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Schriftliche Frage 62 von Aaron Valent (DIE LINKE): Welche konkreten baulichen Maßnahmen (Art und Umfang) sind der Bundesregierung zur Erweiterung des US-Truppenübungsplatzes Grafenwöhr bekann…

dip / schriftliche_frage 30.01.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung.

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Schriftliche Frage 62 von Aaron Valent (DIE LINKE): Welche konkreten baulichen Maßnahmen (Art und Umfang) sind der Bundesregierung zur Erweiterung des US-Truppenübungsplatzes Grafenwöhr bekann… Frage 62 (Aaron Valent, Die Linke): Welche konkreten baulichen Maßnahmen (Art und Umfang) sind der Bundesregierung zur Erweiterung des US-Truppenübungsplatzes Grafenwöhr bekannt (bitte auch den entsprechenden Zeitplan angeben, insbesondere den vorgesehenen Baubeginn sowie den Fertigstellungstermin), und welche Gesamtkosten sind der Bundesregierung hierfür bekannt (bitte nach veranschlagten Bundesmitteln, einschließlich etwaiger Sachleistungen und bewilligten oder bereits abgeflossenen Mitteln aufschlüsseln; bitte jeweils in Euro als Gesamtsummen angeben)? 3 Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 30. Januar 2026: Der Truppenübungsplatz Grafenwöhr ist im Einklang mit den Regelungen des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut der USA zur ausschließlichen Nutzung überlassen worden und wird von der Bundeswehr lediglich mitgenutzt. Entsprechend liegt die Weiterentwicklung des US-Truppenübungsplatzes Grafenwöhr einschließlich konkreter Bauvorhaben in der Verantwortung der US-amerikanischen Streitkräfte. Etwaige Baukosten werden gemäß den genannten Bestimmungen vollständig von den US-Gaststreitkräften getragen.

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