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Weiterleitung von Zuwendungen des Bundes durch öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Empfänger in den Jahren 2020 bis 2026 (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/4919) (Antwort zu Drs. 21/5773)

dip / drucksache 22.06.2026 · WP 21 · 21/6599 · Antwort · Original ↗

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Weiterleitung von Zuwendungen des Bundes durch öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Empfänger in den Jahren 2020 bis 2026 (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/4919) (Antwort zu Drs. 21/5773) Deutscher Bundestag Drucksache 21/6599 21. Wahlperiode 22.06.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Rainer Groß, Georg Schroeter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/5773 – Weiterleitung von Zuwendungen des Bundes durch öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Empfänger in den Jahren 2020 bis 2026 (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/4919) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Gewährung und Prüfung von Zuwendungen durch die Bundesregierung an sogenannte Nichtregierungsorganisationen (NGOs) sind zentral in den §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) geregelt. Die Verwaltungsvorschrift (VV) Nummer 12.1 zu § 44 BHO sieht zudem die Möglichkeit vor, dass die Bewilligungsbehörde den Zuwendungsempfänger im Zuwendungsbescheid ermächtigen darf, Zuwendungen ganz oder teilweise weiterzuleiten. Die Mittel können vom Erstempfänger in öffentlich-rechtlicher oder in privatrechtlicher Form weitergeleitet werden. Die Weiterleitung in öffentlich- rechtlicher Form durch juristische Personen des privaten Rechts setzt nach VV- Nummer 12.2 zu § 44 BHO jedoch eine Beleihung voraus. Auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/4434 hat die Bundesregierung am 20. März 2026 geantwortet. In ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 21/4919 verweist die Bundesregierung darauf, dass „diese Fragen nicht beantwortet werden [können], da der Arbeitsaufwand zur Recherche der erfragten Informationen unzumutbar ist und hierdurch in den mit der Recherche befassten Arbeitseinheiten die funktionsadäquate Erledigung der Fachaufgaben gefährdet wäre“. Sie begründet dies wie folgt: „Da die nachgefragten Informationen nicht in maschinell auswertbarer Form vorliegen, wären alle Zuwendungen im gesamten Geschäftsbereich der Bundesregierung in den Jahren ab 2020 einzeln auf die nachgefragten Informationen hin zu sichten.“ Daraus ergeben sich für die Fragesteller weitere Fragen an die Bundesregierung. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Über die Weiterleitung von Zuwendungen des Bundes durch öffentlich- rechtliche und privatrechtliche Empfänger entscheiden die jeweils fördernden Ressorts in eigener Verantwortung. Zur Beantwortung der Fragen ist daher eine Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 19. Juni 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Ressortabfrage durchgeführt worden, mit der die Fragen durch die einzelnen betroffenen Ressorts für ihren Geschäftsbereich beantwortet wurden. Zuwendungen sind gemäß Nr. 9 der VV zu § 44 BHO in der Zuwendungsdatenbank des Bundes zu erfassen. Die datenrechtliche Verantwortung liegt bei den Ressorts. Der Zugriff auf die Zuwendungsdatenbank unterliegt einem Rechte- und Rollenkonzept. Weitere Informationen zu Zuwendungen sind in der Regel in den jeweiligen digitalen Fachverfahren zur Administration und Bewirtschaftung enthalten. Der Zugriff unterliegt jeweils einem Rollen- und Rechtekonzept.  