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Ein ziviles Leitbild für Hochschule und Wissenschaft umsetzen

dip / drucksache 10.09.2025 · WP 21 · 21/1596 · Antrag · Original ↗

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Ein ziviles Leitbild für Hochschule und Wissenschaft umsetzen [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1596 21. Wahlperiode 10.09.2025 Antrag der Abgeordneten Nicole Gohlke, Dr. Michael Arndt, Desiree Becker, Anne- Mieke Bremer, Maik Brückner, Mandy Eißing, Kathrin Gebel, Christian Görke, Ates Gürpinar, Maren Kaminski, Ina Latendorf, Sonja Lemke, Stella Merendino, Sören Pellmann, Evelyn Schötz, Julia-Christina Stange und der Fraktion Die Linke Ein ziviles Leitbild für Hochschule und Wissenschaft umsetzen Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Die fortgesetzte Militarisierung hat auch die Hochschulen erreicht. Der politische Druck erhöht sich, Zivilklauseln aus Grundordnungen zu streichen. Was unter der alten Bundesregierung aus SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP begonnen wurde, wird von der neuen Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD weitergeführt. Die Bundesregierung stärkt unter anderem im Rahmen der Hightech Agenda aktiv die Verzahnung von ziviler und militärischer Forschung. Im Rahmen der Hightech Agenda sollen „die Synergiepotenziale zwischen ziviler und militärischer Forschung und Entwicklung gehoben werden“ (vgl. Hightech Agenda Deutschland, unter: www.bmftr.bund.de/DE/Forschung/HightechAgenda/DossierHightechAgenda/ Dossier_HightechAgenda/_documents/7_strategische_forschungsfelder.html). Es soll eine Förderkulisse für Sicherheits- und Verteidigungsforschung entstehen und die Kooperation zwischen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit der Bundeswehr und entsprechenden Unternehmen aktiv gefördert werden (vgl. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, S. 79). Parallel erhöht sich der politische Druck auf die Hochschulen, ihre Bekenntnisse zur zivilen Forschung aufzuweichen oder zu streichen. Bereits 2023 forderte Friedrich Merz: „Sogenannte Zivilklauseln, die militärische Forschung an den Hochschulen verbieten, sollten aufgehoben werden. Das ist nicht mehr zeitgemäß.“ (DER SPIEGEL vom 14.07.2023, unter www.spiegel.de/politik/deutschland/friedrich-merz-cdu- fordert-ungehinderten-bundeswehr-zugang-zu-schulen-und-forschung-a-e39b0011- 1383-4e51-b8bd-14bc39e76b3c). Die Präsidentin der Wissenschaftsministerkonferenz, Bettina Martin von der SPD sprach sich ähnlich aus: „Forschung mit ‚Dual Use‘ völlig auszuschließen, ist angesichts der Zeitenwende nicht realistisch“ (Handelsblatt vom 25.1.2025, unter www.handelsblatt.com/politik/deutschland/innovation- forderung-nach-militaerforschung-bringt-hochschulen-in-bedraengnis/100099122.html). Auch gesetzgeberisch werden bereits die Weichen dafür gestellt, die Zusammenarbeit von Bundeswehr mit Hochschulen und anderen Forschungsbereichen zu erzwingen. Das Gesetz zur Förderung der Bundeswehr in Bayern (vgl. Bayerische Staatsregierung, GVBl. 2024 S. 257) etwa verpflichtet Hochschulen zur Zusammenarbeit mit der Bundeswehr. Die im Grundgesetz verankerte Verpflichtung Deutschlands, „dem Frieden der Welt zu dienen“, droht auch an den Hochschulen zu kippen. Die Autonomie der Hochschulen entbindet nicht von der Verantwortung einer moralischen Verpflichtung zum Gemeinwohl. Gerade in Zeiten wie diesen müssen zivile Maßnahmen und Konzepte als Alternative zu militärischen Lösungen gefördert werden und insbesondere Hochschulen sollten jetzt mehr denn je dahingehend gestärkt werden. Hochschulen sind keine reinen Forschungseinrichtungen. Sie sind auch keine reinen Bildungseinrichtungen. Sie sind ein Ort der kritischen Reflexion gesellschaftlicher Ordnungen und der Öffnung für alternative Weltentwürfe – entlang der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unseres Landes. Diese besondere Qualität von Wissenschaft gilt es zu sichern. Die schwierige Grenzziehung zwischen zivilem und militärischem Nutzen von Forschungsergebnissen sollte nicht vor dieser Herausforderung resignieren, sondern erst recht und zusätzlich motivieren, zivile und gemeinwohlorientierte Forschung und Lehre zu stärken. