Weiterleitung von Zuwendungen des Bundes durch öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Empfänger in den Jahren 2020 bis 2026 (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/4919) (Antwort zu Drs. 21/5773)
Text
Weiterleitung von Zuwendungen des Bundes durch öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Empfänger in den Jahren 2020 bis 2026 (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/4919) (Antwort zu Drs. 21/5773)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/6599
21. Wahlperiode 22.06.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Rainer Groß, Georg
Schroeter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/5773 –
Weiterleitung von Zuwendungen des Bundes durch öffentlich-rechtliche und
privatrechtliche Empfänger in den Jahren 2020 bis 2026
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/4919)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Gewährung und Prüfung von Zuwendungen durch die Bundesregierung
an sogenannte Nichtregierungsorganisationen (NGOs) sind zentral in den
§§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) geregelt. Die
Verwaltungsvorschrift (VV) Nummer 12.1 zu § 44 BHO sieht zudem die Möglichkeit vor,
dass die Bewilligungsbehörde den Zuwendungsempfänger im
Zuwendungsbescheid ermächtigen darf, Zuwendungen ganz oder teilweise weiterzuleiten.
Die Mittel können vom Erstempfänger in öffentlich-rechtlicher oder in
privatrechtlicher Form weitergeleitet werden. Die Weiterleitung in öffentlich-
rechtlicher Form durch juristische Personen des privaten Rechts setzt nach VV-
Nummer 12.2 zu § 44 BHO jedoch eine Beleihung voraus.
Auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/4434 hat die
Bundesregierung am 20. März 2026 geantwortet. In ihrer Antwort auf
Bundestagsdrucksache 21/4919 verweist die Bundesregierung darauf, dass „diese
Fragen nicht beantwortet werden [können], da der Arbeitsaufwand zur Recherche
der erfragten Informationen unzumutbar ist und hierdurch in den mit der
Recherche befassten Arbeitseinheiten die funktionsadäquate Erledigung der
Fachaufgaben gefährdet wäre“. Sie begründet dies wie folgt: „Da die
nachgefragten Informationen nicht in maschinell auswertbarer Form vorliegen, wären
alle Zuwendungen im gesamten Geschäftsbereich der Bundesregierung in den
Jahren ab 2020 einzeln auf die nachgefragten Informationen hin zu sichten.“
Daraus ergeben sich für die Fragesteller weitere Fragen an die
Bundesregierung.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Über die Weiterleitung von Zuwendungen des Bundes durch öffentlich-
rechtliche und privatrechtliche Empfänger entscheiden die jeweils fördernden
Ressorts in eigener Verantwortung. Zur Beantwortung der Fragen ist daher eine
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen
vom 19. Juni 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Ressortabfrage durchgeführt worden, mit der die Fragen durch die einzelnen
betroffenen Ressorts für ihren Geschäftsbereich beantwortet wurden.
Zuwendungen sind gemäß Nr. 9 der VV zu § 44 BHO in der
Zuwendungsdatenbank des Bundes zu erfassen. Die datenrechtliche Verantwortung liegt bei
den Ressorts. Der Zugriff auf die Zuwendungsdatenbank unterliegt einem
Rechte- und Rollenkonzept.
Weitere Informationen zu Zuwendungen sind in der Regel in den jeweiligen
digitalen Fachverfahren zur Administration und Bewirtschaftung enthalten. Der
Zugriff unterliegt jeweils einem Rollen- und Rechtekonzept.
1. Über welche maschinell auswertbaren Daten (z. B. in Datenbanken,
Listen etc.) verfügt die Bundesregierung in den verschiedenen Ressorts, die
Informationen über Zuwendungen nach § 23 BHO enthalten?
2. Enthalten diese in Frage 1 erfragten maschinell auswertbaren Daten
Informationen über Empfänger von Zuwendungen wie Name und
Organisationsform (öffentlich-rechtlich oder privatrechtliche juristische Person
bzw. Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR), Verein, GmbH, gGmbH
etc.)?
3. Enthalten die maschinell auswertbaren Daten Informationen über Höhe
und Verwendungszweck der Zuwendungen an die Empfänger?
4. Enthalten die maschinell auswertbaren Daten Informationen darüber, wie
viele Anträge auf Zuwendungen in einem Jahr bewilligt und abgelehnt
worden sind?
