Ein ziviles Leitbild für Hochschule und Wissenschaft umsetzen
Text
Ein ziviles Leitbild für Hochschule und Wissenschaft umsetzen
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1596
21. Wahlperiode 10.09.2025
Antrag
der Abgeordneten Nicole Gohlke, Dr. Michael Arndt, Desiree Becker, Anne-
Mieke Bremer, Maik Brückner, Mandy Eißing, Kathrin Gebel, Christian Görke,
Ates Gürpinar, Maren Kaminski, Ina Latendorf, Sonja Lemke, Stella
Merendino, Sören Pellmann, Evelyn Schötz, Julia-Christina Stange und der
Fraktion Die Linke
Ein ziviles Leitbild für Hochschule und Wissenschaft umsetzen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Die fortgesetzte Militarisierung hat auch die Hochschulen erreicht. Der politische
Druck erhöht sich, Zivilklauseln aus Grundordnungen zu streichen. Was unter der
alten Bundesregierung aus SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP begonnen
wurde, wird von der neuen Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD weitergeführt.
Die Bundesregierung stärkt unter anderem im Rahmen der Hightech Agenda aktiv die
Verzahnung von ziviler und militärischer Forschung. Im Rahmen der Hightech
Agenda sollen „die Synergiepotenziale zwischen ziviler und militärischer Forschung
und Entwicklung gehoben werden“ (vgl. Hightech Agenda Deutschland, unter:
www.bmftr.bund.de/DE/Forschung/HightechAgenda/DossierHightechAgenda/
Dossier_HightechAgenda/_documents/7_strategische_forschungsfelder.html). Es soll
eine Förderkulisse für Sicherheits- und Verteidigungsforschung entstehen und die
Kooperation zwischen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit
der Bundeswehr und entsprechenden Unternehmen aktiv gefördert werden (vgl.
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, S. 79).
Parallel erhöht sich der politische Druck auf die Hochschulen, ihre Bekenntnisse zur
zivilen Forschung aufzuweichen oder zu streichen. Bereits 2023 forderte Friedrich
Merz: „Sogenannte Zivilklauseln, die militärische Forschung an den Hochschulen
verbieten, sollten aufgehoben werden. Das ist nicht mehr zeitgemäß.“ (DER SPIEGEL
vom 14.07.2023, unter www.spiegel.de/politik/deutschland/friedrich-merz-cdu-
fordert-ungehinderten-bundeswehr-zugang-zu-schulen-und-forschung-a-e39b0011-
1383-4e51-b8bd-14bc39e76b3c). Die Präsidentin der
Wissenschaftsministerkonferenz, Bettina Martin von der SPD sprach sich ähnlich aus: „Forschung mit ‚Dual Use‘
völlig auszuschließen, ist angesichts der Zeitenwende nicht realistisch“ (Handelsblatt
vom 25.1.2025, unter www.handelsblatt.com/politik/deutschland/innovation-
forderung-nach-militaerforschung-bringt-hochschulen-in-bedraengnis/100099122.html).
Auch gesetzgeberisch werden bereits die Weichen dafür gestellt, die Zusammenarbeit
von Bundeswehr mit Hochschulen und anderen Forschungsbereichen zu erzwingen.
Das Gesetz zur Förderung der Bundeswehr in Bayern (vgl. Bayerische
Staatsregierung, GVBl. 2024 S. 257) etwa verpflichtet Hochschulen zur Zusammenarbeit mit der
Bundeswehr.
Die im Grundgesetz verankerte Verpflichtung Deutschlands, „dem Frieden der Welt
zu dienen“, droht auch an den Hochschulen zu kippen. Die Autonomie der
Hochschulen entbindet nicht von der Verantwortung einer moralischen Verpflichtung zum
Gemeinwohl. Gerade in Zeiten wie diesen müssen zivile Maßnahmen und Konzepte als
Alternative zu militärischen Lösungen gefördert werden und insbesondere
Hochschulen sollten jetzt mehr denn je dahingehend gestärkt werden.
