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Strukturelle Defizite des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (Antwort zu Drs. 21/7748)

dip / drucksache 10.09.2026 · WP 21 · 21/7989 · Antwort · Original ↗

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Strukturelle Defizite des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (Antwort zu Drs. 21/7748) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7989 21. Wahlperiode 10.09.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Edgar Naujok und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/7748 – Strukturelle Defizite des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Ein Jahr nach Schaffung des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) zeigt sich eine ernüchternde Zwischenbilanz: Zwar wurden zahlreiche digitalpolitische Vorhaben angestoßen, jedoch sind lediglich rund 9 Prozent vollständig abgeschlossen, während ein erheblicher Teil noch nicht einmal begonnen wurde. (www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Ei n-Jahr-Digitalministerium-Viel-erreicht-viel-zu-tun) Zugleich offenbaren aktuelle Analysen erhebliche strukturelle Defizite: Das BMDS kontrolliert lediglich etwa 11 Prozent der Digitalausgaben des Bundes (https://table.media/berlin/news/haushalt-bmds-kontrolliert-nur-knapp-elf-pro zent-der-digitalausgaben-des-bundes). Der Großteil der Mittel verbleibt weiterhin in anderen Ressorts oder in sog. Sondervermögen, wodurch eine wirksame zentrale Steuerung der Digitalpolitik erheblich behindert wird (https://ba ckground.tagesspiegel.de/digitalisierung-und-ki/briefing/trotz-ministerium-vie le-verteilte-toepfe). Experten weisen darauf hin, dass dabei nicht primär ein Mangel an finanziellen Ressourcen besteht, sondern vielmehr Defizite bei deren strategischer Verwendung, Koordinierung und Bündelung (https://table. media/berlin/news/haushalt-bmds-kontrolliert-nur-knapp-elf-prozent-der-digit alausgaben-des-bundes). Gleichzeitig fehlt es laut der aktuellen Berichterstattung an klaren Zielvorgaben sowie an einer kohärenten Gesamtsteuerung der IT-Ausgaben des Bundes (www.zeit.de/digital/internet/2026-04/digitalausgabe n-bundesregierung-digitale-transformation-ausgaben-sondervermoegen). Per Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 erhielt das BMDS einen Zustimmungsvorbehalt bei wesentlichen IT-Ausgaben der unmittelbaren Bundesverwaltung. Vor diesem Hintergrund stellen sich grundlegende Fragen hinsichtlich der tatsächlichen Autonomie des BMDS, der Effektivität der gegenwärtigen Digitalpolitik der Bundesregierung sowie der fortbestehenden Parallelstrukturen innerhalb der Bundesverwaltung (https://bmds.bund.de/fileadmin/BMDS/Dok umente/251127_Vereinbarung_Zustimmungsvorbehalt_final_gezeichnet.pdf). Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung vom 10. September 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. Besitzt das BMDS derzeit konkrete Kompetenzen zur verbindlichen Steuerung digitalpolitischer Maßnahmen in anderen Bundesministerien, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht? Durch den Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 sind im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) digitalpolitische Aufgaben aus sechs Ressorts gebündelt worden. Zudem hat das BMDS einen IT-Zustimmungsvorbehalt für wesentliche IT-Ausgaben der unmittelbaren Bundesverwaltung erhalten. Näheres regelt die Vereinbarung zwischen dem Bundeskanzleramt (BKAmt), dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) und dem BMDS, abrufbar unter: https://bmds.bund.de/fileadmin/BMDS/Dokumente/251127_Vereinbarung_Zus timmungsvorbehalt_final_gezeichnet.pdf  2. In welchem Umfang kann das BMDS derzeit tatsächlich von seinem IT‑Zustimmungsvorbehalt Gebrauch machen bzw. hat es bereits Gebrauch gemacht? Der IT-Zustimmungsvorbehalt des BMDS wurde bereits im ersten Jahr nach Regierungswechsel aktiviert, d. h., dass das BMDS sein Vetorecht seit dem Beginn des Verfahrens zur Aufstellung des Bundeshaushalts 2027 umfassend ausübt. Der IT-Zustimmungsvorbehalt wirkt konkret bei geplanten IT-Ausgaben mit einem jährlichen Volumen von mindestens 500 Tsd. Euro oder eine Gesamtvolumen von 3 Mio. Euro oder mit strategischer Relevanz, d. h. u. a. im Fall von Technologien mit erheblicher Tragweite wie beispielsweise Künstlicher Intelligenz. Bislang wurden dem BMDS über 4 000 IT-Vorhaben gemeldet. Das BMDS hat im Rahmen des IT-Zustimmungsvorbehalts aktuell bei IT- Vorhaben mit einem Gesamtvolumen von ca. 800 Mio. Euro steuernd eingegriffen und Ablehnungen, Auflagen oder Hinweise ausgesprochen.  