Frage von Dr. Moritz Heuberger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4187)
Teil von Protokoll der 58. Sitzung des 21. Deutschen Bundestages. Zu Protokoll gegeben (Anlage), nicht im Plenum gesprochen.
Text
Frage von Dr. Moritz Heuberger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit Antwort – Schriftliche Antworten auf Fragen der Fragestunde (Drucksache 21/4187)
Wie viele IT-Beschaffungsvorhaben wurden seit Einführung des IT-Vorbehalts durch das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung bereits geprüft (bitte nach Ressorts aufschlüsseln), und wie viele wurden aufgrund mangelnder Einhaltung der Architekturvorgaben tatsächlich angepasst?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Thomas Jarzombek:
Die Umsetzung des IT-Zustimmungsvorbehaltes erfolgt derzeit initial im Zusammenhang mit dem Verfahren zur Aufstellung des Bundeshaushalts 2027. Die erforderlichen Vorgaben und Informationen zur konkreten Anwendung des IT-Zustimmungsvorbehaltes wurden hierfür in Abstimmung mit dem BMF in das jährliche Haushaltsaufstellungsrundschreiben aufgenommen. Dementsprechend kann das BMDS vorläufig 12 beschaffungsrelevante IT-Vorhaben als Prüfvorgang bestätigen. 10 dieser Prüfvorgänge sind bereits abgeschlossen (BMWE [4], BMV [2], BMF, BMI, BMJV [2]). In einem Fall musste die Ausübung des IT-Zustimmungsvorbehaltes mit einer Auflagenerteilung des BMDS verknüpft werden (BMWE); Vorgaben der Architekturrichtlinie Bund waren dabei jedoch nicht kausal.
Im weiteren Verlauf des noch nicht abgeschlossenen Verfahrens zur Haushaltsaufstellung ist insgesamt eine höhere Anzahl an noch zu prüfenden beschaffungsrelevanten IT-Vorhaben wahrscheinlich.
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