMI in den Jahren 2019 (Strategische Marktanalyse zur Reduzierung von Abhängigkeiten von einzelnen Software-Anbietern) und 2021 (Analyse der Abhängigkeit der Öffentlichen Verwaltung von Datenbankprodukten) sowie durch das BMDS 2025 (Digitale Souveränität und große Sprachmodelle in der Bundesverwaltung) beauftragt wurden. Die Erhebung der für die Studien notwendigen Daten erfolgte jeweils durch die Auftragnehmer, mit Unterstützung durch die beauftragenden Referate der genannten Bundesministerien. 15. Von welchem erwarteten Bedarf an KI-Rechenkapazität in Deutschland geht die Bundesregierung für die Jahre 2026, 2027, 2028, 2029 und 2030 jeweils aus, aufgeschlüsselt nach Pre-Training, Post-Training und Inferenz, welche Bandbreiten oder Unsicherheiten legt sie dieser Einschätzung jeweils zugrunde, und auf welche Datengrundlagen oder Annahmen stützt sie diese Prognosen? Aufgrund von weiterhin sehr dynamischen und schwer vorhersagbaren technologischen Entwicklungen sind der zukünftige Bedarf an Rechenkapazität sowie die konkrete Aufteilung z. B. auf Pre-Training und Post-Training schwer abschätzbar. Es existieren verschiedene Studien mit Prognosen zum Bedarf an Rechenleistung für KI, deren Vorhersagen jedoch mit einer erheblichen Unsicherheit behaftet sind und keine detaillierten Angaben zu Annahmen und Berechnungsmodellen enthalten. Sie kommen etwa zu dem Ergebnis, dass sich der Bedarf an Rechenleistung für KI in Deutschland zwischen 2025 und 2030 verdreifachen könnte (von 1,6 GW auf 4,8 GW; Deloitte, 2025; KIRA schätzt den Bedarf an KI-Rechenkapazität auf 4,2 GW bis 2028; KIRA, 2025). Zudem ist darauf hinzuweisen, dass Entscheidungen über den Aufbau privater KI- Rechenkapazitäten privatwirtschaftliche Entscheidungen von Unternehmen und kein primärer Gegenstand staatlichen Handelns sind. 16. Welche konkreten Zielwerte hat die Bundesregierung zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angekündigten „ambitionierten Ziele“ für Open Source festgelegt, insbesondere für den Anteil von Open-Source-Software an den Softwareausgaben des Bundes, für die Nutzung offener Standards und für den Einsatz von Open-Source- Lösungen in der Bundesverwaltung, und bis wann sollen diese jeweils erreicht werden? Die Europäische Kommission hat eine European Open Digital Ecosystem Strategy angekündigt, die als Teil des sogenannten Tech Sovereignity Package veröffentlicht werden soll. Ziel ist ein strategischer Ansatz für den Open-Source- Sektor in der EU, der die Bedeutung von Open Source als Beitrag zur technologischen Souveränität, Sicherheit und Wettbewerbsfähigkeit der EU berücksichtigt sowie ein strategischer und operativer Rahmen zur Stärkung der Nutzung, Entwicklung und Wiederverwendung offener digitaler Ressourcen innerhalb der Kommission, der auf den Ergebnissen der Open-Source-Software-Strategie der Kommission für den Zeitraum von 2020 bis 2023 aufbaut. Deutschland beteiligt sich an der Ausarbeitung dieser Strategie. Die Ausgestaltung des Zielbilds zu Open Source in der Bundesverwaltung befindet sich noch in Ausarbeitung und ist in Teilen abhängig von o. g. Strategie. Nach Ende der Ausarbeitung der European Open Digital Ecosystem Strategy wird über anzuwendende Metriken diskutiert werden. 