3. Welche Gründe liegen aus Sicht der Bundesregierung dafür vor, dass das BMDS derzeit nur etwa 11 Prozent der Digitalausgaben des Bundes kontrolliert? Zutreffend ist: Das Volumen des Einzelplans 24 bzw. Kernhaushalts des BMDS beläuft sich im Bundeshaushalt 2026 auf rund 1,36 Mrd. Euro. Darüber hinaus übt das BMDS im Wege seines Zustimmungsvorbehalts umfassend Kontrolle über wesentliche IT-Ausgaben der unmittelbaren Bundesverwaltung aus. Das Finanzvolumen der dem BMDS im laufenden Haushaltsaufstellungsverfahren eingereichten rund 4 000 IT-Vorhaben beträgt rund 8 Mrd. Euro. Die Zahlen geben an, wie viele IT-Vorhaben des Bundes finanziert werden sollen und wie hoch ihr Finanzbedarf (Mittelbedarf) über die erfassten Haushaltsjahre 2026 und 2027 hinweg ist und im Rahmen des IT-Zustimmungsvorbehalts dem BMDS vorgelegt wurden.  4. Beabsichtigt die Bundesregierung Maßnahmen, um die finanzielle und operative Autonomie des BMDS zu stärken, wenn ja, welche, und innerhalb welchen Zeitraums, und wenn nein, warum nicht? Im Gesamthaushalt des Bundes verfügt das BMDS über einen eigenständigen Einzelplan, der das BMDS zur Verausgabung von Mitteln legitimiert. Zudem ist das BMDS gemäß Art 65 GG i. v. m. der GGO ein eigenständiges Ressort, welches selbstständig und in eigener Verantwortung agiert. Dem BMDS steht daher der gleiche Grad an Autonomie zu wie jedem anderen Ressort der Bundesregierung.  5. Aus welchen Gründen wurde bislang keine vollständige organisatorische Bündelung der Digitalausgaben im BMDS umgesetzt? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.  6. Wie bewertet die Bundesregierung mögliche Effizienzverluste aufgrund der Verteilung digitalpolitischer Zuständigkeiten und Budgetkompetenzen auf verschiedene Bundesministerien? Effizienzverluste sieht die Bundesregierung nicht. Die Verteilung der Zuständigkeiten innerhalb der Bundesregierung folgt dem Ressortprinzip nach Artikel 65 Satz 2 des Grundgesetzes sowie dem Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025, mit den digitalpolitischen Zuständigkeiten im BMDS gebündelt wurden. Konkurrierende Zuständigkeiten im Sinne der Fragestellung bestehen nicht. Das BMDS ist federführend für die Digitalisierung und Modernisierung der Bundesverwaltung, die fachliche Verantwortung für die jeweiligen Verwaltungsverfahren verbleibt entsprechend dem Ressortprinzip bei den fachlich zuständigen Ressorts. Die ressortübergreifende Kohärenz wird über die Ressortabstimmung nach der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien, über das Sounding Board sowie über die Steuerung der Modernisierungsagenda Bund durch das BMDS sichergestellt. Hinzu tritt der im Organisationserlass verankerte Zustimmungsvorbehalt des BMDS für wesentliche IT-Ausgaben der unmittelbaren Bundesverwaltung. Gemäß der § 6 der Vereinbarung entsprechend Organisationserlass des Bundeskanzlers gemäß § 9 der GO der Bundesregierung vom 06. Mai 2025, Ziffer XI- II wird die Umsetzung des Zustimmungsvorbehaltes im dritten Jahr nach Inkrafttreten durch das BMDS evaluiert. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage 21/4180 auf Bundestagsdrucksache 21/4546 verwiesen.  