Schriftliche Frage 112 von Dr. Andrea Lübcke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie gedenkt die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angesprochenen Hemmnisse, die „Dual-Use- Forschung oder a…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 9. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt.
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Schriftliche Frage 112 von Dr. Andrea Lübcke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie gedenkt die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angesprochenen Hemmnisse, die „Dual-Use- Forschung oder a…
Frage 112 (Dr. Andrea Lübcke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wie gedenkt die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD angesprochenen Hemmnisse, die „Dual-Use- Forschung oder auch zivil-militärische Forschungskooperationen erschweren“ (S. 79) abzubauen, und welche konkreten Vorhaben plant die Bundesregierung hierzu in Bezug auf die mögliche Abschaffung oder Abänderung der Zivilklausel an Hochschulen (wie zuletzt von der Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt Dorothee Bär im Tagesspiegel Background am 20. Januar 2025 gefordert; bitte die konkreten Gesetzesvorhaben samt der geplanten Zeitplänen, die das Thema adressieren, benennen)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Silke Launert vom 13. Februar 2026:
Der im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode zwischen CDU, CSU und SPD formulierte Abbau von Hemmnissen für Dual-Use- Forschung und zivil-militärische Kooperationen erfolgt durch forschungsund innovationspolitische Maßnahmen, insbesondere im Rahmen der Hightech Agenda für Deutschland. Ziel ist es, Synergien zu heben, Kooperationshemmnisse abzubauen und geeignete Rahmenbedingungen und Ökosysteme zu schaffen. Hierzu zählt unter anderem der geplante Aufbau von „Innovation Hubs für Sicherheit und Verteidigung“. Im Hinblick auf Zivilklauseln ist zu beachten, dass sie in der Regel lediglich Selbstverpflichtungen von Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind, die rechtlich für die Forschenden nicht bindend sind. Mitunter sind Hochschulen gemäß landesgesetzlicher Regelungen (Bremen, Thüringen) zur Festlegung einer Zivilklausel verpflichtet. Die Willensbildung der Bundesregierung zur weiteren Adressierung dieser Thematik durch den Bund ist nicht abgeschlossen.
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