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. gemeinsam mit den Ländern und in Kooperation mit der Allianz der Wissenschaftsorganisationen die Implementierung von Zivilklauseln und weiterer innerinstitutioneller Initiativen mit dem Ziel, ausschließlich an zivilen und friedlichen Zwecken auszurichten, an öffentlichen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen – gemäß dem grundgesetzlichen Auftrag und der besonderen historischen Verantwortung Deutschlands – zu unterstützen; 2. gemeinsam mit den Ländern die Hochschulen und Forschungseinrichtungen strukturell und finanziell dabei zu unterstützen, sich dezidiert mit dem Thema „Dual-Use“ und einer Grenzziehung zwischen militärischem und gesellschaftlichem Nutzen von Forschungsergebnissen in Richtung einer praktikablen, gemeinwohlorientierten Definition auseinanderzusetzen und darauf aufbauend Kriterien zur Risikoeinschätzung einer missbräuchlichen Nutzung von Wissenschaft zu erarbeiten. In der Folge ist die Erarbeitung von Leitlinien für den Umgang mit entsprechenden Sachverhalten innerhalb nationaler wie internationaler Forschungsvorhaben und Kooperationen zu unterstützen. Die Autonomie akademischer Selbstverwaltung ist zu achten und verteidigungspolitische sowie interessengeleitete Beeinflussungen durch strategische Informationsvermittlung der innerinstitutionellen Abwägungsentscheidungen sind zu unterlassen. Demgemäß hat der Bund auf Länder einzuwirken, die die akademische Selbstverwaltung und in der Folge die Wissenschaftsfreiheit durch eine vertikale Gebots- oder Verbotskultur im Rahmen ihrer Gesetzgebung verletzten; 3. gemeinsam mit den Ländern Forschungsfolgenverantwortung zu übernehmen und sich dafür einzusetzen, dass die Implementierung von Zivilklauseln in den Statuten der Hochschulen und Forschungseinrichtungen diskutiert sowie in den jeweiligen Landeshochschulgesetzen verankert und umgesetzt wird; 4. die Hochschulen und Forschungseinrichtungen durch die Bereitstellung von Mitteln im Rahmen eines Zertifizierungsprogramms bei der Erstellung von Aktionsplänen mit konkreten Maßnahmen für notwendige und praktische Transformations- und Organisationsentwicklungsprozesse zur Umsetzung von Zivilklauseln und bestehenden Zivilklauseln zu unterstützen; 5. sich gemeinsam mit den Ländern für den Aufbau neuer und die Stärkung bestehender Ethikkommissionen an den Hochschulen und Forschungseinrichtungen einzusetzen, die sich auf Basis der jeweiligen Zivilklauseln mit der ethischen Zulässigkeit von Forschungsvorhaben und Lehrinhalten befassen; 6. gemeinsam mit den Ländern Bewertungs- und Evaluationskriterien in Begutachtungsverfahren und Systemakkreditierungen der Hochschulen zu erarbeiten, die den zivilen und gemeinnützigen Charakter der Hochschulen auch in der Lehre als verbindliches Kriterium verankern; 7. die Vergabepraxis und die Vergabekriterien im Rahmen der öffentlichen Projekt- und Programmförderung an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen, insbesondere in Förderungen des BMBF und der Deutschen Forschungsgesellschaft DFG, dahingehend zu ändern, dass die zivile Ausrichtung von Forschung gewährleistet und Rüstungs- und Militärforschung sowie Dual- Use-Forschung und der zu erarbeitenden Kriterien zur Risikoabschätzung ausgeschlossen werden; 8. sich für eine Offenlegung aller Kooperationsverträge der Hochschulen insbesondere in den für Sicherheitsaspekte besonders sensiblen Forschungsfeldern und in Zusammenarbeit mit der Rüstungsindustrie und -wirtschaft sowie dem Bundesministerium für Verteidigung und den Verteidigungsministerien anderer Länder einzusetzen; 9. die Wissenschaftsfreiheit in ihrer grundgesetzlichen Verankerung ernst zu nehmen und gemeinsam mit den Ländern die Hochschulen so auszufinanzieren, dass ihre wissenschaftliche Unabhängigkeit und Wahlmöglichkeit der zu bearbeitenden Forschungsthemen gewährleistet wird und der Druck, private Mittel einzuwerben, durch die sich die Forschung in Richtung einer direkten oder indirekten militärischen Auftragsforschung verengt, abgebaut wird. Perspektivisch ist die private wie öffentliche Drittmittelforschung auf maximal ein Drittel des jeweiligen Hochschuletats zurückzudrängen, um einen dritt- und projektmittelunabhängigen Lehr- und Forschungsbetrieb sowie eine anhaltende, informierte und selbstständige Reflexion des eigenen Erkenntnisstrebens zu ermöglichen; 10. den internationalen, wissenschaftlichen Austausch und die Kooperation ausschließlich an der grundgesetzlichen Verpflichtung der Friedenssicherung und den europäischen Werten der Verständigung zu orientieren und Programme des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD), der Alexander von Humboldt-Stiftung (AvH) und der Philipp Schwartz-Initiative zum Schutz von vor Krieg flüchtenden und von Verfolgung bedrohten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern finanziell abzusichern und entlang der Entwicklungen der Zahlen Geflüchteter in ihrem Angebotsspektrum und -umfang anhaltend zu überprüfen und auszuweiten. Berlin, den 9. September 2025 Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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