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Zivile und militärische Satellitenförderung und Dual-Use (Antwort zu Drs. 21/3988)

dip / drucksache 18.02.2026 · WP 21 · 21/4238 · Antwort · Original ↗

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Zivile und militärische Satellitenförderung und Dual-Use (Antwort zu Drs. 21/3988) Deutscher Bundestag Drucksache 21/4238 21. Wahlperiode 18.02.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Adam Balten, Nicole Höchst, Dr. Michael Kaufmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/3988 – Zivile und militärische Satellitenförderung und Dual-Use V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Weltrauminfrastruktur ist Teil der kritischen Infrastruktur und spielt eine wesentliche Rolle für Wirtschaft, Gesellschaft, Sicherheit sowie die Handlungsfähigkeit des Staates. Vor dem Hintergrund globaler geopolitischer Spannungen ist die Fähigkeit, Weltraumsysteme zu schützen und zu nutzen, von zentraler Bedeutung: Die strategische Dimension des Weltraums wird in der Nationalen Sicherheitsstrategie ausdrücklich hervorgehoben (www.bundeswirt schaftsministerium.de/Redaktion/DE/Publikationen/Technologie/20230927-ra umfahrtstrategie-breg.pdf?__blob=publicationFile&v=1). Angesichts der hohen Investitionen in militärische Weltraumressourcen – Deutschland plant eine in den Augen der Fragesteller beispiellose Investition von 35 Mrd. Euro in den nächsten fünf Jahren in militärische Weltraumressourcen – und der steigenden strategischen Relevanz stellt sich den Fragestellern die Frage nach der effizienten Nutzung und den Synergien zwischen militärischen und zivilen Weltraumprogrammen (www.zeit.de/politik/deutschland/ 2025-09/bundesregierung-35-milliarden-weltraum-sicherheit). Die Bundesregierung hat in ihrer Raumfahrtstrategie die Absicht erklärt, Synergien durch Dual-Use-Ansätze bei der Entwicklung neuer Technologien zu nutzen. Ziel ist es, die zivil-militärische Zusammenarbeit zu stärken, um gemeinsame Nutzungssynergien beim Betrieb und bei der Bereitstellung von Weltrauminfrastrukturen zu schaffen (www.bundeswirtschaftsministerium.de/ Redaktion/DE/Publikationen/Technologie/20230927-raumfahrtstrategie-breg. pdf?__blob=publicationFile&v=1). 1. Gibt es Möglichkeiten, Satelliten, die für die Bundeswehr genutzt werden, auch für zivile Zwecke einzusetzen, wenn ja, welche wären das, und wie schätzt die Bundesregierung den wirtschaftlichen Effekt ein? Die Satellitensysteme der Bundeswehr werden grundsätzlich zur Sicherstellung der Verteidigungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland beschafft. Eine zivile Nutzung kann und wird im Rahmen der Amtshilfe für andere Ressorts zur Verfügung gestellt. Für Forschungs- und Entwicklungsziele können Satelliten ressortübergreifend, sowohl für zivile als auch militärische Ausrichtung, ge- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt vom 18. Februar 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. nutzt werden. Eine zusätzliche kommerzielle Mitnutzung auf rein militärischen Systemen ist nicht vorgesehen und widerspräche den militärischen Anforderungen an die Verfügbarkeit und hoheitliche Nutzung der Systeme. 2. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für Unternehmen aus der Privatwirtschaft die Möglichkeit, zivile Anwendungen auf Satelliten der Bundeswehr zu koppeln, wie dies beim Global Positioning System (GPS) zu sehen ist? PNT-Dienste (Positioning, Navigation, Timing) wie zum Beispiel GPS werden derzeit von der Europäischen Union mit dem System Galileo angeboten und können neben dem zivilen Nutzen auch militärisch verwendet werden. Für rein militärische Satellitensysteme der Bundeswehr ist eine Kopplung mit kommerziellen Anbietern nicht vorgesehen. Auf die Antwort zu Frage 1 wird ergänzend verwiesen. 