17. Wie soll nach Abschluss der Pilotphase des „Agentic AI Hub“ über die Überführung einzelner Projekte in den Regelbetrieb entschieden werden, welcher Zeitplan ist hierfür vorgesehen, welche Haushaltsmittel stehen für eine Verstetigung oder Nachnutzung zur Verfügung, und nach welchen fachlichen, rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Kriterien werden Erfolg, Skalierbarkeit und Übertragbarkeit der Pilotprojekte bewertet? Ziel des AgenticAI Hubs ist nicht nur eine Vernetzung von Marktakteuren und Verwaltung, sondern auch die Entwicklung eines Vehikels, das den Einsatz agentischer KI-Systeme skalierbar macht. Ein Fahrplan für das weitere Vorgehen wird derzeit im Rahmen eines laufenden Vorgangs erarbeitet. Für die Pilotierung von agentischen KI-Lösungen wurde im Rahmen der Beauftragung der DigitalService GmbH ein Sachkostenbudget von maximal 500 000 Euro vereinbart. In diesem Budget wurden durch die DigitalService GmbH in Abstimmung mit dem BMDS insgesamt 212 849 Euro für die unmittelbare Pilotierung der Pilotprojekte veranschlagt. Inwiefern diese Mittel auch für eine Verstetigung oder Nachnutzung zur Verfügung gestellt werden können, ist Gegenstand laufender Überlegungen. Die Pilotierung des AgenticAI Hubs wird durch eine Evaluation engmaschig begleitet. Das Ziel dieser Evaluation ist es, unter den durchgeführten Pilotprojekten anhand konkreter Bewertungskriterien diejenigen zu identifizieren, die sich für eine anschließende Skalierung eignen. Kriterien dafür sind etwa die technische Leistungsfähigkeit, z. B. die Anschlussfähigkeit der Lösung an die technische Infrastruktur der Kommune, die fachliche Leistungsfähigkeit und Rechtskonformität, etwa fachlich korrekte Ergebnisse im rechtlichen Rahmen, aber auch praktische Fragen der tatsächlichen Umsetzbarkeit. Gesondert wird die Skalierbarkeit einer Pilotierung betrachtet. Auf Basis der Ergebnisse wird das BMDS entscheiden, welche KI-Agenten sich für eine breitflächige Pilotierung am besten eignen. 18. Wie bewertet die Bundesregierung im Hinblick auf den Umstieg von Kupfer- auf Glasfasernetze das Verhältnis zwischen dem TKG (Telekommunikationsgesetz)-Änderungsgesetz, dem Regulierungskonzept der Bundesnetzagentur (BNetzA) und dem geplanten Digital Networks Act, und wie soll ein möglicher Widerspruch zwischen nationalem Recht und der geplanten EU-Verordnung aufgelöst werden? Die Bundesnetzagentur hat in ihrem Regulierungskonzept zum Wechsel von Kupfer- auf Glasfasernetze vom 19. Januar 2026 auch Erwägungen über potenzielle Änderungen des Telekommunikationsgesetzes unter dem geltenden EU- Recht angestellt. Diese Erwägungen sind in den im März 2026 veröffentlichten Referentenentwurf für ein TKG-Änderungsgesetz eingeflossen. Im Rahmen der Verhandlungen zum Digital Networks Act setzt sich die Bundesregierung für einen regelgebundenen sowie investitions- und wettbewerbsfreundlichen Migrationsmechanismus ein und wird darauf achten, dass hinreichend Flexibilität zur Berücksichtigung nationaler Besonderheiten gewährt wird. 19. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher beim Wechsel auf Glasfaser nicht durch aggressive Haustürwerbung oder fehlerhafte Informationen beeinträchtigt werden (bitte auflisten)? Ziel der Bundesregierung ist es, bei der Migration von Kupfer- auf Glasfaserinfrastrukturen – insbesondere unter Berücksichtigung der Verbraucherinteressen – für einen möglichst transparenten Prozess für alle Beteiligten zu sorgen. Der aktuelle rechtliche Rahmen gewährleistet durch bestehende Transparenzvorgaben im Telekommunikationsgesetz bereits einen hohen Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern. So ist Verbraucherinnen und Verbrauchern beispielsweise vor Vertragsschluss eine klare und leicht verständliche Vertragszusammenfassung mit den wichtigsten Vertragsbedingungen zur Verfügung zu stellen. Die Vertragszusammenfassung soll vor ungewollten Verträgen schützen und eine bessere Vergleichbarkeit verschiedener Angebote ermöglichen. Anbieter müssen zudem Informationen zu ihren Telekommunikations-Produkten in sogenannten Produktinformationsblättern in einer klaren und leicht zugänglichen Form