1. Über welche maschinell auswertbaren Daten (z. B. in Datenbanken, Listen etc.) verfügt die Bundesregierung in den verschiedenen Ressorts, die Informationen über Zuwendungen nach § 23 BHO enthalten?  2. Enthalten diese in Frage 1 erfragten maschinell auswertbaren Daten Informationen über Empfänger von Zuwendungen wie Name und Organisationsform (öffentlich-rechtlich oder privatrechtliche juristische Person bzw. Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR), Verein, GmbH, gGmbH etc.)?  3. Enthalten die maschinell auswertbaren Daten Informationen über Höhe und Verwendungszweck der Zuwendungen an die Empfänger?  4. Enthalten die maschinell auswertbaren Daten Informationen darüber, wie viele Anträge auf Zuwendungen in einem Jahr bewilligt und abgelehnt worden sind?  5. Enthalten die maschinell auswertbaren Daten Informationen darüber, ob Zuwendungsbescheide die Möglichkeit einer Weiterleitung vorsehen?  6. Enthalten die maschinell auswertbaren Daten Informationen darüber, ob eine Zuwendung weitergeleitet wurde, und wenn ja, wer die Erst-, Zwischen- und Letztempfänger sind?  7. Enthalten die maschinell auswertbaren Daten Informationen über den Haushaltsplan und Titel der Zuwendungen an die Empfänger?  8. Enthalten die maschinell auswertbaren Daten Informationen darüber, ob die Bewilligungsbehörden im Rahmen ihres Prüfungsrechts die Weiterleitung von Zuwendungen beanstandet haben?  9. Enthalten die maschinell auswertbaren Daten Informationen über den Eingang von Verwendungsnachweisen? 10. Enthalten die maschinell auswertbaren Daten Informationen über Beanstandungen von Verwendungsnachweisen? 11. Enthalten die maschinell auswertbaren Daten Informationen über Rückforderungen von Zuwendungen? Die Fragen 1 bis 11 werden von dem Beauftragten für Kultur und Medien, dem Bundesministerium des Innern, dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, dem Bundesministerium der Finanzen, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe auch Anlage*), dem Bundesministerium für Gesundheit, dem Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/6599 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (siehe auch Anlage*) und dem Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung verwendet grundsätzlich solche Datenbanken und Programme, welche bereits in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/5121 aufgeführt sind. Es wird daher auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/5121 verwiesen. Der Deutsche Bundestag (BT), das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA), das Auswärtige Amt (AA), das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH), das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), das Bundesministerium für Verkehr (BMV), das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) und das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) haben für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich Antworten übermittelt, die der Anlage* zu entnehmen sind. