Strukturelle Defizite des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (Antwort zu Drs. 21/7748)
Text
Strukturelle Defizite des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (Antwort zu Drs. 21/7748)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7989
21. Wahlperiode 10.09.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Edgar Naujok und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/7748 –
Strukturelle Defizite des Bundesministeriums für Digitales und
Staatsmodernisierung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Ein Jahr nach Schaffung des Bundesministeriums für Digitales und
Staatsmodernisierung (BMDS) zeigt sich eine ernüchternde Zwischenbilanz: Zwar
wurden zahlreiche digitalpolitische Vorhaben angestoßen, jedoch sind lediglich
rund 9 Prozent vollständig abgeschlossen, während ein erheblicher Teil noch
nicht einmal begonnen wurde. (www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Ei
n-Jahr-Digitalministerium-Viel-erreicht-viel-zu-tun)
Zugleich offenbaren aktuelle Analysen erhebliche strukturelle Defizite: Das
BMDS kontrolliert lediglich etwa 11 Prozent der Digitalausgaben des Bundes
(https://table.media/berlin/news/haushalt-bmds-kontrolliert-nur-knapp-elf-pro
zent-der-digitalausgaben-des-bundes). Der Großteil der Mittel verbleibt
weiterhin in anderen Ressorts oder in sog. Sondervermögen, wodurch eine
wirksame zentrale Steuerung der Digitalpolitik erheblich behindert wird (https://ba
ckground.tagesspiegel.de/digitalisierung-und-ki/briefing/trotz-ministerium-vie
le-verteilte-toepfe). Experten weisen darauf hin, dass dabei nicht primär ein
Mangel an finanziellen Ressourcen besteht, sondern vielmehr Defizite bei
deren strategischer Verwendung, Koordinierung und Bündelung (https://table.
media/berlin/news/haushalt-bmds-kontrolliert-nur-knapp-elf-prozent-der-digit
alausgaben-des-bundes). Gleichzeitig fehlt es laut der aktuellen
Berichterstattung an klaren Zielvorgaben sowie an einer kohärenten Gesamtsteuerung der
IT-Ausgaben des Bundes (www.zeit.de/digital/internet/2026-04/digitalausgabe
n-bundesregierung-digitale-transformation-ausgaben-sondervermoegen). Per
Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 erhielt das BMDS
einen Zustimmungsvorbehalt bei wesentlichen IT-Ausgaben der unmittelbaren
Bundesverwaltung.
Vor diesem Hintergrund stellen sich grundlegende Fragen hinsichtlich der
tatsächlichen Autonomie des BMDS, der Effektivität der gegenwärtigen
Digitalpolitik der Bundesregierung sowie der fortbestehenden Parallelstrukturen
innerhalb der Bundesverwaltung (https://bmds.bund.de/fileadmin/BMDS/Dok
umente/251127_Vereinbarung_Zustimmungsvorbehalt_final_gezeichnet.pdf).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und
Staatsmodernisierung vom 10. September 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Besitzt das BMDS derzeit konkrete Kompetenzen zur verbindlichen
Steuerung digitalpolitischer Maßnahmen in anderen Bundesministerien,
wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
Durch den Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 sind im
Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS)
digitalpolitische Aufgaben aus sechs Ressorts gebündelt worden. Zudem hat das BMDS
einen IT-Zustimmungsvorbehalt für wesentliche IT-Ausgaben der
unmittelbaren Bundesverwaltung erhalten. Näheres regelt die Vereinbarung zwischen
dem Bundeskanzleramt (BKAmt), dem Bundesministerium der Finanzen
(BMF) und dem BMDS, abrufbar unter:
https://bmds.bund.de/fileadmin/BMDS/Dokumente/251127_Vereinbarung_Zus
timmungsvorbehalt_final_gezeichnet.pdf
2. In welchem Umfang kann das BMDS derzeit tatsächlich von seinem
IT‑Zustimmungsvorbehalt Gebrauch machen bzw. hat es bereits
Gebrauch gemacht?
Der IT-Zustimmungsvorbehalt des BMDS wurde bereits im ersten Jahr nach
Regierungswechsel aktiviert, d. h., dass das BMDS sein Vetorecht seit dem
Beginn des Verfahrens zur Aufstellung des Bundeshaushalts 2027 umfassend
ausübt. Der IT-Zustimmungsvorbehalt wirkt konkret bei geplanten IT-Ausgaben
mit einem jährlichen Volumen von mindestens 500 Tsd. Euro oder eine
Gesamtvolumen von 3 Mio. Euro oder mit strategischer Relevanz, d. h. u. a. im
Fall von Technologien mit erheblicher Tragweite wie beispielsweise
Künstlicher Intelligenz. Bislang wurden dem BMDS über 4 000 IT-Vorhaben
gemeldet. Das BMDS hat im Rahmen des IT-Zustimmungsvorbehalts aktuell bei IT-
Vorhaben mit einem Gesamtvolumen von ca. 800 Mio. Euro steuernd
eingegriffen und Ablehnungen, Auflagen oder Hinweise ausgesprochen.