7. Wurden bislang Fortschritte infolge der Einführung eines zentral über das BMDS gesteuerten IT-Einkaufs (z. B. für Softwarelizenzen) erzielt, wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht? Vor dem Hintergrund der im Koalitionsvertrag vereinbarten Etablierung einer strategischen Steuerung des IT-Einkaufs ist vorgesehen, die Aufgaben der Zentralstelle IT-Beschaffung (ZIB) mit einem Portfolio von etwa 270 IT- Rahmenverträgen und rund 20 Mrd. Euro Vertragsvolumen aus dem Beschaffungsamt des BMI in eine eigenständige IT-Einkauforganisation zu überführen. In der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem BMI und dem BMDS wurde vereinbart, diese Überführung in 3 Tranchen zu vollziehen. Die Arbeiten zur Gründung der IT-Einkauforganisationen wurden Anfang 2026 gestartet und laufen mit Priorität.  8. Wie bewertet die Bundesregierung die Gefahr, dass Deutschland im internationalen Vergleich weiter an digitaler Wettbewerbsfähigkeit verliert, und welche Rolle misst sie dabei dem BMDS bei? Einen fortschreitenden Verlust digitaler Wettbewerbsfähigkeit sieht die Bundesregierung nicht. Dem BMDS misst die Bundesregierung eine steuernde und anreizende Rolle bei. Es bündelt die digitalpolitischen Zuständigkeiten des Bundes, steuert die Modernisierungsagenda Bund, verantwortet den Aufbau des Deutschland- Stacks und übt den Zustimmungsvorbehalt für wesentliche IT-Ausgaben der unmittelbaren Bundesverwaltung aus. Das BMDS nimmt den Auftrag des Koalitionsvertrags wahr, als Ankerkunde für lokale IT-Produkte und Services aufzutreten, gerade auch bei Start-ups. Dazu dienen u. a. die Vergabe der Cloudinfrastruktur an lokale Anbieter, der Agentic AI Hub und der Deutschland- Stack. Zudem wird es im Rahmen der Einkaufsgesellschaft einen strategischen Einkauf geben, insbesondere bei Start-ups.  9. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu möglichen Effizienzverlusten durch konkurrierende Zuständigkeiten im Bereich der Digitalisierung in der Bundesverwaltung erarbeitet, wenn ja, wie lautet diese, und wenn nein, warum nicht? Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. 10. Beabsichtigt die Bundesregierung Maßnahmen, um eine vollständige, für die Öffentlichkeit transparente und damit nachvollziehbare Erfassung aller Digitalausgaben des Bundes sicherzustellen, wenn ja, welche, und innerhalb welchen Zeitraums, und wenn nein, warum nicht? Die IT-Rahmenplanung Bund ist der bestehende elementare Prozess, mit dem Bundesbehörden kontinuierlich und systematisch ihre IT-Bedarfe und die dafür benötigten Haushaltsmittel planen und für die jährliche Haushaltsaufstellung des Bundes in IT-Rahmenkonzepten dokumentieren. Dieser Prozess wurde zuletzt im Zuge der “Neukonzeption der IT-Rahmenplanung” gemeinsam mit den Ressorts harmonisiert und standardisiert. In der Ausübung des IT- Zustimmungsvorbehalts durch das BMDS sind IT-Rahmenkonzepte von Bundesbehörden zudem Identifikations- und Prüfgrundlage. Für die Umsetzung der IT- Rahmenplanung bzw. Erstellung von IT-Rahmenkonzepten durch Bundesbehörden steht die IT-Lösung ITR4Web 2.0 als digitales Werkzeug zur Verfügung. Es besteht die Zielperspektive, auf vorgenannter Datenbasis die Digitalausgaben des Bundes für die Öffentlichkeit nachvollziehbar zu machen. 11. Inwieweit hält die Bundesregierung die derzeitige Verlagerung von Digitalausgaben in sog. Sondervermögen für sachgerecht? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Schriftlicher Frage 121 des Abgeordneten Robin Jünger auf Bundestagsdrucksache 21/5846 verwiesen. 12. Hält die Bundesregierung die gegenwärtigen Kontrollmechanismen, um die Effizienz und Zielerreichung digitalpolitischer Ausgaben zu überprüfen, für angemessen, und wenn nein, welche konkreten Nachbesserungen strebt sie innerhalb welchen Zeitraums an? Der IT-Zustimmungsvorbehalt des BMDS wurde bereits im 1. Jahr nach Regierungswechsel aktiviert, so dass das BMDS sein Vetorecht seit dem Beginn des Verfahrens zur Aufstellung des Bundeshaushalts 2027 umfassend ausübt. Die Definitionshoheit über das, was wesentliche IT des Bundes und damit Gegenstand des Vorbehaltes ist, obliegt dabei allein dem BMDS. Der IT- Zustimmungsvorbehalt wird bis 31. Dezember 2026 als Regelaufgabe etabliert. Das Vorgehen beim IT-Zustimmungsvorbehalt wird im Jahr 2028 evaluiert werden. 