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 21/6599 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Epl. Ressort Frage 1 Frage 2 Frage 3 Frage 4 Frage 5 Frage 6 Frage 7 Frage 8 Frage 9 Frage 10 Frage 11 02 BT Es liegen keine maschinell auswertbaren Daten vor, die Informationen über Zuwendungen nach § 23 BHO enthalten. Hinweis: Die Zuwendungen aus dem Einzelplan 02 werden nicht in der Zuwendungsdatenbank des Bundes erfasst. Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein 04 Kap. 0432 BPA Es werden grundsätzlich Datenbanken und Programme verwendet, die bereits in der Antwort der Bundesregierung in der BT-Drs. 21/5121 genannt sind. Die Fragen sind auslegungsbedürftig. Mit Ausnahme der Fragen 6 und 8 können die Fragen grundsätzlich mit „Ja“ beantwortet werden. Siehe Frage 1 Siehe Frage 1 Siehe Frage 1 Siehe Frage 1 Trifft nicht zu Siehe Frage 1 Trifft nicht zu Siehe Frage 1 Siehe Frage 1 Siehe Frage 1 05 AA Das Auswärtige Amt verfügt bei bewilligten Zuwendungen über den Namen und den Sitz des Zuwendungsempfängers, die Bewilligungssumme, den Bewilligungszeitraum sowie den verwendeten Haushaltstitel. Details über Zuwendungsvorgänge, z.B. die Form der Zuwendung, die Rechtsform des Empfängers, Weiterleitungen, Verwendungsnachweise oder tatsächliche Aus- und Rückzahlungen sowie Bewertungen zum Vorgang sind nicht auswertbar. In einigen Teilbereichen liegen seit 2021 zusätzlich Informationen zu dem Durchführungsland der bewilligten Zuwendung vor. Die Datenbanken sind nicht miteinander kombinierbar. Andere Datenbanken enthalten nur Informationen über Teilbereiche und können nicht miteinander verbunden werden. Siehe Frage 1 Siehe Frage 1 Siehe Frage 1 Siehe Frage 1 Siehe Frage 1 Siehe Frage 1 Siehe Frage 1 Siehe Frage 1 Siehe Frage 1 Siehe Frage 1 10 BMLEH Auf die Antwort zu Fragen 1 bis 10 auf BT-Drucksache 21/5121 wird verwiesen (Frage 1). Auf die Antwort zu Fragen 1 bis 10 auf BT- Drucksache 21/5121 wird verwiesen (Frage 6 a, b). Auf die Antwort zu Fragen 1 bis 10 auf BT-Drucksache 21/5121 wird verwiesen (Frage 6 e, f, g). Ja Nein Nein Ja Nein Ja Hinweis: Das trifft nur auf die Erstempfänger von Zuwendungen beim Projektträger Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (PTBLE) zu. Nein Ja Epl. Ressort Frage 1 Frage 2 Frage 3 Frage 4 Frage 5 Frage 6 Frage 7 Frage 8 Frage 9 Frage 10 Frage 11 11 BMAS Das BMAS kann abhängig vom entsprechenden Inhalt über das Förderportal Z-EU-S, das Förderportal BMAS, die Zuwendungsdatenbank des Bundes, sowie die Datenbanken der EU: eAidregister und die Beihilfetranzparenzdatenbank Daten auswerten. Darüber hinaus können haushaltärische Daten über das HKR, Mach und Online-Banking der SozialBank AG ermittelt werden. Bzgl. der individuellen Daten wird auf die Beantwortung der Fragen 1 bis 10 in der Anlage 1 zur BT-Drs. 21/5121 vom 30.03.2026 verwiesen. Darüber steht für die ESF Plus Förderung die öffentlich zugängliche Liste der Vorhaben auf der Internetseite des ESF zur Verfügung. Auf die Beantwortung der Fragen 1 bis 10 in der Anlage 1 zur BT-Drs. 21/5121 vom 30.03.2026 wird verwiesen. (Frage 1). Auf die Beantwortung der Fragen 1 bis 10 in der Anlage 1 zur BT- Drs. 21/5121 vom 30.03.2026 wird verwiesen. (Frage 6a, b). Auf die Beantwortung der Fragen 1 bis 10 in der Anlage 1 zur BT-Drs. 21/5121 vom 30.03.2026 wird verwiesen. (Frage 7). Auf die Beantwortung der Fragen 1 bis 10 in der Anlage 1 zur BT-Drs. 21/5121 vom 30.03.2026 wird verwiesen. (Frage 7). Auf die Beantwortung der Fragen 1 bis 10 in der Anlage 1 zur BT- Drs. 21/5121 vom 30.03.2026 