bereitstellen. Bei der Migration von Kupfer- auf Glasfaserinfrastrukturen spielt die Erschließung von Haushalten eine zentrale Rolle. Viele Telekommunikationsunternehmen setzen bei der Vermarktung ihrer Produkte auf Haustürgeschäfte. Haustürgeschäfte sind für viele Verbraucherinnen und Verbraucher ungewohnt und können daher Unsicherheit auslösen. Gleichzeitig ist das Haustürgeschäft in vielen Fällen der einzig gangbare Weg für Telekommunikationsunternehmen, die für einen rentablen Ausbau benötigten Vertragsabschlüsse zu generieren. Einzelne Telekommunikationsunternehmen sind der Kritik an Haustürgeschäften mit einem selbstverpflichtenden Verhaltenskodex begegnet, der unter folgendem Link abrufbar ist: https://haustuerkodex.de. Verbraucherinnen und Verbraucher finden alle wichtigen Informationen über den Migrationsprozess, über ihre Kundenrechte und zum Thema Haustürvertrieb auf der Webseite www.das-beste-internet.de sowie auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur (www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTe lefon/GlasfaserStattKupfer/start.html) und des Gigabitbüro des Bundes (https:// gigabitbuero.de/mit-glasfaser-in-die-zukunft/). Diese Informationsangebote werden kontinuierlich aktualisiert und bei Bedarf erweitert. 20. Mit welchen Maßnahmen und bis wann plant die Bundesregierung den Ausbau des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu einer Zentralstelle für Fragen der Informations- und Cybersicherheit? Der Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode sieht vor, dass das BSI zu einer Zentralstelle für Fragen der Informations- und Cybersicherheit ausgebaut werden soll. Für den Ausbau des BSI zu einer Zentralstelle im Sinne des Grundgesetzes (GG) wäre eine GG-Änderung erforderlich. Unabhängig davon bemüht sich die Bundesregierung auch im Rahmen der bestehenden Rechtslage, die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern zu vertiefen. Das umfasst etwa den Abschluss von Kooperationsvereinbarungen zwischen dem BSI und den Ländern, die eine gegenseitige Unterstützung mit konkreten, gemeinsamen Projekten ermöglichen. Zudem erfolgt eine Zusammenarbeit in den entsprechenden Gremien der Innenministerkonferenz (IMK) sowie im IT- Planungsrat. Im Fokus stehen dabei u. a. Notfall- und Krisenmanagement, eine gemeinsame Tool-Nutzung und ein ganzheitliches Cyberlagebild für Deutschland. 21. Bei welchen staatlichen Behörden und bis wann will die Bundesregierung einen Rechtsanspruch auf Open Data schaffen? Die Pflicht zur Bereitstellung von unbearbeiteten Verwaltungsdaten gilt gemäß § 12a Absatz 1 Satz 1 des E-Government-Gesetzes (EGovG) ausschließlich für Behörden des Bundes. Selbstverwaltungskörperschaften, sowie natürliche Personen und juristische Personen des Privatrechts, denen hoheitliche Aufgaben zur selbständigen Wahrnehmung übertragen wurden, sind gemäß § 12a Absatz 1 Satz 3 EGovG explizit vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgeschlossen. Gemäß § 12a Absatz 11 Satz 2 EGovG wird evaluiert, ob die Bereitstellungspflicht auf Selbstverwaltungskörperschaften sowie natürliche Personen und juristische Personen des Privatrechts, denen hoheitliche Aufgaben zur selbständigen Wahrnehmung übertragen wurden, ausgeweitet werden sollte. Der von den Regierungsfraktionen geschlossene Koalitionsvertrag sieht vor, einen Rechtsanspruch auf Open Data bei staatlichen Einrichtungen zu schaffen, wo es möglich ist. Dabei handelt es sich um einen laufenden Vorgang. 