13. Wie bewertet die Bundesregierung insgesamt die bisherige Wirksamkeit des BMDS hinsichtlich der Erreichung digitalpolitischer Vorhaben, und an welchen konkreten Ergebnissen macht sie dies fest? Handlungsgrundlage des BMDS ist das Zielbild mit insgesamt acht „Durchbruchsprojekten“. Jedes dieser Durchbruchsprojekte konzentriert sich als Wirkbereich auf einen entscheidenden Aspekt der Digitalisierung und Staatsmodernisierung. Alle Vorhaben des Hauses – Programme, Projekte, Gesetzesvorhaben – sind diesen Durchbruchsprojekten zugeordnet. Die Zuordnung erfolgte mit dem Ziel, Verbesserungen für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Verwaltung zu erzielen. Zur Steuerung dieses Prozesses wurde im BMDS eine Stabstelle Ziel- und Wirkungssteuerung bei der Hausleitung eingerichtet. Sie verankert das Thema Wirkungssteuerung als Leitidee im Haus und gestaltet dieses durch adressatengerechte Informationen für die Leitung sowie durch Portfoliostrukturen und Priorisierungsformate weiter aus. Ein Überblick über die wichtigsten Ergebnisse und Projekte des ersten Jahres seit Gründung des BMDS findet sich unter nachfolgendem Link auf der BMDS-Website aufbereitet: https://bmds.bund.de/1-jah r-bmds 14. Beabsichtigt die Bundesregierung strukturelle Reformen, um die Digitalpolitik effizienter und innovationsfähiger zu gestalten, wenn ja, welche, und innerhalb welchen Zeitraums, und wenn nein, warum nicht? Ja. Die Bundesregierung hat in dieser Legislaturperiode bereits verschiedene strukturelle Reformen im Sinne der Fragestellung eingeleitet und setzt sie fortlaufend um. Die Umsetzung erstreckt sich über die laufende Legislaturperiode und umfasst unter anderem die nachfolgenden Maßnahmen. 1. Bündelung der digitalpolitischen Zuständigkeiten im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) auf Grundlage des Organisationserlasses des Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025, haushalterisch vollzogen mit dem eigenen Einzelplan 24 im Bundeshaushalt 2026. 2. Mit dem IT-Zustimmungsvorbehalt als Sofortmaßnahme der Modernisierungsagenda Bund wird sichergestellt, dass Mittel der unmittelbaren Bundesverwaltung effektiver und effizienter eingesetzt werden. Dadurch können IT-Ausgaben messbar gesenkt und transparenter dargestellt werden. Gleichzeitig werden strategische IT-Architekturvorgaben und Sicherheitsanforderungen verbindlich und einheitlich berücksichtigt. 3. Die in den beiden Modernisierungsagenden (Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung (Bund) und Modernisierungsagenda Föderal) definierten Maßnahmen sorgen für eine Stärkung der digitalen Verwaltung und einheitliche IT-Lösungen für Bürgerinnen und Bürger. 4. Mit dem Deutschland-Stack etabliert die Bundesregierung eine nationale souveräne Technologie-Plattform für Digitalvorhaben in Deutschland und gewährleistet durch ebenenübergreifende Standards die Nachnutzbarkeit digitaler Verwaltungsleistungen. 5. Durch eine Neuordnung der Digitaleinheiten des Bundes werden Kompetenzen gebündelt und bestehende Doppelstrukturen abgebaut. 6. Mithilfe einer umfangreichen Modernisierung von Strukturen und Rollen im IT-Einkauf des Bundes wird eine kostengünstige, rechtssichere und effiziente Beschaffung von IT-Produkten sichergestellt. Das BMDS übernimmt dabei die zentrale Steuerungsfunktion innerhalb der Bundesregierung. 7. Die am 18. März 2026 von der Bundesregierung beschlossene Nationale Rechenzentrumsstrategie setzt die Rahmenbedingungen für den Ausbau einer leistungsfähigen, nachhaltigen und souveränen digitalen Infrastruktur und dient als Grundlage für die weitere digitale Transformation von Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft. 8. Das Gesetz zur Durchführung der KI-Verordnung, in Kraft getreten am 29. Juli 2026, regelt eine innovationsfreundliche und gleichzeitig verantwortungsvolle Nutzung von KI-Systemen durch private und staatliche Akteure. Gleichzeitig wird der Einsatz von Künstlicher Intelligenz innerhalb der Verwaltung unter anderem durch Projekte wie SPARK, KIPITZ und dem Agentic AI Hub vorangetrieben. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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