wird verwiesen. (Frage 6i). Auf die Beantwortung der Fragen 1 bis 10 in der Anlage 1 zur BT-Drs. 21/5121 vom 30.03.2026 wird verwiesen. (Frage 7). Auf die Beantwortung der Fragen 1 bis 10 in der Anlage 1 zur BT-Drs. 21/5121 vom 30.03.2026 wird verwiesen. (Frage 7). Auf die Beantwortung der Fragen 1 bis 10 in der Anlage 1 zur BT-Drs. 21/5121 vom 30.03.2026 wird verwiesen. (Frage 6l). Auf die Beantwortung der Fragen 1 bis 10 in der Anlage 1 zur BT-Drs. 21/5121 vom 30.03.2026 wird verwiesen. (Frage 7). Auf die Beantwortung der Fragen 1 bis 10 in der Anlage 1 zur BT-Drs. 21/5121 vom 30.03.2026 wird verwiesen. (Frage 7). 12 BMV Die Fragen 1-11 werden zusammen beantwortet. Entsprechend Punkt 9 der Verwaltungsvorschrift zu §44 BHO werden Daten zur Überwachung der Verwendung von Fördermitteln in der Zuwendungsdatenbank erfasst und ordnungsgemäß gepflegt. Punkt 9.2. der VV zu §44 BHO regelt die Art der vorgehaltenen Daten. Die dort genannten Inhalte sind also maßgeblich für die Überwachung der Mittelverwendung heranzuziehen. Darüber hinaus verweisen wir für weitere Fördermanagementdienste auf die Bundestagsdrucksache 21/5121. Die genannten Fördermanagementdienste dienen der Abwicklung von Förderprogrammen. 14 BMVg Das Ressort BMVg verwendet dazu die sogenannte Zuwendungsdatenbank des Bundes. Dort werden alle erteilten Zuwendungen erfasst und nachgehalten. Ja. Der Zuwendungsempfänger wird hier mit Namen erfasst. Die Organisationsform wird insofern angegeben, wie sie im Namen enthalten ist. Rechtsform wird nicht in eigenem Datenfeld erfasst. Ja Nein Ja Nein Ja Nein Ja Nein Nein Epl. Ressort Frage 1 Frage 2 Frage 3 Frage 4 Frage 5 Frage 6 Frage 7 Frage 8 Frage 9 Frage 10 Frage 11 17 BMBFSFJ Auf die Antwort zu Fragen 1 bis 10 auf BT-Drucksache 21/5121 wird verwiesen (Frage 1) mit dem ergänzenden Hinweis, dass auch im BMBFSFJ das Projektfördersystem profi zum Einsatz kommt. Weiterhin wird erwähnt, dass die Möglichkeit der Erfassung von Daten nicht einhergeht mit einer validen und konsistenten Auswertbarkeit von Daten (s. dazu Ausführungen zu Frage 6). Auf die Antwort zu Fragen 1 bis 10 auf BT- Drucksache 21/5121 wird verwiesen (Frage 6 a), b)). Auf die Antwort zu Fragen 1 bis 10 auf BT-Drucksache 21/5121 wird verwiesen (Frage 6 e), f), g)). Auf die Antwort zu Fragen 1 bis 10 auf BT- Drucksache 21/5121 wird verwiesen (Frage 7). Auf die Antwort zu Fragen 1 bis 10 auf BT- Drucksache 21/5121 wird verwiesen (Frage 7). Auf die Antwort zu Fragen 1 bis 10 auf BT- Drucksache 21/5121 (Frage 6a), 6 l) wird verwiesen mit dem ergänzenden Hinweis, dass die Erfassung von Letztzuwendungsempf ängern im BMBFSFJ zwar möglich ist (spätestens im Rahmen der Verwendungsnachweis prüfung nach Abschluss des Vorhabens), eine valide maschinenauslesbare Auswertung von Zwischen- und Letztzuwendungsempfängern hingegen nicht. Die Verantwortlichkeit zur Darlegung der ordnungsgemäßen Verwendung der Mittel gegenüber dem Zuwendungsgeber liegt beim Erstempfänger der Zuwendung (vgl. Antwort zu Frage Nr. 1 der BT-Drucksache 21/4919). Auf die Antwort zu Fragen 1 bis 10 auf BT- Drucksache 21/5121 wird verwiesen (Frage 7). Auf die Antwort auf Fragen 2 bis 10 auf BT- Drucksache 21/4919 wird verwiesen (Frage 7). Auf die Antwort zu Fragen 1 bis 10 auf BT- Drucksache 21/5121 wird verwiesen (Frage 6 l)). Auf die Antwort zu Fragen 1 bis 10 auf BT- Drucksache 21/5121 wird verwiesen (Frage 7). Auf die Antwort zu Fragen 1 bis 10 auf BT- Drucksache 21/5121 wird verwiesen (Frage 7). 