Zivile und militärische Satellitenförderung und Dual-Use (Antwort zu Drs. 21/3988)
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Zivile und militärische Satellitenförderung und Dual-Use (Antwort zu Drs. 21/3988)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4238
21. Wahlperiode 18.02.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Adam Balten, Nicole Höchst,
Dr. Michael Kaufmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/3988 –
Zivile und militärische Satellitenförderung und Dual-Use
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Weltrauminfrastruktur ist Teil der kritischen Infrastruktur und spielt eine
wesentliche Rolle für Wirtschaft, Gesellschaft, Sicherheit sowie die
Handlungsfähigkeit des Staates. Vor dem Hintergrund globaler geopolitischer
Spannungen ist die Fähigkeit, Weltraumsysteme zu schützen und zu nutzen, von
zentraler Bedeutung: Die strategische Dimension des Weltraums wird in der
Nationalen Sicherheitsstrategie ausdrücklich hervorgehoben (www.bundeswirt
schaftsministerium.de/Redaktion/DE/Publikationen/Technologie/20230927-ra
umfahrtstrategie-breg.pdf?__blob=publicationFile&v=1).
Angesichts der hohen Investitionen in militärische Weltraumressourcen –
Deutschland plant eine in den Augen der Fragesteller beispiellose Investition
von 35 Mrd. Euro in den nächsten fünf Jahren in militärische
Weltraumressourcen – und der steigenden strategischen Relevanz stellt sich den
Fragestellern die Frage nach der effizienten Nutzung und den Synergien zwischen
militärischen und zivilen Weltraumprogrammen (www.zeit.de/politik/deutschland/
2025-09/bundesregierung-35-milliarden-weltraum-sicherheit).
Die Bundesregierung hat in ihrer Raumfahrtstrategie die Absicht erklärt,
Synergien durch Dual-Use-Ansätze bei der Entwicklung neuer Technologien
zu nutzen. Ziel ist es, die zivil-militärische Zusammenarbeit zu stärken, um
gemeinsame Nutzungssynergien beim Betrieb und bei der Bereitstellung von
Weltrauminfrastrukturen zu schaffen (www.bundeswirtschaftsministerium.de/
Redaktion/DE/Publikationen/Technologie/20230927-raumfahrtstrategie-breg.
pdf?__blob=publicationFile&v=1).
1. Gibt es Möglichkeiten, Satelliten, die für die Bundeswehr genutzt werden,
auch für zivile Zwecke einzusetzen, wenn ja, welche wären das, und wie
schätzt die Bundesregierung den wirtschaftlichen Effekt ein?
Die Satellitensysteme der Bundeswehr werden grundsätzlich zur Sicherstellung
der Verteidigungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland beschafft. Eine
zivile Nutzung kann und wird im Rahmen der Amtshilfe für andere Ressorts zur
Verfügung gestellt. Für Forschungs- und Entwicklungsziele können Satelliten
ressortübergreifend, sowohl für zivile als auch militärische Ausrichtung, ge-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und
Raumfahrt vom 18. Februar 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
nutzt werden. Eine zusätzliche kommerzielle Mitnutzung auf rein militärischen
Systemen ist nicht vorgesehen und widerspräche den militärischen
Anforderungen an die Verfügbarkeit und hoheitliche Nutzung der Systeme.
2. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für Unternehmen aus der
Privatwirtschaft die Möglichkeit, zivile Anwendungen auf Satelliten der
Bundeswehr zu koppeln, wie dies beim Global Positioning System (GPS) zu
sehen ist?
PNT-Dienste (Positioning, Navigation, Timing) wie zum Beispiel GPS werden
derzeit von der Europäischen Union mit dem System Galileo angeboten und
können neben dem zivilen Nutzen auch militärisch verwendet werden. Für rein
militärische Satellitensysteme der Bundeswehr ist eine Kopplung mit
kommerziellen Anbietern nicht vorgesehen. Auf die Antwort zu Frage 1 wird ergänzend
verwiesen.
3. Gewährt die Bundesregierung Subventionen oder stellt sie spezielle
Förderprogramme für Forschung und Technologien im Bereich der Dual-Use-
Satelliten zur Verfügung?
