Schriftliche Frage 178/179 von Karl Bär (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie verteilen sich die für die beiden Förderrichtlinien des Bundesprogramms Umbau der Tierhaltung (investiv und laufende Mehrkosten) bisher…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat.
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Schriftliche Frage 178/179 von Karl Bär (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie verteilen sich die für die beiden Förderrichtlinien des Bundesprogramms Umbau der Tierhaltung (investiv und laufende Mehrkosten) bisher…
Frage 178 (Karl Bär, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wie verteilen sich die für die beiden Förderrichtlinien des Bundesprogramms Umbau der Tierhaltung (investiv und laufende Mehrkosten) bisher gestellten Anträge jeweils auf die Haltung von Sauen (für die investive Förderung bitte inklusive Aufschlüsselung der Förderung für Deckzentrum und Abferkelbereich), Aufzuchtferkeln und Mastschweinen?
Frage 179 (Karl Bär, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wie verteilen sich die für die beiden Förderrichtlinien des Bundesprogramms Umbau der Tierhaltung (investiv und laufende Mehrkosten) bisher beantragten Mittel jeweils auf die Haltung von Sauen (für die investive Förderung bitte inklusive Aufschlüsselung der Förderung für Deckzentrum und Abferkelbereich), Aufzuchtferkeln und Mastschweinen?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Silvia Breher vom 2. Februar 2026:
Die Fragen 178 und 179 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Richtlinie „Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Investive Vorhaben“ im Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung ist am 1. März 2024 in Kraft getreten. Die gestellten Anträge sowie die beantragten Zuwendungen der investiven Förderung sind in Tabelle 1 aufgeführt. Tabelle 1: Anzahl der Anträge sowie beantragtes Gesamtvolumen und beantragte Zuwendungen [Millionen Euro] in der investiven Förderung1 aufgeschlüsselt nach Betriebszweig2 Betriebszweig Mastschweine Sauen Aufzuchtferkel Anzahl Anträge 192 143 15 beantragtes Gesamtvolumen 264,2 232,6 16,8 beantragte Zuwendungen 133,4 110,7 8,4 1 Alle Angaben zum Stichtag 27. Januar 2026. 2 Anträge, die sich auf mehrere Produktionszweige erstrecken, sind dem Betriebszweig zugeordnet, der den überwiegenden Anteil des Antrages ausmacht. Die Richtlinie „Förderung des Umbaus der Tierhaltung 2024 bis 2030 – Laufende Mehrkosten“ im Bundesprogramm Umbau der Tierhaltung ist am 1. April 2024 in Kraft getreten. Nach Nummer 7 der Richtlinie erfolgen Zuwendungen auf Antrag des landwirtschaftlichen Betriebs. Dieser ist bis zum 31. März des Auszahlungsjahrs unter Angabe der im Haltungsjahr berücksichtigungsfähigen Tiere zu stellen. Die im Jahr 2025 für das Haltungsjahr 2024 gestellten Anträge sowie die beantragten Zuwendungen der konsumtiven Förderung sind in Tabelle 2 aufgeführt. Tabelle 2: Anzahl der Anträge sowie beantragte Zuwendungen [Millionen Euro] in der konsumtiven Förderung1 für das Haltungsjahr 2024 aufgeschlüsselt nach Betriebszweig2 Betriebszweig Mastschweine Sauen Aufzuchtferkel Anzahl Anträge 215 95 103 beantragte Zuwendungen 3,3 1,7 1,7 1 Alle Angaben zum Stichtag 27. Januar 2026. 2 Anträge, die sich auf mehrere Produktionszweige erstrecken, sind dem Betriebszweig zugeordnet, der den überwiegenden Anteil des Antrages ausmacht.
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