5. Enthalten die maschinell auswertbaren Daten Informationen darüber, ob
Zuwendungsbescheide die Möglichkeit einer Weiterleitung vorsehen?
6. Enthalten die maschinell auswertbaren Daten Informationen darüber, ob
eine Zuwendung weitergeleitet wurde, und wenn ja, wer die Erst-,
Zwischen- und Letztempfänger sind?
7. Enthalten die maschinell auswertbaren Daten Informationen über den
Haushaltsplan und Titel der Zuwendungen an die Empfänger?
8. Enthalten die maschinell auswertbaren Daten Informationen darüber, ob
die Bewilligungsbehörden im Rahmen ihres Prüfungsrechts die
Weiterleitung von Zuwendungen beanstandet haben?
9. Enthalten die maschinell auswertbaren Daten Informationen über den
Eingang von Verwendungsnachweisen?
10. Enthalten die maschinell auswertbaren Daten Informationen über
Beanstandungen von Verwendungsnachweisen?
11. Enthalten die maschinell auswertbaren Daten Informationen über
Rückforderungen von Zuwendungen?
Die Fragen 1 bis 11 werden von dem Beauftragten für Kultur und Medien, dem
Bundesministerium des Innern, dem Bundesministerium der Justiz und für
Verbraucherschutz, dem Bundesministerium der Finanzen, dem
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, dem Bundesministerium für Arbeit und
Soziales (siehe auch Anlage*), dem Bundesministerium für Gesundheit, dem
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit,
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/6599 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(siehe auch Anlage*) und dem Bundesministerium für Digitales und
Staatsmodernisierung gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung verwendet grundsätzlich solche Datenbanken und
Programme, welche bereits in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/5121 aufgeführt sind.
Es wird daher auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der
Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/5121 verwiesen.
Der Deutsche Bundestag (BT), das Presse- und Informationsamt der
Bundesregierung (BPA), das Auswärtige Amt (AA), das Bundesministerium für
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH), das Bundesministerium für
Arbeit und Soziales (BMAS), das Bundesministerium für Verkehr (BMV), das
Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), das Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), das
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), das
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
und das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt
(BMFTR) haben für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich Antworten
übermittelt, die der Anlage* zu entnehmen sind.
* Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/6599 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Epl. Ressort Frage 1 Frage 2 Frage 3 Frage 4 Frage 5 Frage 6 Frage 7 Frage 8 Frage 9 Frage 10 Frage 11
02 BT Es liegen keine maschinell auswertbaren
Daten vor, die Informationen über
Zuwendungen nach § 23 BHO
enthalten.
Hinweis: Die Zuwendungen aus dem
Einzelplan 02 werden nicht in der
Zuwendungsdatenbank des Bundes
erfasst.
Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein
04
Kap.
0432
BPA Es werden grundsätzlich Datenbanken
und Programme verwendet, die bereits
in der Antwort der Bundesregierung in
der BT-Drs. 21/5121 genannt sind. Die
Fragen sind auslegungsbedürftig. Mit
Ausnahme der Fragen 6 und 8 können
die Fragen grundsätzlich mit „Ja“
beantwortet werden.
Siehe Frage 1 Siehe Frage 1 Siehe Frage 1 Siehe Frage 1 Trifft nicht zu Siehe Frage 1 Trifft nicht zu Siehe Frage 1 Siehe Frage 1 Siehe Frage 1
05 AA Das Auswärtige Amt verfügt bei
bewilligten Zuwendungen über den
Namen und den Sitz des
Zuwendungsempfängers, die
Bewilligungssumme, den
Bewilligungszeitraum sowie den
verwendeten Haushaltstitel. Details
über Zuwendungsvorgänge, z.B. die
Form der Zuwendung, die Rechtsform
des Empfängers, Weiterleitungen,
Verwendungsnachweise oder
tatsächliche Aus- und Rückzahlungen
sowie Bewertungen zum Vorgang sind
nicht auswertbar. In einigen
Teilbereichen liegen seit 2021 zusätzlich
Informationen zu dem
Durchführungsland der bewilligten
Zuwendung vor. Die Datenbanken sind
nicht miteinander kombinierbar. Andere
Datenbanken enthalten nur
Informationen über Teilbereiche und
können nicht miteinander verbunden
werden.