Die Bundesregierung stellt Programme zur Verfügung, um Forschung an und
Entwicklung von Raumfahrttechnologien und Raumfahrtanwendungen zu
fördern. Raumfahrttechnologien und die damit ermöglichten Anwendungen
verfügen in der Regel über ein inhärentes Dual-Use-Potenzial.
4. Welche Schlüsselkomponenten und Industrien sind für die
Funktionstüchtigkeit der deutschen Satellitensysteme nach Ansicht der Bundesregierung
von grundlegender Bedeutung, werden diese gefördert, wenn ja, wie, und
wenn nein, warum nicht?
Schlüsselkomponenten für die Funktionstüchtigkeit werden entlang der
gesamten Wertschöpfungskette von der deutschen Raumfahrtindustrie zur Verfügung
gestellt, zum Beispiel bei der Entwicklung und Fertigung von
Satellitenbussystemen, Sensoren und Aktuatoren, Trägersystemen für die Verbringung von
Nutzlasten in den Weltraum sowie Technologien und Softwarelösungen für den
Betrieb von Weltraumsystemen.
Die deutsche Raumfahrtindustrie wird über das Raumfahrtprogramm für
Innovation und internationale Kooperation des Bundesministeriums für Forschung,
Technologie und Raumfahrt sowie über den deutschen Rückfluss (Geo-return)
der deutschen Beteiligung an Programmen der European Space Agency (ESA)
gefördert.
5. Welche rechtlichen oder organisatorischen Hindernisse stehen nach
Auffassung der Bundesregierung einer intensiveren zivilen Mitnutzung
militärischer Satellitensysteme in Deutschland entgegen, und wie könnten diese
beseitigt werden?
Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
6. Hat sich die Bundesregierung – insbesondere vor dem Hintergrund der
Hightech Agenda Deutschland und der Raumfahrt „Made in Germany“ –
zum Themenkomplex des Dual-Use eine eigene Auffassung gebildet,
wenn ja, welche, und wie schätzt die Bundesregierung ggf. das Potenzial
der ursprünglich zivil dominierten Forschung für den militärischen
Bereich ein?
Forschung hat zunehmend Dual-Use-Potenzial. Dies betrifft insbesondere
Schlüsseltechnologien wie künstliche Intelligenz, Quantentechnologien,
Mikroelektronik und Biotechnologie.
Die Bundesregierung adressiert in der Hightech Agenda Deutschland sowohl
das Heben von Synergien zwischen ziviler und militärischer Forschung und
Entwicklung als auch den Abbau von Hemmnissen, die diese erschweren. Zur
Synergiestärkung trägt konkret der Aufbau von „Innovation Hubs für
Sicherheit und Verteidigung“ bei. Ein erster „Innovation Hub für Sicherheit und
Verteidigung“ ist Anfang Januar gestartet, weitere Hubs sollen sukzessive folgen.
Für das strategische Forschungsfeld Raumfahrt der Hightech Agenda
Deutschland leistet der Space Innovation Hub einen Beitrag, indem innovative
Forschungs- und Entwicklungsprojekte umgesetzt werden, die ressortgemeinsame
Bedarfe – wie zum Beispiel zivil-militärische Sicherheitsbedarfe – adressieren.
7. Hat sich die Bundesregierung eine aktuelle Position zum Thema
Zivilklauseln, die Kooperationen zwischen Hochschulen und der Sicherheits- und
Verteidigungsindustrie einschränken, gebildet, wenn ja, welche, und –
insbesondere im Bereich Raumfahrttechnik – stuft die Bundesregierung diese
ggf. als sinnvoll oder als Innovationshemmnis ein?
Im Hinblick auf Zivilklauseln ist zu beachten, dass sie in der Regel lediglich
Selbstverpflichtungen von Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind, die
rechtlich für die Forschenden nicht bindend sind. Mitunter sind Hochschulen
gemäß landesgesetzlicher Regelungen (Bremen, Thüringen) zur Festlegung
einer Zivilklausel verpflichtet. Die Willensbildung der Bundesregierung zur
weiteren Adressierung dieser Thematik durch den Bund ist nicht
abgeschlossen.
Bezüglich der Forschung an und Entwicklung von Technologien für den
Raumfahrtbereich im Programm für Innovation und internationale Kooperation sowie
der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten im Deutschen Zentrum für Luft-
und Raumfahrt e. V. existieren keine Zivilklauseln.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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