3. Welche Gründe liegen aus Sicht der Bundesregierung dafür vor, dass das
BMDS derzeit nur etwa 11 Prozent der Digitalausgaben des Bundes
kontrolliert?
Zutreffend ist: Das Volumen des Einzelplans 24 bzw. Kernhaushalts des BMDS
beläuft sich im Bundeshaushalt 2026 auf rund 1,36 Mrd. Euro. Darüber hinaus
übt das BMDS im Wege seines Zustimmungsvorbehalts umfassend Kontrolle
über wesentliche IT-Ausgaben der unmittelbaren Bundesverwaltung aus. Das
Finanzvolumen der dem BMDS im laufenden Haushaltsaufstellungsverfahren
eingereichten rund 4 000 IT-Vorhaben beträgt rund 8 Mrd. Euro. Die Zahlen
geben an, wie viele IT-Vorhaben des Bundes finanziert werden sollen und wie
hoch ihr Finanzbedarf (Mittelbedarf) über die erfassten Haushaltsjahre 2026
und 2027 hinweg ist und im Rahmen des IT-Zustimmungsvorbehalts dem
BMDS vorgelegt wurden.
4. Beabsichtigt die Bundesregierung Maßnahmen, um die finanzielle und
operative Autonomie des BMDS zu stärken, wenn ja, welche, und
innerhalb welchen Zeitraums, und wenn nein, warum nicht?
Im Gesamthaushalt des Bundes verfügt das BMDS über einen eigenständigen
Einzelplan, der das BMDS zur Verausgabung von Mitteln legitimiert. Zudem
ist das BMDS gemäß Art 65 GG i. v. m. der GGO ein eigenständiges Ressort,
welches selbstständig und in eigener Verantwortung agiert. Dem BMDS steht
daher der gleiche Grad an Autonomie zu wie jedem anderen Ressort der
Bundesregierung.
5. Aus welchen Gründen wurde bislang keine vollständige organisatorische
Bündelung der Digitalausgaben im BMDS umgesetzt?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
6. Wie bewertet die Bundesregierung mögliche Effizienzverluste aufgrund
der Verteilung digitalpolitischer Zuständigkeiten und
Budgetkompetenzen auf verschiedene Bundesministerien?
Effizienzverluste sieht die Bundesregierung nicht.
Die Verteilung der Zuständigkeiten innerhalb der Bundesregierung folgt dem
Ressortprinzip nach Artikel 65 Satz 2 des Grundgesetzes sowie dem
Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025, mit den digitalpolitischen
Zuständigkeiten im BMDS gebündelt wurden. Konkurrierende Zuständigkeiten
im Sinne der Fragestellung bestehen nicht. Das BMDS ist federführend für die
Digitalisierung und Modernisierung der Bundesverwaltung, die fachliche
Verantwortung für die jeweiligen Verwaltungsverfahren verbleibt entsprechend
dem Ressortprinzip bei den fachlich zuständigen Ressorts. Die
ressortübergreifende Kohärenz wird über die Ressortabstimmung nach der Gemeinsamen
Geschäftsordnung der Bundesministerien, über das Sounding Board sowie über
die Steuerung der Modernisierungsagenda Bund durch das BMDS
sichergestellt. Hinzu tritt der im Organisationserlass verankerte Zustimmungsvorbehalt
des BMDS für wesentliche IT-Ausgaben der unmittelbaren Bundesverwaltung.
Gemäß der § 6 der Vereinbarung entsprechend Organisationserlass des
Bundeskanzlers gemäß § 9 der GO der Bundesregierung vom 06. Mai 2025, Ziffer XI-
II wird die Umsetzung des Zustimmungsvorbehaltes im dritten Jahr nach
Inkrafttreten durch das BMDS evaluiert.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage
21/4180 auf Bundestagsdrucksache 21/4546 verwiesen.
7. Wurden bislang Fortschritte infolge der Einführung eines zentral über
das BMDS gesteuerten IT-Einkaufs (z. B. für Softwarelizenzen) erzielt,
wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?