Siehe Frage 1 Siehe Frage 1 Siehe Frage 1 Siehe Frage 1 Siehe Frage 1 Siehe Frage 1 Siehe Frage 1 Siehe Frage 1 Siehe Frage 1 Siehe Frage 1
10 BMLEH Auf die Antwort zu Fragen 1 bis 10 auf
BT-Drucksache 21/5121 wird verwiesen
(Frage 1).
Auf die Antwort zu
Fragen 1 bis 10 auf BT-
Drucksache 21/5121
wird verwiesen (Frage
6 a, b).
Auf die Antwort zu
Fragen 1 bis 10 auf
BT-Drucksache
21/5121 wird
verwiesen (Frage 6 e,
f, g).
Ja Nein Nein Ja Nein Ja
Hinweis:
Das trifft nur
auf die
Erstempfänger
von
Zuwendungen
beim
Projektträger
Bundesanstalt
für
Landwirtschaft
und Ernährung
(PTBLE) zu.
Nein Ja
Epl. Ressort Frage 1 Frage 2 Frage 3 Frage 4 Frage 5 Frage 6 Frage 7 Frage 8 Frage 9 Frage 10 Frage 11
11 BMAS Das BMAS kann abhängig vom
entsprechenden Inhalt über das
Förderportal Z-EU-S, das Förderportal
BMAS, die Zuwendungsdatenbank des
Bundes, sowie die Datenbanken der EU:
eAidregister und die
Beihilfetranzparenzdatenbank Daten
auswerten. Darüber hinaus können
haushaltärische Daten über das HKR,
Mach und Online-Banking der
SozialBank AG ermittelt werden.
Bzgl. der individuellen Daten wird auf
die Beantwortung der Fragen 1 bis 10 in
der Anlage 1 zur BT-Drs. 21/5121 vom
30.03.2026 verwiesen.
Darüber steht für die ESF Plus
Förderung die öffentlich zugängliche
Liste der Vorhaben auf der Internetseite
des ESF zur Verfügung.
Auf die Beantwortung
der Fragen 1 bis 10 in der
Anlage 1 zur BT-Drs.
21/5121 vom
30.03.2026 wird
verwiesen. (Frage 1).
Auf die Beantwortung
der Fragen 1 bis 10 in
der Anlage 1 zur BT-
Drs. 21/5121 vom
30.03.2026 wird
verwiesen. (Frage 6a,
b).
Auf die
Beantwortung
der Fragen 1
bis 10 in der
Anlage 1 zur
BT-Drs.
21/5121 vom
30.03.2026
wird
verwiesen.
(Frage 7).
Auf die
Beantwortung
der Fragen 1
bis 10 in der
Anlage 1 zur
BT-Drs.
21/5121 vom
30.03.2026
wird
verwiesen.
(Frage 7).
Auf die Beantwortung
der Fragen 1 bis 10 in
der Anlage 1 zur BT-
Drs. 21/5121 vom
30.03.2026 wird
verwiesen. (Frage 6i).
Auf die
Beantwortung
der Fragen 1
bis 10 in der
Anlage 1 zur
BT-Drs.
21/5121 vom
30.03.2026
wird
verwiesen.
(Frage 7).
Auf die
Beantwortung
der Fragen 1
bis 10 in der
Anlage 1 zur
BT-Drs.
21/5121 vom
30.03.2026
wird
verwiesen.
(Frage 7).
Auf die
Beantwortung
der Fragen 1
bis 10 in der
Anlage 1 zur
BT-Drs.
21/5121 vom
30.03.2026
wird
verwiesen.
(Frage 6l).
Auf die
Beantwortung
der Fragen 1 bis
10 in der Anlage
1 zur BT-Drs.
21/5121 vom
30.03.2026 wird
verwiesen.
(Frage 7).
Auf die
Beantwortung
der Fragen 1 bis
10 in der Anlage
1 zur BT-Drs.
21/5121 vom
30.03.2026 wird
verwiesen.
(Frage 7).