23 BMZ Auf die Antwort zu Fragen 1 bis 10 auf BT-Drucksache 21/5121 wird verwiesen. Im Rahmen dieser Anfrage wurde die technische Möglichkeit zur Erfassung von Daten aus diesen Kategorien beantwortet. Eine maschinelle Auswertung der aufgeführten Daten ist jedoch nur teilweise möglich. Dies wird in den Folgefragen zu den einzelnen erfragten Datenkategorien näher ausgeführt. Teilweise. Daten zur Organisationsform von Zuwendungsempfängern werden nur als Bestandteil des Namens, nicht als eigenes Datenfeld erfasst und können nicht separat ausgewertet werden. Teilweise. Der Verwendungszweck existiert nicht als eigenes Datenfeld und kann nicht separat ausgewertet werden. Nein Nein Teilweise. Diese Daten werden nur verfahrensabhängig im System erfasst. Namen dieser Organisationen unterliegen aufgrund der teilweise sensiblen und fragilen politischen Kontexte in Partnerländern auch intern einem besonderen Vertrauensschutz und sind daher auch nicht maschinell auswertbar, sondern überwiegend nur anderweitig dokumentiert. Ja Nein Ja Nein Nein Epl. Ressort Frage 1 Frage 2 Frage 3 Frage 4 Frage 5 Frage 6 Frage 7 Frage 8 Frage 9 Frage 10 Frage 11 25 BMWSB Informationen zu Zuwendungen sind enthalten in der Zuwendungsdatenbank des Bundes, der Datenbank des BBSR (eine relationale Datenbank) und der eZBau (zentrale digitale Verwaltungsanwendung der deutschen Bundes- und Landesbauverwaltungen). Eine Ausnahme liegt vor bezüglich Massen- Förderprogrammen insbesondere zu Gunsten von Privatpersonen. Hier wird eine aggregierte Sammeleintragung in Übereinstimmung mit der BHO als hinreichend angesehen und die Datenbanken enthalten daher keine auswertbaren Daten im Sinne der Anfrage. Im Folgenden beantworten wir die Fragen ohne Berücksichtigung dieser Ausnahme. Zum Teil Daten zur Organisationsform von Zuwendungsempfängern werden nur als Bestandteil des Namens, nicht als eigenes Datenfeld erfasst und können nicht separat ausgewertet werden. Ja Zum Teil Die Daten lassen keine Rückschlüsse auf abgelehnte Anträge zu. Nein Zum Teil Im Fall einer erfolgten Weiterleitung wird der Letztempfängers in der Zuwendungsdatenbank des Bundes angegeben. Nein Die Angaben sind noch nicht vollständig erfasst. Zum Teil Nur in der ZDB des BBSR im Fall einer erfolgten Weiterleitung. Ja Zum Teil Zum Teil Vorbemerkung des BMFTR: Für die abgefragten Sachverhalte liegen zwar einzelne Datensätze in maschinell auswertbarer Form vor, jedoch bilden diese nicht den gesamten Vorgang ab. Eine vollständige Beurteilung erfordert daher eine ergänzende, kontextbezogene Interpretation bzw. eine individuelle Auswertung der Daten. Epl. Ressort Frage 1 Frage 2 Frage 3 Frage 4 Frage 5 Frage 6 Frage 7 Frage 8 Frage 9 Frage 10 Frage 11 30 BMFTR Auf die Antwort zu Fragen 1 bis 10 auf BT-Drucksache 21/5121 wird verwiesen (Frage 1). Auf die Antwort zu Fragen 1 bis 10 auf BT- Drucksache 21/5121 wird verwiesen (Frage 6). Auf die Antwort zu Fragen 1 bis 10 auf BT- Drucksache 21/5121 wird verwiesen (Frage 6). Ja Auf die Antwort zu Fragen 1 bis 10 auf BT- Drucksache 21/5121 wird verwiesen (Frage 6). Nein Auf die Antwort zu Fragen 1 bis 10 auf BT- Drucksache 21/5121 wird verwiesen (Frage 9). Nein Ja Nein Ja Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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