Vor dem Hintergrund der im Koalitionsvertrag vereinbarten Etablierung einer
strategischen Steuerung des IT-Einkaufs ist vorgesehen, die Aufgaben der
Zentralstelle IT-Beschaffung (ZIB) mit einem Portfolio von etwa 270 IT-
Rahmenverträgen und rund 20 Mrd. Euro Vertragsvolumen aus dem Beschaffungsamt
des BMI in eine eigenständige IT-Einkauforganisation zu überführen. In der
Verwaltungsvereinbarung zwischen dem BMI und dem BMDS wurde
vereinbart, diese Überführung in 3 Tranchen zu vollziehen. Die Arbeiten zur
Gründung der IT-Einkauforganisationen wurden Anfang 2026 gestartet und laufen
mit Priorität.
8. Wie bewertet die Bundesregierung die Gefahr, dass Deutschland im
internationalen Vergleich weiter an digitaler Wettbewerbsfähigkeit
verliert, und welche Rolle misst sie dabei dem BMDS bei?
Einen fortschreitenden Verlust digitaler Wettbewerbsfähigkeit sieht die
Bundesregierung nicht.
Dem BMDS misst die Bundesregierung eine steuernde und anreizende Rolle
bei. Es bündelt die digitalpolitischen Zuständigkeiten des Bundes, steuert die
Modernisierungsagenda Bund, verantwortet den Aufbau des Deutschland-
Stacks und übt den Zustimmungsvorbehalt für wesentliche IT-Ausgaben der
unmittelbaren Bundesverwaltung aus. Das BMDS nimmt den Auftrag des
Koalitionsvertrags wahr, als Ankerkunde für lokale IT-Produkte und Services
aufzutreten, gerade auch bei Start-ups. Dazu dienen u. a. die Vergabe der
Cloudinfrastruktur an lokale Anbieter, der Agentic AI Hub und der Deutschland-
Stack. Zudem wird es im Rahmen der Einkaufsgesellschaft einen strategischen
Einkauf geben, insbesondere bei Start-ups.
9. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu möglichen
Effizienzverlusten durch konkurrierende Zuständigkeiten im Bereich der
Digitalisierung in der Bundesverwaltung erarbeitet, wenn ja, wie lautet diese,
und wenn nein, warum nicht?
Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen.
10. Beabsichtigt die Bundesregierung Maßnahmen, um eine vollständige, für
die Öffentlichkeit transparente und damit nachvollziehbare Erfassung
aller Digitalausgaben des Bundes sicherzustellen, wenn ja, welche, und
innerhalb welchen Zeitraums, und wenn nein, warum nicht?
Die IT-Rahmenplanung Bund ist der bestehende elementare Prozess, mit dem
Bundesbehörden kontinuierlich und systematisch ihre IT-Bedarfe und die dafür
benötigten Haushaltsmittel planen und für die jährliche Haushaltsaufstellung
des Bundes in IT-Rahmenkonzepten dokumentieren. Dieser Prozess wurde
zuletzt im Zuge der “Neukonzeption der IT-Rahmenplanung” gemeinsam mit den
Ressorts harmonisiert und standardisiert. In der Ausübung des IT-
Zustimmungsvorbehalts durch das BMDS sind IT-Rahmenkonzepte von
Bundesbehörden zudem Identifikations- und Prüfgrundlage. Für die Umsetzung der IT-
Rahmenplanung bzw. Erstellung von IT-Rahmenkonzepten durch Bundesbehörden
steht die IT-Lösung ITR4Web 2.0 als digitales Werkzeug zur Verfügung.
Es besteht die Zielperspektive, auf vorgenannter Datenbasis die
Digitalausgaben des Bundes für die Öffentlichkeit nachvollziehbar zu machen.
11. Inwieweit hält die Bundesregierung die derzeitige Verlagerung von
Digitalausgaben in sog. Sondervermögen für sachgerecht?
Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Schriftlicher Frage 121 des
Abgeordneten Robin Jünger auf Bundestagsdrucksache 21/5846 verwiesen.
12. Hält die Bundesregierung die gegenwärtigen Kontrollmechanismen, um
die Effizienz und Zielerreichung digitalpolitischer Ausgaben zu
überprüfen, für angemessen, und wenn nein, welche konkreten Nachbesserungen
strebt sie innerhalb welchen Zeitraums an?
Der IT-Zustimmungsvorbehalt des BMDS wurde bereits im 1. Jahr nach
Regierungswechsel aktiviert, so dass das BMDS sein Vetorecht seit dem Beginn des
Verfahrens zur Aufstellung des Bundeshaushalts 2027 umfassend ausübt. Die
Definitionshoheit über das, was wesentliche IT des Bundes und damit
Gegenstand des Vorbehaltes ist, obliegt dabei allein dem BMDS. Der IT-
Zustimmungsvorbehalt wird bis 31. Dezember 2026 als Regelaufgabe etabliert. Das
Vorgehen beim IT-Zustimmungsvorbehalt wird im Jahr 2028 evaluiert werden.