12 BMV Die Fragen 1-11 werden zusammen
beantwortet. Entsprechend Punkt 9 der
Verwaltungsvorschrift zu §44 BHO
werden Daten zur Überwachung der
Verwendung von Fördermitteln in der
Zuwendungsdatenbank erfasst und
ordnungsgemäß gepflegt. Punkt 9.2. der
VV zu §44 BHO regelt die Art der
vorgehaltenen Daten. Die dort
genannten Inhalte sind also maßgeblich
für die Überwachung der
Mittelverwendung heranzuziehen.
Darüber hinaus verweisen wir für
weitere Fördermanagementdienste auf
die Bundestagsdrucksache 21/5121. Die
genannten Fördermanagementdienste
dienen der Abwicklung von
Förderprogrammen.
14 BMVg Das Ressort BMVg verwendet dazu die
sogenannte Zuwendungsdatenbank des
Bundes. Dort werden alle erteilten
Zuwendungen erfasst und
nachgehalten.
Ja.
Der
Zuwendungsempfänger
wird hier mit Namen
erfasst. Die
Organisationsform wird
insofern angegeben, wie
sie im Namen enthalten
ist. Rechtsform wird
nicht in eigenem
Datenfeld erfasst.
Ja Nein Ja Nein Ja Nein Ja Nein Nein
Epl. Ressort Frage 1 Frage 2 Frage 3 Frage 4 Frage 5 Frage 6 Frage 7 Frage 8 Frage 9 Frage 10 Frage 11
17 BMBFSFJ Auf die Antwort zu Fragen 1 bis 10 auf
BT-Drucksache 21/5121 wird
verwiesen (Frage 1) mit dem
ergänzenden Hinweis, dass auch im
BMBFSFJ das Projektfördersystem
profi zum Einsatz kommt. Weiterhin
wird erwähnt, dass die Möglichkeit der
Erfassung von Daten nicht einhergeht
mit einer validen und konsistenten
Auswertbarkeit von Daten (s. dazu
Ausführungen zu Frage 6).
Auf die Antwort zu
Fragen 1 bis 10 auf BT-
Drucksache 21/5121
wird verwiesen (Frage 6
a), b)).
Auf die Antwort zu
Fragen 1 bis 10 auf
BT-Drucksache
21/5121 wird
verwiesen (Frage 6 e),
f), g)).
Auf die
Antwort zu
Fragen 1 bis 10
auf BT-
Drucksache
21/5121 wird
verwiesen
(Frage 7).
Auf die
Antwort zu
Fragen 1 bis 10
auf BT-
Drucksache
21/5121 wird
verwiesen
(Frage 7).
Auf die Antwort zu
Fragen 1 bis 10 auf BT-
Drucksache 21/5121
(Frage 6a), 6 l) wird
verwiesen mit dem
ergänzenden Hinweis,
dass die Erfassung von
Letztzuwendungsempf
ängern im BMBFSFJ
zwar möglich ist
(spätestens im Rahmen
der
Verwendungsnachweis
prüfung nach
Abschluss des
Vorhabens), eine valide
maschinenauslesbare
Auswertung von
Zwischen- und
Letztzuwendungsempfängern hingegen
nicht. Die
Verantwortlichkeit zur
Darlegung der
ordnungsgemäßen
Verwendung der Mittel
gegenüber dem
Zuwendungsgeber liegt
beim Erstempfänger
der Zuwendung (vgl.
Antwort zu Frage Nr. 1
der BT-Drucksache
21/4919).
Auf die
Antwort zu
Fragen 1 bis 10
auf BT-
Drucksache
21/5121 wird
verwiesen
(Frage 7).
Auf die
Antwort auf
Fragen 2 bis 10
auf BT-
Drucksache
21/4919 wird
verwiesen
(Frage 7).
Auf die
Antwort zu
Fragen 1 bis 10
auf BT-
Drucksache
21/5121 wird
verwiesen
(Frage 6 l)).
Auf die Antwort
zu Fragen 1 bis
10 auf BT-
Drucksache
21/5121 wird
verwiesen
(Frage 7).
Auf die Antwort
zu Fragen 1 bis
10 auf BT-
Drucksache
21/5121 wird
verwiesen
(Frage 7).
