Deutsche Gesellschaft für Supervision und Coaching e.V.
Text
Deutsche Gesellschaft für Supervision und Coaching e.V.
Tätigkeit: Berufsverband
Kontaktaufnahme zu und Information von politischen Mandatsträgern zu den Auswirkungen von politischen und rechtlichen Entscheidungen auf die Berufsausübung unserer Mitglieder in den Bereichen Supervision, Coaching und Organisationsberatung.
Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Recht"; Arbeitsrecht/Arbeitsbedingungen; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Rente/Alterssicherung; Berufliche Bildung; Zivilrecht; Sonstiges im Bereich "Arbeit und Beschäftigung"; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Regelungsvorhaben:
- Verhinderung der Pflicht zur Festanstellung von selbstständig Tätigen in der Folge des Herrenberg-Urteils: Die DRV versucht in Folge des Herrenberg-Urteils, alle lehrenden Honorarmitarbeiter*innen in die Sozialversicherung zu drängen. Wie und ob das Herrenberg-Urteil rechtlich verlässlich auf alle Lehrenden anzuwenden ist, ist noch fraglich. Rechtsfolge wäre, dass unsere Mitglieder, sobald ein Auftraggeber es verlangt, bei jedem einzelnen Auftraggeber parallel auch für Kleinstprojekte fest angestellt sein müssten. Bürokratisch ist das nicht umsetzbar, inhaltlich widerspricht es Prinzipien der Profession.
Auch das im Referentenentwurf für ein "Gesetz zur Erleichterung der Feststellung des Erwerbsstatus der Selbständigkeit im Sozialversicherungsrecht" vorgeschlagene Modell der "neuen Selbstständigkeit" löst das Problem nicht, da die erforderliche Unabhängigkeit nicht gewährleistet ist.
Relationen
Keine Relationen.