Hochschulen sind keine reinen Forschungseinrichtungen. Sie sind auch keine reinen
Bildungseinrichtungen. Sie sind ein Ort der kritischen Reflexion gesellschaftlicher
Ordnungen und der Öffnung für alternative Weltentwürfe – entlang der freiheitlichen
demokratischen Grundordnung unseres Landes. Diese besondere Qualität von
Wissenschaft gilt es zu sichern. Die schwierige Grenzziehung zwischen zivilem und
militärischem Nutzen von Forschungsergebnissen sollte nicht vor dieser Herausforderung
resignieren, sondern erst recht und zusätzlich motivieren, zivile und
gemeinwohlorientierte Forschung und Lehre zu stärken.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. gemeinsam mit den Ländern und in Kooperation mit der Allianz der
Wissenschaftsorganisationen die Implementierung von Zivilklauseln und weiterer
innerinstitutioneller Initiativen mit dem Ziel, ausschließlich an zivilen und friedlichen
Zwecken auszurichten, an öffentlichen Hochschulen und außeruniversitären
Forschungseinrichtungen – gemäß dem grundgesetzlichen Auftrag und der
besonderen historischen Verantwortung Deutschlands – zu unterstützen;
2. gemeinsam mit den Ländern die Hochschulen und Forschungseinrichtungen
strukturell und finanziell dabei zu unterstützen, sich dezidiert mit dem Thema
„Dual-Use“ und einer Grenzziehung zwischen militärischem und
gesellschaftlichem Nutzen von Forschungsergebnissen in Richtung einer praktikablen,
gemeinwohlorientierten Definition auseinanderzusetzen und darauf aufbauend
Kriterien zur Risikoeinschätzung einer missbräuchlichen Nutzung von Wissenschaft
zu erarbeiten. In der Folge ist die Erarbeitung von Leitlinien für den Umgang mit
entsprechenden Sachverhalten innerhalb nationaler wie internationaler
Forschungsvorhaben und Kooperationen zu unterstützen. Die Autonomie
akademischer Selbstverwaltung ist zu achten und verteidigungspolitische sowie
interessengeleitete Beeinflussungen durch strategische Informationsvermittlung der
innerinstitutionellen Abwägungsentscheidungen sind zu unterlassen. Demgemäß
hat der Bund auf Länder einzuwirken, die die akademische Selbstverwaltung und
in der Folge die Wissenschaftsfreiheit durch eine vertikale Gebots- oder
Verbotskultur im Rahmen ihrer Gesetzgebung verletzten;
3. gemeinsam mit den Ländern Forschungsfolgenverantwortung zu übernehmen
und sich dafür einzusetzen, dass die Implementierung von Zivilklauseln in den
Statuten der Hochschulen und Forschungseinrichtungen diskutiert sowie in den
jeweiligen Landeshochschulgesetzen verankert und umgesetzt wird;
4. die Hochschulen und Forschungseinrichtungen durch die Bereitstellung von
Mitteln im Rahmen eines Zertifizierungsprogramms bei der Erstellung von
Aktionsplänen mit konkreten Maßnahmen für notwendige und praktische
Transformations- und Organisationsentwicklungsprozesse zur Umsetzung von Zivilklauseln
und bestehenden Zivilklauseln zu unterstützen;
5. sich gemeinsam mit den Ländern für den Aufbau neuer und die Stärkung
bestehender Ethikkommissionen an den Hochschulen und Forschungseinrichtungen
einzusetzen, die sich auf Basis der jeweiligen Zivilklauseln mit der ethischen
Zulässigkeit von Forschungsvorhaben und Lehrinhalten befassen;
6. gemeinsam mit den Ländern Bewertungs- und Evaluationskriterien in
Begutachtungsverfahren und Systemakkreditierungen der Hochschulen zu erarbeiten, die
den zivilen und gemeinnützigen Charakter der Hochschulen auch in der Lehre als
verbindliches Kriterium verankern;
7. die Vergabepraxis und die Vergabekriterien im Rahmen der öffentlichen Projekt-
und Programmförderung an Hochschulen und außeruniversitären
Forschungseinrichtungen, insbesondere in Förderungen des BMBF und der Deutschen
Forschungsgesellschaft DFG, dahingehend zu ändern, dass die zivile Ausrichtung
von Forschung gewährleistet und Rüstungs- und Militärforschung sowie Dual-
Use-Forschung und der zu erarbeitenden Kriterien zur Risikoabschätzung
ausgeschlossen werden;
8. sich für eine Offenlegung aller Kooperationsverträge der Hochschulen
insbesondere in den für Sicherheitsaspekte besonders sensiblen Forschungsfeldern und in
Zusammenarbeit mit der Rüstungsindustrie und -wirtschaft sowie dem
Bundesministerium für Verteidigung und den Verteidigungsministerien anderer Länder
einzusetzen;
9. die Wissenschaftsfreiheit in ihrer grundgesetzlichen Verankerung ernst zu
nehmen und gemeinsam mit den Ländern die Hochschulen so auszufinanzieren, dass
ihre wissenschaftliche Unabhängigkeit und Wahlmöglichkeit der zu
bearbeitenden Forschungsthemen gewährleistet wird und der Druck, private Mittel
einzuwerben, durch die sich die Forschung in Richtung einer direkten oder indirekten
militärischen Auftragsforschung verengt, abgebaut wird. Perspektivisch ist die
private wie öffentliche Drittmittelforschung auf maximal ein Drittel des
jeweiligen Hochschuletats zurückzudrängen, um einen dritt- und
projektmittelunabhängigen Lehr- und Forschungsbetrieb sowie eine anhaltende, informierte und
selbstständige Reflexion des eigenen Erkenntnisstrebens zu ermöglichen;
10. den internationalen, wissenschaftlichen Austausch und die Kooperation
ausschließlich an der grundgesetzlichen Verpflichtung der Friedenssicherung und
den europäischen Werten der Verständigung zu orientieren und Programme des
Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD), der Alexander von
Humboldt-Stiftung (AvH) und der Philipp Schwartz-Initiative zum Schutz von vor
Krieg flüchtenden und von Verfolgung bedrohten Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftlern finanziell abzusichern und entlang der Entwicklungen der Zahlen
Geflüchteter in ihrem Angebotsspektrum und -umfang anhaltend zu überprüfen
und auszuweiten.
Berlin, den 9. September 2025
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
Relationen
- authored ← Anne-Mieke Bremer (Antrag)
- authored ← Ates Gürpinar (Antrag)
- authored ← Christian Görke (Antrag)
- authored ← Desiree Becker (Antrag)
- authored ← Evelyn Schötz (Antrag)
- authored ← Fraktion DIE LINKE
- authored ← Ina Latendorf (Antrag)
- authored ← Julia-Christina Stange (Antrag)
- authored ← Kathrin Gebel (Antrag)
- authored ← Maik Brückner (Antrag)
- authored ← Mandy Eißing (Antrag)
- authored ← Maren Kaminski (Antrag)
- authored ← Michael Arndt (Antrag)
- authored ← Nicole Gohlke (Antrag)
- authored ← Sonja Lemke (Antrag)
- authored ← Sören Pellmann (Antrag)
- authored ← Stella Merendino (Antrag)
- part_of_vorgang → Ein ziviles Leitbild für Hochschule und Wissenschaft umsetzen (Antrag)