23 BMZ Auf die Antwort zu Fragen 1 bis 10 auf
BT-Drucksache 21/5121 wird
verwiesen. Im Rahmen dieser Anfrage
wurde die technische Möglichkeit zur
Erfassung von Daten aus diesen
Kategorien beantwortet. Eine
maschinelle Auswertung der
aufgeführten Daten ist jedoch nur
teilweise möglich. Dies wird in den
Folgefragen zu den einzelnen
erfragten Datenkategorien näher
ausgeführt.
Teilweise.
Daten zur
Organisationsform von
Zuwendungsempfängern
werden nur als
Bestandteil des Namens,
nicht als eigenes
Datenfeld erfasst und
können nicht separat
ausgewertet werden.
Teilweise.
Der
Verwendungszweck
existiert nicht als
eigenes Datenfeld
und kann nicht
separat ausgewertet
werden.
Nein Nein Teilweise.
Diese Daten werden
nur verfahrensabhängig
im System erfasst.
Namen dieser
Organisationen
unterliegen aufgrund
der teilweise sensiblen
und fragilen politischen
Kontexte in
Partnerländern auch
intern einem
besonderen
Vertrauensschutz und
sind daher auch nicht
maschinell auswertbar,
sondern überwiegend
nur anderweitig
dokumentiert.
Ja Nein Ja Nein Nein
Epl. Ressort Frage 1 Frage 2 Frage 3 Frage 4 Frage 5 Frage 6 Frage 7 Frage 8 Frage 9 Frage 10 Frage 11
25 BMWSB Informationen zu Zuwendungen sind
enthalten in der
Zuwendungsdatenbank des Bundes,
der
Datenbank des BBSR (eine relationale
Datenbank) und der eZBau (zentrale
digitale Verwaltungsanwendung der
deutschen Bundes- und
Landesbauverwaltungen). Eine
Ausnahme liegt vor bezüglich Massen-
Förderprogrammen insbesondere zu
Gunsten von Privatpersonen. Hier wird
eine aggregierte Sammeleintragung in
Übereinstimmung mit der BHO als
hinreichend angesehen und die
Datenbanken enthalten daher keine
auswertbaren Daten im Sinne der
Anfrage. Im Folgenden beantworten
wir die Fragen ohne Berücksichtigung
dieser Ausnahme.
Zum Teil
Daten zur
Organisationsform von
Zuwendungsempfängern
werden nur als
Bestandteil des Namens,
nicht als eigenes
Datenfeld erfasst und
können nicht separat
ausgewertet werden.
Ja Zum Teil
Die Daten
lassen keine
Rückschlüsse
auf abgelehnte
Anträge zu.
Nein Zum Teil
Im Fall einer erfolgten
Weiterleitung wird der
Letztempfängers in der
Zuwendungsdatenbank
des Bundes angegeben.
Nein
Die Angaben
sind noch nicht
vollständig
erfasst.
Zum Teil
Nur in der ZDB
des BBSR im
Fall einer
erfolgten
Weiterleitung.
Ja Zum Teil Zum Teil
Vorbemerkung des BMFTR: Für die abgefragten Sachverhalte liegen zwar einzelne Datensätze in maschinell auswertbarer Form vor, jedoch bilden diese nicht den gesamten Vorgang ab. Eine vollständige Beurteilung erfordert daher eine ergänzende, kontextbezogene
Interpretation bzw. eine individuelle Auswertung der Daten.
Epl. Ressort Frage 1 Frage 2 Frage 3 Frage 4 Frage 5 Frage 6 Frage 7 Frage 8 Frage 9 Frage 10 Frage 11
30 BMFTR Auf die Antwort zu Fragen 1 bis 10 auf
BT-Drucksache 21/5121 wird verwiesen
(Frage 1).
Auf die Antwort zu
Fragen 1 bis 10 auf BT-
Drucksache 21/5121
wird verwiesen
(Frage 6).
Auf die Antwort zu
Fragen 1 bis 10 auf BT-
Drucksache 21/5121
wird verwiesen
(Frage 6).
Ja Auf die
Antwort zu
Fragen 1 bis 10
auf BT-
Drucksache
21/5121 wird
verwiesen
(Frage 6).
Nein Auf die
Antwort zu
Fragen 1 bis 10
auf BT-
Drucksache
21/5121 wird
verwiesen
(Frage 9).
Nein Ja Nein Ja
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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