13. Wie bewertet die Bundesregierung insgesamt die bisherige Wirksamkeit
des BMDS hinsichtlich der Erreichung digitalpolitischer Vorhaben, und
an welchen konkreten Ergebnissen macht sie dies fest?
Handlungsgrundlage des BMDS ist das Zielbild mit insgesamt acht
„Durchbruchsprojekten“. Jedes dieser Durchbruchsprojekte konzentriert sich als
Wirkbereich auf einen entscheidenden Aspekt der Digitalisierung und
Staatsmodernisierung. Alle Vorhaben des Hauses – Programme, Projekte,
Gesetzesvorhaben – sind diesen Durchbruchsprojekten zugeordnet. Die Zuordnung erfolgte
mit dem Ziel, Verbesserungen für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und
Verwaltung zu erzielen.
Zur Steuerung dieses Prozesses wurde im BMDS eine Stabstelle Ziel- und
Wirkungssteuerung bei der Hausleitung eingerichtet. Sie verankert das Thema
Wirkungssteuerung als Leitidee im Haus und gestaltet dieses durch
adressatengerechte Informationen für die Leitung sowie durch Portfoliostrukturen und
Priorisierungsformate weiter aus. Ein Überblick über die wichtigsten Ergebnisse
und Projekte des ersten Jahres seit Gründung des BMDS findet sich unter
nachfolgendem Link auf der BMDS-Website aufbereitet: https://bmds.bund.de/1-jah
r-bmds
14. Beabsichtigt die Bundesregierung strukturelle Reformen, um die
Digitalpolitik effizienter und innovationsfähiger zu gestalten, wenn ja, welche,
und innerhalb welchen Zeitraums, und wenn nein, warum nicht?
Ja. Die Bundesregierung hat in dieser Legislaturperiode bereits verschiedene
strukturelle Reformen im Sinne der Fragestellung eingeleitet und setzt sie
fortlaufend um. Die Umsetzung erstreckt sich über die laufende Legislaturperiode
und umfasst unter anderem die nachfolgenden Maßnahmen.
1. Bündelung der digitalpolitischen Zuständigkeiten im Bundesministerium
für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) auf Grundlage des
Organisationserlasses des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025, haushalterisch
vollzogen mit dem eigenen Einzelplan 24 im Bundeshaushalt 2026.
2. Mit dem IT-Zustimmungsvorbehalt als Sofortmaßnahme der
Modernisierungsagenda Bund wird sichergestellt, dass Mittel der unmittelbaren
Bundesverwaltung effektiver und effizienter eingesetzt werden. Dadurch
können IT-Ausgaben messbar gesenkt und transparenter dargestellt werden.
Gleichzeitig werden strategische IT-Architekturvorgaben und
Sicherheitsanforderungen verbindlich und einheitlich berücksichtigt.
3. Die in den beiden Modernisierungsagenden (Modernisierungsagenda für
Staat und Verwaltung (Bund) und Modernisierungsagenda Föderal)
definierten Maßnahmen sorgen für eine Stärkung der digitalen Verwaltung und
einheitliche IT-Lösungen für Bürgerinnen und Bürger.
4. Mit dem Deutschland-Stack etabliert die Bundesregierung eine nationale
souveräne Technologie-Plattform für Digitalvorhaben in Deutschland und
gewährleistet durch ebenenübergreifende Standards die Nachnutzbarkeit
digitaler Verwaltungsleistungen.
5. Durch eine Neuordnung der Digitaleinheiten des Bundes werden
Kompetenzen gebündelt und bestehende Doppelstrukturen abgebaut.
6. Mithilfe einer umfangreichen Modernisierung von Strukturen und Rollen
im IT-Einkauf des Bundes wird eine kostengünstige, rechtssichere und
effiziente Beschaffung von IT-Produkten sichergestellt. Das BMDS übernimmt
dabei die zentrale Steuerungsfunktion innerhalb der Bundesregierung.
7. Die am 18. März 2026 von der Bundesregierung beschlossene Nationale
Rechenzentrumsstrategie setzt die Rahmenbedingungen für den Ausbau
einer leistungsfähigen, nachhaltigen und souveränen digitalen Infrastruktur
und dient als Grundlage für die weitere digitale Transformation von
Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft.
8. Das Gesetz zur Durchführung der KI-Verordnung, in Kraft getreten am
29. Juli 2026, regelt eine innovationsfreundliche und gleichzeitig
verantwortungsvolle Nutzung von KI-Systemen durch private und staatliche
Akteure. Gleichzeitig wird der Einsatz von Künstlicher Intelligenz innerhalb
der Verwaltung unter anderem durch Projekte wie SPARK, KIPITZ und
dem Agentic AI Hub vorangetrieben.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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