3. Gewährt die Bundesregierung Subventionen oder stellt sie spezielle Förderprogramme für Forschung und Technologien im Bereich der Dual-Use- Satelliten zur Verfügung? Die Bundesregierung stellt Programme zur Verfügung, um Forschung an und Entwicklung von Raumfahrttechnologien und Raumfahrtanwendungen zu fördern. Raumfahrttechnologien und die damit ermöglichten Anwendungen verfügen in der Regel über ein inhärentes Dual-Use-Potenzial. 4. Welche Schlüsselkomponenten und Industrien sind für die Funktionstüchtigkeit der deutschen Satellitensysteme nach Ansicht der Bundesregierung von grundlegender Bedeutung, werden diese gefördert, wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht? Schlüsselkomponenten für die Funktionstüchtigkeit werden entlang der gesamten Wertschöpfungskette von der deutschen Raumfahrtindustrie zur Verfügung gestellt, zum Beispiel bei der Entwicklung und Fertigung von Satellitenbussystemen, Sensoren und Aktuatoren, Trägersystemen für die Verbringung von Nutzlasten in den Weltraum sowie Technologien und Softwarelösungen für den Betrieb von Weltraumsystemen. Die deutsche Raumfahrtindustrie wird über das Raumfahrtprogramm für Innovation und internationale Kooperation des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt sowie über den deutschen Rückfluss (Geo-return) der deutschen Beteiligung an Programmen der European Space Agency (ESA) gefördert. 5. Welche rechtlichen oder organisatorischen Hindernisse stehen nach Auffassung der Bundesregierung einer intensiveren zivilen Mitnutzung militärischer Satellitensysteme in Deutschland entgegen, und wie könnten diese beseitigt werden? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 6. Hat sich die Bundesregierung – insbesondere vor dem Hintergrund der Hightech Agenda Deutschland und der Raumfahrt „Made in Germany“ – zum Themenkomplex des Dual-Use eine eigene Auffassung gebildet, wenn ja, welche, und wie schätzt die Bundesregierung ggf. das Potenzial der ursprünglich zivil dominierten Forschung für den militärischen Bereich ein? Forschung hat zunehmend Dual-Use-Potenzial. Dies betrifft insbesondere Schlüsseltechnologien wie künstliche Intelligenz, Quantentechnologien, Mikroelektronik und Biotechnologie. Die Bundesregierung adressiert in der Hightech Agenda Deutschland sowohl das Heben von Synergien zwischen ziviler und militärischer Forschung und Entwicklung als auch den Abbau von Hemmnissen, die diese erschweren. Zur Synergiestärkung trägt konkret der Aufbau von „Innovation Hubs für Sicherheit und Verteidigung“ bei. Ein erster „Innovation Hub für Sicherheit und Verteidigung“ ist Anfang Januar gestartet, weitere Hubs sollen sukzessive folgen. Für das strategische Forschungsfeld Raumfahrt der Hightech Agenda Deutschland leistet der Space Innovation Hub einen Beitrag, indem innovative Forschungs- und Entwicklungsprojekte umgesetzt werden, die ressortgemeinsame Bedarfe – wie zum Beispiel zivil-militärische Sicherheitsbedarfe – adressieren. 7. Hat sich die Bundesregierung eine aktuelle Position zum Thema Zivilklauseln, die Kooperationen zwischen Hochschulen und der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie einschränken, gebildet, wenn ja, welche, und – insbesondere im Bereich Raumfahrttechnik – stuft die Bundesregierung diese ggf. als sinnvoll oder als Innovationshemmnis ein? Im Hinblick auf Zivilklauseln ist zu beachten, dass sie in der Regel lediglich Selbstverpflichtungen von Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind, die rechtlich für die Forschenden nicht bindend sind. Mitunter sind Hochschulen gemäß landesgesetzlicher Regelungen (Bremen, Thüringen) zur Festlegung einer Zivilklausel verpflichtet. Die Willensbildung der Bundesregierung zur weiteren Adressierung dieser Thematik durch den Bund ist nicht abgeschlossen. Bezüglich der Forschung an und Entwicklung von Technologien für den Raumfahrtbereich im Programm für Innovation und internationale Kooperation sowie der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. existieren keine Zivilklauseln. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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