22. Durch welche konkreten Maßnahmen trägt das Bundesministerium zum Schutz digitaler Grundrechte, einschließlich des Rechts auf eine anonyme und pseudonyme Nutzung des Internets und die Sicherung privater Kommunikation, bei (bitte auflisten)? Das BMDS ist federführend unter anderem zuständig für das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG), für die darauf beruhende Einwilligungsverordnung (EinwV) sowie für die EU-Vorgaben in der Richtlinie 2002/58/EG über den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation (ePrivacy-Richtlinie). Das BMDS bringt sich mit dieser Zuständigkeit in alle gesetzlichen Beratungen auf nationaler und europäischer Ebene ein, die den Schutz der Vertraulichkeit der privaten Kommunikation betreffen und stellt das Einvernehmen innerhalb der Bundesregierung her. Das Recht auf anonyme oder pseudonyme Nutzung digitaler Dienste ist in § 19 Absatz 2 TDDDG geregelt. Die im April 2025 in Kraft getretene EinwV dient der Stärkung der Nutzersouveränität bei der Einwilligung in Cookies mit Hilfe anerkannter Dienste zur Einwilligungsverwaltung. Es handelt sich um einen neuen Ansatz. Die Bundesregierung wird die Erfahrungen unter Federführung des BMDS evaluieren und dem Bundestag dazu berichten. Nach dem TDDDG soll das innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung geschehen. 23. Welche Maßnahmen sind in welchem Zeitraum geplant, um die Infrastruktur unserer digitalen Öffentlichkeit staatlich abzusichern, insbesondere durch die finanzielle Unterstützung protokollbasierter Netzwerke? Entsprechende Maßnahmen werden derzeit geprüft. 24. Wie bildet das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung Nachhaltigkeit bei Digitalisierungsthemen ab, welche konkreten Projekte befinden sich zu diesem Thema in Planung oder werden bereits umgesetzt, und welchen Nachhaltigkeitskriterien müssen in Auftrag gegebene oder geförderte Projekte des Bundesministeriums gerecht werden? Das BMDS ist durch die Koordinierungsstelle für Klimaneutrale Bundesverwaltung (KKB) bei der Umsetzung des Maßnahmenprogramms der klimaneutralen Bundesverwaltung beteiligt. Konkrete Maßnahmen für die Umsetzung der Nachhaltigkeitskriterien werden derzeit geprüft und befinden sich teilweise noch im Aufbau. 25. In welchen Konstellationen und in welcher Regelmäßigkeit verfolgt das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung europäische Abstimmungen bzw. Kooperationen (z. B. im Rahmen der deutsch- französischen Zusammenarbeit, im Weimarer Dreieck, E6 oder Ähnliches), um dem Druck bzw. Widerstand gegen die europäische Plattformregulierung zu begegnen? Das BMDS nutzt passende Gelegenheiten, um in geeigneter Weise zum Ausdruck zu bringen, dass die Bundesregierung die Durchsetzung des DSA unterstützt. 26. In welcher Form und wann ist die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarte Reform von Artikel 91c des Grundgesetzes (GG) im Laufe der Legislaturperiode geplant, und welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, um die Reform vorzubereiten? Derzeit werden verschiedene Optionen zur Realisierung einer Reform geprüft. 27. Welche konkreten Programme plant das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, um spezifisch Bürgerinnen und Bürger im Alltag und in besonderen Lebenslagen (wie beispielsweise Kindergeburt, Tod von Angehörigen, Umzug) zu entlasten (bitte auflisten)? Die Entlastung von Bürgerinnen und Bürger hat für das BMDS eine hohe Priorität. Dazu hat das BMDS unter anderem im Oktober 2025 ein Ende-zu-Ende- Digitalisierungsprogramm des Bundes zur Umsetzungssteuerung und Koordination gestartet. Auch das Programm „Flächendeckung digitale Verwaltungsleistungen“ sorgt für eine bessere Flächendeckung wesentlicher Verwaltungsleistungen und damit für eine bessere Digitalisierung in Deutschland. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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